ulysses

ulysses' blog

02.06.2010 | 14:07

Majestätsbeleidigung

Wenn jemand den notwendigen Respekt für ein Amt vermissen lässt, hat der, oder die, so Geschmähte mehrere Möglichkeiten zu reagieren.

In der Bundesrepublik Deutschland ist, laut Wikipedia.de, die Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 StGB) strafbar. Das wäre die Sanktion für die moderne Form der Majestätsbeleidigung.

Dieser Srafrechtsparagraph gilt natürlich nur  dann, wenn es sich tatsächlich um eine Verunglimpfung des Bundespräsidenten handelt.

Ist die Verunglimpfung nicht objektiv nachweisbar, sondern "nur" eine empfundene Beleidigung, wäre ein Duell denkbar. Dieses gesellschaftliche Ritual gilt/galt allerdings nur für Personen, die auch "satisfaktionsfähig" sind. Dazu muss man entweder Adeliger, Offizier oder Akademiker sein, oder der sogenannten „besseren“ bürgerlichen Gesellschaft angehören, sprich: das erforderliche „feinere Ehrgefühl“ haben (möglicherweise sekundierte deshalb gleich der zuständige Minister für Verteidigung, Karl Theodor "KT" zu Guttenberg).

Vielleicht wollte Horst Köhler wirklich nur, über den Stammtisch hinaus, diskutieren, ob das Heer der Nicht-Habenden das Gut der Habenden verteidigen solle, am Hindukusch notfalls. Später wollte es der Bundespräsident nicht so gemeint haben. Wäre ja auch gegen unser Grundgesetz.

Leider fällt das Duell heutzutage aus, weil es verboten ist. Bleibt also der Rücktritt, um die verletzte Ehre wieder herzustellen. Der ist erlaubt. Allerdings ist er eine Respektlosigkeit gegenüber dem Volk, nur ein Jahr nach der Wiederwahl. Aber das gemeine Volk ist schließlich nicht satisfaktionsfähig, für einen bürgerlichen Präsidenten.

 
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Kommentare
Joachim Petrick schrieb am 02.06.2010 um 14:38
Duelle wurden in den kaiserlichen Heeren des Deutschen Reiches nach 19871 militärdisziplienarisch vergeblich untersagt.
Da sich nachwievor ganze Offiziers Truppenteile per Duell zu Versehrten, gar zu Tode brachten, galt ab 1914 als einziger Ausweg, diese Duelliererei des militärischen wie zivilen Spitzenpersonals des Deutschen Reiches durch die Herbei- Jubelung des Ersten Weltkrieges.zu beenden.

Nein!,
Horst Köhler geht es nichtum den "Majestätenbeleidgungs- Paragraphen 90 des Strafgestzbuches, sondern um die Unanfeschtbarkeit ex Cathedra seiner gestammelten Worte, die einmal hier einmal in die Gegenrichtung fliegen und ausdrücklich, egal wie, gelobt sein wollen.

Als Kriegskind des Jahrgangs 1943 sollten wirHorst Köhler diesen kleinen Makel, Tic für Tic, nachsehen!, oder?

siehe dazu:
www.freitag.de/community/blogs/joachim-petrick/krise-als-unheil-oder-erstrebenswerter-gestaltungsraum

www.freitag.de/community/blogs/joachim-petrick/horst-koehler-der-ganz-andere-bundespraesident-ad

Horst Köhler, der ganz andere Bundespräsident a.D.!?

Horst Köhler, die ehrliche Haut, die sich traut, Rauchsignale zu setzen!?

Ist Horst Köhlers Rücktritt die Abrechnung einer ehrlichen Haut mit der deutschen Nomenklatur?

Horst Köhler spricht in seiner Rücktrittserklärung vom 31.Mai 2010, dem Tag nach dem Tag des gefühlten Weltuntergangs
„Wir leben nicht mehr lang!“
rätselhaft von einer öffentlichen Kritik an seinen Äußerungen zum Einsatz der Bundeswehr, die jeder Rechtfertigung entbehre.

Horst Köhler sprach ausdrücklich nicht von einer Kritik, die jeder Grundlage, sondern jeder Rechtfertigung entbehre.

tschüss
JP
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