6
]
Ich habe da mal eine ganz unverschämte Frage, mindestens for the sake of the argument:
Was soll eigentlich die scheinbar zentrale Frage nach dem gewährleisteten, bzw. nicht mehr gewährleisteten Schutz der Informanten im Zusammenhang mit der sogenannten Datenpanne, von der ich sowieso nicht glaube, dass es eine Panne war?
Die unredigierten "Kabel" sind "Eigentum" der USA. Die USA gehen via ihrer Geheimdienste und dem Milität weltweit in keiner Weise mit dem von ihnen selbst gewonnen Material so um, dass sie in jedem Fall ihre Informanten unter allen Bedingungen schützen würden. Im strategischen, oder auch nur taktisch lokalen Interesse der USA würde und wurde noch jeder Informant, von denen über die informiert wird gar nicht zu reden, im Eventualfall "final" geopfert, wenn "es sein mußte".
Die USA hielten, halten diese Kabel nicht geheim, um ihre Informanten zu schützen, sondern um Ihre Aktionen gegen, was auch immer es im Einzelfall sei zu schützen, dies um praktisch jeden Preis.
Dieser Aspekt wird in den Blogs überhaupt nicht diskutiert.
Der Freitag unterstützt Domscheit-Berg, z. B. so
Da wird immer munter davon ausgeangen dass Assange und Domscheit-Berg aus "persönlichen Gründen" hinsichtlich Fragen des Datenschutzes sich entzweit hätten, als ginge es um gewöhnliche Geschäftsdaten.
Für mich wären im gegegeben Zusammenhang Fragen wie
politisch brisant.
Von den USA erwarte ich, verdammt nochmal, dass sie jetzt Ihre enttarnenten Informanten zur Abwechslung einmal wirklich schützt.
Ansonsten empfehle ich zur Lektüre
"The Spy Who Came In From The Cold" by John le Carré
oder aktueller: blog.fefe.de/?ts=b09e06e9,
dort den fünften Eintrag unter Fri Sep 2 2011
|
|
Sehr guter Ansatz.Danke
Die USA ist hier tatsächlich in der Pflicht. Warum? Nun,die Informanten haben eine Form der Geheimdiensttätigkeit ausgeübt. Die Übertragung und Nennung von Klar-namen (über das Cable-Netzwerk) ist reiner Dilettantismus des dortigen Außenministeriums. Bei brisanten Informationen/Informanten geht jeder fähige Nachrichtendienst wie folgt vor. Anwerbung des Informanten. Zuteilung eines Decknamen.(Deckname wird in Protokoll-Daten verwendet) Ein Zusammenhang zwischen realer Person und Deckname kann nur mit Hilfe einer vom Cable-Netzwerk- System unabhängigen Datenbank erfolgen. Hätte das Außenministerium Grundlagen des Nachrichtendienstes beherzigt wäre mit einer zufälligen Veröffentlichung eine Gefährdung ins leere gelaufen. Daher -> ist die USA in der Pflicht die Informanten zu schützen. |
|
|
John Carre müsste auf iPod 2.0 upgraden. Das hier genau die wirklich wichtigen Fragen nicht diskutiert werden hat wohl eher damit zu tun das beim Freitag gepoppt oder gepennt wurde.
|
|
|
@ Rosa Sconto schrieb am 03.09.2011 um 23:07
ok, ok, ich bin ein Literaturmensch, aber das Update ist oben schon eingestellt ;-): blog.fefe.de/?ts=b09e06e9, dort den fünften Eintrag unter Fri Sep 2 2011 |
|
|
Der Freitag schützt DomscheitBerg. Das ist klar. Der Redakteur weil der Redakteur blauäugig war oder gepopped oder gepennt hat. Auch der Herausgeber, aber da ist wohl eine andere Geschichte.
|
|
|
@Uwe Theel
"Die unredigierten "Kabel" sind "Eigentum" der USA" Soweit, so hinreichend richtig. Jetzt, da diese Inhalte veröffentlicht sind, ist der Inhalt , der über diese Kabel gepostet wurde, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen, von weltweit Öffentlichem Interesse, samt Klageanspruch gegen Mitarbeiter/innen von US- Geheimaktionen und Geheimdiensten und diese selbst vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Mit unbedingt notwendigen Schutzrechten von Whistleblowern hat das nichts zutun. Meine Frage ist eine andere: Schützt uns unser Staat absichts- wie wirkungsvoll vor amtlichen Übergriffen, gar Verbrechen staatlicher und staatsnaher Dienste, samt privat verdeckt ausgelagerten Subunternehmen? |
|
|
@ Joachim Petrickam 07.10.2011 um 21:50
a) Von "öffentlichem Interesse" waren die Kabel schon, als sie noch im geheimen Besitz der USA waren. b) Der Internationale Gerichtshof ist von den USA nicht wirklich anerkannt, da diese mit dem Connally-Vorbehalt eine Einschränkung der von 1946 bis 1986 geltenden Unterwerfungserklärung der Vereinigten Staaten formulierten , dass die Anerkennung der Gerichtsbarkeit des IGH durch die USA nicht gelten sollte für Angelegenheiten, die nach Auffassung der USA der Zuständigkeit ihrer nationalen Gerichte unterliegen würden. Darüberhinaus ließen die USA 1984 erklären, dass das Gericht im Fall „Militärische und paramilitärische Aktivitäten in und gegen Nicaragua“ nicht zuständig sei, da eigene Sicherheitsbelange einer Anerkennung des Urteils entgegenstünden. (Quelle Wikipedia). Da ist also de facto und de jure keine Jurisdiktion. c) Whistleblower gnießen den selben Schutz der Freiheits- und menschrechte, wie jeder mensch, sofern die politischen Machtverhältnisse diese nicht realiter einschränken, aber keinen unbedinkteren als andere. Sofern sie Jpurnalisten, Ärzte, Geistliche sind gelten die dort geltenden Sonderregelungen des Zeugnisverweigerungsrechtes. d) Genau Deine "andere Frage" habe ich in meinem Blogtext gestellt und in meinem Sinne beantwortet. |
Ausgabe 22/2012
31.05.2012
keine Versandkosten
kein Aufpreis
Einzelpreis: 3.60 €
>> bestellen