verdinglichung

Blog von verdinglichung

30.03.2010 | 17:03

Rahmennummer 421224

Der gestrige Montagmorgen hatte so gut angefangen. Ich habe mit einem Freund Kaffee getrunken und es gab Schokolade dazu mit integrierten Karamelstückchen, die auf meiner Zunge dahin geschmolzen sind. Nach dieser Geschmacksexplosion schwang ich mich auf meinen Drahtesel geschwungen und habe den Heimweg angetreten. Bei der letzten Ampel bin ich (ja ich gebe es zu) bei rot rechts abgebogen, hierdurch wurde aber wirklich niemand gefährdet, denn zu diesem Zeitpunkt war weit und breit kein Fußgänger zu sehen, allerdings hatte ich den beiden Polizisten, die sich in der Nähe dieser Kreuzung befanden (leider) keine Beachtung geschenkt. Diese beiden Beamten haben per Funk ihre Kollegen verständigt, etwa 50 Meter vor meinem Haus wurde ich durch zwei weitere Polizisten auf den Fußweg dirigiert. Ich war mir zu diesem Zeitpunkt noch immer keiner Schuld bewusst, wunderte mich nur ein bisschen und nahm an, dass wohl demnächst ein Schwertransport meine Straße durchkreuzen würde und ich deshalb Platz schaffen sollte. Ich sollte eines Besseren belehrt werden, denn die beiden Beamten liefen auf mich zu und gaben mir zu verstehen, dass ich absteigen solle.

Die beiden männlichen Beamten klärten mich schließlich darüber auf, dass ich eine rote Ampel überfahren hatte (die arme Ampel), außerdem seien Kopfhörer verboten und mein Fahrrad würde erhebliche Mängel aufweisen. Jäh aus meiner verträumten Montagmorgenstimmung gerissen und völlig entgeistert, habe ich dann leider völlig vergessen: die Strategie: „naiver Ausländer“ anzuwenden – also Englisch zu sprechen. Von meiner ehemaligen slowenischen Mitbewohnerin weiß ich, dass man hierdurch eventuell Bußgeldern entgehen könnte. Stattdessen habe ich leider meine Kenntnisse der deutschen Sprache nicht verborgen und zunächst an die Menschlichkeit der Beamten appelliert. Ich hab sie gefragt, ob sie nicht einen gewissen Spielraum zur Verfügung hätten und mich einfach mit einer Verwarnung gehen lassen könnten, ich sei doch nur eine arme Studentin und würde mir das Ganze auch wirklich zu Herzen nehmen...! Auch war ich doch nur nach rechts abgebogen und höre nur leise Musik. Die Ampel war länger als eine Sekunde rot, warf mir der Beamte vor und ob ich einen Führerschein hätte, denn der wäre eventuell auch gefährdet. Außerdem könne man bei einen Vergehen dieser Größenordung, das mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet wird, leider keine Ausnahme machen. 

Hmpf! So langsam machte sich Frustration in mir breit, aber so ganz aussichtslos erschien mir die Situation zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Als nächstes behauptete ich, dass ich keinen Ausweis dabei hätte, der Beamte wies mich allerdings darauf hin, dass er auch eine Polizistin rufen könnte um mich zu durchsuchen. Falls ich dann wirklich kein Dokument bei mir tragen sollte, welches Auskunft über meine Identität gibt, würde man meinen Fall an das Ordnungsamt weiterreichen, was ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen würde. 

Schluck! Okay, okay, hier mein Ausweis, bitteschön! Widerstand gegen die Staatsgewalt ist halt zwecklos. Obwohl ich mir, rechthaberisch wie ich nun mal bin, ein paar spitze Bemerkungen nicht verkneifen konnte. Und während der letztendlich freundliche Beamte meine Angaben notierte und den Mängelbericht erstellte, konnte ich es natürlich nicht lassen festzustellen, dass die Berliner Kassen nach dem harten Winter wieder gefüllt werden müssen und warum man denn die Hausbesitzer, welche die Gehwege nicht geräumt hatten, erst in Februar bestraft hatte?! Dies unterliege der Zuständigkeit des Ordnungsamtes erwiderte der junge Polizist ohne Aufzublicken. 

Dann begann ich die Ossi-Debatte über den grünen Pfeil vom Zaun zu brechen. Ja, ja außer dem Sandmännchen hatten wir ja nichts zu bieten, gell! Der bis zu diesem Zeitpunkt relativ schweigsame schnurrbärtige Beamte erklärte mir hierauf, dass es ja auch in Westdeutschland inzwischen grüne Pfeile gäbe, aber dass man diese an „gefährlichen“ Kreuzungen besser nicht anbringen würde. Daraufhin wusste ich für einen Moment nichts zu erwidern, inzwischen bedaure ich, dass ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht den Wikipedia-Eintrag zu „Grünpfeil“ gelesen hatte. Ansonsten hätte ich bestimmt noch angemerkt, dass „in allen Bundesstaaten der USA (Ausnahme New York City) sowie in allen Provinzen Kanadas (Ausnahme Montreal) das Rechts-Abbiegen an roten Ampeln grundsätzlich erlaubt ist.“ 

Für einen Moment gab ich Ruhe. Der jüngere Beamte bat mich, mein Fahrrad umzuwenden, so dass er meine Rahmennummer notieren könne. Er schloss den Mängelbericht ab und ordnete an, dass ich verpflichtet bin Reflektoren an meinen Rädern anzubringen, dass das Profil meines Hinterreifen zu wünschen übrig lasse und das ich meinen Dynamo reparieren solle. Dynamo? Aber warum denn? Ich verfüge über batteriebetriebene Anstecklichter, erklärte ich den Beamten. Diese seien aber nicht zulässig für mein Typ Fahrrad, erwiderte der Beamte, sondern nur erlaubt für Rennräder, die weniger als 11 Kilo wiegen. Er räumte aber ein, dass das Gesetz veraltet sei. Wie bitte, Sie finden, dass dieses Gesetz veraltet sei und befolgen es trotzdem? Können Sie denn als Beamter nicht anregen, dass ein solches Gesetz angepasst wird? Sind sie denn nur ausführend ...? Betretenes Schweigen der inzwischen vier anwesenden Polizisten. Ja, ja wir sind nur ausführend, erwiderte einer von ihnen letztendlich! Ha, da hatte ich wohl doch ins Schwarze getroffen, glücklicherweise war mir zu diesem Zeitpunkt nicht das Milgram-Experiment eingefallen, sonst hätte man mir wohl auch noch Beamtenbeleidigung vorwerfen können.

Auch wenn mir zumeist klar ist, dass ich mich in Deutschland befinde, habe ich dann doch wieder angefangen über Holland zu reden und erklärt, dass wenn die Polizei dort Fahradlichtkontrollen durchführt auch die besagten batteriebetriebenen Anstecklichter an die Verkehrssünder verkauft werden. Sowieso hatte ich gestern Schwierigkeiten, die Situation richtig einzuordnen. Wenn meine Neuköllner Straße und der dazugehörige Fußweg nur halb so breit wäre, hätte diese Polizeikontrolle auch in den Niederlanden statt finden können. Kurz bevor ich von Amsterdam nach Berlin gezogen bin, hatte mich die Polizei auch dort beim Überfahren einer roten Ampel erwischt und 60 Euro abkassiert. Und ich dachte damals noch, dass mir ein Bußgeld in dieser Höhe in Deutschland wohl eher nicht drohen würde. Naja die Zeiten sind vorbei. Im Nachhinein war mir aufgefallen, dass ich die Beamten fälschlicherweise die ganze Zeit mit der holländischen Bezeichnung Agent angesprochen hatte, so als ob sie agieren würden. 

Ich kann mir vorstellen, dass einige Leser jetzt etwas ungläubig auf diese ausführliche Beschreibung über meine Begegnung mit der Staatsgewalt reagieren. Ich sehe ja ein, dass ich einen „Fehler“ gemacht habe, ich verstehe auch, dass man gegen „Verkehrssünder“ vorgehen muss, trotzdem vertraue ich auf meinen gesunden Menschenverstand. Im Radio wurde gesagt, dass man diese Kontrollen seit gestern durchführe, da in Berlin alle 6 Minuten ein Unfall passiere, worin ein Radfahrer verwickelt sei. Eine Berliner Freundin von mir hat mal aus ihren Auto heraus beobachtet, wie ein Radfahrer bei der Kreuzung Danziger Strasse/ Prenzlauer Allee schwer verunglückte, da er mit vollen Karacho eine rote Ampel überfahren hatte. Ich verstehe nicht, dass ich als Rechtsabbieger in eine ruhige Straße genauso hart bestraft werde wie jener Rennfahrer, der tatsächlich eine vielbefahrene Kreuzung lahmgelegt hatte. 

Und liebe Berliner, wie erwähnt werden in Amsterdam schon seit ein paar Jahren ähnliche Kontrollen durchgeführt, es hat sich dort inzwischen ein bürgerliches Warnsystem etabliert. Ähnlich wie das Auf- und Abblenden von entgegenkommenden Autos um auf Blitzgeräte aufmerksam zu machen, klingeln und winken entgegenkommende Fahrräder und Fußgänger um auf eben solche Polizeikontrollen hinzuweisen. Und ähnlich wie die Dealer im Amsterdamer Red-Light-Distrikt durch: „ks, ks kokain, lsd, speed“ ihre Dienstleistungen anpreisen, rufen einige Verkehrsteilnehmer inzwischen: „ks, ks, politie“! Können wir so was bitte auch in Berlin (bzw. in Deutschland) einführen?!

So ich zieh dann mal los Arbeitsplätze schaffen bzw. die Mängel an meinem Fahrrad innerhalb von 10 Tagen beheben, ansonsten verstoße ich nämlich auch noch gegen Artikel 31 der StVZO! Dieser Artikel besagt, dass ein Fahrzeughalter: „die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen darf, wenn ihm bekannt ist oder sein muss, dass sein Fahrzeug nicht den Vorschriften entspricht.“ Na zum Glück hab ich mein Fahrrad festgekettet, ansonsten würde es bzw. er oder sie mich wohl in weitere Schwierigkeiten bringen.

www.youtube.com/watch?v=J2qDb86QkJI

 
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Kommentare
jayne schrieb am 30.03.2010 um 19:32
schöne fahrradgeschichte - monatelang vermitteln einem die hüter des gesetzes den eindruck, sich um fahrradlenker und ihr verhalten überhaupt nicht zu scheren, doch dann kommts plötzlich ganz dick; wunderbar auch das niederländische video!
verdinglichung
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Logbuch
00:05
Diander hat gerade einen Kommentar geschrieben.
23:54
ideefix hat gerade einen Kommentar geschrieben.
23:52
Blackbird hat gerade einen Kommentar geschrieben.
23:40
Georg von Grote hat gerade einen Kommentar geschrieben.
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Theda hat gerade einen Kommentar geschrieben.
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