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Herzlichen Dank für diesen Beitrag. Er war informativer als alles, was ich im Freitag oder sonst wo zu diesem Thema gelesen habe.
Trotzdem - oder deshalb? - habe ich Fragen. Vor allem aber sträuben sich an einer Stelle die Haare meines freiheitlich demokratischen Nackens. Ein gedeihliches Miteinander unter Menschen ist nur möglich, wo Selbst- und Fremdbild kompatibel sind. Häufig sind beide gesellschaftlich vermittelt. Und oft werden sie stärker aus vulgären, medialen, religiösen oder ideologischen Mythen gespeist, als aus den harten Fakten der Realität. Zerrbilder aus der Vergangenheit können Zukunft verbauen. Denn jedes Unrecht gebiert wieder neues, insbesondere, wenn es auch noch verleugnet oder bloß erfunden wird. Im Miteinander von Deutschen und Polen ist das ähnlich wie bei Juden und Palästinensern. Der solideste Ausweg wäre in beiden Fällen die langfristige Arbeit an jenen gesellschaftlich vermittelten Bildern. Ein wichtiger Partner kann die Geschichtsaufarbeitung sein, wenn sie sich von vorgegebenen Tendenzen befreit und sich unvoreingenommen für Fakten und Zusammenhänge in ihrer ganzen Komplexität interessiert. Deren Rekonstruktion erfordert immer auch ihre Deutung, und Deutung erfordert Empathie – ein sich Heinversetzen in die Interessenlage des anderen. [Zitat]Irgendwann könnte man auf diese Art [sc. ein differenziertes Geschichtsbewusstsein] zu dem vorstoßen, was die Grundlage zur vorbildlichen deutsch-französischen Aussöhnung bildete: Ein halbwegs deckungsgleiches Bild der deutsch-polnischen Geschichte, die noch weit enger, unglücklicher und komplexer verquickt ist als die deutsch-französische.[/Zitatende] Dem ist im Grunde nur hinzuzufügen, dass die wechsel- und leidvolle Geschichte des Miteinanders und Gegeneinanders von deutschen und slawischen Völkern schon begann, als die Sachsen die Elbe überquerten. Heftig widersprechen möchte ich aber der auch hier wieder mal auftauchenden Idee, über den Geldhahn inhaltliche Zensur auszuüben. Das ist in einer Demokratie nur dann zulässig, wenn nachweislich verfassungsfeindliche Inhalte mit staatlichen Geldern verbreitet werden. Dass dies beim BdV der Fall wäre, hast Du nicht belegen können. Zwar redest Du von einem [Zitat] unangenehmen rechten Milieu[/Zitatende] im BdV, verdeutlichst aber nicht, woran es erkennbar wird. Deshalb erfährt man auch nicht, was „rechts“ ist. Das hängt schließlich immer vom Standpunkt des Betrachters ab und kann den NPD-Schläger meinen wie den FAZ-Autor, obwohl Welten zwischen beiden liegen. Einen Maulkorb darf der Staat dem BdV nur dann verpassen, wenn er „rechts“ im verbotenen Sinne ist. Die Deutehoheit kann dem BdV aber jeder wegnehmen, der historisch zutreffender veröffentlicht, was jene ggf. in ihren Halbwahrheiten übersehen oder verschweigen. Dein Text zeigt, dass es dafür interessante Ansätze gibt. |
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Ich hatte es so verstanden, dass das Geld, welches dem BdV entzogen werden soll, Steuergelder sind. Damit wäre die Argumentation, dieses Geld lieber für Versöhnung auszugeben, in meinen Augen absolut legitim.
Wie ist es wirklich, lieber vomsehen? |
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/* offtopic # diese Reaktion auf mathegudruns Argumentation hat sich inzwischen durch die Klarstellung b von vomsehen zum Teil erledigt. Sie war leider aus technischen Gründen wieder mal nicht angekommen. Ich poste sie jetzt dennoch ein zweites Mal, damit ich sie nicht umsonst bemüht habe - und zwar in zwei Teilen, vielleicht war sie auch zu lang.
*/ so habe ich es ebenfalls verstanden, liebe mathegudrun. Nur die geforderte Konsequenz kann ich nicht teilen. Steuergelder werden nach dem Subsidiaritätsprinzip vielerlei gemeinnützigen Organisationen zugewendet. Sie können auch entzogen werden, wenn bestimmte Zwecke nicht mehr als vorrangig förderwürdig betrachtet werden - was z.B. in der Kulturförderung aus angeblichem Geldmangel immer wieder vorkommt. Was vomsehen hier fordert, ist etwas anderes. Nach seiner Begründung geht es nicht um Geldknappheit, sondern darum eine bestimmte Meinung zu bestrafen. Seit dem Bayreuther Skandal von 1972 weiß ich, dass es natürlich dennoch immer wieder irgendwie versucht wird. Damals hatte sich die Bayerische Staatsregierung von einer Tannhäuser-Inszenierung des DDR-Regisseurs Götz Friedrich, die sie für zu weit links hielt, so sehr provozieren lassen, dass sie ausgerechnet den Wagnererben mit der Streichung der Fördermittel drohte. Als Journalist und ehemaliger Zeitungsmacher bin ich an dieser Stelle empfindlich. Keine Zensur oder Einflussnahme auf Medieninhalte von Staats wegen - das ist auch die Linie meines Verbandes. Da lasse mich gern zu Widerspruch reizen, wenn diese Forderung auftaucht, egal wen es betrifft. |
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Eine andere Frage ist, ob die Belange des BdV heute noch förderwürdig sind. Das kann man aber auf der Grundlage der paar Zeilen des Beitrages nicht beurteilen, weil es darin um ein anderes Thema geht. Vielmehr muss man erst einmal würdigen, warum und wofür der BdV diese Gelder überhaupt bekommt und inwiefern er dafür gesellschaftlich wertvolle Arbeit leistet.
Soweit ich mich erinnern kann, war das vor dem Mauerfall z.B. in ganz erheblicher Weise Integrationsarbeit für sogenannte Spätaussiedler. Die Lokalverbände übernahmen es vielerorts, dafür sorgten, dass jene Neuankömmlinge hier willkommen geheißen wurden und auch in der westlichen Gesellschaft auch ankamen - freilich ohne letztlich verhindern zu können, dass in Ballungszentren doch auch einige sogenannte "Russenghettos" entstanden, deren nachträgliche Integration sich heute in staatlicher Regie unverhältnismäßig teurer und schwieriger gestaltet. Soweit die gesellschaftliche Relevanz einer Interessenvertretung von der Quote der Mitglieder abhängt, darf dabei nicht mit anderem Maß gemessen werden als bei den Arbeitnehmern, von denen auch nicht alle Gewerkschaftsbeitrag bezahlen und dennoch mitvertreten werden. Mit fünfundzwanzig Prozent ist bei freiwilliger Mitgliedschaft der Anspruch nach wie vor begründet, die Interessenvertretung jenes Bevölkerungsanteils zu sein, der das Naziunrecht mit einem Sondernopfer sühnen mussten, das anderen Deutschen erspart blieb, woraus man aber nicht den Umkehrschluss ziehen darf, dass deswegen die Stettiner an Hitler mehr Schuld hätten als die Dithmarscher. Das sollen aber nur Beispiele sein, wie umfassend die Abwägung über die Berechtigung von Zuwendungen aus Steuermitteln erörtert werden müsste. Aus vomsehens Darlegungen schon den Schluss zu ziehen, sie seinen unbegründet, halte ich, gelinde gesagt, für kurzschlüssig, weil willkürlich die dafür maßgeblichen Faktoren einfach nicht berücksichtigt werden. |
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Hallo Christian:
kurz drei Sachen a) ich glaube denn doch, dass das Verhältnis zwischen Deutschen und Polen entspannter ist als das zwischen Isrealis und Palästinensern :-) b) ich finde schon, dass man dem BdV die staatlichen Zuwendungen kürzen darf. Er ist letztlich nur ein gemeinnütziger eingetragener Verein - der aber auf einem zentralen Gebiet unserer Außenpolitik agiert. Die Polen nehmen die Äußerungen des BdV auch als (halb)offizielle Äußerungen der Bundesregierung - was sie ja nicht sind. Dieses Mißverständnis kann man in Warschau zwar erklären, die fragen aber dann zurück: Wenn der BdV nur für den BdV spricht, warum bezahlt ihr ihn dann? An genau dem Punkt werden sie mißtrauisch. Und die Gebildeten unter ihnen erinnern sich eben an die doppelzüngige Politik v.a. Stresemanns, der offiziell sich stets zu Versailles bekannte, inoffiziell aber an der Grenzrevision arbeiten ließ - eben über die Vorgängerorganisationen des BdV. Es gibt das "Bundesvertriebenengesetz" von 1952, nachdem es einen speziell gesetzlich geschützten Status "Vertriebener" gibt. Daraus leitet der BdV gelegentlich eine quasi öffentlich-rechtliche Position ab. Dieser Status bezog sich aber eigentlich auf materielle Leistungen zugunsten der Integration... Aus meiner Sicht bleibt es eine politische Entscheidung, welchen eingetragenen Verein wir förder und welchen nicht. c) es geht also gar nicht um einen Maulkorb, sondern um die Frage, wem wir ein Megaphon geben - und wem nicht. Im BdV reagiert man zwar immer, wenn es ein "Problem" gibt. So war zum Beispiel die "Junge Landsmannschaft Ostdeutschland", die neulich diesen makabren Nazimarsch in Dresden organisiert hat, m.W. bis 2006 (!) offizeille Jugendorganisation der Landsmannschaft Ostpreußen. Die "Vertriebenen" halten ihren Kasten einigermaßen sauber (nach Begriffen des Strafrechts), aber da sich am Milieu nichts ändert, wächst immer wieder Mist nach. |
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kurze Replik
zu a) Hast Recht, war aber schon mal schlimmer :) zu b) Jetzt wird die Frage der Förderwürdigkeit mit legitimen Fragen verknüpft zu c) Um diesen Schluss zu ziehen, bräuchte ich mehr Informationen. Wenn deren Wege sich getrennt haben, spricht das zunächst eher für den BdV als gegen ihn (im Sinne von Stefan Dietrichs These, Erika Steinbach habe den BdV "in die Mitte der Gesellschaft" zurückgeholt - also vom rechten Rand weg). Aber es belegt auch, dass es ein Problem am rechten Rand gab. |
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So sehr ich der Forderung von vomsehen nach gemeinsamer Aufarbeitung der deutsch-polnischen Geschichte durch beide Nationen zustimme und so sehr ich viele der von ihm angeführten Fakten und Argumente akzeptiere, so sehr mißfällt mir die Schlagseite seines Blogs. Er spricht von einer "Tabula Rasa nach 1945 " und meint damit vermutlich das Potsdamer Abkommen. Ich zitiere dazu Rudolf Augstein ( der Schnelle wegen nach wikipedia ):"Das Besondere an der Potsdamer Konferenz lag darin, daß hier ein Kriegsverbrechergericht von Siegern beschlossen wurde, die nach den Maßstäben des späteren Nürnberger Prozesses allesamt hätten hängen müssen. Stalin zumindest für Katyn, wenn nicht überhaupt. Truman für die völlig überflüssige Bombardierung von Nagasaki, wenn nicht schon für Hiroshima, und Churchill zumindest als Oberbomber von Dresden, zu einem Zeitpunkt, als Deutschland schon erledigt war. Alle drei hatten Bevölkerungsumsiedlungen verrückten Ausmaßes beschlossen, alle drei wußten, wie verbrecherisch diese vor sich gingen.“
Das Potsdamer Protokoll-Abkommen ist - auch wenn es nicht einmal ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrtag war(!) - als ebenso fragwürdig zu betrachten wie der Versailler Friedensvertrag nach dem Ersten Weltkrieg. Nazi-Henlein in der Tschechoslowakei machte sich dies in der Tat mit massiver Unterstüptzung Hitlers zu Nutze - dochdie darauf folgende Appeasement-Politik Chamberlains gründete sich sehr wohl auf der Einsicht, daß durch den Versailer-Vertrag willkürliche, unrechtmäßige (nämlich ausschließlich strategische) Grenzen zur Tschechoslowakei gezogen worden waren. Die Grenzen Polens und Rußlands nach 1945 - die hoffentlich jetzt um des Friedens willen endgültig bestehen bleiben- wurden allerdings ebenso willkürlich festgelegt - und im Falle Stettin sogar ganz offensichtlich unrechtmäßig. Preußentum, Militarismus und Bismarkkult wurden dadurch leider nicht ausgerottet, wie der unbekümmerte Bauplan für ein Berliner Stadtschloß zeigt. Außerdem vermisse ich neben dem Hinweis auf deutsche Sympathie für polnische Freiheit im Jahr 1848 den Hinweis auf zum Teil auch "polnische" Abordnungen zur Frankfurter Paulskirche. Auch die (russisch)-polnische und später deutsche Sozialistin Rosa Luxemburg sah den damaligen polnischen Nationalanspruch kritisch.Denn wenn wir schon noch so weit zurück in der Geschichte kramen, dann sollte´auch der Größenwahn Pilsudkis (Annexionsversuche Litauen, Ukraine etc) Erwähnung finden. Ohne diese polare Auseinandersetzung würde nur eine neue Frau (oder Herr ) Henlein (?) Auftrieb bekommen. |
Ausgabe 22/2012
31.05.2012
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