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Man kann nur hoffen, dass die Schweinegrippe sich mit dem Überspringen nach Berlin noch bis nach dem Wochenende Zeit lässt. Sonst sind Krawalle programmiert: Millionen Vermummte in der Stadt, und das am ersten Mai? Das könnte der demokratische Rechtsstaat niemals tolerieren. Knüppel aus dem Sack wäre das Gebot der Stunde. Und den Rest kennt man ja.
Zynismus beiseite und die betroffenen Gesichter aufgesetzt! Es gilt mal wieder, des Jahres 1989 zu gedenken: Am 22. April, vor also ziemlich genau zwanzig Jahren, beschloss der Bundestag in dritter Lesung ein Gesetz, das seinerzeit für einigen Wirbel sorgte. Bei einer Demonstration mit verhülltem Gesicht zu erscheinen, war seit 1985 eine Ordnungswidrigkeit – und wurde 1989 zur Straftat erklärt. Zu einer Aktion, die die Polizei jederzeit berechtigt, Demonstranten gewaltsam an ihrer Meinungsäußerung zu hindern, ganze Protestzüge aufzuhalten. Und so, wenn es denn beliebt, jederzeit eine kleine „Straßenschlacht“ vom Zaun zu brechen. Oder das jedenfalls, was eine Nation darunter versteht, in deren Hymne die „Einigkeit“ der semantische Anker ist - und nicht die Barrikade.
Der Politiker Burkhard Hirsch sprach damals von einem fatalen Weg in den Staat des Verdachtes. Gerhart Baum gab kritisch zu Protokoll, dass von nun an jeder, der sich mit einem Motorradhelm einer Kundgebung nähere, als potenzieller Gewalttäter angesehen werde. Gute alte Zeiten, als es noch Liberale gab in diesem Land. Selbstverständlich waren auch die Grünen dagegen. Und übrigens die SPD, deren Justizexpertin Hertha Däubler-Gmelin damals schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken anmeldete.
Längst ist das Schnee von gestern. Was einst den Widerspruch derer hervorrief, die um einen freiheitlichen Staat noch hatten ringen müssen, ist allenthalben zum Prinzip geworden: Während die einen „Big Brother“ im Fernsehen genießen, haben die anderen „Gesicht zeigen“ zur Parole erhoben – während Polizisten jedwede Demonstration großflächig abfilmen.
Selbstverständlich gab es seinerzeit einen „guten Grund“: Die Schüsse an der „Startbahn West“ 1987, als zwei Polizisten mit einer gestohlenen Dienstwaffe getötet wurden. Die Parole „Gesicht zeigen“ wurde daraufhin zum ersten Mal formuliert – vom hessischen Innenminister, der die Debatte um das „Vermummungsverbot“ energisch anschob. Dass der Todesschütze trotz aller Vermummung ermittelt, wegen Mordes angeklagt und verurteilt werden konnte, spielte in der Aufregung keine Rolle. Wer widersprach, wurde zum Komplizen im Geiste gestempelt.
Wie lange können wir uns eigentlich die geheime Wahl noch leisten, wo das Stimmrecht doch immer wieder durch das unverantwortliche Abstimmen für Radikale und Extremisten mißbraucht wird?
Ein „Vermummungsverbot“ gilt heute in Deutschland, in Österreich, in einigen Schweizer Kantonen – und sonst eigentlich nirgendwo in der zivilisierten Welt. In Athen wurde Anfang dieses Monats massiv gegen entsprechende Pläne demonstriert. Auf den Fortgang im Mutterland der Demokratie darf man gespannt sein. Aber könnte man nicht auch hierzulande mal wieder drüber reden? Herr Ströbele, Herr Gysi, Herr Wiefelspütz? Und nein: Ich habe nichts zu verbergen. Für meine Adresse wenden Sie sich bitte an die Freitag-Redaktion. Oder gleich an Dr. Wolfgang Schäuble.
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Wieso? Inwiefern?
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genau warum denn? Ich bin zwar auch dafür, dass man ohne Vermummung auf eine Demonstration gehen können sollte. Aber wer heute auf Demos geht fühlt sich normalerweise schon bedroht durch die Kameras der Polizei die an jeder Ecke stehen, da kann auch nicht die Behauptung beruhigen die Bänder würden ja ganz bestimmt auch wieder gelöscht. Dabei hat selbst das BVG festgestellt, dass das abfilmen das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränkt! Aber in Zeiten von BKA-Gesetz u.ä. wird über so etwas nicht mehr diskutiert, da schon viel weitreichendere einschnitte unserer Freiheiten diskutiert wird.
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Ausgabe 07/12
16.02.2012
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