vomsehen

underrated news.

24.02.2009 | 00:26

Marke "Hardcore" - nur für Nazis?

Dass die moderne Neonaziszene ihr Vorbild NSDAP auch insofern zu imitieren versucht, als sie wie diese die politischen Formen der linken Bewegung okkupiert, um sie mit gegenteiligem Inhalt zu füllen, ist ja allseits bekannt. Spätestens, seit es einen "Schwarzen Block", Che-Guevara-Leibchen und "Arafat"-Tücher auch auf rechtsextremen Aufmärschen gibt. Dass die braune Jugendbewegung allerdings zu juristischen Mitteln greift, um sich ganze Stilbezeichnungen aus der jüngeren, explizit linken Pop- und Bewegungskultur zu sichern, ist offenbar eine neue Entwicklung.

Auf linken Mailinglisten wie "Querfront.info" kursiert derzeit ein Alarmruf Joachim Hillers vom OX-Fanzine. Demnach versucht ein Neonaziaktivist aus der Nähe von Göttingen derzeit, sich die Rechte an der Wortmarke "Hardcore" zu sichern - und zwar für "Banner, Baumwollstoffe, Bettzeug, Bezüge, (...) Drucktücher, Duschvorhänge (...), Fahnen und Wimpel (...), Etiketten aus Textilstoffen, Heimtextilien, Textilhandtücher, (...) Wandbekleidungen aus textilem Material, aber auch für Anzüge, Babywäsche, Badeanzüge, (...) Bademützen (...) Bekleidung aus Lederimitat, Bekleidungsstücke, Büstenhalter, Damenkleider, Einstecktücher, Fußballschuhe, Geldgürtel, Gürtel (...), Hemden, Hosen, Hosenträger, Hüte, Jacken, Jerseykleidung, Kapuzen, Kopfbedeckungen, Lederbekleidung, Leibwäsche, Lätzchen (nicht aus Papier), Morgenmäntel (...) Mützen (...) Oberbekleidungsstücke, Overalls, Parkas, (...) Pullover (...) Schals, Schärpen, (...) Slips, Socken, Stiefel, Sportschuhe, Strümpfe, Sweater, T-Shirts, Trikots (...).

Und zwar soll dies gelten, wenn die Wortmarke mit den folgenden Verfahren aufgebracht wird: (...) Druckarbeiten, Einfassen von Stoffen, Färben von Stoffen und Textilien; Anfertigung und Änderung von Bekleidungsstücken; Aufdrucken von Mustern; Behandlung von Textilien und Webstoffen; Einfassen von Webstoffen; Färben von Textilien; Lasergravuren, Papierbehandlung, Offsetdruckbearbeitung, Sticken. Also ziemlich umfassend. 
 

Die unglaubliche Geschichte lässt sich durch eine kurze Online-Recherche beim Deutschen Markenamt unter https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html > Hardcore bestätigen.  Markeininhaber möchte demnach ein Timo Schubert aus Bovenden bei Göttingen werden - und er hat es schon fast geschafft. Die Marke "Hardcore" wurde demnach am 14. Juli 2008 angemeldet, am 1. Dezember eingetragen und am 2. Februar 2009 veröffentlicht. Die Widerspruchfrist läuft allerdings noch.

Der Möchtegerm-Monopolist auf "Hardcore" ist in der Region Göttingen seit langem einschlägig bekannt. Er arbeitet bei einem Veranstaltungsbüro und ist eine feste Größe in der Rechtsrock-Szene; unter anderem war er Mitglied der Band "Violent Solution", die in der militanten "Blood & Honour"-Skinszene zu verorten ist und hat auch bei der rechtsextremen Kult-Band "Hauptkampflinie" (HKL) mitgespielt, die er nach internen Streitigkeiten verließ, um die Formation "Agitator" zu gründen, in der er Schlagzeiug spielt. Auch "Agitator" ist unschwer dem  - zumindest verbal - militanten Nazimilieu zuzuordnen. 

 
Bekannt wurde die Markeneintragung, nachdem ein linker Klein-Produzent von T-Shirts, der seine ebenfalls mit "Hardcore" beduckten Leibchen auf einer größeren Plattform im Internet anbot, von dieser Plattform darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Produkte "mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter" verstoßen würden. Bei "Abmahnung seitens des Urhebers können erhebliche Abmahnkosten entstehen (ab 1000 EUR - Betrag nach oben offen)", erfuhr der erschreckte Kleinanbieter - und zog seine "Hardcore"-Shirts zurück. Jetzt sucht er aber die Öffentlichkeit: "Ich denke, hier ist schnelles Handeln und das Einschalten eines oder mehrerer Anwälte dringend und schnellstens erforderlich, sonst kann das für jeden, der Hardcore-Merchandise verkauft bzw. herstellt, teuer werden."

Von der ideologischen Schmach, die Genrebezeichnung, unter der so großartige Bands wie Black Flag, Seven Seconds, Angry Samoans, aber auch die frühen Beastie Boys (ihre beste Platte: Some Old Bullshit) oder die frühen Bad Brains firmieren, der nicht nur kommerziellen, sondern auch noch ideologischen Verfügungsgewalt eines Nazirockers zu überlassen, einmal ganz abgesehen. Der beinahe schon abgemahnte "Hardcore"-Hemdchenproduzent schreibt weiter: "Vielleicht es es sinnvoll wenigstens 'Punkrock' und 'Punk' als Marke zu sichern (kostet 300,- für die ersten 10 Jahre für 3 Warenklassen) und die Benutzung frei zu geben."

Auch dem kann man nur emphatisch zustimmen: "Nazi-Punk, Nazi-Punk: Fuck off!" (Dead Kennedys).
 
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Kommentare
Ingo Stützle schrieb am 24.02.2009 um 10:30
Bündnisstrategisch sollte man Helge Schneider einbinden. Schließlich heißt "seine kleine Band“ mit Buddy Casino und Peter Thoms: Hardcore!
Pjotr 'Petka' Pustota schrieb am 24.02.2009 um 13:53
He's not the first and won't be the last. weitere Markeneinträge mit dem Namen "Hardcore" (in exakt dieser Schreibweise):
Gastromax GmbH, 76829 Landau (Wortmarke für alkoholische Getränke, ausgenommen Bier; eingetragen am 16.02.2009; veröffentlicht am 20.03.2009; Widerspruchsfrist läuft)

NANO S GmbH, 67663 Kaiserslautern [Wortmarke für Maschinen für die Getränkeindustrie; Geräte und Behälter für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert); rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas); Glaswaren, Porzellan und Steingut, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Biere, einschließlich alkoholfreie Biere; Mineralwasser und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; eingetragen am 28.01.2008; veröffentlicht am 29.02.2008]

Walz, Marcus, 68723 Schwetzingen, vertreten durch Rechtsanwälte Gollhofer, Sontheimer, Leser, 68165 Mannheim[Wortmarke für Scheiben aus Metall; Tanks aus Metall für flüssige Brennstoffe; Antriebsketten, ausgenommen für Landfahrzeuge; Auspuffanlagen, Schalldämpfer, Auspufftöpfe und Auspuffkrümmer für Motoren; Filter (Teile von Maschinen oder Motoren); [...] Zylinder, Zylinderkolben und Zylinderköpfe jeweils für Motoren und Maschinen; Übersetzungsgetriebe für Fahrzeuge, ausgenommen für Landfahrzeuge; Teile aller vorgenannten Waren (soweit in Klasse 7 enthalten); Schutzhelme; Fahrzeuge (ausgenommen Fahrräder); Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser (ausgenommen Fahrräder); Gehäuse für Teile von Landfahrzeuge (ausgenommen für Motoren); Antriebsketten für Landfahrzeuge (ausgenommen für Fahrräder); Fahrgestelle, Rahmen, Karosserien, Ketten, Stoßdämpfer und Stoßdämpferfedern jeweils für Fahrzeuge (jeweils ausgenommen für Fahrräder); Kotflügel; Stoßstangen für Fahrzeuge; Tankkappen für Fahrzeuge; Motoren und Turbinen jeweils für Landfahrzeuge; Kupplungen und Getriebe jeweils für Landfahrzeuge (ausgenommen für Fahrräder); Hydraulikkreisläufe für Fahrzeuge (ausgenommen für Fahrräder); Bremsen, Bremsbacken und [...]; Fahrzeugräder, Rädergetriebe für Landfahrzeuge, Reifen für Fahrzeuge und Fahrzeugräder (jeweils ausgenommen für Fahrräder); Rückspiegel, Fahrzeugsitze (jeweils ausgenommen für Fahrräder); Teile aller vorgenannten Waren (soweit in Klasse 12 enthalten); Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; eingetragen 13.05.2005]
Marian schrieb am 25.02.2009 um 22:06
Ob man zum Gegenschlag ansetzen und sich die Worte "Hatecore", "Landser" und "Kraftschlag" reservieren kann?
vomsehen
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MrKnister hat gerade einen Kommentar geschrieben.
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