Es ist unfassbar und dennoch ist es leider wahr: Vier absolute Nichtaktionäre konnten in Deutschland eine ganze Aktiengesellschaft regelrecht stehlen. Den 100%igen Alleinaktionär und Alleinvorstand haben sie durch die Vorlage von gefälschten Hinterlegungsurkunden kurzerhand aus dem Handelsregister streichen lassen und somit aus seinem eigenen Unternehmen geworfen. Seit dem leben sie herrlich und in Freuden von dem Vermögen des Opfers. Dazu haben sie über Jahre illegale Hauptversammlungen der Aktiengesellschaft - ohne - einen einzigen Aktionär abgehalten.
Die vier Wirtschaftskriminellen bestreiten nicht einmal selbst, dass sie - nie - auch nur eine einzige Aktie besassen oder je besessen haben.
Verbrechen in solchen Kategorien kennt man sonst nur aus südamerikanischen Bananenrepubliken. Doch mittlerweile ist auch das Unfassbare in Deutschland möglich.
Natürlich ist es Aufgabe der Justiz, die Bürger vor solchen Straftätern zu schützen und diese Straftaten zu verhindern. Doch wie soll der Bürger sich verhalten, sind Richter durch wiederholte Falschbeurkundungen im Amt in so einen Fall verwickelt ?
Der Schutz des Eigentums und die Garantie der Anwendung aller nationalen Gesetze sind feste Bestandteile der auch von der BRD anerkannten internationalen Menschenrechte.
Nun liegt der Fall auf dem Tisch des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Mappus CDU. Mappus verfügt damit über eine 34seitige Dokumentation mit - amtlichen - Urkunden, die den Fall genau belegt.
Doch wie wird sich Mappus verhalten ? Wird er für eine restlose Aufklärung - ohne Ansehen - der beteiligten Personen sorgen lassen - auch wenn es sich um Richter handelt ? Oder wird er - seine - badenwürttembergischen Richter vor Ermittlungen und den daraus resultierenden Konsequenzen schützen und damit auch gleich die vier Wirtschaftskriminellen vor Strafverfolgung bewahren ?
Ausgabe 07/12
16.02.2012
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