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Das hier ist eigentlich gar kein richtiger Blogbeitrag, ich muß sehr herzlich entschuldigen. Es handelt sich lediglich um eine Frage und zwar zum Urheberrecht.
Ich schreibe manchmal Bildbetrachtungen, das heißt ich nehme ein Bild und formuliere daran anknüpfend einige Gedanken dazu. Ist es selbst aufgenommen, ist die Sache klar, bei Bildern, die ich irgendwo im Internet oder in einer Zeitung gefunden habe ist das so eine Sache. Trotzdem habe ich mir noch nie viel Gedanken darüber gemacht.
Nun bin ich aber schwer ins Grübeln geraten, denn ich plane eine Bildbetrachtung, die mir der Inhaber der Urheberrechte übelnehmen könnte. Eine Möglichkeit mich zu ärgern wäre eine Abmahnung. Bei Internet-Recherchen bin ich auf den Begriff des "Bildzitates" gestoßen.
"Im UrhG findet sich keine gesonderte Regelung für das Bildzitat. Zulässig ist das Zitieren von Abbildungen und Karikaturen in wissenschaftlichen Werken, da ein Bildzitat im allgemeinen die gesamte Abbildung beinhaltet und somit als Großzitat unter § 51 Nr. 1 fällt. Die Verwendung von Bildzitaten in nichtwissenschaftlichen Werken ist dagegen ist jedoch problematisch. Um Bildzitate nicht auf wissenschaftliche Werke zu beschränken, werden juristische Konstruktionen bemüht, welche den Begriff des "kleinen Großzitats" oder auch des "großen Kleinzitats" anführen. Die Bedeutung liegt im "Zusammenfallen" von Groß- und Kleinzitat bei Abbildungen, die ein Zitieren ohne vollständige Wiedergabe des Bildes unmöglich macht. Zulässig ist diese Zitierweise im politischen Meinungskampf und im Rahmen des Informationsauftrages der Sendeanstalten
14. Auch beim Bildzitat ist die Übernahme in ein selbständiges Werk Voraussetzung, wobei die Abbildung als Hilfsmittel zum Verständnis des neuen Werkes dienen muß. Ebenfalls muß der Umfang durch den Zweck gerechtfertigt sein."
Verstehe ich das richtig so, daß ein fremdes Bild auf meiner Website dann okay ist, wenn es nicht zum Schmücken der Website dient, sondern dazu, an diesem Bild einen eigenen Text festzumachen?
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Auch wenn die DPA Bild-Geier gar nicht so tiefschürfend über Nutzungsrechte nachzudenken pflegen, bring' die nur nicht auch den Gedanken das eine Caption schon ausreichend sei um als Kleinzitat durchzugehen...;-)
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Was, bitte, ist eine "Caption"?
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Ausgabe 07/12
16.02.2012
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