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Weil sie einen Film - nein, nicht gedreht hatten, sondern dabei waren, ihn zu drehen, wurden die beiden iranischen Filmemacher Jafar Panahi und Mohammad Rasoulof zu sechs Jahren Haft, zwanzig Jahren Berufsverbot sowie zwanzig Jahren Reise- und Interviewverbot verurteilt.
Wenn du dir die obige Information nochmal durchliest und dann einige Minuten drüber meditierst, wirst du für die Karriere, vielleicht sogar für das Leben der Richter fürchten, die dieses Urteil gesprochen haben. Gröbere Beschimpfungen der Islamischen Republik Iran liest man selten.
Du glaubst nicht, daß das Urteil eine Beschimpfung ist? Dann laß es mich dir erklären.
Wegen einer Straftat [1] wird jemand zu Gefängnishaft und Ausreiseverbot aus dem Iran verurteilt. Das Ausreiseverbot ist, wie die Gefängnishaft, eine Sanktion. Was wollen uns die iranischen Richter damit sagen?
Sie wollen uns sagen: Diese Islamische Republik Iran ist ein dermaßen gottverfluchtes, verschissenes Drecksland, das Darin-leben-müssen erscheint uns als die geeignete, harte Strafe für Gesetzesbrecher. Die Islamische Republik Iran verlassen zu können ist ein großes Glück für jeden, der sich diesen Luxus leisten kann. Verbrecher aber müssen als Strafe für ihr Verbrechen weiter bei uns leben. [2]
[1] Ich will mich jetzt mit der "Straftat" selber nicht befassen, das haben andere schon getan.
[2] Wahrscheinlich kommt jetzt irgendein Schlaumeier aus einem Erdloch gekrochen und macht mich drauf aufmerksam, daß derartige Ausreiseverbote auch - hihi - in der DDR gegolten hätten. Der Haken ist bloß, daß das Ausreiseverbot in der DDR ein Signal an die Bürger war: Ihr bleibt hier, wir brauchen euch! Leute, die der DDR lästig waren wurden gerade nicht strafweise zum weiteren Aufenthalt dort verurteilt, sie wurden im Gegenteil bei nächstpassender Gelegenheit über die Grenze geschoben.
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Der alte Rechtsgrundsatz: "Der Kaiser ist Richter über alle Richter." ist wohl die Lösung für das logische Rätsel des merkwürdigen Richterspruchs. Da hat jemand nicht bis zu Ende gedacht.
Dazu viel mir das Beispiel der Geigenbaumeister aus Cremona ein. Stradivari, Guarneri und Amati bauten die besten Violinen in oder um Cremona, einer Stadt in der Lombardei. Die Schaufenster enthielten Werbebotschaften, die keinen Zweifel an Anspruch und Qualität der gefertigten Violinen ließen. Stradivari: Die besten Violinen Italiens Guarneri: Die besten Violinen der Welt Amati: Die besten Violinen Cremonas |
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@GeroSteiner
Der alte Rechtsgrundsatz: "Der Kaiser ist Richter über alle Richter." ist wohl die Lösung für das logische Rätsel des merkwürdigen Richterspruchs. Da hat jemand nicht bis zu Ende gedacht. Öhm, ich muß gestehen, ich verstehe deine Argumentation überhaupt nicht, zu kryptisch für mich. Ciao Wolfram |
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@Wolfram
Entschuldigung. Der Kaiser heißt in diesem Fall Mahmud Ahmadinedschad. Und jener hat nicht bis zu Ende gedacht. Oder er hatte keinen Hofnarren. Daran erkennt man ja am ehesten, ob man in einer Diktatur lebt: Auf die Spaßvögel wird zuerst geschossen. |
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Es ist dir aber klar, dass auch Deutschland, im Wege der Versagung der Passaustellung, ein derartiges Ausreiseverbot kennt? Vorzugsweise angewendet, wenn befürchtet wird, der Ausreisende könnte das "Ansehen Deutschlands im Ausland" schädigen?
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@Alien59
Es ist dir aber klar, dass auch Deutschland, im Wege der Versagung der Passaustellung, ein derartiges Ausreiseverbot kennt? Nein, das war mir nicht klar. Vorzugsweise angewendet, wenn befürchtet wird, der Ausreisende könnte das "Ansehen Deutschlands im Ausland" schädigen? Ich habe nachgeschaut und auf die Schnelle nur gefunden, daß ein Reisepaß verweigert werden kann, wenn der Betreffende erhebliche Steuerschulden beim deutschen Fiskus hat. Abgesehen davon ist mir nicht so recht klar, was das mit dem Urteil im Iran zu tun hat. Dort sind sechs Jahre Haft die eine Sanktion und weitere 16 Jahre Aufenthalt im Straflager Iran eine weitere. Oder sehe ich hier etwas grundsätzlich falsch? Ciao Wolfram |
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Nicht grundsätzlich falsch, aber wenn du ein Ausreiseverbot in dieser Form auslegst, sollte man sehen, dass eben auch Deutschland ein solches kennt. Und das nicht nur bei Steuerschulden, s. § 7 PassG:
§ 7 Paßversagung (1) Der Paß ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der Paßbewerber 1.die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet; 2.sich einer Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder der Anordnung oder der Vollstreckung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen ihn schweben, entziehen will; 3.einer Vorschrift des Betäubungsmittelgesetzes über die Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln zuwiderhandeln will; 4.sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen oder den Vorschriften des Zoll- und Monopolrechts oder des Außenwirtschaftsrechts zuwiderhandeln oder schwerwiegende Verstöße gegen Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbote oder -beschränkungen begehen will; 5.sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen will; 6.sich unbefugt zum Wehrdienst außerhalb der Bundeswehr verpflichten will; 7.als Wehrpflichtiger eines Geburtsjahrganges, dessen Erfassung begonnen hat, ohne die nach § 3 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will; 8.als Wehrpflichtiger ohne die nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe b oder § 48 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland verlassen will; 9.als anerkannter Kriegsdienstverweigerer ohne die nach § 23 Abs. 4 des Zivildienstgesetzes erforderliche Genehmigung des Bundesamtes für den Zivildienst die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will; 10.eine in § 89a des Strafgesetzbuchs beschriebene Handlung vornehmen wird. Dabei ist besonders 1. interessant, da sehr flexibel auslegbar. Der letzte öffentlich diskutierte Fall war die Verweigerung des Passes für Mahler, als er in den Iran wollte - da war halt jeder dafür. Aber man könnte genauso jemanden den Pass verweigern, der z.B. zur Flotille nach Gaza reisen will .... Dann noch 10., der wie der dort zitierte § 89a (dejure.org/gesetze/StGB/89a.html) StGB jüngeren Datums sein dürfte - eine Besonderheit, dass jemand sanktioniert wird, weil VERMUTET wird, er könne eine Straftat begehen wollen. Dabei ist allgemein im Strafrecht selbst eine Vorbereitungshandlung i.d.R. nicht strafbar, erst der Versuch. Was sagen solche Normen über Deutschland aus? Ich fand, das wäre erwähnenswert, bevor man sich über das Recht anderer Staaten unterhält - vor allem, wenn das eigene so wenig bekannt ist. |
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@Alien59
Zunächst mal etwas Grundsätzliches. Du hast hier wieder mal die Donnerstag-Methode aufgegriffen, das Thema auszuweiten, sich auf die Ausweitung zu konzentrieren und das eigentliche Thema nur am Rande zu streifen. Ich habe dummerweise auf den ersten Versuch reagiert (wenn auch nicht sehr ausführlich), deshalb gehe jetzt noch mal drauf ein, werde aber künftig diese Methode nicht mehr mitmachen. Nicht grundsätzlich falsch, aber wenn du ein Ausreiseverbot in dieser Form auslegst, sollte man sehen, dass eben auch Deutschland ein solches kennt. Und das nicht nur bei Steuerschulden, s. § 7 PassG: Das Paßgesetz ist Verwaltungsrecht, das Urteil aus dem Iran ist Strafrecht. Die Richter haben dort den 20jährigen Aufenthalt der beiden Verurteilten im Iran ausdrücklich als Strafmaßnahme für ein begangenes Delikt (welches?) ausgesprochen. Und was den Fall Mahler betrifft: Mahler wurde der Paß für sechs Monate entzogen. Für mich hat das iranische Urteil aber auch etwas Tröstliches. Es wurde den beiden Filmemachern für 20 Jahre nicht nur die Ausreise verboten sondern auch das Geben von Interviews. Das ist - wie jeder Maulkorb - auch ein schönes Kompliment an die Macht des geschriebenen und gesprochenen Wortes. Denn die Leute, die da Angst haben vor dem Wort, das sind keine alten Jungfern, die erbleichen, wenn sie so grauenhafte Wörter wie "Arsch" oder "Scheiße" hören. Das sind knallharte Burschen. Leute, die über ein Land herrschen, die Macht erwarben und jetzt haben, die diese Macht genießen und ihre Macht behalten wollen. Und die jeden, der ihre Macht bedroht, ins Gefängnis werfen lassen, ihn womöglich auch umbringen. Diese Leute fürchten sich vor einem flotten Spruch als wäre es ein Gewehr. Ist das nicht herzerwärmend? Ciao Wolfram |
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Humor und Satire ist diktaturzersetzend. Werner Finck hat das in der Nazizeit ausgereizt und am eigenen Leib erfahren, als er die rechte Hand zum Hitlergruß erhob und ins Publikum fragte: " Was heißt das? ... Aufgehobene Rechte!"
Eine Verneigung vor Werner Finck! Bitteschön... Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen muß, wenn ich nicht hinter ihr stehe. Wer lachen kann, dort wo er hätte heulen können, bekommt wieder Lust zum Leben. Was in der Politik noch fehlt, ist ein Machthungerstreik. Die schwierigste Turnübung ist es immer noch, sich selbst auf den Arm zu nehmen. An dem Punkt, wo der Spaß aufhört, beginnt der Humor. Eine Konferenz ist eine Sitzung, bei der viele hineingehen und wenig herauskommt. Wer andere zum Lachen bringen kann, muß ernst genommen werden; das wissen alle Machthaber. |
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... und als während einer Vorstellung jemand im Saal schrie: "JUDE!", da konterte Finck: "Da irren Sie aber mein Herr, ich sehr nur so intelligent aus ..."
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Und ..., zur Erinnerung der Brief des verurteilten Jafar Panahi findet sich in Kommentar 6 des verlinkten Threads ...
www.freitag.de/community/blogs/sexpower/solidaritaet-mit-iranischen-filmregisseuren |
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Ergänzung zur gegenwärtigen Situation im Iran:
www.stern.de/politik/ausland/proteste-im-iran-traenengas-gegen-demonstranten-1654118.html |
Ausgabe 22/2012
31.05.2012
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