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Auf der Website der Tageschau (www.tagesschau.de/ausland/schiessereituscon110.html) lese ich den Anreißer über einem Bericht zum Massaker in Tucson:
"Nach dem Anschlag auf die Kongressabgeordnete Giffords im US-Bundesstaat Arizona hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. Der 22-Jährige, der nach Angaben der Behörden psychisch gestört ist, muss sich wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten. Er wird heute erstmals dem Richter vorgeführt. Über sein Motiv wird weiter gerätselt. Er hat sechs Menschen erschossen und 14 verletzt."Warum also die Formulierung vom "mutmaßlichen" Täter? Abgesehen davon ist der Journalist, der den Anreißer verfaßt hat, inkonsequent, denn am Ende des kurzen Textes ist kein Konjunktiv mehr, keine sonstige Distanzierung: "Er (der angeblich nur mutmaßliche Täter; W. H.) hat sechs Menschen erschossen und 14 verletzt." Punkt.
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"Ein normaler Mensch weiß ja eh nicht, was 'mutmaßlich' ist." - Das ist ja so wahr!! Man weiß es nicht, man kann es nur mutmaßen! :)>
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... villeicht ist es nur der Wink mit dem Zaunpfahl, dass es sich weniger um den eigenen Willen zut Tat, sondern eher um einen angenommenen Willen, die Tea-Party lässt grüßen, handelt.
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Der Schreiber dieses mutmaßlich guten Blogs ist vorbehaltlich der Bestätigung durch einen dem Verfasser vermutlich persönlich bekannten Informanten bayrischer Staatsbürger. Dies verlautete aus gewöhnlich gut informierten Kreisen.
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Nu, vielleicht war's a Traum, a Fake, a Ferng'steuerter. Mutmaßlicher aber habens' im Rundfunk eine Nettiquette und eine allgemeine Verlautbarungsverordnung bzw. Verlautbarungsdienstanweisung.
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das war annodunnemals die Stärke des Zweiten. Das Heute Journal hatte einen Chefredakteur und stand nicht unter der Fuchtel des Senderverbundes der ARD.
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@hardob
Mutmaßlicher aber habens' im Rundfunk eine Nettiquette und eine allgemeine Verlautbarungsverordnung bzw. Verlautbarungsdienstanweisung. Das steht zu vermuten. Und diese Anweisung wird durchgezogen, ob sie nun im konkreten Fall Sinn macht oder nicht. Ciao Wolfram |
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Allerdings ist auch zu überlegen, ob die angeschossene Frau, die dem Mutmaßlichen die Waffe aus der Hand schlug und diejenigen, die ihn niederreungen, sich nicht eines Übergriffs schuldig gemacht haben auf den mutmaßlichen Schützen, dessen Tätigkeit gerichtsmäßig ja noch nicht festgestellt gewesen war. Ließe sich vielleicht ein Schmerzensgeld erklagen für den überwältigten Mutmaßlichen.
Mich ist die Wortwahl in den Nachrichten des BR auch aufgestoßen. |
Ausgabe 22/2012
31.05.2012
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