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Nach dem zu erzwingenden Rücktritt von Christian Wullf würde die erneute Wahl eines von den Parteien ausgekungelten Politikers die Demokratieverdrossenheit unter Jüngeren anheizen
Wulff geht. Im Januar 2012. Im Zweifel nicht einmal mit lebenslangen Ruhebezügen. Es müssten sich für den Antrag ein Viertel, für die Abstimmung Zweidrittel der Bundestagsabgeordneten finden lassen, die Wulff nach Art. 61 GG vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen: ("(1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden.") in Verb. mit Art. 5 GG ("(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." (eigene Hervorhebung)
(Vgl. auch www.focus.de/politik/deutschland/artikel-61-hat-der-praesident-schon-frueher-die-presse-bedraengt-kommentar_4037432.html)
Dann könnte im Anschluss nach dem Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG) von 1953 von der sonst unumgänglichen Zahlung von 200.000 Euro bis zum Lebensende ganz oder teilweise abgesehen werden: "§ 5 Wenn das Bundesverfassungsgericht einen Bundespräsidenten nach Artikel 61 des Grundgesetzes für schuldig erklärt, so hat es darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die in diesem Gesetz vorgesehenen Bezüge zu gewähren sind."
Anders, fatalistisch der Focus: www.focus.de/politik/deutschland/politisch-pleite-privat-reich-christian-wulff-sahnt-selbst-bei-ruecktritt-200-000-euro-pro-jahr-ab_aid_699094.html.
Geht Wulff nicht freiwillig bis nächste Woche, sollte man sich - schon aus Gründen des Selbstrespekts - nächsten Montag, 9.01.2012, überall jeweils in den Innenstädten treffen, so am Kröpke in Hannover um 16.00 Uhr. Vgl. Amtsenthebung: Wissenschafts-Webzine ruft zu Montagsdemos gegen Wulff auf (www.lifegen.de/newsip/shownews.php4?getnews=m2012-01-03-5909&pc=s02)
So oder so wird die Demokratieverdrossenheit junger Bundesdeutscher um ein gehöriges Maß weiter ansteigen, nicht nur wegen des Schmierentheater um den nur widerwillig und scheibchenweise seine Beutestücke herausgebenden Wulff, sondern auch wegen des dann wieder ausgekungelten höchsten Amtes dieses Landes. Und das alles in einer feierlichen „geheimen Wahl“ (Paragraf 11 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten, BPräsWahlG), über die es eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen gibt, die dem Ganzen einen sehr demokratischen Anstrich geben. Nur leider bestimmen Kungelei, Einflussnahme und Seniorität den Wahlausgang. Und das bei Umfragen aus 2008, die im Westen gerade noch 60 Prozent der Befragten mit Vertrauen in die Demokratie fanden, in Ostdeutschland leider nur noch 44 Prozent.
Zwar steht im Gesetz: „Wahlvorschläge für die Wahl des Bundespräsidenten kann jedes Mitglied der Bundesversammlung beim Präsidenten des Bundestages schriftlich einreichen.“ (§9 BPräsWahlG) Dieses Vorschlagsrecht – ausdrücklich auch noch in den späteren Wahlgängen (§ 9 Abs. 1) – erhalten sage und schreibe 1.224 ausgewählte, zu den hellsten Köpfen des Landes zählende Personen: die 612 Bundestagsabgeordneten und eine gleiche Anzahl zuvor aufwändig von den Landtagen gewählte Vertreter aus den Länder. Die Wahlprozedurbestimmungen der Paragrafen 2 bis 6 des BPräsWahlG umfassen im PDF-Format deutlich über eine Seite Text.
Gewählt wird in geheimer Wahl in bis zu drei (!) Wahlgängen. Und da soll all diesen Leuten nichts Besseres einfallen können als vorgekaute Vorschläge der obersten Heeresleitung? Denn gewählt werden könnte jeder, der deutscher Staatsangehöriger ist, das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und – mindestens 40 Jahre alt ist. So hält es das Grundgesetz fest (Art. 54). Die Altersgrenze ist also 40, nicht 66.
Jüngere Präsidenten zuhauf – nur nicht in Deutschland?
Sollte man nicht aber die Reife der Jahre dem wichtigen Amt gönnen? Der bisher jüngste deutsche Bundespräsident Walter Scheel war bei seiner Wahl 54 Jahre alt. Werfen wir einen Blick auf das Ausland, ein Jahr nach dem Amtsantritt Barack Obamas als 44. Präsident der USA, 47 Jahre alt. In Frankreich wurde vor dem Amtsbeginn Nicolas Sarkozys mit 52 Jahren Valéry Giscard d’Estaing mit 48 Präsident. John F. Kennedy war 44, Wladimir Putin 49, als sie ihr Amt begannen. Der frische Wind dieser Leute erklärt sich auch durch ihr Alter. Es windet in Lateinamerika: Rafael Correa wurde mit 43 Präsident Ecuadors, Felipe Calderon mit 43 in Mexiko, Hugo Chavez mit 45 in Venezuela, Evo Morales mit 45 in Bolivien, Michelle Bachelet mit 55 in Chile. Frische Luft aber auch in Asien: In Georgien wurde Michail Saakaschwili mit 37 Jahren zum Präsidenten gewählt, er wechselte sich mit Frau Nino Burdschanadse ab, die mit 39 ihr Amt antrat. Hafis al-Assad bestieg mit 34 den Präsidentenstuhl Syriens, Joseph Kabila in Kongo wurde mit 35 Jahren als Präsident unter EU-Aufsicht demokratisch wiedergewählt, nachdem er mit 29 Jahren seinem getöteten Vater in das Amt bereits nachgefolgt war. Und in der Reihe der Staatschefs gibt es selbst in Europa jüngere Vertreter: Die irische Präsidentin Mary Patricia McAleese trat ihr jetziges Amt mit 46 Jahren an. Bei den Ministerpräsidenten stechen José Luis Rodriguez Zapatero in Spanien heraus, im Alter von 44 gewählt, der Schwede Frederik Reinfeldt mit 41 Jahren gewählt, der Ire Berti Ahern mit 44 und der Ungar Viktor Orbán mit 35 und Julija Tymoschenko, die mit 45 amtierende Ministerpräsidentin der Ukraine wurde.
In Europa wird offen die Frage gestellt, ob frische Politik und Impulse nicht mit dem Alter zusammenhängen.
Gesetz: Keine rein repräsentative Aufgabe
Nun mag man einwenden, das Bundespräsidentenamt sei doch vornehmlich eine repräsentative Aufgabe, da machten sich graue Schläfen oder gänzlich ergraute Köpfe gut – dem Anschein nach aber tönen alle drei jetzigen Kandidaten ihre weißen Haare. Außerdem sahen das die Gesetzgeber ganz anders. Auch wenn die Väter des Grundgesetzes eben keinen Ersatzkaiser wie noch in der Weimarer Reichsverfassung vorsehen wollten, ist der Bundespräsident indes laut Bestimmungen weit mehr als nur der die Gesetze unterzeichnende Staatsnotar, wie in vergangenen Jahrzehnten üblich. Von den Verfassungsvorbehalten, die auch Köhler geltend gemacht hat, soll hier nicht die Rede sein. Wenn aber Art. 61 GG ausführlich erläutert, dass und warum Bundestag und Bundesrat gegen den Bundespräsidenten „wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes“ Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erheben können, dann schwebte den Gesetzgebern hier sicherlich kein Grüßaugust vor. Hier soll jemand Grenzen erkunden, Schwerpunkte setzen. Auch die ausdrückliche Zuerkennung der Immunität, also der Strafbewehrung für die Zeit seiner Amtszeit (Art. 60 Abs. 4 GG), wäre doch wohl kaum nötig, wenn sich seine Tätigkeit lediglich in protokollarischen Anlässen erschöpfte.
Vielmehr steht zu vermuten, dass man sich einen Impulsgeber vorstellte oder jedenfalls heute vorstellen könnte, der oder die sich – im Zweifel inkognito – im Gerichtssaal die Richter ansieht, bevor man sie ernennt (Art. 60 Abs. 1 GG), anstatt der unwürdigen Parteienschacherei in dieser Besetzungsfrage weiter nachzugeben. Selbst die nicht sehr protokollarische Teilnahme an einer Übung der Bundeswehr aus dem Blickwinkel der gemeinen Rekruten wäre vorstellbar, bevor Offiziere oder „Unteroffiziere“(!) (ebd.) ernannt werden. Wann hat denn ein Präsident mal einen Offizier kraft eigenen Eindrucks entlassen?! Könnte nicht ein guter Bundespräsident einfach mal – tagelang – unangemeldet in Bundesbehörden herumlungern, um sich einen Eindruck zu verschaffen und um Druck zu machen? Selbst Landesbeamte, z.B. Lehrer, sollten sich auf einen unangemeldeten Besuch ihrer Bundespräsidentin durchaus gefasst machen müssen, könnte man sich doch vorstellen. Schließlich bricht Bundesrecht Landesrecht, warum sollte hier eine Unvereinbarkeit bestehen?
Drei Wahlgänge als Chance für Unbekannte
Die vorgesehenen bis zu drei Wahlgänge waren sicher ähnlich der Papstwahl auch für Neulinge gedacht, die eben nicht vorher ausgekungelt waren und sich erst noch den Teilnehmern der Bundesversammlung in irgendeiner Weise stärker vorstellen können sollten.
Unter den 7.176.550 lebhaften Frauen und Männern zwischen 40 und 45, der sogenannten Babyboomer-Generation, die in der Bundesrepublik Deutschland die mit Abstand größte Fünfjahresalterskohorte stellt, sollten die 1.024 Teilnehmer der Bundesversammlung am 30. Juni doch einige kennen, die nicht nur vom Gesetz her als Bundespräsidentin vorschlagbar und wählbar wären. Anders als im Falle Schwarzeneggers kann in Deutschland theoretisch auch eine Eingebürgerte Präsidentin werden – eine weibliche Obama für Deutschland wäre also möglich, ein Mann sowieso. In den nächsten Monaten sollten Listen mit frischen Personen zusammengestellt werden, die durchaus an herausgehobener Stelle sehr gut mal fünf Jahre diesem Land zeitgemäße Impulse geben könnten.
Nur wer die Demokratie in Deutschland weiter beschädigen möchte, sollte eine/n zuvor von den großen Parteien ausgekungelte/n Kandidat/in über 65 wählen. Im Kopf werden den Jüngeren dann nur noch die Euro bleiben, die alle Wahlteilnehmer nach Maßgabe des Bundestagspräsidenten für ihren Aufwand erhalten (§ 12 BPräsWahlG) – „hat es sich also doch gelohnt!“
Weiterführende Links:
bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bpr_swahlg/gesamt.pdf)
www.cafebabel.com/ger/article/23560/europaische-staatsoberhaupter-durchschnittsalter-55.html (2007)
Im Dienste einer ehrgeizigen Frau. Schwans Wahlkampfhelfer, Südd. Zeitung, 25.11.2008, www.sueddeutsche.de/politik/315/449046/text/
de.statista.org/statistik/daten/studie/1365/umfrage/bevoelkerung-deutschlands-nach-altersgruppen/
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Danke für die große Mühe, Frau oder Herr Zweifel.
Ich teile Ihre Vorliebe für eine Schwarzeneggerin und favorisiere die weibliche Obama als Bundespräsidentin. |
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@Zweifel
Danke für den Artiekl und die Links: Weiterführende Links: bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bpr_swahlg/gesamt.pdf) www.cafebabel.com/ger/article/23560/europaische-staatsoberhaupter-durchschnittsalter-55.html (2007) Im Dienste einer ehrgeizigen Frau. Schwans Wahlkampfhelfer, Südd. Zeitung, 25.11.2008, www.sueddeutsche.de/politik/315/449046/text/ de.statista.org/statistik/daten/studie/1365/umfrage/bevoelkerung-deutschlands-nach-altersgruppen/ |
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Wulff geht? Wirklich? Das wäre natürlich ein Segen für unser Land.
Jetzt fehlen nur noch Dr.Friedrich (Verfassungsbrecher und Volksfeind) und von der Leyen (Ministerin für Versklavung und Diskriminierung). |
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Wie mh gestern bei twitter anmerkte: warum vergessen alle Frau Schröder? ^^
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Ausgabe 22/2012
31.05.2012
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