der Freitag

Politik

Arbeitsmarkt I | 14.02.2003 00:00 | Horst Schmitthenner,

Alle reden über Hartz

Niemand spricht darüber, welche Vorschläge der bewussten Kommission bisher nicht in Gesetzesform gebracht wurden

Bis zum Jahr 2005 soll die Arbeitslosigkeit in Deutschland halbiert werden, versprach die Hartz-Kommission. Pro Jahr müsste es demnach 750.000 Erwerbslose weniger geben. Angesichts von 4,6 Millionen im Januar wenig realistisch, so dass für 2003 nur noch von einer Reduzierung um 200.000 die Rede ist. Die Basis dafür soll der Übergang von einer »aktiven zu einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik« (Hartz) sein. In Erfurt meldeten sich bei einer Veranstaltung der Gewerkschaften ver.di und IG Metall Menschen zu Wort, die mit ersten Auswirkungen der Hartz-Gesetze konfrontiert sind. Wir zitieren auf dieser Seite aus ihren Berichten.

Die rot-grüne Bundesregierung folgt auch in ihrer zweiten Spielzeit einer Philosophie, die sich auf die Formel bringen lässt: »Wir können und wollen uns den Sozialstaat nicht mehr leisten.« Längst ist keine Rede mehr von einem Programm für mehr Beschäftigung und mehr soziale Gerechtigkeit. Im Mittelpunkt steht die Umsetzung der Hartz-Vorschläge, nur sind die alles andere als ein Programm für Arbeit, sondern - wie es deren Urheber selbst erklärt - ein Programm für die Reduzierung von Arbeitslosigkeit. Dessen Credo ist der Übergang von einer »aktiven zu einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik.« Wer ohne Beschäftigung ist, soll sich selbst in den ersten Arbeitsmarkt »re-integrieren«, unterstützt durch die Informations- und Förderinstrumente der Job-Center. Dabei wird die Vermittlung durch frühzeitige Betreuung und Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien beschleunigt.

Herzstück des Konzepts ist bekanntlich eine neue Form der Zeitarbeitsgesellschaft, die Personal-Service-Agentur (PSA). Da der Anteil von Leiharbeit in Deutschland mit 0,7 Prozent weit unter dem westeuropäischen Durchschnitt und auch unter entsprechenden Werten in den USA liegt, wird erwartet, man könne schon bis 2005 in Deutschland etwa 780.000 Arbeitslose über Leiharbeit in Erwerbsarbeit bringen. Hinzu kommt die Förderung von selbstständiger Beschäftigung durch die Ich- beziehungsweise Familien-AG´s sowie durch Mini-, mittlerweile auch »Midi-Jobs« (*). Zeitarbeit und neue Selbstständigkeit gelten gemeinhin als Katalysatoren, um den flexiblen Arbeiter eines flexiblen Kapitalismus hervorzubringen.

Zum Thema Leiharbeit ist anzumerken, dass ab 2004 - so steht es im Gesetz - das Gleichbehandlungsgebot gilt. Im Gegenzug wurden die Schutzbestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für Leiharbeitnehmer aufgehoben, zum Beispiel die Regelung, wonach das Arbeitsverhältnis beim Verleihbetrieb nicht die gleiche Dauer haben darf wie im entleihenden Betrieb. Auch eine auf zwei Jahre begrenzte Zeitdauer, in der Leiharbeiter überlassen werden, entfällt nun. Wir werden es also künftig mit einer gesetzlich weitgehend unregulierten Leiharbeit zu tun haben.

Höchst aufschlussreich ist nun allerdings, was bisher von den Vorstellungen der Hartz-Kommission nicht in Gesetzesform gebracht wurde, zum Beispiel ein Umbau der Arbeitsämter zu Job-Centern. Gleiches gilt für die beabsichtigte Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik. Die Landesarbeitsämter sollten schließlich zu »Kompetenzzentren« für Strukturpolitik und für Innovationen in den Ländern werden.

Bisher unberücksichtigt blieb auch die Andeutung im Hartz-Bericht, bei der Zumutbarkeit wieder eine neue Form von Berufsschutz einzufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Beschäftigungsbilanzen durch die Arbeitgeber wurden, ebenso wenig umgesetzt wie eine verbesserte Finanzierung der Bundesanstalt für Arbeit, etwa durch einen geregelten Bundeszuschuss, damit Arbeitsmarktpolitik wieder verstetigt werden kann.

Keine gesetzliche Regelung existiert schließlich hinsichtlich des sogenannten Brückengeldes für ältere Arbeitslose, um den Übergang in eine vorzeitige Berentung zu ermöglichen. Mit anderen Worten: Vieles von dem, was noch am ehesten dazu führen könnte, Arbeitslose besser zu betreuen und schneller zu vermitteln, lässt auf sich warten - bei Leistungskürzungen und verschärften Zumutbarkeitsregeln gab es keinen Verzug.

So wird allen Erwerbslosen, die sich nicht unmittelbar nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt melden, für jeden Tag der Verspätung zwischen 7 und 50 Euro vom Arbeitslosengeld abgezogen. Diese neuen wie auch bestehende Direktiven haben dazu geführt, dass Deutschland im europäischen Vergleich inzwischen sehr harte Zumutbarkeitskriterien hat. Es war bisher schon so, dass nach einem halben Jahr der Vermittlung eine Arbeit angenommen werden musste, wenn deren Entlohnung in der Höhe des bis dahin bezogenen Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe lag. Es galt daher auch kein Berufsschutz mehr. Zumutbar war ein Weg von zweieinhalb Stunden zwischen Arbeits- und Wohnort. Bekanntlich ist das durch die Hartz-Gesetze noch einmal verschärft worden, denn familiär Ungebundenen kann ein Umzug überallhin zugemutet werden, wenn nach vier Monaten Vermittlung keine Beschäftigung in der Region gefunden wird. Es fehlte jedoch schon bisher, wie die Abwanderung aus dem Osten zeigt, weniger an Mobilität der Erwerbslosen, sondern an sechs bis sieben Millionen Arbeitsplätzen.

Arbeitsmarktpolitische Alternativen, die wirklich relevant für neue Arbeitsplätze sind, gibt es seit langem. Beispiel Neuwieder Modell: In diesem kleinen Arbeitsamtsbezirk wurden innerhalb weniger Jahre durch den Abbau von Überstunden allein 1.000 Beschäftigungsverhältnisse neu begründet. Ich denke an den niedersächsischen »Beschäftigungsförderungstarifvertrag«, der Arbeitnehmer fördert, die befristet in Teilzeit gehen, wenn hierdurch Arbeitsplätze mit Arbeitslosen neu besetzt werden können. Von solchen schon erfolgreich praktizierten Varianten zu mehr Beschäftigung findet man in den Hartz-Gesetzen nichts. Man kann davon ausgehen, dass der Niedersachse Peter Hartz diesen Beschäftigungsförderungstarifvertrag seines Landes kennt und tritt ihm wohl auch nicht zu nahe, geht man davon aus, dass seine Kommission sich ganz bewusst dafür entschieden hat, auf solche Maßnahmen der Arbeitsumverteilung zu verzichten. Gerade das wäre aber angesichts der Forderung, auch im Osten die 35-Stunden-Woche einzuführen, sinnvoll gewesen.

Der Autor ist Vorstandsmitglied der IG Metall (*) Jobs mit 400 bis 800 Euro Entgelt. Bei diesen Jobs soll der Arbeitgeber den vollen Sozialversicherungsanteil zahlen, der Arbeitnehmer aber gestaffelte Beiträge, die bei vier Prozent beginnen und beim vollen Sozialversicherungsanteil enden.



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