Politik

Kinderpornos | 16.06.2009 16:35 | Steffen Kraft

Alternativen zu Schilda

Die Koalition hat sich auf ein Internet-Sperren-Gesetz geeinigt. Dabei würde eine Clearingstelle den Opfern und überforderten Behörden mehr helfen als jede Web-Zensur

Es ist Florian Walthers Job, bei solchen Dingen vorsichtig zu sein. An diesem Mittwoch im Juni jedenfalls schiebt der 31 Jahre alte Computer-Sicherheitsberater eine Spezialfolie vor den Monitor, bevor er im Café Meyerbeer in Berlin-Mitte seinen Laptop anschaltet. Die Folie lässt das Licht des Bildschirms nur geradeaus durch und verhindert so, dass jemand am Nebentisch mitliest. „Soll ja keiner von Schweinkram belästigt werden“, sagt er.

Es gab eine Zeit, da hoffte Walther, dass die Daten auf seinem Rechner helfen könnten, Verbrechen aufzuklären, die es im Internet zu sehen gibt: Kinderpornos. Das war im Februar. Inzwischen hat die Hoffnung einem anderen Gefühl Platz gemacht: Unverständnis. Und auch Wut. Auf die Polizei, auf die Staatsanwälte, auf die Politiker, die lieber ein „Zensursystem“ von Internetsperren einführen wollten, wie Walther es nennt, anstatt die Täter zu überführen. Doch der Reihe nach.

Ironie einer Geschichte

Am 19. Februar 2009 hat Walther bei der Berliner Polizei 16 Internetseiten angezeigt, darunter einige, die auf Servern in Deutschland hinterlegt sind. Er hat die Adressen von den Sperrlisten jener Staaten, die schon lange das tun, was der Bundestag nach dem Willen von Familienministerin Ursula von der Leyen an diesem Donnerstag erlauben soll: Webseiten mit Kinderpornographie blockieren. Ironischerweise könnte Walthers Initiative nun zeigen, dass das Problem weniger im Zugang zu Inhalten im Netz liegt, sondern eher in der Unprofessionalität, mit der die Behörden Web-Anzeigen bearbeiten.

Denn nach seiner Anzeige hört Walther wochenlang nichts. Schließlich fragt er beim Berliner Landeskriminalamt nach und erhält zur Antwort eine E-Mail: Die Listen seien am 5. März 2009 unter der Vorgangsnummer 090304-1250-031340 an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeleitet worden – was dieses dem Freitag bestätigt. Einige weitere Wochen später erhält Walther von der Staatsanwaltschaft Berlin einen Bescheid mit dem Datum 20. Mai 2009 und dem Geschäftszeichen 75 Js 223/09. Der Inhalt: Die Ermittlungen werden ohne Ergebnis eingestellt.
„Im März wurden keine strafbaren Inhalte auf den angezeigten Seiten festgestellt“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, dem Freitag. In der Tat sind nach Angaben von Walther inzwischen neun der angezeigten Webseiten auf Server in die USA umgezogen. Laut BKA-Sprecher Gerhard Salmen habe man die Daten der ausländischen Server an die „entsprechenden Kollegen“ in den Staaten weitergegeben – bisher aber nichts von ihnen gehört.

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Von den in Deutschland verbliebenen Seiten zeigen derzeit noch drei Pornobilder mit kindlich aussehenden Jungs. Auf Nachfrage des Freitag nimmt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen am 11. Juni wieder auf, zu einer Einschätzung, ob sie die gezeigten Bilder für illegal hält, kommt sie jedoch bis zum Redaktionsschluss nicht.
„Die Anbieter wechseln die Server teilweise im Stundentakt“, sagt Ronald Schulze vom Bund Deutscher Kriminalbeamter. „Die gegenwärtigen Strukturen sind nicht dafür ausgelegt, so schnell zu reagieren, wie es im Internet nötig ist.“

Vorbild Schweiz

Hierin liegt wohl ein Grund, warum nun Internetsperren überhaupt diskutiert werden: Wenn man mit den bestehenden Methoden nur schwer an die Täter herankommt, sollen die Sperren wenigstens die Nachfrage verringern. Wie hoch die allerdings ist und was Sperren ausrichten können, weiß selbst die Bundesregierung nicht genau. Auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag antwortete sie, sie verfüge „über keine detaillierte Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornografie in Deutschland“. Die Informationsfreiheit sei andererseits aber durch die Sperrlisten auch nicht gefährdet.

Der Bundesrat hingegen scheint sich da nicht so sicher. In einer Stellungnahme empfiehlt die Länderkammer: Um „dem befürchteten Zensurcharakter der Norm vorzubeugen, sollte eine gesetzlich verpflichtende regelmäßige Überprüfung in den Entwurf aufgenommen werden“. Zumindest darauf will Ursula von der Leyen offenbar eingehen, wahrscheinlich auch überrascht vom öffentlichen Druck, den die inzwischen von mehr als 125.000 Unterzeichnern unterstützte Petition gegen den Gesetzentwurf erzeugt hat.
So sollen die Datenschützer nun mit einem fünfköpfigen Gremium von Experten besänftigt werden, welche die BKA-Liste regelmäßig überprüfen. Einige Kritiker, vor allem in der SPD, mag das beruhigen, für eine bessere Strafverfolgung und damit für die Opfer bringt es freilich nichts.

Dabei gibt es durchaus Beispiele, die zeigen, wie Behörden effektiver gegen illegale Pornografie vorgehen können – die Schweiz etwa. Dort hat das Bundesamt für Polizei schon 2002 die „Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität“ (KOBIK) eingerichtet, einen zentralen Anlaufpunkt für Menschen, die verdächtige Internetinhalte melden möchten. Schöpft jemand wie Florian Walther Verdacht, kann er das Meldeformular auf cybercrime.ch ausfüllen. Die KOBIK prüft die gemeldeten Seiten umgehend, bewertet die Rechtslage, leitet bei Bedarf ein so genanntes „Verdachtsdossier“ an die zuständige Polizeistelle weiter und hakt später nach, was aus dem Fall geworden ist. Immerhin: 80 Prozent der KOBIK-Dossiers führten in den vergangenen Jahren zu Fahndungserfolgen. Die Verurteilung der Verdächtigen sei die Regel, heißt es im Rechenschaftsbericht der Schweizer Bundespolizei für 2008.

Alarmknopf fürs Internet

Dennoch kann auch die Schweizer Clearingstelle fast jede zehnte Meldung nicht überprüfen, „da die betreffenden Webseiten zum Zeitpunkt, in welchem KOBIK sie sichten wollte, bereits nicht mehr erreichbar waren“, wie es im Bericht heißt. Dieses Problem soll ein Konzept nicht haben, das der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in der vergangenen Woche vorgestellt hat. Es heißt „Web-Patrol“ und schlägt neben einer rund um die Uhr besetzten Clearingstelle auch einen nachträglich in­stallierbaren Alarmknopf in der Internet-Software vor, dem Browser.
„Wer über eine fragwürdige Seite stolpert, drückt auf den Knopf, die Daten der Seite werden an die Web-Patrol übertragen und der Melder erhält eine Vorgangsnummer zugeschickt, mit der er prüfen kann, was mit seiner Meldung geschieht“, sagt Ronald Schulze vom BDK. „Formulare schrecken den durchschnittlichen Surfer ab. Und sie kosten Zeit, die wir bei Ermittlungen im Internet nicht haben.“ Vor allem aber seien die so gemachte Anzeigen anonym. Das ist wichtig, denn in Deutschland ist schon der Versuch strafbar, sich Kinderpornos zu verschaffen. Eine Anzeige provoziert deutsche Polizisten daher bisher immer wieder zu unbequemen Rückfragen.

Laut Schulze sei zwar noch nicht genau zu beziffern, wie viel Web-Patrol kosten würde, die Technik des Konzepts sei jedoch schon umsetzungsreif entwickelt. Um auch bei skeptischen Surfern Vertrauen zu schaffen, würde Schulze das kostenlose Alarmknopf-Programm am liebsten auf den Internetseiten der Datenschutzbeauftragen zum Herunterladen anbieten: „Uns geht es ja nicht darum, das Internet zu zensieren oder gar den Surfer zu bestrafen. Das Hauptproblem bleibt, die Produzenten von Kinderpornografie zu ermitteln.“

 
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Artikelaktionen
Kommentare
Steffen Kraft schrieb am 16.06.2009 um 16:43
Hat sich die SPD mit der Zustimmung zum Zugangserschwerungsgesetz für die Bundestagswahl disqualifiziert? Diskutieren Sie mit - in der Freitag-Wahlkampfarena: www.freitag.de/community/arena/debatte?frage=150
E H schrieb am 17.06.2009 um 09:08
Die Web-Patrol-Idee klingt in meinen Ohren leider so, als ob dort anonymen Denunziationen Tür und Tor geöffnet würde. Wer keinen Namen nennen muss, kann unbekümmert alle möglichen Inhalte als "verdächtig" melden. Stellt sich die Frage: Wieviel Prozent der Tätigkeit der Clearingstelle würden wohl durch solche Fehlalarme irgendwelcher Sittenwächter, Ordnungsfreaks und anderer unangenehmer Zeitgenossen in Anspruch genommen?
Steffen Kraft schrieb am 17.06.2009 um 09:21
In der Tat könnte es ein Spam-Problem geben. Andererseits würde durch so eine Stelle die Fahnder bei der Polizei von den genannten Typen entlastet.
E H schrieb am 17.06.2009 um 10:03
Ich finde die Idee der Clearingstelle auch deutlich besser und ausgereifter, als das morgen zu beschließende Internetzensurgesetz. Das ganze wäre aber ohne Zweifel ziemlich personalintensiv. Und: es könnte nur ergänzend zu anderen Maßnahmen regulärer Polizeitätigkeit funktionieren. Doch genau das scheint ja gerade nicht erwünscht zu sein. Traurig.
Steffen Kraft schrieb am 17.06.2009 um 10:35
Update:
Gerade kam ein Anruf von der Berliner Staatsanwaltschaft: Immer noch keine Aussage, ob die drei immer noch aktiven Webseiten aus Deutschland strafbare Inhalte enthalten.

Der Fall ist jetzt nach Hessen weitergeleitet worden, weil der Server mit den Webseiten in Frankfurt stehe.
Baszlo schrieb am 17.06.2009 um 16:14
Wird jetzt eigentlich Artikel 5 des GG gestrichen? Eine staatliche Zensur findet ja nun definitiv statt.
Mich wundert immer wieder wie leicht und schnell sich solche Verfassungsartikel übergehen, bzw. streichen lassen. Gab es nicht mal so was wie ein Bundesgericht das die Verfassung vor Feinden schüztzen sollte? Wo sind die abgeblieben?
Steffen Kraft schrieb am 17.06.2009 um 16:20
Na, das darf ja nur aufgrund einer Klage urteilen. Aber dieser Weg steht jedem offen.
klara schrieb am 17.06.2009 um 22:23
Nur ein Einwurf zur Begrifflichkeit: Immer wieder habe ich ein Problem mit dem Begriff "Kinderpornografie", während es sich doch in Wirklichkeit nicht einfach um die Darstellung sexueller Akte handelt, sondern um die Zurschaustellung von Vergewaltigung, Verletzung, Verstümmelung, Qual. Unter Pornografie verstehe ich Fotos von großen Titten. Für Erwachsene. Kein Verbrechen (höchstens ein moralisches, aber das käme auf den Standpunkt an).

Der sexuelle und seelische Missbrauch von Kindern jeden Alters als Material für Fotos und Filme ist etwas Anderes: Bei Pornografie ist das Produkt meinetwegen schmuddelig. Bei Kindervergewaltigung ist es blutig.
Steffen Kraft schrieb am 18.06.2009 um 11:09
Ja, nur leider geht Kinderpornografie schon früh los, bei der Zurschaustellung von lächelnden nackten Kindern in eindeutigen Posen zum Beispiel. Und das würde ich auch schon als Pornografie bezeichnen.

Kinderpornos fallen übrigens ebenso wie Tierpornos unter die so genannte "harte Pornographie", die in Deutschland nach §184a Strafgesetzbuch weder produziert noch verbreitet werden darf.
Steffen Kraft schrieb am 18.06.2009 um 10:49
Jetzt ists geschehehen. Die Zensurgegner kündigen eine Verfassungsklage an: www.freitag.de/alltag/0925-franziska-heine-interview-verfassungsklage-zensur
Streifzug schrieb am 18.06.2009 um 10:53
Sinnvoll und erfolgversprechend. Toi toi toi.
Flow schrieb am 20.06.2009 um 02:18
Schön nun hat man sich also dazu durchgerungen gegen Kinderpornografie im Internet vorzugehen. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, so scheint es zunächst. Wenn man die beschlossenen Maßnahmen jedoch genauer betrachtet, kommen schnell Zweifel auf, am Nutzen des gerade als Gesetz verabschiedeten Kompromisses.
Ursprünglich sollte es darum gehen, den Zugang zu Internetseiten zu verhindern, auf denen kinderpornografische Inhalte angeboten werden. Dieser Idee wird (hoffentlich) die Mehrheit der Bürger, abgesehen von den Usern und besonders den Anbietern solcher Seiten,zustimmen können. Doch wieviel von dieser ursprünglichen Idee, steckt in dem schließlich beschlossenem Gesetz?
Eine Stopschild am Eingang einer Seite, erinnert stark an Warnhinweise auf Zigarettenschachteln.
Wen Nutzer von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten nur gewarnt werden und keinerlei Konsequenzen fürchten müssen, sogar nicht einmal deren Daten gespeichert werden, ist kaum nachvollziehbar welche Wirkung dadurch erzielt werden soll.
Wer nach solchen Inhalten sucht, ist sich darüber im Klaren, dass dies moralisch verwerflich und darüber hinaus illegal ist. Ein erhobener Zeigefinger, stellt da wohl kein Hindernis dar.
Im Gegenteil, wer nach Kinderpornos sucht, braucht sich in Zukunft nicht mehr die Mühe machen, eine Seite zu durchforsten, sondern sieht schon an der "Leuchtreklame vor der Tür", dass er hier richtig ist...


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