Googles Ansinnen, durch das Einscannen von Millionen von Büchern und deren digitale Veröffentlichung die größte Wissenssammlung im Internet anzulegen, sieht sich zunehmend dem Widerstand von Autoren und Rechtsexperten gegenüber, die das Projekt aufgrund seiner Tragweite und der Folgen für das Urheberrecht ablehnen. Gegner und Befürworter der Google-Pläne bringen sich für den Showdown am vierten September in Stellung. Dies ist der letzte Termin für Eingaben bei dem zuständigen Gericht in Manhattan, welches den unter dem Namen Google Book Search bekannten Plan einer Prüfung unterzieht.
Das Gericht muss darüber entscheiden, ob es grünes Licht für die Einigung gibt, die Google nach einer Sammelklage im vergangenen Sommer mit den entscheidenden Verlegern und Schriftstellergruppen erzielte. Diese Übereinkunft, der die Author`s Guild und Die Association of American Publishers zugestimmt haben, sieht die Bereitstellung eines Topfes mit 125 Millionen Dollar vor, die Google für die durch das Einstellen gescannter Bücher ins Internet bereits begangenen Urheberrechtsverletzungen zu zahlen bereit ist. Des Weitern sollen 63 Prozent aller künftigen Gewinne aus dem Verkauf von digitalen Büchern und anderen Einnahmen an Verleger und Autoren fließen, während Google die restlichen 37 Prozent behalten würde.
Aber mehrere Gruppen und Einzelpersonen wehren sich weiter gegen den Deal und kritisieren, er übergehe auf rücksichtslose Weise die Rechte der Autoren und verschaffe Google ein unzulässiges Monopol und die alleinige Verfügungsgewalt über eine riesige Menge an Texten. Die jüngste Klage, die gestern beim Gericht in Manhattan eingereicht wurde, kommt von einem Washingtoner Anwalt und Schriftsteller Scott Gant, der sich auf Sammelklagen und Monopole spezialisiert hat.
In seiner 47-seitigen Beschwerde beanstandet er, dass potentiell Millionen von Autoren in den USA und der ganzen Welt zur Annahme der Vereinbarung genötigt werden sollen, ohne genau über deren Folgen informiert worden zu sein. „Jeder, der sich an diesem Projekt beteiligt, sollte sich bewusst dafür entscheiden und vollständig darüber Bescheid wissen, was er da tut. Statt dessen werden die Leute gezwungen, einen Teil ihres intellektuellen Eigentums an Google abzutreten, oftmals ohne zu wissen, was dies bedeutet“, sagt Gant.
Keine Benachrichtigung
Die Bestimmungen sehen vor, dass Verleger und Autoren, die sich bei einer Sammelklage nicht ausdrücklich gegen eine erzielte Vereinbarung aussprechen, so behandelt werden, als hätten auch sie die Vereinbarung unterschrieben. Gant aber weist darauf hin, dass er als Autor – er hat ein Buch über die Revolution im Bereich digitaler Information mit dem Titel We`re All Journalists Now: The Transformation of the Press and Reshaping of the Law in the Internet Age – nie eine juristische Benachrichtigung in dem Fall erhalten habe.
Google gab seine Pläne vor fünf Jahren zum ersten Mal bekannt und begründete sein Vorhaben, ein Online-Archiv mit Millionen von Büchern aufzubauen damit, dies sei Teil der Mission des Unternehmens, alle weltweit zugänglichen Informationen aufzubereiten („to organize the world`s information“ im Orginal-Google-Zitat). Unter Verwendung von Kameras, die bis zu 1.000 Seiten pro Stunde digitalisieren können, wurden bereits sieben Millionen Bücher gescannt. Die meisten der Bücher, die vor dem fünften Januar dieses Jahres erschienen sein müssen, kommen von US-amerikanischen Bibliotheken und Verlagen. Google hat bislang Partnerschaften mit 29 der weltgrößten Bibliotheken abgeschlossen, einschließlich Harvard, Stanford und der Bodleian in Oxford.
Auch die nationale Schriftsteller-Gewerkschaft und die American Society of Journalists and Authors lehnen die Vereinbarung ab. In einem Brief wandten sich 18 Professoren an das Gericht und beklagten sich darüber, in der Übereinkunft seien die Interessen publizierender Akademiker nicht genügend berücksichtigt und geschützt und es stelle den Profit über das Recht der Öffentlichkeit auf Information.
Millionen von Büchern
Die Association of American Publishers, die Google 2005 ursprünglich wegen der Verletzung der Urheberrechte ihrer Mitglieder verklagt hatte, hat die Vereinbarung mittlerweile unterzeichnet und ist zu der Auffassung gelangt, der Deal sei durchaus im Sinne von Verlegern, Autoren und der Öffentlichkeit. „Hierdurch wird der Öffentlichkeit ermöglicht werden, Millionen von Büchern kennenzulernen, die nicht mehr gedruckt werden, ihnen unbekannt oder nicht zugänglich waren“, sagt Allan Adler von der Verleger-Vereinigung. Seiner Ansicht nach sitzen diejenigen, die immer noch Einwände haben, einer fundamentalen Fehlinterpretation auf, denn Autoren und Verleger hätten nach wie vor das Recht zu entscheiden, ob sie mitmachen wollen oder nicht.
Die Menge der sich entgegenstehenden Meinungen wird von dem New Yorker Gericht im Vorfeld der Anhörung über die Vereinbarung im Oktober zusammengetragen. Auch das amerikanische Justizministerium wird sich den Plan Googles ansehen, um zu überprüfen, ob es nicht gegen geltende Wettbewerbsgesetze verstößt. Eine Sprecherin von Google sagte vorgestern Nacht: „Wir freuen uns sehr über das bahnbrechende Abkommen, das wir im vergangenen Jahr mit Autoren und Verlegern schließen konnten. Wenn das Gericht ihm seinen Segen gibt, ermöglicht dies in den USA den Zugang zu Millionen vormals verschlossener Bücher und eröffnet Autoren und Verlegern neue Möglichkeiten, ihr Werk zu vertreiben. Google entstand aus der Idee heraus, mehr Informationen für mehr Menschen zugänglich zu machen. Von Anfang an hatten wir eine Zukunft vor Augen, in der Studenten, Wissenschaftler und Buchliebhaber gleichermaßen die Bücher der Welt online entdecken können. Wir sind der Überzeugung, dass diese Übereinkunft ein gewaltiger Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung dieser Vision ist.“
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Ein Blick auf den Hintergrund des Agreements: Im Moment sind ca. 98 Prozent aller jemals geschriebenen Bücher nicht mehr im Druck. Wenn dieser ziemlich erkleckliche Teil des Weltwissens den Sprung ins Digitale Zeitalter machen soll, brauchen wir tatsächlich eine Änderung der Copyright-Bestimmungen. Das Google-Agreement beinhaltet so eine Änderung. Sie ist nicht ohne Nachteile, aber ich habe den Eindruck, dass die Vorteile bei weitem überwiegen, und nicht ohne die Nachteile erreicht werden können.
Die wichtigste Änderung: Opt-Out statt Opt-In. Das heißt, dass Google nicht die Zustimmung von (oft toten oder unauffindbaren) Rechteinhabern braucht, um ein Buch, das aus dem Druck ist, zu digitalisieren. Was im Artikel nicht hinreichend deutlich wird: Google darf keine Bücher veröffentlichen, die noch im Druck sind. Und Rechteinhaber können der Veröffentlichung ihrer Inhalte bei Google widersprechen. Was sind die konkreten Nachteile? - Die Verlage müssen sich darum kümmern, dass Bücher, die sie nicht mehr veröffentlicht sehen wollen, oder demnächst selbst neu auflegen, nicht anderswo veröffentlicht werden. Außerdem wird die Anzahl digital verfügbarer Bücher explodieren, d.h. der Markt wird unübersichtlich, und die Neuerscheinungen erhalten viel mehr Konkurrenz als heute. Das hat möglicherweise auch Auswirkungen auf den Preis für neue Bücher. Für die Autoren bedeutet es aber, dass sie (großzügige) Vergütung für Bücher bekommen können, die es nicht mehr zu kaufen gab. (Verlage zahlen i.d.R. sehr viel weniger als 63%.) Und für die Gesellschaft heißt es, dass 98% des literarischen Weltkulturerbes preiswert oder sogar kostenlos digital verfügbar werden können. |
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Wenn ich es richtig verstanden habe, kriegen Verlage UND Autoren 63 Prozent. Ich hab die genauen Zahlen nicht parat, aber wie ick den Laden kenne, bekommen die Autoren davon wohl eher nicht den Löwenanteil...;-(
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@Axel Henrici
Vergütet werden die Rechteinhaber. Wenn die Autoren die Rechte zur digitalen Verwertung an die Verlage abgetreten haben, dann bestimmen die entsprechenden Klauseln, wieviel der Autor bekommt. |
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Also ich möchte gewiß keine Lanze für Google brechen; aber wenn ich mal Google-Books bisher genutzt habe, bin ich stets auf die entsprechenden Schranken des Urheberrechts - bzw. Copyrights - gestoßen. Zugang zu Volltexten findet man doch nur bei Werken, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist. Aber ich habe natürlich keinen objektiven Überblick.
Das verwerfliche bei Google-Books ist, das Google auf die Digitalisate quasi wieder einen neuen Urheberschutz beansprucht. Auf jeder digitalisierten Seite ist das Google-Wasserzeichen und man ist z.B. aufgefordert, "keine elektronischen Abfragen an das System zu senden"; d.h. man verbittet sich den kostenlosen Download. |
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Googles Agreement ist vordergründig natürlich eine feine Sache. Gerade im Bereich der vergriffenen Bücher wirkt das überzeugend: Zugang zum schriftlichen Welterbe, online und frei. Fraglich aber bleibt, ob Google hier wirklich den Philantropen spielen will - oder bloss ein neues Markttool mit Anfangsrabatten einführt.
Was man hat, hat man. Im Google-System steckt der Monopolist von morgen, der die eigenen Inhalte abschottet (rechtlich schützt) und seinerseits mit gutem Gewinn verkauft. Google also als Bibliothek, Buchhändler und (soweit wird es auch noch kommen) Verleger. Hier sind Bedenken anzumelden. Und intelligentere, sprich kleinere Lösungen auszudenken, die dem digitalen Monopol eine Alternative entgegensetzen auch im Sinn von Urheberrecht und geistigem Eigentum. (Dass auch hierzu neue Überlegungen angestellt werden müssen, ist nicht zu bestreiten.) Vieles ist im Fluss - aber es gilt, genau hinzusehen und monopolare Entwicklungen kritisch zu beobachten. Im Fall von Google muss das Motto gelten: "Alles ist viel zu wenig". |
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09.02.2012
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