Kultur

Kulturkommentar | 08.10.2009 05:00 | Barbara Schweizerhof

Der Fall Polanski

Freitag-Autorin Barbara Schweizerhof über die Gefahr, bezüglich der Verfehlungen von Roman Polanski und Thilo Sarrazin die Welle medialer Empörung zu surfen

Jeder Skandal hat seinen eigenen Wellenschlag von Empörung und Gegenempörung. Und was diese Wellen so alles an Treibgut mitanspülen! So kann man im Fall von Thilo Sarrazin gegenwärtig bestaunen, wie prompt auf die erste Empörungswelle eine zweite der Verteidigung folgte – im Tenor, Sarrazin spreche mit seinen Bemerkungen über Türken und Araber in Berlin doch „nur“ aus, was viele denken, sich aber nicht zu sagen getrauten. Selbstverständlich geht man davon aus, dass das, was viele denken, sich aber nicht zu sagen getrauen, die Wahrheit sei. Implizit wird so die „political correctness“ wieder einmal als lästige Wahrheitsverhinderer geoutet. Als spiegle sich in rassistischer Redeweise nicht auch ebensolches Denken.

 

Das Ineinandergreifen von Empörung und Entlarvung im Wellenschlag der Wahrheitsübertrumpfung verbindet den Fall Sarrazin mit dem von Roman Polanski. Als der 76-jährige Filmemacher neulich in der Schweiz verhaftet wurde, weil er 1977 ein 13jähriges Mädchen vergewaltigt hatte, meldeten sich zuerst die, die sich empörten, dass man den Regiealtmeister offiziell zu einem Festival einlädt und ihn dann dort verhaftet. Andere sahen eine übereifrige Justizmaschinerie am Werk, die seit 32 Jahren Jagd macht auf den polnischen Regisseur, dem das Leben sowieso übel mitgespielt hat. Und schließlich blieb nicht unerwähnt, dass es sich bei Polanski um einen Künstler handle, mit dem sich Stars wie Penelope Cruz, Woody Allen und Whoopi Goldberg solidarisierten. Besonders diese Solidarisierung provozierte aber eine heftige Gegenwelle, in der die Solidaritätswilligen selbst unter heftigen Beschuss gerieten: Als „Limousinen-Linke“ verunglimpft, warf man ihnen vor, die Tat Polanskis klein reden zu wollen und sich selbst als elitär über dem Gesetz zu sehen. Hätte ein „normaler Mann“ das getan, was Polanski vorgeworfen wird, würde ihm schließlich kein „Hollywood“ zur Seite stehen.

Das stimmt natürlich. Genauso stimmt aber auch, dass besagter „Durchschnittsmann“ wohl kaum 32 Jahre später verhaftet worden wäre. Weshalb die Forderung, Polanski wie einen „normalen Kinderschänder“ zu behandeln, einmal mehr etwas anderes meint, als sie sagt: Was wie ein Ruf nach gerechter Gleichbehandlung klingt, zielt darauf, ein Beispiel zu exekutieren – eben ohne Ansehen des Sonderfalls. Aber sind nicht Prozesse im Grunde dazu da, jede Tat als Sonderfall zu behandeln? Im Idealfall bringt ein Prozess die Dinge zur Sprache, die Umstände einer Tat, die Motive des Täters, das Verhalten des Opfers. Im Übrigen ist das einer der Gründe, weshalb in den USA viele Klagen mit vorgerichtlichen Einigungen enden: damit eben nicht alles zur Sprache kommt.

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Darauf, da sind sich die Experten ziemlich sicher, wird es auch bei Polanski hinauslaufen. Es wird also offiziell nicht zur Sprache kommen, worüber man sich im anonymen Internet umso mehr das Maul zerreißt. Jeder kann online Einsicht nehmen in die Aussage der damals 13jährigen Samantha Geimer. Eine höchst ambivalente Lektüre. Einerseits wird beklemmend klar, was passiert ist: dass der Regisseur im Wissen um ihr Alter ihr Drogen und Alkohol verabreichte und Sex mit ihr hatte. Andererseits erkennt man, wie wenig der Fall zu Pauschalisierung taugt. Und wie stark unsere Haltung – insbesondere zur Frage der sexuellen Reife und Selbstbestimmung – von der Zeit beeinflusst ist, in der wir leben. Schon deshalb sollte man nie einfach mit der Welle mitgehen.

 

 
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Kommentare
Deaktivierter Nutzer schrieb am 27.12.2009 um 10:14
"– insbesondere zur Frage der sexuellen Reife und Selbstbestimmung -"

Alkohol & Drogen schliesse die Frage nach sexueller Selbstbestimmung aus.

Darum ging es Herrn Polanski ja auch. Er wollte ein handlungsunfähiges Objekt. Denn er wußte:
Liebe, Vertrauen, Respekt & Achtung
konnte er seinem Opfer nicht entgegenbringen.
Für Polanski war & ist dieses Mädchen eine weitere Trophäe in seiner Sammlung.Darum hat er ja auch ausführlich mit seiner Tat geprahlt.

Rechtslage
Es wird nach amerikanischem Recht geurteilt.
Das haben wir zu akzeptieren.

Polanskis Vergangenheit
Hier wurde ein Opfer zum Täter.
Das ist aber keine Entschuldigung.
Im Gegenteil.
Es ist tragisch.
Aber in diesem Fall geht es ja nicht um Polanski. Sondern um sexuelle Gewalt gegen ein Kind.
Und das sollte auch das einzige Thema sein.
Rahab schrieb am 27.12.2009 um 10:32
wenn ich es recht sehe, dann mochte herr polanski nicht wie jeder andere behandelt werden - also hat er sich aus usa abgesetzt, ohne den ausgang des prozesses in seiner anwesenheit abzuwarten. jeder andere würde dies meistens auch gern tun - ist in manchen fällen allerdings durch äußere umstände daran gehindert. nun hat herr polanski die möglichkeit, sein ebenfalls gutes recht wahrzunehmen, nämlich die fortsetzung des prozesses in seiner anwesenheit.

das alles wäre nur dann überhaupt nicht in ordnung, wenn ... ja wenn eine allgemeine gerichtsbarkeit überhaupt von übel wäre.


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