Politik

Betreuung von Langzeitarbeitslosen | 25.07.2008 00:00 | Berthold Paetz

ARGEs Sommermärchen

Nürnberg sorgt für unfreiwillige Komik. Wenn alles nicht hilft, ändert die Koalition das Grundgesetz

Schön ist es, das Wort zu ergreifen im Klassenkampf. Laut und schallend aufzurufen zum Kampf der Massen. Zu zerstampfen die Unterdrücker, zu befreien die Unterdrückten." Laut und schallend klang es zwar am Nachmittag dieses Julitages anno 2008 in der "Heldenstadt" nicht. Dafür schoben sich im Programm des Forums Zeitgenössische Musik Leipzig neue Helden ins Blickfeld. Auf der "Wiese hinter der ARGE" sang und rezitierte der eigens gegründete Chor der Mitarbeiter der örtlichen Agentur für Arbeit neben besagtem "Lob der illegalen Arbeit" auch andere aufrührerische Stücke von Brecht und Eisler.

Aus dem Kreis eines 50-köpfigen Zufalls­publikums, mit der Lokalität aus anderem Zusammenhang bestens vertraut, brachte der MDR reichlich brechtentwöhnte Zuhörer vor Mikrofon und Kamera. In Interviews wollte Wolfgang Steinherr, mitsingender Agenturleiter, nicht bestreiten, dass das Ziel des Auftritts neben kultureller Selbstverwirklichung auch ein Imagegewinn sei. Man habe sich gewissenhaft vorbereitet.

Der sangesfreudige Auftritt der Neu-Revolutionäre vom Leipziger Arbeitsamt ist symp­tomatisch für die Bemühungen der Bundesagentur für Arbeit (BA), in der Debatte um die Zukunft des Betreuungsmodells für Langzeitarbeitslose in die öffentliche Vorhand zu kommen. Ende 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die Rechtskonstruktion der Arbeitsgemeinschaften (ARGE) aufgrund ihrer unzulässigen "Mischverwaltung" zwischen Bundes- und kommunalen Strukturen als verfassungswidrig eingestuft und dem Gesetzgeber eine rechtskonforme Neuordnung bis spätestens 2010 aufgezwungen. Seither sieht sich Deutschlands größte Behörde veranlasst, bei jeder Gelegenheit auf die Vorzüge ihrer Arbeitsagenturen gegenüber den angeblich unfähigen 69 Kommunalverwaltungen hinzuweisen, die diese Arbeit als "Optionskommunen" in Alleinregie durchführen dürfen. Die Mehrheit der Landkreise, aber auch viele Städte wollen ab 2010 diese bisherige Ausnahmevariante zum Alleinmodell machen.

Eigene Interessen werden in Nürnberg scheinheilig verdeckt. So sah man sich etwa veranlasst, gegen die Forderung nach Personalreduzierung zu wettern. "Angesichts der vor uns liegenden Aufgaben plant der Vorstand der Bundesagentur keinen Personalabbau", versicherte Vorstandschef Frank-Jürgen Weise. Rund 58.000 der derzeit knapp 100.000 Beschäftigten der BA seien im Bereich der Arbeitslosenversicherung tätig. Sie beraten, vermitteln, gewährleisten die Zahlungen an Arbeitslose und Unternehmen oder sind mit Verwaltungsaufgaben betraut. Gut, aber was machen eigentlich die anderen?

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Unlängst wurde sogar die Wissenschaft in peinlicher Weise bemüht. Allen Ernstes veröffentlichte die Bundesagentur ein eilig selbst gefertigtes "Forschungsergebnis", wonach die Vermittlung von Empfängern des Arbeitslosengeldes II unter ihren eigenen Fittichen supererfolgreich läuft. Danach gelang im ersten Halbjahr 2007 die Wiedereingliederung am besten, wo Arbeitsagenturen allein zuständig waren. Dort wurden im Monatsschnitt 41 von 1.000 Langzeitarbeitslosen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt, bei den "Optionskommunen" nur 36 und bei den ARGE-Modellen 34. Das sei doch ein sicheres Indiz dafür, dass man ab 2010 die Kommunen aus diesem schwierigen Feld heraushalten müsse.

Was selbstverständlich nur am Rande erwähnt wurde: Selbst im Ergebnis dieser Analyse ist der Unterschied zwischen den sich ergebenden Vermittlungsquoten von 3,4 bis 4,1 Prozent derart marginal, dass keinerlei substanzielle Schlüsse angebracht sind. Außer freilich der, dass angesichts der Werte die Reintegration von Langzeitarbeitslosen nach wie vor auf einem erschütternd geringem Niveau verblieben ist.

Kurz darauf legte Weise nach. Die Zusammenarbeit seiner Behörde mit den Kommunen in den ARGE-Jobcentern sei eine Katastrophe, die damals im Vermittlungsausschuss beschlossene Konstruktion, bei der beide Seiten je zur Hälfte Verantwortung trugen, ein nächtlicher "Mitternachtsbierdeckelkompromiss von beruflich unerfahrenen Menschen". Selbstverständlich sei ein neues Modell notwendig. Nur die Arbeitsagenturen sollten ab 2010 für die Beratung und Vermittlung zuständig sein, Kommunen nur sozial-integrative Leistungen wie Kinderbetreuung zur Verfügung stellen. Der BA-Chef sprach sich damit für das bis dato von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) vorgesehene Modell des "kooperativen Jobcenters" unter einem gemeinsamen Dach aus.

So wie Weise sehen Sieger aus - dachte man jedenfalls. Doch der hatte sich zu früh gefreut. Zu allgemeiner Überraschung präsentierten die Arbeits- und Sozialminister der Länder nach einer Konferenz Mitte Juli einen "großen Durchbruch" ganz anderer Art. Die Trennung der Aufgaben ab 2010 sei vom Tisch. Statt die Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen auseinander zu dividieren, wird nun für den Beibehalt dieser Konstruktion die Verfassung angepasst. Für die angeblich "günstigste Konstruktion für den Bürger" stimmten die Ländervertreter 16 zu null. Bundesarbeitsminister Scholz, der bisher stets eine Verfassungsänderung ablehnte, zeigte sich "begeistert".

Wenn wie geplant die für eine Grundgesetzänderung notwendige Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat bis zum Jahresende zustande käme, wäre das ein bisher einmaliger Vorgang. Statt eine fragwürdige und nach allgemeinem Fachurteil völlig unzureichende Praxis durch gesetzeskonforme Reformen zu verbessern und damit ein Urteil aus Karlsruhe zu respektieren, würde kurzerhand die Verfassung geändert. Eine Variante, die generell Schule machen könnte und dieser großen Koalition viel anstehende Arbeit mit Karlsruher Kurskorrekturen abzunehmen verspricht.

 
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