Der deutsche Souverän sorgt sich nicht um den Internethandel. Gerade einmal neun Bürger haben sich der Forderung angeschlossen, der Bundestag möge doch ein Gesetz beschließen, das Internethändler zum korrekten Umrechnen von Fremdwährungen verpflichtet. Auch den Vorschlag, den Kündigungsschutz bei Neueinstellungen grundsätzlich abzuschaffen, unterstützte nur eine Handvoll Deutscher. Noch schlimmer sieht es für arbeitslose Künstler aus: Der Forderung, sie sozial besser zu stellen, wollte kein einziger Bürger zur Seite stehen.
Seit vier Jahren gibt es in Deutschland nun die Online-Petition – doch der ganz große Ansturm ist noch ausgeblieben. Dabei ist der Umgang mit der Plattform so einfach. Nach dem Anmelden muss nur in kn
nur in knappen Worten das Anliegen und die Begründung formuliert werden. Dann beginnt das große Warten. Kommen in den nächsten drei Wochen 50.000 Unterstützungen zustande, wird der Anmelder persönlich vor den Petitionsausschuss geladen, um sein Anliegen zu präsentieren.Spektakuläre AusnahmenDiese Hürde nehmen allerdings die wenigsten öffentlichen Petitionen. Von den tausenden Forderungen, die auf dem Server des Deutschen Bundestags um Unterstützung werben, haben es gerade einmal eine Handvoll geschafft, ausreichend Unterzeichner anzuziehen. Der Großteil kann zufrieden sein, wenn eine vierstellige Unterstützerzahl zusammen kommt. Die Ausnahmen allerdings sind spektakulär.Unangefochten an der Spitze liegt nach wie vor die Petition von Franziska Heine. Ihr Anliegen, die Sperrungen von Internetseiten zu verbieten, hat mittlerweile über 130.000 Unterstützer dazu gebracht, sich online zu registrieren und namentlich für das Anliegen stark zu machen. Auch die Frage, ob die GEMA überhaupt mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist, erregt scheinbar die Gemüter: Rund 106.000 Menschen unterstützen den Aufruf, der Sache einmal nachzugehen.Doch diesen Ausreißern steht eine Masse an Forderungen gegenüber, von denen kaum ein Mensch Notiz nimmt. So war es sicher nicht gedacht, als vor ziemlich genau vier Jahren der Petitionsserver des Bundestages online ging. Es war eine der letzten Amtshandlungen der rot-grünen Koalition. Ziel war es damals, den Menschen die Beteiligung am politischen Geschehen zu erleichtern. Anstatt mühsam in der Fußgängerzone auf Unterschriftenhatz zu gehen, sollten Menschen ihr Anliegen bequem im Internet darstellen können. Genauso einfach sollte es für Bürger werden, sich den Forderungen anzuschließen. Drei Jahre Testbetrieb überzeugten das Parlament schließlich: Seit gut einem Jahr gehört die Onlinepetition fest zum Repertoire der deutschen Demokratie.Dass dieses Prinzip funktionieren kann, hat Franziska Heine mit ihrem Kampf gegen die Online-Sperren bewiesen. Doch kann man ihren Erfolg einfach auf andere Anliegen übertragen? Immerhin bediente Heine mit ihrer Petition eine Forderung, der sich tausende Aktivisten gerne anschlossen. Und das auch noch im Internet. Blogs machten es Unterstützern leicht, Heines Petition zu finden – sie verlinkten einfach direkt darauf. Ein paar Klicks später war man angemeldet und hatte ganz einfach seine digitale Unterschrift abgeliefert. Das Thema der Petition ging in diesem Fall Hand in Hand mit dem Verfahren.Doch nicht jedes Anliegen kann auf ein solches Aktivierungspotenzial zurückgreifen. Eine Petition über die Festlegung des Milchpreises muss sich andere Wege einfallen lassen, um ihre Anhängerschaft zu mobilisieren. Und auch die Forderung, eine Altersgrenze bei Beamtenbeförderungen einzuführen, sollte ihre Unterstützer wohl besser anderswo suchen, als im Netz.Die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Bundestags, Kersten Naumann, hält die Online-Petition dennoch für einen Erfolg. „Alles was einen Dialog zwischen Bürgern und Politik in Gang bringt, ist zu begrüßen“, sagt die Frau von der Linkspartei.Da sind selbst manche Einreicher einer Petition skeptischer. Unterstützer der bundesweit zu einer gewissen Bekanntheit gelangten Kassiererin Barbara E., genannt „Emmely“, diskutierten wochenlang darüber, ob man auf diesem Wege die Forderung nach Einführung einer Bagatellgrenze bei Kündigungen in der Öffentlichkeit verbreiten solle. Auf der einen Seite stand unter anderem die Sorge, „dass die Kräfte dafür, die Petition zu popularisieren, nicht reichen könnten“. Andererseits wollte man die Möglichkeit, über diesen Weg Öffentlichkeit zu schaffen, auch nicht auslassen.Online-Begehren wie jenes von Susanne Wiest für ein bedingungsloses Grundeinkommen, das im Frühjahr für große Medienaufmerksamkeit sorgte, legen nahe, die Petitionen nicht allein mit Blick auf ihre eher begrenzten formalen Möglichkeiten zu sehen. Sondern, so das „Emmely“-Komitee, das sich schließlich zu Einreichung einer Petition entschloss, „als Kampagneninstrument“. Einen Automatismus nach dem Motto „Online-Petition ist gleich Medieninteresse“ gibt es freilich nicht.Überschaubare ErfolgeNaumann lobt die einfache Bedienbarkeit des Instruments – und kann auch auf Erfolge verweisen. So gehe die letzte Solderhöhung für Wehr- und Zivildienstleistende auf eine Onlinepetition zurück. Und als im letzten Sommer die Kraftstoffpreise einmal mehr in den Himmel schossen, habe die Petition „Halbierung der Besteuerung von Diesel und Benzin“ große Aufmerksamkeit erregt. Mit rund 130.000 Unterzeichnern lag sie nur knapp unter der neuen Höchstmarke, die Franziska Heines Petition gegen Internetsperren gesammelt hat. Trotz dieser überwältigenden Unterstützung widerstand der Bundestag allerdings der Versuchung und verzichtete auf eine Senkung der Mineralölsteuer.Trotz dieser bisher noch überschaubaren Erfolge werden die Online-Petitionen tatsächlich gut angenommen. Schätzungsweise zehn Prozent aller Petitionen werden dieses Jahr wohl digital eingereicht werden. Das entspricht rund 20.000 Forderungen. Vor den Ausschuss werden es davon allerdings nur die allerwenigsten schaffen. Und so werden auch weiterhin die Anliegen vieler Menschen ungehört bleiben – sei es nun online oder offline.Veranstaltungshinweis: Unter dem Thema "Verwaltung trifft Social Media" treffen sich am 28. August in Berlin zum "Government 2.0 Camp" Experten aus der Web 2.0 Welt sowie aus Verwaltungen im In- und Ausland: http://www.gov20.de/