Politik

Prozess | 28.10.2009 09:22 | Michelkens

Das ist Heinrich Boere

Blogger Michelkens über den Ex-SS-Mann, der heute in Aachen vor Gericht steht. Lange schaffte es der niederländische Kollaborateur, in Deutschland unbehelligt zu leben

 

Aachen. Auf der aktuellen Liste der zehn meistgesuchten Nazi-Kriegsverbrecher des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem findet man den Namen Heinrich Boere auf Platz sechs. Suchen musste man Boere jedoch nicht. Er lebte all die Jahre unter richtigem Namen und behördlich registriert in Eschweiler, nahe der niederländischen Grenze. In den Niederlanden wurde er 1949 zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde später zu lebenslanger Haft umgewandelt. Am 28. Oktober wird nun, sechzig Jahre nach der Urteilssprechung in Amsterdam, das Verfahren gegen den 88-jährigen Boere vor dem Landgericht Aachen eröffnet.

 

Boere, der als Sohn einer Deutschen und eines Niederländers 1921 in der Kleinstadt Eschweiler bei Aachen geboren wird, zieht im Alter von zwei Jahren mit seinen Eltern in die Niederlande, wo er 1940, nur wenige Monate nach Beginn der deutschen Besatzung, als freiwilliger der Waffen-SS beitritt. Gegenüber Spiegel Online wird Boere später sagen, er war „ein Fanatiker“. Während der Besatzung ist er einer der 30.000 Niederländer, welche in der Germanischen SS kämpfen oder als Mitglieder der Nacionaal-Socialistische Beweging (NSB) die deutsche Selbsterhebung unterstützen. Jene Niederländer beteiligen sich aktiv an der brutalen Zerschlagung des Widerstandes und an den Deportationen der Jüdinnen und Juden, foltern, nehmen Durchsuchungen und Erschießungen vor. Von den 140.000 Jüdinnen und Juden, die in den Niederlanden leben oder dorthin geflohen sind, werden 110.00 deportiert. Nur 6.000 von ihnen kehren nach dem Krieg zurück. In einem Gespräch mit dem Focus Magazin erzählt Boere später, wie er die Deutsche Besatzung erlebte „Die Mutter sagte zu mir: 'Siehst du, jetzt kommen die Deutschen, jetzt wird alles besser!’ Und es wurde ja auch alles besser.“

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Der junge SS Mann Boere kämpft zunächst zwei Jahre an der Ostfront und wird dann aus Krankheitsgründen zurück in die Niederlande versetzt. Seiner Bitte wieder an die Front zu dürfen, kommen die Vorgesetzten nicht nach. Stattdessen wird er vom Führer der 5. Standarte der Germanischen SS, Geerard Rollema, dem etwa 15 Mann starken Sonderkommando Feldmeijer zugeordnet. Das Kommando ist damit betraut, Vergeltungs- und Abschreckungsmaßnahmen durchzuführen. Meldet eine Außendienststelle des SD’s einen tödlichen Anschlag auf einen Nationalsozialisten, so setzt Polizeiführer Hanns Albin Rauter umgehend mit dem Codewort „Silbertanne“ seine Henkerstruppe in Bewegung. „Es wurde darauf geachtet, dass es sich um Personen handelte, die in unmittelbarer Umgebung des Attentatsortes wohnten, und von denen man zumindest annahm, dass sie mit Widerständlern in Verbindung standen, dass sie mit ihnen sympathisierten oder dass sie antideutsch eingestellt waren“, stellt das OLG Köln später fest. Mindestens 54 Menschen werden von dem im September1943 gegründeten Kommando Feldmeijer ermordet.

Boere kann darin auch später nichts Falsches erkennen: „Ja, selbstverständlich, wir haben doch alles Mögliche getan, um den Feind wegzumachen. Das war nun einmal so, ich fühlte mich doch als Deutscher. Ich war verpflichtet dafür zu kämpfen. Wir haben das an der Front gemacht und warum auch nicht hier, das ist doch dasselbe.“

 

Den Feind wegmachen“

Es ist der Abend des 14. Juli 1944. Neunzehn, vielleicht auch schon zwanzig Uhr. Männer des Sicherheitsdienstes (SD) fahren durch die niederländische Stadt Breda. Die lokale SD-Außendienststelle hatte zuvor gemeldet, dass hier ein Anschlag auf einen Rottenführer der Waffen-SS verübt worden sei. Am Ziel angekommen, steigen zwei Männer in Zivilkleidung aus, betreten die örtliche Apotheke und warten, bis die anwesenden Kunden den Laden verlassen haben. Dann fragen sie den Mann hinter der Theke, ob er Fritz Hubert Ernst Bicknese sei. Als dieser die Frage bejaht, zieht einer der SSler seine Pistole aus der Manteltasche und schießt den Mann nieder. Dann feuert auch der andere auf den am Boden liegenden Mann. Dass Bicknese in seiner Apotheke Juden und Jüdinnen versteckte, wissen seine Mörder nicht.

3. September 1944. Voorschoten/Niederlande. Zwei SD Männer betreten in den frühen Morgenstunden das Haus des Fahrradhändlers Teun de Groot. Sie fordern de Groot auf, sich auszuweisen. Der Mann im Pyjama holt seine Papiere und zeigt sie vor. Daraufhin wird er von den Schergen in Zivilkleidung niedergeschossen. Im Anschluss fahren die SD Männer weiter und suchen Frans Willelm Kusters in seiner Wohnung auf. Nachdem sie die Wohnung erfolglos durchsucht haben, fordern sie den Mann auf, mit ihnen auf das Polizeirevier zu fahren. Eine Begründung bekommt er hierfür nicht. In Wassenaar hält das Auto. Kusters wird erschossen. Für die Morde an Bicknese, de Groot und Kusters muss sich Heinrich Boere nun vor dem Landgericht Aachen verantworten.

Nach Kriegsende kommt Boere in das Gefangenenlager Valkenburg, wo er vernommen wird und die drei Morde gesteht. 1947 gelingt ihm die Flucht. In Abwesenheit wird ihm der Prozess gemacht. Am 18.10.1949 wird er vom Sondergerichtshof Amsterdam zum Tode verurteilt. Dieses Urteil wird später in lebenslange Haft umgewandelt. Dann, fünf Jahre nach seiner Flucht, taucht Boere in seiner Geburtsstadt Eschweiler auf, wo er eine bürgerliche Existenz als Bergmann führen kann. Hier kann der NS Täter in Ruhe alt werden. Seine Opfer hatten diese Chance nicht.

 

Entweder waren die Ermittler blind, oder sie haben absichtlich Beweise weggelassen“

Boere ist nicht der einzige niederländische Kollaborateur, dem die Flucht nach Deutschland geglückt ist und der hier von der Justiz unbehelligt leben konnte. Tausende von ihnen flüchteten, als der Krieg vorbei war, nach Deutschland und entzogen sich so der niederländischen Justiz. So leben auch noch Siert Bruins (Breckerfeld bei Hagen) und Klaas Faber (Ingolstadt) straffrei in Deutschland, obwohl sie nach wie vor auf der Liste des niederländischen Justizministers stehen. Eine Strafverfolgung ihrer Taten in Deutschland, dies schien lange undenkbar.

In Deutschland wäre neben der Staatsanwaltschaft München I die „Zentrale Stelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund" dafür zuständig gewesen, NS Täter wie Heinrich Boere oder Siert Bruins zur Verantwortung zu ziehen. Doch diese ist von ihrer Gründung 1961 bis ins Jahr 1972 fest in der Hand ehemaliger NS Juristen. Und so verwundert es nur wenig, dass in dieser Zeit bei den wenigsten angehängten Verfahren überhaupt Anklage erhoben wird.

Doch die ehemaligen NS Juristen werden älter und machen die Plätze frei für die, die nach ihnen auf der Karriereleiter stehen. Das gibt den Raum, die Verbrechen der NS- Zeit endlich aufzurollen. Dennoch passiert wenig.

Stattdessen gerät die Zentralstelle in Dortmund ab und an in die Schlagzeilen. Skandale wie die in den Fällen von Malloth und Priebke lenken die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Ermittlungsbehörde: 1989 wird eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Leiter der Zentralstelle, Oberstaatsanwalt Klaus Schacht eingereicht, weil dieser das Verfahren gegen den ehemaligen Aufseher des Gestapo-Gefängnisses ‚Kleine Festung Theresienstadt’, Anthon Malloth, trotz vielfältiger Beweise eingestellt hat. Stefan Klemp, seinerzeit Berater des Simon Wiesenthal Zentrums, fasst die Arbeit der Zentralstelle zur Verfolgung der NS-Verbrechen mit dem Satz zusammen: "Entweder waren die Ermittler blind oder sie haben absichtlich Beweise weggelassen."

Die Politikerin Brigitte Schumann legt Beschwerde gegen Schacht ein. Ihm sollte wegen Untätigkeit die Verantwortung für die Ermittlungen entzogen werden. Doch Generalstaatsanwalt Hermann Weissing weist die Beschwerde als unbegründet ab. Schnell wird bekannt, dass der hier Entscheidungsbefugte Weissing, Vorgänger Schachts im Amt, selbst zehn Jahre lang mit dem Fall Malloth und den Ermittlungen zum Komplex ‚Kleine Festung Theresienstadt’ betraut war. Auch er hatte trotz umfangreichen Belastungsmaterials keinen einzigen der Beschuldigten angeklagt.

1995 kommt es zu einer Anfrage im Landtag NRW, weil man wissen will, warum sich die Zentralstelle so schwer mit der Verfolgung von NS-Verbrechern getan habe. Von ihrer Gründung im Jahr 1961 bis 1999 wurde in 1355 Verfahren gegen rund 25000 Beschuldigte ermittelt. Zur Anklageerhebung kommt es aber nur gegen 159 der Beschuldigten, so die Bilanz des Justizministeriums NRW. Das Ministerium muss erstmals zugeben, dass die Zentralstelle bis in die siebziger Jahre fest in der Hand ehemaliger NS Juristen war.

1996 gerät die Staatsanwaltschaft Dortmund erneut wegen ihrer Ermittlungen in die Schlagzeilen. Diesmal mit dem Fall Priebke. Dieser war 1944 als Offizier an den Erschießungen von 335 Geiseln in den ardeatinischen Höhlen beteiligt. Das Verfahren gegen die am Massaker beteiligten wird aber in den sechziger Jahren wegen Verjährung eingestellt. Mitte der neunziger sorgt der Fall Priebke dann für Schlagzeilen. Die Staatsanwaltschaft Dortmund erklärt in der Folge, man habe nicht gewusst, dass es sich bei dem Massaker in den Fosse Ardeatine um Mord gehandelt habe. Die Akten aus Rom, aus denen das hervorgegangen wäre, habe man zu übersetzen versäumt. Als Generalstaatsanwalt Weissing darauf angesprochen wird, lautet sein Statement gegenüber Panorama "Selbstverständlich ist das peinlich. (...) Es ist ein verheerender Fehler begangen worden, und dazu muß man stehen." Aber war die Einstellung wirklich nur einem verheerender Fehler geschuldet, oder hatten Einstellung nicht vielmehr System? Sollte letzteres der Fall sein, so hätten Konsequenzen gezogen werden müssen.

 

Wer auf Hitler einen Eid ablegt, ist deutsch...

Auch im Fall Boeres passiert lange Zeit nichts. 1980 strengen die Niederlande ein Auslieferungsgesuch an. Dieses wird zurückgewiesen. Begründung ist, dass der staatenlose Boere ja durch seine Mitgliedschaft in der Waffen SS die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben könnte. Die Rechtsgrundlage ist der „Erlass des Führers über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einstellung in die deutsche Wehrmacht, die Waffen-SS, die deutsche Polizei oder die Organisation Todt“ vom 19. Mai 1943.

Nichtsdestotrotz werden gegen Boere in Deutschland 1984 unter der Leitung Ermittlungen aufgenommen. In dem Verfahren wird den Angehörigen der niederländischen Widerstandsgruppen bescheinigt, dass sie vor meuchlerischen Handlungsweisen nicht zurückgeschreckt seien, um dann zu der Auffassung zu gelangen, dass deshalb auch bei den Silbertanneaktionen meuchlerisch getötet werden durfte. Aber zweifelsfrei könne man eine solche Handlungsweise bei den Morden des Sonderkommandos nicht feststellen und auch könne nicht sicher gesagt werden, inwieweit Boeres Morde heimtückisch verübt worden seien. Die Erschießungen wertet man als eine nach der Haager Landkriegsordnung zulässige Repressalie. Zudem habe Boere stets nur auf Anordnung der jeweiligen Vorgesetzten gehandelt. Einstellung.

 

Zum Prozess

Die Lage im Falle Boeres änderte sich erst durch die EU Gesetzgebung. Seit 2003 können Verurteilungen aus anderen EU Staaten auch in Deutschland vollstreckt werden. Die Niederlande beantragen sofort die Übertragung der Strafe nach Deutschland. Vier Jahre später erklärt das LG Aachen das Urteil für vollstreckbar. Ein letztes juristisches Hickhack beginnt: Köln entscheidet, dass Boere in Amsterdam weder in gebotener Weise vertreten wurde, noch nachträglich die Möglichkeit der effektiven Rechtsverteidigung gehabt habe. Das Urteil könne also nicht übertragen werden. Ulrich Maaß von der Zentralen Stelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund erhebt jedoch Anklage. Doch der Prozess kann immer noch nicht beginnen, denn das LG Aachen erklärt Boere zunächst für nicht verhandlungsfähig. Diese Einschätzung wiederum wird vorm OLG Köln zurückgewiesen. Boere ficht die Entscheidung an, sie wird jedoch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt.

Nun ist der Weg frei. Nach 65 Jahren kann in Aachen vor der Kammer 52 vom vorsitzenden Richter Dr. Nohl der Prozess gegen Heinrich Boere eröffnet werden. Ob der am 28. Oktober 2009 beginnende Prozess zugleich auch der letzte Prozess gegen einen niederländischen SSler sein wird oder ob auch die anderen noch lebenden Täter noch nicht zu alt für das deutsche Justizsystem sind, das wird sich in Dortmund entscheiden.

Boere jedenfalls ist nicht der letzte.

 

 

 

 

 

 
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