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Das Bundesverfassungsgericht spricht seine Urteile im Namen des Volkes. Auf den Volksmund hingegen sollte es bei der zuletzt auf den 15. Dezember 2009 angesetzten Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung lieber nicht hören.
Dessen Urteil, dass Vertrauen gut und Kontrolle besser sei, mag in einem längst vergangenen Zeitalter einmal gegolten haben. So vor zehn Jahren etwa. Damals besaß gerade einmal jeder zehnte Deutsche ein Handy. Und man konnte darauf vertrauen, dass kaum eine Behörde damals vorsorglich versuchte, die Aufenthaltsorte dieser Menschen mittels ihrer Funkdaten zu erfassen. Dafür wäre der Aufwand schlicht zu groß gewesen.
Seitdem jeder Internet- und Handyanbieter die Verbindungsdaten seiner Kundern sechs Monate lang speichern muss, hat sich dieser Umstand geändert. Das beweist eine Statistik, die das Justizministerium jüngst dem Verfassungsgericht geschickt hat und die Datenschutz-Aktivisten des „Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung“ jetzt veröffentlichten. Demnach haben deutsche Ermittler allein zwischen März und August dieses Jahres mehr als 7.500 mal Daten angefordert, um angeblich eine „schwere Straftat“ aufzuklären. Auf diese Verdachtsfälle hatten die Verfassungsrichter selbst die erlaubten Anfragen beschränkt.
So weit, so viel. Nachdenklich macht die Tatsache, dass mehr als 170 dieser Anfragen abgelehnt wurden, weil sie Ermittlungen von Taten dienten, die den vom Verfassungsgericht aufgestellten Kriterien nicht entsprachen. Selbst wer ganz optimistisch davon ausgeht, dass es keine weiteren Anforderungen gab, in denen Daten einfach illegal weitergegeben wurden, muss zugegeben: Wenn sich viele Ermittler nicht einmal von den auf ihnen ruhenden Augen der Verfassungsrichter abschrecken lassen, ist Vertrauen schon gar nicht mehr angebracht.
Sie zu kontrollieren ist offenbar nicht besser, sondern notwendig, soll die Vorratsdatenspeicherung nicht zur Gefahr für die Freiheit werden. Sie ganz abzuschaffen wäre dafür freilich immer noch am besten.
Ausgabe 07/12
16.02.2012
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