Die Stimmung der künftigen Koalitionäre war angespannt, als sie im Oktober in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalens zusammen saßen und über die kommenden vier Jahre berieten. Sie hatten sich viel vorgenommen. Das Gesundheitssystem sollte umgebaut werden, mehr Geld in Forschung und Entwicklung fließen – und natürlich sollten die Steuern sinken. Doch ein kurzer Kassensturz machte vielen Träumen der schwarz-gelben Möchtegernkoalitionäre einen Strich durch die Rechnung. Die Wunschliste war schlicht zu teuer.
Da kam den Verhandlungsdelegationen eine Idee: Warum nicht jetzt noch einmal massiv neue Schulden machen, die Mittel außerhalb des Haushalts parken und mit diesem Geld die versprochenen Wohltaten bezuschussen? In den nächsten Jahren könnte man dann die Neuverschuldung ja schrittweise zurückfahren. Schließlich stünde noch ein ganzer Batzen frischen Geldes für eventuelle Finanzierungslücken zur Verfügung, die in den kommenden Haushalten gar nicht auftauchen müssten. Das ist wichtig. Schließlich gilt ja ab 2011 die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse. Das Wort eines „Sondervermögens“ des Bundes in Höhe von etwa 50 Milliarden Euro machte die Runde. Mit ihm hätte man die zu erwartenden Finanzierungslücken in den Sozialversicherungssystemen ausgleichen können. Die Kommentatoren hingegen hielten einen anderen Begriff für passender: „Schattenhaushalt“.
Die Idee war nicht neu. Schon in den frühen Neunzigern versuchte die Bundesregierung, über einen Nebenhaushalt die Kosten der deutschen Einheit in den Griff zu bekommen. Und auch die über den SoFFin finanzierten Konjunkturprogramme, mit denen der Bund im vergangenen Jahr die Finanzkrise bekämpfte, speisen sich aus einem Sondervermögen.
Schuldenbremse ausgehebelt
Doch diesmal lagen die Dinge anders. Schließlich hatte sich der Bundestag gerade erst zur Sparsamkeit verpflichtet, damit das deutsche Defizit nicht weiter ins Unermessliche schießt. Die mit breiter Zustimmung beschlossene Schuldenbremse gleich wieder per Taschenspielertrick auszuhebeln, erregte Widerstand. Nach heftigen Attacken gaben die künftigen Koalitionäre die Idee wieder auf. Zumindest vorerst.
Doch scheinbar kann Schwarz-Gelb nicht von der Idee lassen. Sicher, die Vorstellung von einem großen Sondervermögen ist vom Tisch, aber auf einer kleineren Bühne scheint das Konzept immer noch Anziehungskraft zu haben. Im Verkehrsministerium zum Beispiel. Minister Peter Ramsauer (CSU) steht derzeit vor einer schwierigen Aufgabe. Er muss die Finanzierung der deutschen Verkehrswege sicherstellen und sich gleichzeitig der verordneten Haushaltsdisziplin unterwerfen.
Dabei wird der Minister zunehmend kreativ. Zu Beginn seiner Amtszeit ließ er schon einen Testballon zum Thema Pkw-Maut steigen. Nach massiven Protesten aus den eigenen Reihen holte er den aber schnell wieder ein. Jetzt scheint ihm ein neuer Weg eingefallen zu sein, um an Geld zu kommen.
Das legt ein Schreiben nahe, das Ramsauer Anfang Februar an die Mitglieder der Regierungsfraktionen schickte. In dem 15-seitigen Brief, der dem Freitag vorliegt, plädiert der Minister für „neue Finanzierungsinstrumente“, um die Verkehrswege der Bundesrepublik in Stand zu halten. Insbesondere die Straßen hat Ramsauer im Blick.
Schulden neben dem Etat
Bisher werden die deutschen Verkehrswege, also Straßen, Schienen und Bundeswasserstraßen, zum Teil aus den Mitteln finanziert, die der Staat bei der Lkw-Maut einnimmt. 2009 waren das immerhin 3,7 Milliarden Euro. Diese Mittel werden durch die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG), eine 100-prozentige Tochter des Bundes, eingesammelt und auf die drei Verkehrswege verteilt. Ramsauer will das ändern.
In seinem Brief an die Abgeordneten schreibt er, es sei sein Ziel, „die Einnahmen aus der Lkw-Maut eins zu eins in die Straßeninfrastruktur“ fließen zu lassen. Zusätzlich müsse geprüft werden, welche weiteren neuen Finanzierungsinstrumente es geben könne. Dazu gehöre auch die Weiterentwicklung der VIFG, „einschließlich ihrer begrenzten Kreditfähigkeit“.
Zu deutsch: Die VIFG soll künftig selbst in der Lage sein, Schulden zu machen. Bisher verbietet dies das Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz (VIFGG). Dort heißt es: „Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Anleihen und Kredite aufzunehmen, Bürgschaften, Garantien oder ähnliche Haftungen oder Kredite zu gewähren.“
Sollte diese Bestimmung fallen, könnte die VIFG künftig selbstständig am Kapitalmarkt aktiv werden. Das heißt: Wenn der Bundesregierung Geld für einen Straßenausbau fehlt, könnte die VIFG einen entsprechenden Kredit aufnehmen. Dieser würde dann zwar in der Bilanz der VIFG auftauchen, wohl aber nicht im Bundeshaushalt. Somit wäre auf kleiner Ebene eingeführt, was die Koalition sich im Großen nicht traute: Ein Schattenhaushalt.
Ob es so kommen wird, ist allerdings noch offen. Zwar prüft das Verkehrsministerium, ob die Kreditfähigkeit der VIFG ausgebaut werden könne, eine Entscheidung sei aber noch nicht gefallen, so ein Ministeriumssprecher zum Freitag.
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Das wäre dann wie bei den Banken, die ihre Risiken in Tochter- und Schwagerunternehmen ausgelagert hatten, damit die nicht in ihrer Bilanz auftauchen? Was ja im Prinzip mit den Bad Banks dann staatlich sanktioniert wurde. Wieder einmal gilt: Von den Bankern lernen heißt, die Zukunft verspielen.
So gesehen sind es die richtigen, die an der Regierung die Nichtanleger [auch bekannt als ALG 2'er oder Hartz IV'ler] treten. |
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