Pranger der Prominenz

Strafprozesse Ermittlungen als öffentliche Veranstaltung? Das Kachelmann-Verfahren zeigt: Vor allem die Medien haben den ­Grundsatz der Unschulds­vermutung beschädigt
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Seit geraumer Zeit verfügen sie über Macht. In diesen Tagen zeigt sich, dass sie – im heutigen Sinne des Wortes – auch Gewalt ausüben können. Die Rede ist von Massenmedien und ihrem Auftritt in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Die „vierte Macht im Staate“ hat nicht nur bestimmenden Einfluss gegenüber den drei anderen Mächten, sie kann auch wehtun, und sie kann Grenzen verschieben oder gar einreißen.

Das ist nicht neu, und es ist im gewaltenteilenden Staat beherrschbar. Gewiss können Bilder und Zeitungsberichte den Abgebildeten Schäden zufügen, von denen sie sich nicht mehr erholen, und gewiss können Interventionen der Medien die Institutionen, von denen wir abhängen, irritieren oder durcheinanderbringe