Wer in das erste Kellergeschoss des Reichstagsgebäudes vordringt, kann dort den gemauerten Tunnel besichtigen, den die unbekannten Verursacher des Reichstagsbrandes von 1933 wohl benutzt haben. Der Brand diente den Nazis als Vorwand, um die Grundrechte außer Kraft zu setzen, auch das Telefongeheimnis. Unweit des Tunnelrelikts, kurz vor der Kantine, gibt es einen Raum ohne Fenster, in dem verhindert werden soll, dass sich so etwas wiederholt. Er wird von einer dunkelgrauen, zweiflügeligen Stahltüre verschlossen – gesichert von drei Schlössern und einer Gegensprechanlage. Das Türschild verbirgt mehr, als es erklärt. „Deutscher Bundestag Verwaltung“ steht darauf. In dem Raum dahinter haben Mobiltelefone kein Netz, auch das Internet macht an den Wänden halt.
Die Kontrolleure, die ein Mal pro Monat dort zusammenkommen, haben eine der schwierigsten Aufgaben, die die parlamentarische Demokratie bereithält. Alleine, bloß auf sich gestellt, sollen sie kontrollieren, ob die drei deutschen Geheimdienste wirklich nur die Computer und Telefone abhören, die sie auch abhören dürfen. G10-Kommission heißt dieses wenig bekannte Kontrollorgan, das offiziell jede Lauschaktion der Dienste genehmigen muss. Benannt ist sie nach dem Gesetz, das den Grundgesetzartikel 10 auslegt. Dieser regelt, dass das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis grundsätzlich „unverletzlich“ sein soll.
Isolierte Überwacher
Die G10-Kommission kontrolliert nur die Geheimdienste. Mit den Tausenden von Abhörmaßnahmen, die Polizeibeamte nach der Genehmigung durch die Gerichte durchführen, hat sie nichts zu tun. Wobei sich nach der Enthüllung des sogenannten Staatstrojaners durch den Chaos Computer Club zurzeit allerdings beide Ebenen – Polizei und Geheimdienste – dafür rechtfertigen müssen, dass sie womöglich illegale Trojaner-Programme auf privaten Computern installierten, die dort viel mehr ausspionieren konnten als nur Internet-Telefonate.
Die acht G10-Kontrolleure werden laut Gesetz vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags (PKGr) ernannt, sie müssen keine Abgeordneten sein. Sie handeln als Repräsentanten der Bürger und sind doch zugleich isoliert. Nur mit ihren Mitarbeitern und Kommissionskollegen reden sie über die Abhörfälle, die hinter der Stahltüre besprochen werden. Gegenüber dem Bundestag oder gar Außenstehenden dürfen sie kein Sterbenswörtchen darüber verlieren, welche Telefone die Dienste anzapfen, welche Fehler sie dabei machen und wie viele Bürger schuldlos in die Schnüffelei hineingeraten. Die acht Kontrolleure haben keine Unterstützer, weder Politiker noch Medien oder die Öffentlichkeit. Kann man unter diesen Umständen überhaupt hoffen, dass die Kontrolle funktioniert? Oder können die Geheimdienste den Volksvertretern auf der Nase herumtanzen?
Einer der Kontrolleure ist Volker Neumann, 69. Als langjähriger Abgeordneter der SPD leitete er vor zehn Jahren den Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre. An einem Vormittag, an dem man noch in der Sonne vor dem Café Einstein Unter den Linden sitzen kann, ist er bereit, über seine Arbeit zu sprechen. Gerade ist er mit dem Zug aus der niedersächsischen Kleinstadt Bramsche angekommen, wo er als Rechtsanwalt und Notar arbeitet.
Wer mit Neumann über Einzelfälle reden will, erhält zur Antwort: „Darüber darf ich Ihnen nichts sagen.“ Tatsächlich seien aus der Kommission „noch nie“ verbotene Informationen nach außen gedrungen. Darauf ist er stolz – und weist darauf hin, dass das beim PKGr nicht immer so sei. Das PKGr ist die große Schwester der G10-Kommission. Den elf Abgeordneten des PKGr obliegt die gesamte Kontrolle der Geheimdienste auch jenseits von Abhörmaßnahmen.
Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst dürfen nur dann Briefe öffnen, Telefone abhören oder Bankdaten abfragen, wenn alle anderen Recherchemethoden versagen, sie beispielsweise keine Auskunftspersonen im Umkreis der Verdächtigen platzieren können. Dann durchsucht der BND zum Beispiel Millionen Telefongespräche nach bestimmten Stichwörtern oder der Verfassungsschutz kann beginnen, die Gespräche von einzelnen Telefonanschlüssen aufzuzeichnen.
„Seit 2001 ist der absolute Schwerpunkt der militante Islamismus“, sagt Neumann, etwa wenn der BND Informationen über vermeintliche Terroristen sammelt, die Angriffe auf Truppen in Afghanistan vorbereiten. Häufig geht es auch um Linke oder Rechte, von denen die Dienste glauben, dass sie die Ordnung des Grundgesetzes bekämpften. Drogenhandel spielt ebenso eine Rolle.
Und wie muss man sich die allmonatlichen Sitzungen vorstellen? Dort versammeln sich 20 bis 30 Personen. Zuerst ist der BND mit seinen Anträgen dran. Pro Fall reichen meistens fünf Minuten. Bei neuen Operationen unterhält man sich aber auch schon mal eine halbe Stunde, bis die Entscheidung fällt. Anschließend folgen die beiden anderen Dienste. Nach vier bis fünf Stunden hat die Kommission bis zu 70 Fälle durchgenommen – bei den meisten geht es um die Verlängerung der Abhörmaßnahmen, aber jedes Mal kommen auch ein paar neue Telefonnummern hinzu. In jüngster Zeit nimmt die Zahl zu. 2008 genehmigte die Kommission 110 neue Lausch-Aktionen, 2009 waren es 132 Fälle.
„Vereinfacht ausgedrückt: Sagt die Kommission Ja zu einer Maßnahme, kann sie durchgeführt werden; sagt sie Nein, dann nicht. Somit darf bei einem Ja der Kommission abgehört werden, bei einem Nein nicht.“ So beschreibt es Kommissionsvorsitzender Hans de With, 79, ehemals Abgeordneter der SPD und früherer Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium. Meistens stimmt die Kommission den Anträgen der Dienste zu. Wie oft genau abgelehnt wird, will niemand sagen.
Zum Schweigen verdammt
Die befragten Kommissionsmitglieder der SPD und der Grünen glauben an die Wirksamkeit der Kontrollen. Neumann betont: „Die Dienste setzen sich nicht darüber hinweg, wenn die Kommission das Abhören untersagt.“ Bertold Huber, von den Grünen entsandter Verwaltungsrichter in Frankfurt am Main, ergänzt: „Wir haben in Deutschland ein relativ ausgefeiltes Kontrollsystem, und die Geheimdienste halten sich an die Gesetze. Dem entgegenstehende Verdachtsmomente gibt es nicht.“ Angeblich kommen die Geheimen mittlerweile auch größtenteils ihrer Pflicht nach, abgehörte Personen nach einer bestimmten Frist zu informieren – oder in Abstimmung mit der Kommission zumindest zu begründen, warum dies nicht opportun ist. Gäbe es in diesen Fragen jedoch Probleme, würden es die Kontrolleure aber vermutlich auch nicht deutlich sagen – siehe Schweigepflicht.
An das Gute und die offizielle Lesart von der funktionierenden Kontrolle muss man jedenfalls glauben. Wissen kann man es nicht. Schließlich ist die Kontrolle der Geheimdienste zum guten Teil ebenfalls geheim. Wer die Wirksamkeit der Kontrolle aber in Zweifel zieht, ist mangels genauer Informationen auf Mosaiksteinchen und Interpretationen angewiesen. Etwa in diesem Fall: Nachdem der Chaos Computer Club Anfang Oktober an die Öffentlichkeit gegangen war, räumte unter anderem Bayern ein, mit Trojaner-Programmen Internet-Telefonate abgehört zu haben. Zudem gibt es Hinweise, dass auch die Geheimdienste des Bundes solche Programme eingesetzt und an Kollegen in den Ländern verteilt haben – obwohl es rechtlich umstritten ist, ob sie das tun dürfen.
Weil dem BND und dem Verfassungsschutz die Problematik bewusst ist, benutzen sie die Trojaner möglicherweise, ohne die Kommission vorher zu fragen. Das ist eine Vermutung. Träfe sie zu, hätten die Geheimdienste die Kontrolle des Parlaments ausgehebelt. Ulrich Maurer, der die Linke in der G10-Kommission vertritt, will sich „demnächst intensiv erkundigen“.
Hannes Koch arbeitet als freier Parlamentskorrespondent
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Fachleute der IT-Sicherheitsfirma Kaspersky haben eine neue Version des Bundestrojaners entdeckt. Nun sollte man mal die Frage aufwerfen, ob überhaupt eine Kontrolle von staatlichen Ermittlern ( einschließlich Geheimdienst ) möglich ist. Die hochgelebte parlamentarische Kontrolle hat doch gröblichste versagt. Und Antworten sind nicht gegeben worden, ein übliches glatt Reden und es ist doch alle nicht so schlimm usw. Ob mich nun ein MfS IM bespitzelt oder ein heimlicher IM im PC (2011), wo ist da der Unterschied? Heute ist der PC für viele das Tagebuch, die Bank, das Fotoalbum. Mein ganz persönliches Ding – wahrscheinlich ist das bei einigen Vertretern auch in der Bundesregierung nicht angekommen. Da ist die Hausdurchsuchung zwar peinlich aber sichtbar – das ist heimtückisch und unmoralisch, ja fies! Mich würde auch mal die Meinung von Herrn Jahn oder Herrn Gauck interessieren, die haben doch mit zweibeinigen IM und Elektronischen IM Erfahrung. (Nur wegen der Vergangenheitsbewältigung, denn man lernt ja aus der Geschichte, oder?) Fazit, es ist wieder alles möglich, man darf sich nur nicht erwischen lassen.
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schrieb am
21.10.2011 um 14:32
Ein Ignorant namens Fridrich
Der Einsatz verfassungswidriger Staatstrojaner ist ein innenpolitischer Skandal. Trotzdem schwänzte Hans-Peter Friedrich die Bundestagsdebatte zum Thema. Auf einen solchen Innenminister können wir verzichten. Ein Kommentar von Hans Peter Schütz Es scheint tatsächlich so zu sein: Hans-Peter Friedrich (CSU) ist gerne Bundesinnenminister, weil ihm ein fünfstelliges Gehalt und ein sechszylindriger Dienstwagen zustehen. Dass mit der kommoden Ausstattung auch gewisse Amtspflichten verbunden sind, scheint dieser Minister, den sie in Schwaben einen Schlaule nennen würden, nicht gelten zu lassen. Anders lässt sich nicht erklären, weshalb das Schlaule Friedrich die Aktuelle Stunde des Bundestages über das brandheiße Thema "Staatstrojanern" einfach schwänzte. Es ging bei dieser Debatte schließlich nicht um irgendeinen Pipifax. Sondern darum, ob es möglich sein darf, dass Staatsbehörden ohne Rücksicht auf Grundgesetz, Bundesverfassungsgericht und Bürgerrechte die Menschen ausspähen, beschnüffeln und abhören dürfen. Ein Bundesinnenminister, dem dieses Thema nicht wichtig genug ist, um in den Bundestag zu gehen, auf den können wir Bürger verzichten, mit Abscheu und Empörung. www.stern.de/politik/deutschland/aktuelle-stunde-zum-staatstrojaner-ein-ignorant-namens-hans-peter-friedrich-1740673.html |
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schrieb am
21.10.2011 um 14:32
Ein Ignorant namens Fridrich
Der Einsatz verfassungswidriger Staatstrojaner ist ein innenpolitischer Skandal. Trotzdem schwänzte Hans-Peter Friedrich die Bundestagsdebatte zum Thema. Auf einen solchen Innenminister können wir verzichten. Ein Kommentar von Hans Peter Schütz Es scheint tatsächlich so zu sein: Hans-Peter Friedrich (CSU) ist gerne Bundesinnenminister, weil ihm ein fünfstelliges Gehalt und ein sechszylindriger Dienstwagen zustehen. Dass mit der kommoden Ausstattung auch gewisse Amtspflichten verbunden sind, scheint dieser Minister, den sie in Schwaben einen Schlaule nennen würden, nicht gelten zu lassen. Anders lässt sich nicht erklären, weshalb das Schlaule Friedrich die Aktuelle Stunde des Bundestages über das brandheiße Thema "Staatstrojanern" einfach schwänzte. Es ging bei dieser Debatte schließlich nicht um irgendeinen Pipifax. Sondern darum, ob es möglich sein darf, dass Staatsbehörden ohne Rücksicht auf Grundgesetz, Bundesverfassungsgericht und Bürgerrechte die Menschen ausspähen, beschnüffeln und abhören dürfen. Ein Bundesinnenminister, dem dieses Thema nicht wichtig genug ist, um in den Bundestag zu gehen, auf den können wir Bürger verzichten, mit Abscheu und Empörung. www.stern.de/politik/deutschland/aktuelle-stunde-zum-staatstrojaner-ein-ignorant-namens-hans-peter-friedrich-1740673.html |
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Demokratie muss scheinbar ein unendlich weites Feld sein:
Rüstungsfirmen stimmen Kürzungen inländischer Waffenlieferungen zu, soweit Sie dies durch Verkäufe ins Ausland kompensieren können; Grossbanken stimmen einem Kompromiss in der Schuldenkrise zu, soweit dafür die Finanztransaktionssteuer entfällt und Geheimdienste halten sich grundsätzlich an alle Gesetze und lassen sich auch noch kontrollieren, soweit dies im ewigen Dunkel bleibt. Irgendwas mache ich falsch: vielleicht sollte ich zukünftig die Zahlung meiner Einkommenssteuer auch an Forderungen knüpfen? |
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Anatomie eines digitalen Ungeziefers
Der untersuchte staatliche Trojaner gleicht in seiner Funktion einem Parasiten, der sich im Gehirn seines Opfers einnistet, Zugriff auf seine Sinnesorgane nimmt und die Signale an seinen Herrn und Meister weiterleitet. Die Behörden haben ganz offensichtlich das in sie gesetzte Vertrauen missbraucht und heimlich genau das getan, was ihnen das Bundesverfassungsgericht untersagt hat. Die behördliche Schadsoftware ist zu einem Werkzeug geworden, das konstruiert wurde, um heimlich digitale Lebensspuren und Gedanken aus dem Computer des Verdächtigen zu extrahieren und auf Knopfdruck sogar zum großen Lausch- und Spähangriff überzugehen. Die grundsätzliche Frage, wie viel Vertrauen Ermittlungsbehörden bei der Anwendung von neuartigen technischen Mitteln entgegengebracht werden kann, gewinnt durch die Analyse des angeblichen „Quellen-Telekommunikationsüberwachungs“-Trojaners neue Brisanz. Es ist sicher nicht das erste Mal, dass die Polizei technische Möglichkeiten „kreativ“ genutzt hat. Es ist wohl aber das erste Mal, dass, entgegen dem expliziten Votum aus Karlsruhe, systematisch eine heimliche Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten in den klar illegalen Bereich vorgenommen und auch noch die Öffentlichkeit darüber irregeleitet wurde. Wiederholte Übergriffe auf Grundrechte Das grundlegende Vertrauen darin, dass neue Überwachungsmöglichkeiten und -befugnisse mit der von Innenpolitikern so gerne beschworenen Zurückhaltung angewendet werden, ist nachhaltig zerstört. Und wiederum erwies sich der Richtervorbehalt als zahnlos und unzureichend für den Grundrechtsschutz der Ausspionierten. Die Frage, wo die Grenzen der digitalen Intimsphäre sind, die stets zu wahren ist, stellt sich erneut dringlich. |
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Gerade erreicht uns folgende Meldung aus dem Büro des Grünen-Abgeordneten Hans-Christian Ströbele:
Hans-Christian Ströbele erklärt: "An den bisherigen Erklärungen der Bundesregierung in der Trojaner-Affäre stimmt etwas nicht. Nicht nur das Bundesinnenministerium, sondern auch das Bundeskanzleramt muss nun alle Fakten rückhaltlos auf den Tisch legen und Konsequenzen ziehen. Nach den zumindest missverständlichen veröffentlichten Erklärungen ihres Geheimdienstkoordinators Heiß muss das Bundeskanzleramt nun eindeutig klarstellen, welche Art Trojaner die Geheimdienste des Bundes im In- und Ausland einsetzen, wer diese hergestellt hat, ob und wie diese Software eingekauft wurde, und ob deren Technik verfassungsfest ist. Dazu habe ich heute für die nächste Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (zur Kontrolle der Nachrichtendienste) beantragt, dieses solle von seiner gesetzlichen Befugnis Gebrauch machen und zur Überprüfung dieser Fragen einen unabhängigen Sachverständigen einsetzen, ebenso wie der Innenausschuss des Bundestages bezüglich der Innenbehörden vorgestern den Bundesdatenschutzbeauftragten beauftragte." |
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Früher mal war es einfacher.
Es gab zwar noch kein Internet, aber Telefone, die von Spitzeln fleissigst abgehört wurden. Dazu sagte der Bundesabhörminister Hermann Höcherl: "Verfassungsschützer können nicht ständig mit den Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen!"* und der Fall war erledigt. *man beachte das Wortspiel: "Verfassungsschützer nicht mit Grundgesetz" An der Einstellung von Regierungen zum Grundgesetz hat sich seither nullkommanichts geändert. Nur sind die Erklärungen, wenn mal wieder eine Spitze des Eisberges auftaucht, mit der Zeit immer schwurbeliger geworden. |
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CDU-FDP-Koalition beugt (erneut) Verfassung
Telekommunikationsdaten können nun unbefristet gespeichert werden - zur Freude der Polizei. Telefon- und Internetfirmen dürfen "Verkehrsdaten" ihrer Kunden weiter unbefristet lange speichern. Das beschloss die schwarz-gelbe Koalition am Donnerstag bei einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Regierungsmehrheit verzichtete kurzfristig auf die vorgesehene Befristung auf drei Monate. Die Opposition ist empört. "Verkehrsdaten" beschreiben zum Beispiel, wer wann mit wem telefoniert hat oder wer sich wann mit welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt hat. Für die Abrechnung mit den Kunden sind Verkehrsdaten kaum noch erforderlich, weil heute Flatrate-Tarife überwiegen. Auch deshalb wurde im Interesse der Sicherheitsbehörden 2007 die sechsmonatige Vorratsspeicherung solcher Verkehrsdaten beschlossen. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht jedoch die Regelung beanstandet und die schwarz-gelbe Koalition kann sich nicht auf ein neues Gesetz einigen. Offiziell klagt die Polizei, dass bei vielen Delikten derzeit keine Strafverfolgung möglich sei. Tatsächlich hat sie jedoch einen anderen Weg zu den Verkehrsdaten gefunden, wie im Sommer aus einem Papier der Generalstaatsanwaltschaft München hervorging: Sie greift auf Daten zu, die die Diensteanbieter für Abrechnungen untereinander aufbewahren, man spricht von "Intercarrier"-Abrechnungen, bei denen die Kosten für die Nutzung fremder Leitungen oder das Roaming in fremden Netzen berechnet werden. Hierfür dürfen auch Verkehrsdaten der Kunden gespeichert werden, was der Polizei natürlich sehr recht ist. Die entsprechende Regelung findet sich im TKG. Eigentlich wollte die Koalition die Datenspeicherung für die Intercarrier-Abrechnung auf drei Monate beschränken. Doch am Mittwoch, einen Tag vor der Abstimmung im Bundestag, legten CDU/CSU und FDP einen Änderungsantrag vor, der auf die Einführung einer Befristung völlig verzichtet. SPD, Grüne und Linke verließen aus Empörung über die Überrumpelungstaktik die Sitzung des Innenausschusses. www.taz.de/Neues-Telekommunikationsgesetz/!80774/ |
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