Politik

NS-Zeit | 10.02.2012 09:50 | Ulrike Baureithel

Schlussstrich? Schlussstrich!

Der IGH hat mit seinem Entschädigungsurteil die Staatensouveränität gestärkt. Das geht zulasten der Opfer und beflügelt eine seltsame Normalitätsdebatte

Sie wurden überfallen, als Geiseln genommen, gefoltert, verschleppt. In Deutschland mussten sie unter grausamsten Bedingungen Zwangsarbeit leisten, um dem verbrecherischen NS-Regime doch noch zum Sieg zu verhelfen. Viele starben und konnten selbst keine Wiedergutmachung mehr fordern. Die dazu noch in der Lage waren, mussten warten. Nicht ein Jahr, nicht zehn Jahre, nein, teilweise 40 Jahre und mehr, bis sich die deutsche Industrie dazu bequemte, einen Bruchteil dessen zu erstatten, was die Unglücklichen an Profit gebracht hatten.

Die Zwangsarbeiterentschädigung ist nur eines der vielen unwürdigen Kapitel der so genannten Wiedergutmachung von NS-Verbrechen. Auch viele Sinti und Roma, Zwangssterilisierte oder Homosexuelle warten bis heute auf Entschädigung. Berechtigte Ansprüche wurden zunächst geleugnet, ignoriert oder verschleppt, bis sich das „Problem“ biologisch erledigte.

Nun geht die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs zur Entschädigung italienischer Verfolgter und Zwangs­arbeiter erneut zu Lasten der Opfer. Es ging um Ansprüche von Menschen, die bei Massakern der Wehrmacht und der SS hingemetzelt oder als Zwangsarbeiter verschickt wurden, sowie deren Angehörige. Lange galt ihr Leid als abgegolten mit der pauschal zwischen Deutschland und Italien ausgehandelten Wiedergutmachungsleistung von 1961 – selbst wenn einzelne Opfer dabei leer ausgegangen waren. Nach über 60 Jahren erst erklärten italienische Gerichte ihre individuellen Forderungen für rechtens und ermöglichten außerdem Klagen von Opfern außerhalb Italiens.

Keine individuellen Ansprüche

Dagegen klagte die Bundes­regierung Ende 2008 vor dem IGH in Den Haag – zu Zeiten der Großen Koalition mit Beteiligung der Sozialdemokraten, deren Großeltern oft genug selbst von den Nazis verfolgt worden waren. Deutschland sah die „Staatenimmunität“ verletzt. Gut drei Jahre später gab der IGH unter dem japanischen Vorsitzenden Hisashi Owada jetzt der Klägerin Recht: Deutschland muss die Opfer nicht individuell entschädigen. Die entsprechenden italienischen Urteile sind unwirksam, und die Gerichte dürfen auch keine entsprechenden Klagen mehr annehmen.

Damit stärken die Richter das Prinzip der Staatenimmunität. Das heißt, Privatpersonen können über ihren Staat keinen anderen Staat vor Gericht bringen und belangen. Das diene dem Rechtsfrieden, sagen Völkerrechtler. Hätte sich nämlich Italien vor dem IGH durchgesetzt, könnte künftig jedes Opfer von Völkerrechtsverletzungen seine Ansprüche gegen einen anderen Staat geltend machen, was, wie Juristen fürchten, eine nicht abreißende Klagewelle nach sich zöge. Was wiegt schon das Leid des Einzelnen gegenüber dem Schutz der Staaten­gemeinschaft?

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Geradezu zynisch muss es den klagenden Opfern erscheinen, wenn Außenminister Guido Westerwelle meint, das Urteil richte sich nicht gegen sie. Die angekündigte freiwillige Entschädigung mag ihnen Erleichterung verschaffen, aber keine Genugtuung. Das Urteil des IGH nährt all die Schlussstrich-Debatten und Interventionen, die die Normalisierung betreiben. Die das Land nicht mehr in der Schuld sehen wollen, sondern statt dessen auf gleicher Augenhöhe mit allen übrigen Staaten.

 
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Artikelaktionen
Kommentare
antares56 schrieb am 10.02.2012 um 10:28
Dieses Urteil ist einfach nur krank und pervers!
Verbrechen können im Namen eines Staates begangen werden und der einzelne darf sich nicht dagegen wehren. Kapitalisten können aus Verbrechen Gewinne ziehen und dürfen sie natürlich behalten.
Der Kapitalismus wird immer dreister! Und natürlich werden auch Länder wie die USA geschützt, deren Greueltaten in aller Welt nun nicht von einzelnen angeklagt werden können! Von Entschädigungen ganz zu schweigen.
Lufthansa, die Deutsche Bank, Krupp etc. werden sich freuen.
gweberbv schrieb am 10.02.2012 um 11:56
Dieses Urteil hat mit der "Schlusstrich-Debatte" überhaupt nichts zu tun. Italien oder Griechenland könnten jederzeit den Standpunkt beziehen, dass die in der Vergangenheit geleisteten Entschädigungen nicht ausreichend sind und nachverhandelt werden muss. Oder Deutschland könnte seinen östlichen Nachbarn eine Entschädigung der Vertriebenen einfordern, etc.

Bestätigt wurde allein die Rechtsauffassung, dass das Staaten bzw. Regierungen untereiander zu klären haben und keine Privatpersonen selbst als Kläger auftreten können. Was auch Sinn macht, da ansonsten verbindliche Absprachen zwischen Staaten gar nicht mehr möglich wären.
rioges schrieb am 10.02.2012 um 12:08
Es stellt sich die Frage, ob den Betroffenen geholfen wäre, hätte das Urteil anders gelautet. Es ging hier um eine Rechtsauffassung zwischen Staaten.

Die Schuldfrage ist hiervon nicht berührt. Schuld haben vielmehr all die politisch Verantwortlichen der ersten Nachkriegsjahrzehnte auf sich geladen. Sie waren es nämlich die den Opfern Recht und Anerkennung verweigert haben. Ihre politischen Enkel heute könnten einiges gut machen, aber ihnen fehlt als Schnäppchenjäger nahezu jegliches Format.

Und da das kapitalistische System nach wie vor unangetastet ist, ist es eigentlich nur logisch, dass die Schwerverbrecher der deutschen Industrie aus IG Farben und all ihre Nachfolger auch heute noch Menschen nur als Mittel zum Zweck betrachten.

Mit anderen Mitteln aber genau so agressiv wie 1933 weiden sie im Moment europäische Länder aus.
Matto schrieb am 10.02.2012 um 21:42
Es ist ja logisch einzusehen, dass Gerichte fremder Länder nicht bestimmen können, was die BRD zu tun und zu lassen hat.
Nur, das IGH hat der BRD natürlich einen Bärendienst erwiesen. Braucht diese nun, als Alleinvertreter Nazideutschlands, für Opfer durch Greultaten der Nazis nichts zahlen. Für die Opfer ist das natürlich niederschmetternd, für die BRD aber gut. Die BRD verhält sich aber nicht nur gegenüber ausländischen Opfern so, sondern ingesamt wurden Opfer des Nazismus im eigenem Land nicht besser behandelt. Was sollte denn früher ein Opfer vor ein Deutsches Gericht, wenn in der Pütt ein Nazi saß. Denn die komplette Blujustiz der Nazis wurde ja von der BRD übernommen. Und heute ist der größte Teil der Opfer verstorben, gut für die BRD.
alf harzer schrieb am 12.02.2012 um 13:48
Warum sollte ein Gericht auch etwas anderes "urteilen". Man denke nur an diverse Urteile deutscher Gerichte zum Nachteil von Kindern, Behinderten und und und. Es gibt nun mal reichlich Juristen wie einen filbinger, der in schöner Tradition von Freisler handelt und dies vollkommen o.k. findet.
Pfui Deibel!


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