Ein Grund zum Jubeln

Raubkopien Der Europäische Gerichtshof urteilt: Soziale Netzwerke müssen keine Anti-Piraterie-Filter installieren. Das Urteil stärkt die Position der ACTA-Kritiker

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter nicht dazu verpflichtet werden, Filtersysteme zum Schutz gegen Online-Piraterie zu installieren. Das Gericht wies damit eine Klage der belgischen Musiktitel-Verwertungsgesellschaft Sabam gegen die Internetseite netlog.com ab. Sabam wollte, dass das Gericht Netlog und andere soziale Netzwerke dazu verpflichtet, die von ihren Usern eingestellte Musik und Videos aktiv zu überwachen, um sicherzustellen, dass es zu keinen Urheberrechtsverletzungen kommt. Der EuGH kam jedoch zu dem Schluss, eine Pflicht zur Installation von Anti-Piraterie-Software würde mit der existierenden E-Commerce-Richtline kollidieren.

Das Urteil wurde von Online-Aktivisten begrüßt, die derzeit die ungehinderte Nutzung des Internets durch das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen ACTA gefährdet sehen.

Netlog hat dem Gericht zufolge jeden Tag mehrere zehntausend Nutzer, von denen einige, so behauptet Sabam, unerlaubt Musik und Videos auf der Seite tauschen. Der EuGH entschied, ein Anti-Piraterie-Filter würde die „aktive Überwachung“ der von den Usern geteilten Informationen erfordern. „Demzufolge würde eine solche Aufforderung ernsthaft mit der Freiheit des Providers kollidieren, seinen Geschäften nachzugehen, da er auf eigene Kosten dauerhaft ein kompliziertes und teures Computersystem installieren müsste“, so das Gericht in seinem Urteil. „Die Aufforderung könnte potenziell die Informationsfreiheit untergraben, da das System möglicherweise nicht ausreichend zwischen legalem und illegalem Content unterscheiden kann und seine Einführung somit legale Kommunikation sperren könnte.“

Der Richterspruch wird in Zukunft sicher überall dort als Präzedenzfall herangezogen werden, wo gegenwärtig dieser Aspekt des europäischen Rechts diskutiert wird. Open Rights Group-Aktivist Peter Bradwell begrüßte das Urteil: „Es ist gut, dass die Gerichte unsere Rechte beschützen und den Plänen, die Nutzung sozialer Netzwerke auszuspionieren, einen Riegel vorschieben. Das Urteil kommt zur rechten Zeit, da die Gesetzgeber allerorten sich wesentlich schwerer damit tun, unsere Rechte zu respektieren, wenn es um Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geht, wie man eben erst am Beispiel von ACTA sehen konnte.“

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Übersetzung: Holger Hutt
Geschrieben von

Josh Halliday | The Guardian

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