Positionen

Kinderrechte | 20.11.2009 00:05 | Heiko Kauffmann

Geschichte eines politischen Versagens

1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. In Deutschland gilt das Übereinkommen nur eingeschränkt – Flüchtlinge haben lediglich Rechte zweiter Klasse

Die Auseinandersetzung über die Rechte von Flüchtlingskindern in Deutschland ist eine schier unendliche Geschichte politischen Versagens; eine erbärmliche Folge der Verletzung von Fürsorge- und Obhutspflichten des Staates, nicht eingelöster Versprechen, des nachlässigen Umgangs mit internationalem Recht und der Missachtung von Parlamentsbeschlüssen.

Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Die im Anschluss daran stattfindenden Beratungen über ihre Ratifizierung in Deutschland fanden im Spannungsfeld der „Asyldebatte“ Ende der achtziger, Anfang der neunziger Jahre statt – in einer durch politische und mediale Kampagnen und rücksichtslose Instrumentalisierung von Flüchtlingen beispiellos angeheizten Stimmung.

Recht auf Unterschiede

Die Bundesregierung ratifizierte 1992 die UN-Kinderrechtskonvention (KRK), formulierte jedoch gleichzeitig einen Vorbehalt, der die Gültigkeit der Konvention beschränkte. Deutschland sollte weiterhin die Möglichkeit haben “Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen“. Ein Widerspruch zu den zentralen Absichten der Konvention, denn dort sind ein Nichtdiskriminierungsgebot und der Vorrang des Kindeswohls festgeschrieben. Dieser Vorbehalt, der bis heute existiert, besitzt einen gefährlichen rassistischen Charakter und führte in der Praxis zu behördlicher Benachteiligung und gesetzlicher Willkür gegenüber Flüchtlingskindern. Der Vorbehalt zur Kinderrechtskonvention war der repressiven Abschreckungspolitik gegenüber Flüchtlingen geschuldet, die der Demontage des Grundrechts auf Asyl 1993 vorausging.

Der Regierungswechsel zu Rot-Grün Ende 1998 weckte zunächst Hoffnungen auf eine menschenrechtlich orientierte Migrations- und Flüchtlingspolitik. Das galt auch bezüglich der Rücknahme der Vorbehaltserklärung und der umfassenden Umsetzung der Kinderrechtskonvention für Flüchtlingskinder. Doch es kam anders. Der neue Innenminister, Otto Schily, setzte zwar nicht die ideologisch verfestigte Flüchtlingspolitik seines Vorgängers Manfred Kanther fort, ihm ging es vielmehr um eine „innovative“, von umfassender Kontrolle und staatlichen Regelungsbedürfnissen geprägte, effizientere Migrationspolitik. Flüchtlinge – selbst unbegleitete Kinder – blieben auch unter Schily mit staatlich organisierter und gesetzlich legitimierter Abwehr und Ausgrenzung konfrontiert.

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Schilys Spielregeln

Da sich Schily zunehmender Kritik seitens der eigenen Koalition und von Menschenrechtsorganisationen gegenüber sah, ließ er die Sache ersteinmal prüfen. Schließlich erklärte er, die Länder hätten sich nicht „mehrheitlich“ für die Rücknahme der Vorbehaltserklärung ausgesprochen. Aber unermüdliche Abgeordnete und Menschenrechtler ließen nicht locker, die Generalversammlung der Vereinten Nationen brachte ihre Besorgnis zum Ausdruck, der Petitionsausschuss stimmte einer Eingabe von Pro Asyl in vollem Umfang zu.

Schließlich beschloss am 27. September 2001 der Deutsche Bundestag, die Vorbehaltserklärung zurückzunehmen und das Asylrecht an die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention anzupassen. Nun war die Bundesregierung gefordert, den Beschluss umzusetzen. Schily änderte kurzerhand de Spielregeln und sprach plötzlich von „mangelndem Einvernehmen“ auf Länderseite, was so viel hieß wie: nicht einstimmig. Wenn einzelne Regierungsmitglieder – wie Otto Schily – die Beschlüsse des Parlaments nachhaltig ignorieren oder die Spielregeln des demokratischen Gemeinwesens verletzen, wäre es nicht Sache des Parlaments, läge es nicht in der Hand jedes und jeder Abgeordneten, auf die Umsetzung der gefassten Beschlüsse zu bestehen?

Einseitige Migrationspolitik

Schließlich kam der Wechsel zur großen Koalition 2005. Die schwarz-rote Bundesregierung und ihr Innenminister Wolfgang Schäuble bekannten sich mehr als frühere Regierungen unter konservativer Führung zur Integration. Doch es half nichts. So erweckte der unmittelbar nach dem ersten Integrationsgipfel im Sommer 2006 vorgelegte Evaluationsbericht zum Zuwanderungsgesetz den Eindruck, dass es der verantwortlichen Politik weniger um die Integration von Einwanderern und Flüchtlingen ging als vielmehr um die Zementierung von Ausgrenzung und um erzwungene Anpassung. Auch die mit dem Nationalen Integrationsplan eingeleitete vorgebliche „Neuorientierung“ der Migrationspolitik richtet sich in erster Linie an die Zuwanderer-Bevölkerung – nicht an Flüchtlinge.

Die große Koalition agierte widersprüchlich, indem sie einerseits für eine „nachhaltige Integrationspolitik“ warb, andererseits aber vielen Flüchtlingen kein ein sicheres Aufenthaltsrecht zugestand. Die Kluft zwischen Recht und Realität zeigte sich einmal mehr im Umgang mit Kinderflüchtlingen: Einen Tag nach dem zweiten Integrationsgipfel gab die Bundesregierung die Antwort auf die große Anfrage der Grünen zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung bekannt. Eine Rücknahme sei migrationspolitisch bedenklich, „da sie zu einem Anstieg der Einreise unbegleiteter minderjähriger Ausländer in das Bundesgebiet führen“ könne.

Nach wie vor besteht eine Kluft zwischen der offiziellen Integrationsrhetorik und praktischer, nachhaltiger Integrationspolitik. Am schärfsten tritt dieser Widerspruch beim Anspruch der Kinderfreundlichkeit dieser Gesellschaft zu Tage. Integration und ein Leben von Kindern „unter Vorbehalt“ – das geht nicht zusammen. Denn Integration kann nur ohne Diskriminierung gelingen und setzt integrationsfreundliche Gesetze voraus, die Menschen als ihre Rechte auch in Anspruch nehmen können. Integration funktioniert um so besser, je weniger die Menschen in einer Gesellschaft überhaupt institutionell und individuell diskriminiert werden können. Und: Integration ist keine Einbahnstraße, sondern ein zweiseitiger Prozess. Wer anerkennt, dass wir ein Einwanderungsland sind, muss auch den nächsten Schritt tun und selbst bereit zu Veränderungen sein.

Neue Chance

Die neue, schwarz-gelbe Koalition hat ihre Glaubwürdigkeit nun selbst auf den Prüfstand gehoben, indem sie in ihrem Koalitionsvertrag formulierte: „Wir wollen die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen.“ Mit dieser Absichtserklärung hat sich die CDU/CSU als letzte der im Bundestag vertretenen Parteien offiziell zur Rücknahme der Ratifikationserklärung bekannt. Vielleicht musste es dieselbe – schwarz-gelbe – Koalition sein, die 1992 die Vorbehaltserklärung formulierte und nun mit diesem Signal deutlich macht, ihre Politik des Kinder- und Flüchtlingsschutzes „neu orientieren zu wollen und die Gesellschaft mit den Realitäten zu versöhnen“ (Laschet).

Es wäre in der Tat ein Zeichen politischer Reife, wenn Politik und Zivilgesellschaft die in der Kontroverse zwischen „Kindeswohl“ und vorgeblicher Staatsraison entstandenen Denk- und Handlungsbarrieren nach 20 Jahren endlich auflösen könnten. Die rechtsverbindliche Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur Kinderrechtskonvention und die volle Umsetzung ihrer Bestimmungen für Flüchtlingskinder stünden dann für das gute Ende einer schier unendlichen Geschichte politischen Versagens.


 

 
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Artikelaktionen
Kommentare
h.yuren schrieb am 21.11.2009 um 09:36
das ist kein thema, das hierzulande und auch im freitag interessiert, wie an den vielen zustimmenden kommentaren abzulesen.
die kinderfreundlichkeit der meisten regierenden kommt darin zum ausdruck, dass sie das kindermachen belohnen mit subventionen verschiedener art. kindergeld, elterngeld, steuerermäßigungen hier und da etc.
wenn ein kind geboren ist, gilt das elternrecht wie im alten rom.
ein in der elterlichen wohnung vernachlässigtes oder brutal misshandeltes kind zählt in der statistik nicht, ein auf der spielstraße angefahrenes kind ebenso usw.
kitaplätze sind versprochen für die nächsten jahre. die schulbedingungen sind für ein reiches land nicht oberklasse.
für flüchtlingskinder ist in einem solchen land noch weniger platz und recht.
aber medial wird in regelmäßigen abständen das aussterben der deutschen laut bejammert.
SteinMain schrieb am 21.11.2009 um 17:34
Na ja, weisde, @yuren, für mich persönlich war es auch ein gewaltiger Schritt im Denken, zu kapieren, das es Leute gibt, die Kinder nicht als Last ihrer Verwirklichung empfinden, sondern die Kinder haben, weil sie Kinder einfach gern haben. Natürlich stirbt ein "Volk" aus, das Kinder als Leistungsträger sieht, als Kombatanten im Wettbewerb um den besten Platz an der "Sonne", und sich aus Kostengründen nicht mal dazu durchringen kann, wenigstends mittags ein Schulessen zu spendieren und die Kohle lieber der deutschen Bank spendet.
Hier in Deutschland wohnt einfach ein armes Volk, von Geiz und Grössenwahn und Egozentrismus getrieben, die Millionen Immigranten merken das und werden uns halt auf die Dauer ersetzen.
Sollte mir das zu denken geben ? Ich denke Nein.
h.yuren schrieb am 21.11.2009 um 18:49
lieber steinmain, was heißt: "die Millionen Immigranten ... werden uns halt auf die Dauer ersetzen"?
sind wir (ich meine unsere eltern, großeltern etc.) nicht auch von verschiedenen seiten eingewandert? mensch war schon immer unterwegs. und zwar auch schon, als es noch keine fahr- und flugzeuge gab.
dass es im geschichtsunterricht "Die Zeit der Völkerwanderung" gibt, ist historischer humbug, der etwas über das bewusstsein der ansessigen historiker und ihre auftraggeber verrät.
das offizielle deutsche regime fürchtet sich vor der sich anbahnenden weltgesellschaft - wie echte nazis.
SteinMain schrieb am 22.11.2009 um 07:42
Aber einen Turmwagen mit busführerscheinpflicht fährst du schon, kleiner ? oder ?
SteinMain schrieb am 22.11.2009 um 08:16
also, @yuirri mit "nazi" war ich persönlich nicht gemeint, ne ?
h.yuren schrieb am 22.11.2009 um 12:21
was ist in dich gefahren, steinmain? ich fahr den kleinsten der kleinwagen. werbung mach ich keine dafür. auch der kleinste ist mir viel zu schwer und verbraucht mit 5 l viel zu viel. nu, weißt du, was ich fahre und was ich davon halte.
h.yuren schrieb am 22.11.2009 um 12:26
die technik fluppt hier mal wieder, dass die eingaben nur so fliegen; wohin, weiß ich nicht.
nun zu dir und deiner seltsamen frage, steinmain.
wie kommst du auf die idee, ich könnte dich mit nem nazi verwechseln? versteh ich wirklich nicht.
h.yuren schrieb am 22.11.2009 um 12:28
ich nehme alle vorwürfe gegen die technik zurück und übe mich künftig in etwas mehr geduld.
Rahab schrieb am 21.11.2009 um 18:16
der untertitel ist irreführend. der vorbehalt bewirkt, dass die un-kinderrechtskonvention für flüchtlingskinder (selbst geflüchtete kinder wie kinder von flüchtlingen) in der BRD nicht gilt!
wer jedenfalls versucht, sie in der praktischen arbeit für flüchtlinge im kindesalter anzuwenden, die/der bemerkt sehr schnell, dass der vorbehalt rundum wirkt. weder gibt die konvention schutz für unbegleitete kinder (also im sinne der konvention menschen bis zum alter von 18) noch gibt sie kindern vom status ihrer eltern unabhängige rechte.
ganz im gegenteil: der vorbehalt half auch noch , den für flüchtlinge sowieso nur rudimentär geltenden schutz aus 6 GG (schutz von ehe und familie) nur noch weiter auszuhöhlen.

also: nicht etwa rechte zweiter klasse sondern keine rechte!
Rahab schrieb am 21.11.2009 um 19:41
da kann mann/frau sehen, was geschieht, wenn das stichwort "Integration" fällt! schon kommt die rede auf aussterbende völker und ähnlichen kappes.

die un-kinderrechtskonvention behandelt nicht das, was sich Hans oder Jean unter integration so all vorstellt. sie postuliert menschenrechte! Von kindern (also menschen bis zum alter von 18)!
Wer’s nicht glauben will, kann sich hier www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/menschenrechtsinstrumente/vereinte-nationen/menschenrechtsabkommen/kinderrechtskonvention-crc.html
informieren.
Davon, dass die nur gelten sollen, wenn kinder sich in was auch immer integrieren, ist dort nicht die rede.
Sondern einfach nur davon, dass kinder menschenrechte haben. Welche das neben denen aus der AEMR (allggemeine erklärung der menschenrechte) sind, steht im vertragstext.

Und weil ich grade dabei bin … die übrigen konventionen inklusive der AEMR finden sich hier: www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/menschenrechtsinstrumente/vereinte-nationen/menschenrechtsabkommen.html
zelotti schrieb am 21.11.2009 um 19:50
Und die gelten ohnehin...
h.yuren schrieb am 21.11.2009 um 20:12
wo oder bei wem?
Rahab schrieb am 21.11.2009 um 20:20
schön wär's!


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