Am 07.01.2005 kam der an Händen und Füßen gefesselte Asylbewerber Oury Jalloh in einer Zelle der Dessauer Polizei bei einem Brand ums Leben. Nach Darstellung der Polizei und Staatsanwaltschaft hatte er (gefesselt und mit mehr als 2 Promille Alkohol im Blut) seine Matratze (mit feuerhemmenden Bezug ausgestattet) mit einem Feuerzeug (bei Durchsuchung übersehen) angezündet und war durch das entstandene Feuer zu Tode gekommen.
Zeugen der Feuerwehr gaben an, einen ausgestreckten Körper vorgefunden zu haben, erst vor einem Innenausschuss des Landtages wurde die Fixierung Jallohs publik. Das Feuerzeug wurde auf der ersten Asservatenliste nicht aufgeführt, es fand sich darauf keine DNA des Opfers. Bei einer zweiten Obduktion, in Frankfurt a. M., wurden ein gebrochenes Nasenbein und zerstörte Trommelfelle festgestellt.
Die Wachhabenden hatten den Feuerarlarm abgestellt, angeblich wegen mehrfacher Fehlalarme und kamen erst zum Tatort als die Rauchentwicklung nicht mehr zu ignorieren und es für eine Rettung zu spät war.
Bei einem Prozess mussten sich der Dienststellenleiter wegen Körperverletzung mit Todesfolge und ein Kollege wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Sie wurden im ersten Verfahren freigesprochen.
Nach einem zweiten Verfahren wurde der Dienststellenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10800 Euro verurteilt.
Bei dem neuen Gutachten wurde die Zelle nachgebaut und mehrere Brandsituationen mit Schweinekadavern nachgestellt. Nur mit einem Feuerzeug seien lediglich Schwelbrände möglich gewesen, ein Brand mit den hohen Temperaturen, die am 07.01.2005 zum Tod Oury Jallohs geführt hatten, könne nur mit dem Einsatz von Brandbeschleunigern zustande gekommen sein. Man habe bis zu fünf Liter Benzin dafür benötigt.
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