Verwerfliche Gesinnung

Zur NPD-Toleranz Die NPD wird nicht verboten, profitiert deshalb weiterhin von der Parteienfinanzierung. Ein kritischer Blick auf Recht und Politik.

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Das Parteiverbot ist kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot, meinte das Bundesverfassungsgericht beim NPD-Verbotsverfahren.

Doch um welche Art Gesinnung geht es eigentlich? Sowohl das Gericht, als auch die zahlreichen Kommentare zu dem Thema äußern nicht klar, dass Faschismus eine Mordgesinnung beinhaltet, sogar eine Massenmordgesinnung. Nicht der Mensch selbst ist höchstes Gut, sondern die Rasse. Die Enteignung und Ermordung der Untermenschen ist für die Herrenrasse ein gutes Geschäft. Mordgelüste verbinden sich mit Raubgesinnung. Das sind historische Fakten.

Die Gesinnung ist skrupellos, gegen das Leben als Ganzes gerichtet, sie geht über Leichenberge, sie ist im äußersten Sinne eine extreme Gewaltphantasie. Nach meiner Beobachtung wird diese historische Erfahrung im aktuellen Kontext ausgeblendet. Da ist Walsers Schlussstrich, der das historische Bewusstsein abzuspalten versucht. Ich widerspreche Walser ganz energisch und sage euch: schaut die Filme! Schaut auf die Leichenberge, schaut den Menschen in die Augen, bevor sie ins Gas gehen, schaut in die Gesichter der SS-Männer, während sie gerade zigtausende erschießen. Spaltet diese Gesinnung nicht von eurem Bewußtsein ab, sonst wiederholt sich die Geschichte.

Wenn die Menschen vor dem Kriegselend fliehen, dann soll auf sie geschossen werden, sollen sie doch verrecken, das ist doch die AfD/NPD/NSU-Aussage. Das Volk hat einen höheren Wert als der Mensch. Um der völkische Ideologie willen können wir auch unsere Nachbarn erschlagen und uns ihr Eigentum aneignen, denn erst auf diese Weise verwirklicht sich das Verhältnis von Herrenrasse zu Untermenschen auch persönlich.

Ich sehe ein, dass es schwierig ist eine Gesinnung zu verrechtlichen. Erst die Tat zählt, nicht der Wille. Da die NPD zu unbedeutend und schwach ist, kann sie ihren Willen derzeit nicht in die Tat umsetzen, deshalb kein Verbot.

Wenn aber eine Partei nicht verboten ist, hat sie Anspruch auf Staatsknete. Die Richter haben somit entschieden, dass die Gesinnung zwar moralisch verwerflich sei, was aber keine juristische Relevanz habe, sie deshalb im Parteiensystem toleriert werden müsse. Das Bundesverfassungsgericht hat damit bestätigt, dass moralisch verwerfliche Gesinnungen, auf deren Grundlage Massenmord und Raub nicht ausgeschlossen erscheint, öffentlich-rechtlich finanziert werden können. Eine Sympathie mit dem Völkischen des Nationalsozialismus wie sie von AfD/NPD/NSU verkörpert wird, beinhaltet meiner Meinung nach den Willen zum Mord und Raub.

Ich bin nach diesem Urteil dafür, das Parteienfinanzierungsgesetz zu überdenken. Ich bin strikt dagegen, dass Parteien mit Sympathie für den Nationalsozialismus öffentlich-rechtlich finanziert werden. Wenn sie nicht verboten sind, so müssen sie doch aus eigenen Mitteln Gas-geben-Wahlkämpfe machen. Das gilt nicht nur für die Parteien, das gilt auch für den „Verfassungsschutz“, der die rechte Terrorszene durch finanzielle Mittel ja offensichtlich erst gepäppelt hat. Frau Merkel und alle Ministerpräsidentinnen! Geht es eigentlich noch totalitärer als durch die eigenen Geheimdienste sich eine Raubmörderbrut heranzuzüchten? Diese Republik ist wirklich irre und nicht vergangenheitsbewältigt.

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Geschrieben von

4711_please

Seit jeher verfolge ich kritisch die Politik und kommentiere meine Analysen seit Jahren in diversen Medien online.

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