Offensives Spiel

Klimakrise Der Hochsommer ist da, und mit ihm die Erderhitzung und die EM.

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

In der Zeit zwischen den ersten Gruppenspielen und dem Achtelfinale brachte der drittwärmste Juni seit 1881 heiße Tage (≥ 30 °C) in Bad Kreuznach, Tropennächte in Berlin und im Süden neben sehr großen Regenmengen teils extrem heftige Gewitter.


Naheliegend, dass die Klimakrise als Wahlkampfhilfe für die Grünen gesehen werden kann. Oder, dass Armin Laschet gesagt haben könnte, es sei „sehr verdächtig, dass diese Ereignisse alle ausgerechnet in einem Wahljahr stattfinden". Und auch noch während der Fußball-Europameisterschaft! Doch immerhin die Klimafrage gilt als verfassungsrechtlich geklärt.

Das erste Tor ist gefallen! Der Tabellenerste, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), veröffentlichte den Beschluss, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes von 2019 „über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen“.

Das Team CDUFDPNRW fordert die Klimaschutz-Verteidiger am 1. Juli heraus. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen nimmt sich vor, die Treibhausgasemissionen zu senken. Die Spielweise des traditionellen Kaders ist offensiv, die Spieler haben eine gute Ballkontrolle und nutzen das gesamte Spielfeld. Die Kette der Klimaschutz-Elf verliert den Ball! In der Abwehr entsteht eine kleine Lücke. Die Fraktionen der CDU und FDP stellen einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 17/14287). Zwischen den Beinen eines Außenverteidigers rutscht der Ball durch und rollt ins Tor. Die Klimaschutz-Fans auf der Zuschauertribüne zeigen sich überrascht. Manche raufen sich die Haare. Schwarz auf weiß steht jetzt in der Neufassung des Klimaschutzgesetz NRW: „Subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen werden durch oder auf Grund dieses Gesetzes nicht begründet“. Das bedeutet, dass kein Klagerecht eingeräumt wird, um die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes gerichtlich zu erzwingen. Das war das Ausgleichstor! Es steht nun 1 zu 1.

Was geht hier vor?

WEITERLESEN (Weiterleitung zum Gesamtartikel, der diese Woche in den DGS News erschienen ist)

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Tatiana Abarzua

Umweltingenieurin & Journalistin. Energiewendebewegt & Fotografiebegeistert.

Avatar

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden