Sind Wahlen demokratisch?

Wahlrecht Die Legitimation demokratischer Regierungen speist sich aus dem Wahlgang der Bürger, dessen Entscheidungsgrundlage den Mehrheitswillen der zu Regierenden repräsentiert

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Sind Wahlen demokratisch?

Bild: VINCENZO PINTO/AFP/Getty Images

Doch ist das tatsächlich so? Das US-amerikanische Wahlsystem lässt das Paradoxon zu, dass der oberste Staatslenker von einer Minderheit gewählt wird, während der Kandidat mit den meisten Stimmen leer ausgehen kann. Ist das gerecht? Ist das demokratisch? Vier Mal ist dieses Phänomen in der Wahlgeschichte der USA bisher eingetreten. Zuletzt im Jahr 2000 als der demokratische Bewerber Al Gore 0,5 Prozent mehr Stimmen hatte als der Republikaner George W. Bush. Dieser konnte jedoch auf eine größere Zahl von Wahlmännern zurückgreifen und wurde somit zum Wahlsieger erklärt.

Der Grund liegt im Wahlsystem, das vorsieht, dass ein Wahlmännergremium, das Electoral College (538 m+w), über den Präsidenten entscheidet. Dieses setzt sich aus den Delegierten der einzelnen Bundesstaaten zusammen, die, je nach Bevölkerungsdichte, eine bestimmte Anzahl entsenden können. Das Spektrum reicht von 55 Vertretern (California) bis 3 (South-Dakota). In 48 US-Bundesstaaten gilt das "Winner-Takes-All-Prinzip". Die Bundesstaaten Maine und Nebraska haben eine Proportionsklausel eingefügt.

Mit den Unbilligkeiten ist es damit noch nicht zu Ende. Jeder Bundesstaat hat einen anders berechneten Delegiertenschlüssel. In Wyoming benötigt ein Abgesandter rund 187.000 Wählerstimmen. In Wisconsin sind es 568.000. Eine Folge ist, dass in Staaten, deren Wahlausgang vorhersehbar ist, etwa in Texas (traditionell republikanisch) oder in Massachusetts (traditionell demokratisch), weniger intensiv um Stimmen gerungen wird als in den Staaten, in denen mal in die eine oder die andere politische Richtung eine Mehrheit hat. In diesen Wechselstaaten neigen die Kandidaten dazu, mehr finanzielle und politische Versprechungen zu geben. Zumindest wird dieses immer wieder von den eindeutig politisch ausgerichteten Bundesstaaten behauptet.

Es wäre doch einfacher, gerechter, naheliegender, demokratischer die Bürgerinnen und Bürger der USA wählten ihren Präsidenten oder auch ihre Präsidentin direkt. Kein Umweg über die Delegierten! Kein besonderer Wahlkampf in den Swingstates! Einfaches und klar verständliches Prinzip: One (wo)man, one vote!

Wahlsysteme repräsentieren auch politische Interessen. Wie sonst ist ein solch komplexes Wahlverfahren wie das in den USA zu erklären. Wir Europäer sind partiell ebenso davon betroffen. Bei den Europawahlen wird die Gleichheit der Wahlbürger tief verletzt. Den einzelnen Staaten steht ein festes Abgeordnetenkontingent zu. Pro 800.000 Wählerinnen und Wähler kann Deutschland einen EU-Abgeordneten stellen. Malta dagegen benötigt nur 70.000. Damit hat eine maltesische Stimme elfmal mehr Gewicht als eine deutsche. Diese Ungerechtigkeit zufriedenstellend mit den demokratischen Prinzipien als vereinbar zu erklären, fällt schwer, wenn es nicht sogar unmöglich ist.

Asche aufs Haupt streuen müssen sich auch die deutschen Parteien, die für die Europawahlen die 5-Prozent-Klausel eingebaut hatten, um kleinere Parteien nicht ins EU-Parlament einziehen lassen zu müssen. 2011 kippte das Bundesverfassungsgericht (BVG) dieses Gesetz. Zu offensichtlich war die Ungerechtigkeit. Von den in Deutschland 2009 sich bewerbenden 32 Parteien konnten nur sechs davon Sitze im EU-Parlament erwerben. Damit blieben 10,8 Prozent der gültigen Stimmen, das waren 2,8 Millionen, unberücksichtigt. Auch das Folgegesetz mit der Errichtung einer Drei-Prozent-Hürde wurde vom BVG kassiert. 2014 erklärten die Richter die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Chancengleichheit der politischen Parteien und der Wahlrechtsgleichheit.

Klar hingegen scheint das französische Wahlsystem für die Präsidentschaft zu sein. Da gibt es keine Zwischenebene, keinen regionalen Proporz. Es werden die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger direkt gezählt. Ein zu wählender Bewerber muss die Hälfte der gültigen Stimmen plus eine erreichen. Schafft dies keiner der Kandidaten, gibt es einen zweiten Wahlgang mit den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen. Somit ist klar geregelt: Ein gewählter Politiker kommt erst dann ins Amt, wenn er die absolute Mehrheit der abgegeben Stimmen erhält.

Dass Wahlen demokratisch wären, ist nur bedingt zu akzeptieren. Die Wahlgesetze sind es, die Unfairness zum Vorschein bringen. Ein Reformwille ist selten ausgeprägt. Bei der nächsten Bundestagswahl werden wegen der Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahl über 700 Abgeordnete erwartet, wenn keine Reform einsetzt. Derzeit sind es 630.

Nachtrag

Bei den US-Wahlen 2016 hat sich Phänomen wiederholt: Die Verliererin erhielt mehr Stimmen als der Sieger. Das Wahlmännersystem dreht das Ergebnis um. Dem Vernehmen nach sollte es ursprünglich dazu dienen, vermeintliche Fehlentscheidungen des Volkes doch noch korrigieren zu können, da man den Wahlmännern mehr Vernunft zutraute. (21.11.2017)

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Geschrieben von

Achtermann

Ich lass' mich belehren. Jedoch: Oft wehre ich mich dagegen.

Achtermann

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