Wenn Putzen Beruf ist

Sauberfrauen In den Achtzigern hießen sie Raumpflegerinnen. Dann sprach man von Putzkolonnen. Heute sind sie Gebäudereinigerinnen.

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Vor mir liegt die Festschrift einer Schule, die damals in den Achtzigern ihr 20-jähriges Jubiläum feierte. In dem 52 Seiten umfassenden von einem Atomkraftwerksbetreiber gesponserten Kompendium im A-4-Format findet man diverse Grußworte von damals wichtigen Leuten mit Lobestexten auf die Entwicklung der Schule und viele Bilder aus dem Schulleben. Alles im Schwarz-Weiß-Format. Von heute aus betrachtet fällt ein Bild auf: Ein Foto von den dienstbaren Geistern der Schule. Ein Bild von jenen Frauen, die damals für die Sauberkeit an der Schule sorgten. Da stehen sechs Frauen in ihren Kittelschürzen, dazwischen der Hausmeister. Unter dem Foto finden sich ihre Namen und ein kleiner Text: „Es ist nicht einfach, ein Schulgebäude sauber zu halten und so die Grundvoraussetzung für einen reibungslosen Schulbetrieb zu schaffen. Diese Aufgabe erfüllen unsere Raumpflegerinnen in vorbildlicher Weise.“

Damals waren die Frauen bei der Stadt angestellt, oft in Teilzeit. Sie standen in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Meistens wurden sie als Mitglied der Schulgemeinschaft gesehen und nahmen als Gäste an Schulfesten teil, auch wenn danach ihre Arbeitskraft gefragt war. Über manche Putzkraft konnte man im örtlichen Stadtanzeiger sogar einen Bericht über ein Dienstjubiläum lesen. Solche Jubiläen waren nicht nur in Schulen, sondern auch in allen anderen öffentlichen Einrichtungen möglich, sei es in den Kindergärten oder im Rathaus selbst.

Die Agenda 2010 gab dem Stellenabbau im öffentlichen Dienst, der 1990 einsetzte, nochmals einen Schub. Die Steuererleichterungen für die Unternehmen, die der Standortsicherung Deutschlands dienen sollten und die damaligen Kampagnen, der öffentliche Dienst sei nach wie vor aufgebläht und verschwende Steuergelder, wirkten. Die Verschlankung des Staates, so der neoliberale Kampfbegriff, bleibt angesagt. Nach einer Untersuchung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung ist die Zahl der im öffentlichen Dienst Beschäftigten von 4,28 Millionen im Jahr 2000 auf 3,64 Millionen im Jahr 2010 gesunken.

Da ist für gemeindeeigenes Reinigungspersonal kein Platz mehr. Die Gebäudereinigung wird ausgelagert, also privatisiert. Sie wird ausgeschrieben. Und der Markt ist umworben. Keine Kommune hat Probleme, Reinigungsunternehmen zu finden. 20 bis 30 Angebote pro Ausschreibung ist der übliche Schnitt. Es bewerben sich auch Reinigungsfirmen, deren Standort 100 Kilometer und weiter entfernt ist. Die heute zu erbringenden Leistungen müssen quantifizierbar sein. Deshalb wird gemessen. Die Fläche jedes Raumes, jedes Flures oder jeder Fensterscheibe wird erfasst und in Arbeitszeit umgerechnet. So heißt es etwa in einem mir vorliegenden Vertrag: WC, Bodenbelag Kunststein, Reinigungsfläche 6,75 qm, Zeit 0,07 Stunden. Oder: Büro, Bodenbelag PVC, Reinigungsfläche 36,6 qm, Zeit 0,08 Stunden. Man addiert die Zeiten und kommt somit auf eine Gesamtarbeitszeit für das zu reinigende Gebäude.

In der Branche der Gebäudereiniger gelten Lohnuntergrenzen. Seit Januar dieses Jahres ist für die Innen- und Unterhaltsreinigung 9,00 Euro pro Stunde zu bezahlen. In den neuen Bundesländern gilt ein Mindestlohn von 7,33 bzw. 7,56 Euro. Nun kann man sich zurecht fragen, weshalb kommen bei einer branchenweiten Lohnuntergrenze unterschiedliche Angebote ins Haus. Und wir wissen ja: Der Billigste kriegt den Zuschlag, wenn keine fachlichen Einwände bestehen. Der Vorteil des Ausschreibungsverfahrens für die Kommunen ist: Sie sind raus aus der sozialen Verantwortung für das Reinigungspersonal. Rechtlich wichtig bleibt für sie nur, dass der Mindestlohn gezahlt wird.

Der Unternehmer kalkuliert zwar mit diesem, aber auch mit der Menge des einzusetzenden Personals. Und das ist der Punkt, der hinter den unterschiedlichen Angeboten aufscheint. Die üblicherweise befristeten Arbeitsverträge werden formal korrekt auf dem Niveau der Lohnuntergrenze abgeschlossen. Die personell unterbesetzten Reinigungskräfte können jedoch die Zeitvorgaben oft nicht einhalten. Das heißt, sie müssen, um ihren Job behalten zu können, schneller, oberflächlich oder unbezahlt länger arbeiten, um die geforderte Reinigungsleistung zu erbringen. Meistens trifft das Letztere zu, denn etwaige Oberflächlichkeit würde innerhalb kurzer Zeit offenkundig werden.

Die andauernde Schlankheitskur des Staates bringt dem Steuerzahler die Genugtuung, dass seine fiskalischen Abgaben vermeintlich sparsamer eingesetzt werden. Die Deregulierung der Handwerksordnung durch Rot-Grün im Jahre 2004 tat ihr Übriges. Sie hat aus den Gebäudereinigern ein zulassungsfreies Gewerbe und einen Boom mit allerdings meist prekären Jobs entstehen lassen. Die Zahl der Betriebe ist von 6.874 (2003) auf 21.585 (2006) emporgeschnellt. Heute dürften wegen der Konkurrenzsituation nach Schätzungen noch rund 18.000 Unternehmen existieren. Die Konzentration in diesem Gewerbe wird weiter voranschreiten. Die Großen wie die Dussmann-Gruppe zählen sich zum Sektor des Facilitymanagements. Der Konzern ist in 21 europäischen Ländern tätig und erzielt im Bereich der Gebäudedienstleistungen einen Umsatz von jährlich mehr als einer Milliarde.

Deshalb ist eines gewiss: Berufsjubiläen für das Reinigungspersonal wird es im öffentlichen Dienst nie mehr geben. Es hat sein Gesicht längst verloren. In keiner Schulfestschrift werden diese Frauen jemals mehr abgebildet werden.

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Geschrieben von

Achtermann

Ich lass' mich belehren. Jedoch: Oft wehre ich mich dagegen.

Achtermann

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