Gerade wach geworden, und das Erste, was man sieht, ist das Bild eines wildfremden Penis. So ging es Anfang des Monats Kelsey Bressler aus Seattle, als sie den Nachrichtenbereich ihres Twitter-Accounts öffnete. Dieses Erlebnis veranlasste die 28-jährige IT-Spezialistin dazu, zusammen mit Kollegen eine künstliche Intelligenz (KI) zu entwickeln. Dabei geht es um einen Filter, von dem Bressler sagt, dass er über 95 Prozent sexuell eindeutiger Bilder daran hindern kann, in der Mailbox zu landen.
Um den Filter zu testen, bat sie auf Twitter – „im Dienste der Wissenschaft“ – um „Dick Pics“, Bilder männlicher Genitalien. Sie erhielt Hunderte. Bressler ist sich nicht sicher, wie viele es am Ende genau waren, denn sie sichtet die Zuschriften noch. Ein Problem: Viele hatten ihr scherzeshalber Bilder von Donald Trump geschickt.
Einige der ungewöhnlicheren Bilder schlüpften durch den Filter. Ein Penis, der von oben bis unten mit violettem Glitzer bedeckt war, verwirrte die KI, die eher darauf trainiert ist, fleischfarbene Anhängsel zu erkennen. Deren typische Gestalt hat das Programm durch die Verarbeitung vieler Stunden von Pornofilmen zu erkennen gelernt. Geht es um durchschnittliche männliche Geschlechtsteile, bemerkt und löscht der Filter sie, bevor die Empfängerin es selbst tun muss.
Sexy ist’s nur einvernehmlich
Nun fragen Sie sich vielleicht, warum Männer Frauen überhaupt unaufgefordert Bilder ihrer Genitalien schicken. Nach Ansicht von Forschern der Kwantlen Polytechnic University in Kanada, die in diesem Sommer eine erste empirische Studie zum Thema veröffentlicht haben, ist solch ein Verhalten mit einem erhöhten Maß an Narzissmus und Sexismus verbunden. „Manchmal empfinden Männer dabei ihre Macht als erregend. Oder schockierte, verletzte und wütende Reaktionen werden als lustig oder befriedigend empfunden“, schrieben die Forscherinnen und Forscher.
Laut einer Studie des Pew-Instituts über Cyberbelästigung von 2017 berichten 53 Prozent der Frauen zwischen 18 bis 29 Jahren, ihnen sei schon einmal unaufgefordert obszönes Bildmaterial online zugeschickt worden. Obwohl an sich nichts gegen sexy Bilder spricht – und ihre Absender nicht immer schlechte Absichten haben –, werden solche Bilder, wenn sie ohne Zustimmung der Empfängerin verschickt werden, oft als sexuelle Belästigung empfunden. „Es ist eine Verletzung ... sie drängen einem das einfach auf“, sagt Bressler über das Gefühl, das sich dabei einstellt.
Info
„Cyberflashing“: In einigen Ländern versucht der Gesetzgeber dem Phänomen einen Riegel vorzuschieben oder hat es bereits getan (siehe Haupttext). In Deutschland ist die rechtliche Situation hingegen weiter uneindeutig. „Das deutsche Strafgesetzbuch kennt keinen eigenen Straftatbestand für die ungefragte Übermittlung von Fotos oder Videos mit sexuellem Inhalt“, sagt der Augsburger Fachanwalt für IT-Recht Hagen Hild. Um beispielsweise den Straftatbestand des Exhibitionismus (§ 183 StGB) zu erfüllen, müsse der Täter die exhibitionistische Handlung „live“ vor Ort vornehmen – was im Bereich der Cyberkriminalität nur selten der Fall ist.
Bleibt lediglich der Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB). Wann aber eine Aktivität im Einzelfall einen „herabwürdigenden Inhalt“ aufweist, ist umstritten. Der BGH hat in der Vergangenheit etwa das „Ansinnen sexueller Handlungen gegen Entgelt“ oder Übergriffe unter Verweis auf die „Geschlechtsehre“ in diesem Sinne interpretiert. Ob Cyberflashing also ein Beleidigungsdelikt darstellt, sei „eher fraglich“, lautet Hilds Fazit.
Bresslers KI hat schon das Interesse mindestens einer großen Social-Networking-Seite geweckt. Dass es ihr aber so leicht fiel, einen solchen Filter zu entwickeln, wirft die Frage auf, warum Technologie-Unternehmen oft keine effektive Anti-Belästigungs-Software einsetzen. Und auch, warum die Maßnahmen, die diese Unternehmen bis jetzt zum Schutz ihrer Nutzerinnen ergreifen, oft unausgegoren sind.
Twitter zum Beispiel verfügt über eine Funktion, die Bilder blockieren kann, wenn andere Benutzer sie als „sensible Inhalte“ markiert haben – aber das wird nicht verhindern, dass ein pornografisches Bild direkt an Ihren Posteingang gesendet wird. Und während Sie Benutzer, die Sie stören, auf fast jeder Plattform blockieren und melden können, besteht keine Möglichkeit, Bilder, die Sie als belästigend empfinden, im Vorhinein zu erkennen.
Ein Grund dafür, dass Plattformen zurückhaltend dabei sind, gegen Nacktfotos vorzugehen, die ohne Einvernehmen geteilt werden, liegt darin, dass diese digitale Praxis anders als etwa Exhibitionismus in der U-Bahn noch nicht sehr weit verbreitet ist. Zudem sind Unternehmen auch nicht verpflichtet, ihre Nutzerinnen und Nutzer davor zu schützen.
Trenchcoat war gestern
Selbst bei extremen Belästigungen können Unternehmen in den USA ihre Weigerung, Opfer zu schützen, mit Berufung auf den Communications Decency Act (CDA) rechtfertigen. Beim CDA handelt es sich um ein Gesetz, das die Grenzen sittlichen Verhaltens in den Medien regelt. Es entbindet Kommunikationsunternehmen von der Verantwortung für Inhalte, die Nutzer teilen, weil die Unternehmen rechtlich nicht als Herausgeber fungieren. Die Rechtsanwältin Carrie Goldberg sprach kürzlich im Guardian vom CDA als „Helfershelfer jedes Arschlochs, Trolls, Psychos und Perverslings im Netz“. Auch dank ihrer Lobbyarbeit haben schon 46 US-Staaten Gesetze gegen die nicht einvernehmliche Verbreitung von Pornografie. Doch der Kampf gegen die Schwanzbilder im Netz hat gerade erst begonnen.
Letztes Jahr unterstützte Joseph Borelli, ein republikanisches Mitglied des Stadtrates im New Yorker Bezirk Staten Island, die Vorlage für ein Gesetz, das „Cyberflashing“ – das Teilen von Nacktfotos über Apples AirDrop-Funktion, die es ermöglicht, anonym Inhalte an andere Geräte im Umkreis von zehn Metern zu senden – mit bis zu 1.000 Dollar Geldstrafe oder einem Jahr Gefängnis bestrafen soll. „Früher musste man einen langen Trenchcoat und gute Laufschuhe haben“, sagte Borelli der New York Times. „Die Technologie hat es wesentlich einfacher gemacht, ein Widerling zu sein.“
In Schottland ist Cyberflashing seit 2010 illegal, Singapur hat es im Mai diesen Jahres unter Strafe gestellt. Seit dem 1. September hat auch Texas ein Gesetz gegen unzüchtige Bilder. Dahinter stehen der Republikaner Morgan Meyer und die „feministische“ Dating-App Bumble, die ihren Hauptsitz in Austin hat. Bei heterosexuellen „matches“ auf Bumble kann nur die Frau den Austausch initiieren. „Das Gesetz ist wie ein Stoppschild im Netz. Wir arbeiten daran, das auf die Bundesebene zu bringen“, sagt Caroline Ellis Roche von Bumble. Das Unternehmen hat außerdem „Private Detector“ auf den Markt gebracht: ein Filter, ähnlich wie der von Bressler, der Bilder verwischt, die er für potenziell problematisch hält. Benutzerinnen können sie löschen, ohne sie anschauen zu müssen.
Kritiker gesetzlicher Regelungen weisen darauf hin, dass das Verschicken von Nacktbildern in den USA unter den ersten Zusatz der Verfassung fallen könnte, der die Meinungsfreiheit garantiert. Da die von Gerichten streng geschützt wird, könnten Gesetze dieser Art durch Klauseln behindert werden, die eine „Absicht, Schaden anzurichten“ zur Bedingung einer Verurteilung machen. Täter könnten argumentieren, dass sie die Empfängerin ihrer Bilder nicht belästigen, sondern ihr den Tag versüßen wollten.
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