Familiengründung als private Wirtschaftskrise

Familienpolitik Wer über die Höhe des Kurzarbeitsgeldes redet, sollte über die des Elterngeldes nicht schweigen

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Familiengründung als private Wirtschaftskrise

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Die Bundesagentur für Arbeit rechnete Anfang April coronabedingt mit bis zu 2,35 Millionen von Kurzarbeit Betroffenen in 2020 [2]. Der Bundestag ging Mitte Mai bereits von potenziell bis zu 10 Millionen Kurzarbeitenden aus [3]. Bis dato hatten in Kurzarbeit Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf 60 Prozent ihres Nettolohns. Arbeitnehmende mit mindestens einem Kind im Haushalt erhielten immerhin 67 Prozent, jedoch ganze 13 Prozentpunkte weniger Kurzarbeitsgeld als noch in den 1950er Jahren [4]. Mehrmonatige Lohneinbußen schienen (nicht nur) die Existenz mehrerer Millionen Erwerbstätiger mit niedrigen und mittleren Einkommen zu bedrohen. Die Abgeordneten erhöhten daher das Kurzarbeitsgeld vorerst bis zum Jahresende.

Das Elterngeld beträgt hierzulande ebenfalls 67 Prozent des vormaligen Nettolohns. Aktuellen Hochrechnungen zur Kurzarbeit [5] zufolge gab es im Monat März 2020 nur wenig mehr von Kurzarbeit als von Elterngeld Betroffene. Erst in den Ausnahmemonaten April und Mai stieg die Anzahl ersterer deutlich. (Inwieweit) Unterscheidet sich die wirtschaftliche Situation von 1,9 Millionen Elterngeldbeziehenden (Stand 2019 [6]) und von geschätzten 10 Millionen Menschen, die 2020 Kurzarbeitsgeld erhalten werden?

Lohneinbußen können Familien in finanzielle Schieflagen bringen, egal aus welchem Grund diese eintreten. Ausgehend von der Erhöhung des Kurzarbeitsgeldes in Coronazeiten soll im Folgenden eine Debatte über die Anhebung des Elterngeldes auf 100 Prozent des vorgeburtlichen Bruttolohns angeregt werden. Mögliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation von Familien und auf die Rollenverteilung zwischen Eltern werden diskutiert. Außerdem rückt im europäischen Vergleich des Kurzarbeitsgeldes die bisher nicht vorgesehene, aber durchaus denkbare finanzielle Beteiligung deutscher Unternehmen an Elterngeld in den Fokus.

Laut einer forsa Umfrage in Deutschland wünschten sich bereits 2019 mehr als die Hälfte der Eltern zusätzliche finanzielle Unterstützung [7]. Reicht eine Einmalzahlung für Kindergeldberechtigte und ein vereinfachter Zugang zur Kinderzulage aus um Familien in Coronazeiten finanziell zu entlasten und die Konjunktur zu stabilisieren? Wohl kaum.

Der Wunsch vieler Menschen nach einer eigenen Familie entspricht den gesellschaftlichen Erwartungen und bleibt zugleich ein wirtschaftliches Paradox: Während durch eine Familiengründung mehr finanzielle Mittel benötigt werden, sinkt in der Regel zeitgleich das Einkommen. Die Elternzeit mit Elterngeldbezug bedeutet für den entsprechenden Elternteil pro Kind bis zu 12 Monate Lohneinbußen. In 75 Prozent der Fälle betrifft das nach wie vor die Mutter* [8]. Einige Elternpaare versuchen das fehlende Einkommen zu kompensieren. Der nicht oder nur wenige Wochen Elternzeit nehmende, meist männliche, Elternteil arbeitet in dem Fall länger. Und wenn Vater Ernährer und Mutter Versorgerin nicht gestorben sind, so leben sie noch heute!

Die finanzielle Situation von Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen, die sich der sozialen Re-Produktion in Form von Kindeserziehung widmen ist prekär. Über Monate, wenn nicht Jahre. Nur wenn der beantragende Elternteil vorab ein Nettoeinkommen unter 1000 Euro erzielte, werden unter Umständen bis zu 100 Prozent des Lohns ersetzt [9]. Das erhöhte Kurzarbeitsgeld von 70 Prozent für kinderlose und 77 Prozent für Haushalte mit Kindern greift dank der jüngsten Anpassungen ab dem vierten Monat. Ab dem siebten Monat erhöht sich die Quote um weitere zehn Prozentpunkte auf 80 Prozent (respektive 87 Prozent mit Kinderfreibetrag).[10] Alle scheinen sich einig zu sein, dass es unzumutbar sei, wenn zwei bis zehn Millionen Erwerbstätige über mehr als drei Monate derartige Lohnausfälle erlitten hätten. Für fast zwei Millionen Elterngeldbeziehende ist das hingegen Jahr um Jahr die Regel.

Wie viel coronabedingtes Kurzarbeitsgeld durchschnittlich pro Antragsteller*in ausgezahlt wurde, ist noch unklar. Erste Daten hätten frühestens fünf Monate nach Coronabeginn vorliegen sollen. Eine Umfrage ergab bereits, dass Mütter*, die sich während der coronabedingten Kita- und Schulschließungen im Home-Office befanden, häufiger als Väter* Arbeitsaufgaben liegen lassen mussten und damit im Rahmen von Minusstunden z.T. auf eigene Kosten in Kurzarbeit traten [11] und langfristig abermals das Nachsehen haben könnten. Bei offizieller Kurzarbeit gegebenenfalls auch finanziell, denn etwas mehr als zwei Drittel der Mütter* arbeiten ohnehin in Teilzeit, gegenüber nur rund 6 Prozent der Väter* [12].

2019 erhielten Eltern im Bundesdurchschnitt 898 Euro (!) Elterngeld pro Monat bei Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes. Präpartal erwerbstätige Frauen* hatten durchschnittlich jedoch nur Anspruch auf 735 Euro [13] - ein Wert, der knapp unter dem Existenzminimum der Bundesregierung für das Jahr 2019 lag [14]. Aktuell könnten ohnehin nur 68 Prozent der erwerbstätigen Frauen von ihrem Einkommen leben [15]. Angesichts dieser Tatsache überrascht es wenig, dass eine Entscheidung für ein oder mehrere Kinder die finanzielle Unabhängigkeit einer Frau* auch trotz oder gerade wegen des Elterngeldes zusätzlich bedrohen kann. Im Vorfeld der Geburt erwerbslose Frauen erhielten sogar durchschnittlich nur 281 Euro. Je nach Bundesland fallen diese Werte noch einmal unterschiedlich aus.

In Deutschland nimmt nach wie vor nur jeder dritte Vater* Elternzeit. Dass die Zahlen langsam steigen, liege vor allem auch an materiellen Vorteilen. Durch den sogenannten Partnerschafts-Bonus kann das Elterngeld zwei Monate länger bezogen werden, wenn der zweite Elternteil mindestens diese beantragt. Wer den Anteil der Väter*, die mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen radikal erhöhen möchte und der Theorie anhängt, dass dafür finanzielle Anreize zu schaffen seien, sollte das Elterngeld auf 100% des Bruttolohns erhöhen. Das Argument, dass die Väter* besser verdienten und deshalb die Mütter* in Elternzeit gingen, würde so entkräftet. Neben finanzieller Entlastung verspricht dies den beteiligten Eltern tatsächliche Entscheidungsfreiheit. Die enorm vereinfachte Rechnerei ergäbe, dass den Familien insgesamt gleich viel Geld zur Verfügung stünde, unabhängig davon, wer wie lange Elternzeit leiste. Wem das nicht finanzieller Anreiz genug ist, der will eben nicht.

Der Vergleich der wirtschaftlichen Folgen von Kurzarbeit und Elternzeit sowie die Forderung „100 Prozent Bruttolohn in der Elternzeit“ setzen voraus, dass wir um den Wert von Care Arbeit im Verhältnis zur Erwerbsarbeit wissen. Um es in meritokratischer Sprache zu fassen: Viele werdende Mütter* gehen neun Monate lang unter leichten bis schweren körperlichen Einschränkungen einer Teil- oder Vollzeiterwerbstätigkeit nach und wechseln dann in eine meist etwa ein Jahr dauernde Vollzeittätigkeit, in der sie ständige Bereitschaft, mit Früh-, Spät- und Nachtschicht leisten. Überstunden sind ebenfalls mit dem Elterngeld abgegolten. In dieser Zeit dreht sich vieles um die Bedürfnisse des Kindes, der Angehörigen und den Haushalt. Der Biorhythmus leidet und die psychische Belastung oder das Stressniveau steigen unter Umständen. Keine Nacht- oder Bereitschaftszulage, geschweige denn voller Lohnausgleich. Im Gegenteil, lange Erziehungszeiten gehen nach wie vor mit einem erhöhten Armutsrisiko in der Rente einher.

Dieser Punkt mag den einen oder die andere an die 70er-Jahre-Forderung „Lohn für Hausarbeit“ erinnern. Ziel ist jedoch nicht die Entlohnung von Hausarbeit im weiteren Sinne und auf Dauer, sondern das Wirtschaftssystem Familie für eine begrenzte Zeit finanziell zu stabilisieren. Denn dieser - im Positiven wie im Negativen - Ausnahmezustand kann für Familien eine privatisierte Wirtschaftskrise bedeuten. Wenn Elternteile aufgrund der Coronapandemie kurzarbeiten, sind Familien aktuell sogar doppelt belastet. Das trifft auch zu, wenn ein Elternteil in Elternzeit carearbeitet und – so vorhanden – der andere Elternteil in Kurzarbeit tätig ist.

Nach vor Corona gültiger Rechtslage wirkte sich der Bezug von Kurzarbeitsgeld im Bemessungszeitraum für das Elterngeld zudem mindernd auf das später ausgezahlte Elterngeld aus. Kurzarbeits-geld wurde bislang als steuerfreie Entgeltersatzleistung - nicht jedoch als Einkommen eingestuft - und hätte deshalb bei der Berechnung des Elterngeldes keine Berücksichtigung gefunden. Interessanterweise legte Rechtsanwalt Tobias Neufeld Unternehmen im April nahe, ggf. vor Verabschiedung des Gesetzes selbst aktiv zu werden [16]. Sie hätten werdende Eltern von der Kurzarbeit ausnehmen, ihnen vorgezogenen Urlaub statt Kurzarbeit gewähren können. Auch Aufstockungen des Kurzarbeitsgeldes oder Ausgleichszahlungen waren für ihn denkbar.

Arbeitgeber hätten damit indirekt finanzielle Verantwortung für die bisher (mit Ausnahme der Mutterschutzumlage U2) ausgelagerte Re-Produktion übernommen. Doch dazu dürfte es nur in Ausnahmefällen gekommen sein. Familienministerin Giffey einigte sich mit den Koalitions-fraktionen auf ein am 20. Mai 2020 verabschiedetes Gesetz, das rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft trat und unter anderem die Berechnungsgrundlage des Elterngeldes anpasste.

Und die Moral von der Geschicht'? Tatsächlich gab und gibt es unabhängig von Corona große Unternehmen, die das Elterngeld auf 100 Prozent des Bruttolohns aufstocken. Gesetzlich ist das jedoch bisher nicht vorgesehen, sodass diese Ersatzeinnahmen den Eltern auf das Elterngeld angerechnet würden. Hier bedürfte es also ebenfalls rechtlicher Anpassungen um den guten Willen einiger Unternehmen nicht zum Nachteil der Begünstigten auszuhebeln. Nicht angerechnet werden Prämien oder bezahlter Sonderurlaub, wie ihn einige wenige Unternehmen nach der Geburt eines Kindes gewähren um ihre Fachkräfte langfristig zu binden. [17]

Parallelen zwischen der Debatte um Kurzarbeitsgeld und um (un)bezahlte Care Arbeit gibt es folglich nicht nur in Bezug auf deren Höhe, sondern auch hinsichtlich der von Land zu Land sehr unterschiedlichen Verantwortung der Arbeitgebenden. Kurz- und carearbeitende Eltern leisten weit mehr als 67 Prozent des üblichen Erwerbsarbeitsumfangs, sie arbeiten nur in einem anderen, dem häuslichen und Sorgebereich.

Die Krankenkassen entlasten Betriebe für diese „Nicht“(-Erwerbs-)Arbeit bereits in den wenigen Wochen des Mutterschutzes regulär von der Fortzahlung des Entgelts durch die Umlage U2. Warum eigentlich? Warum beteiligen sich deutsche Unternehmen nicht per Umlage an der Überbrückung dieses gesamtgesellschaftlich höchst normativen Ausnahmezustands namens Familiengründung?

In Irland, den Niederlanden und den skandinavischen Ländern sowie in Slowenien und Portugal leisten Unternehmen bereits einen Beitrag zum Kurzarbeitsgeld als 100-prozentige Lohnersatz-leistung gemessen am vorherigen Bruttolohn. Der prozentuale Anteil den Unternehmen aufbringen, liegt dort zwischen 10 und 48 Prozent [18]. In Deutschland liegt die Beteiligung der Unternehmen an beiden Lohnersatzleistungen dahingegen jeweils bei 0 Prozent des Nettolohns.

Abschließend ist festzuhalten, dass Familien, in denen sich Eltern aktuell in Elternzeit befinden, keinen coronabedingten, einmaligen 300 Euro-Bonus brauchen. Was Eltern in den unteren und mittleren Lohngruppen viel mehr nützen könnte, wäre eine Erhöhung des Elterngeldes auf mindestens 90 Prozent des Nettoeinkommens - analog zur Aufstockung des Kurzarbeitsgeldes. Diese forderten Gewerkschaften in den letzten Monaten und setzten sie z.T. auch durch.

Die Debatte um den Wert der Care Arbeit Ernst nehmend sollten wir werdenden Eltern sogar 100 Prozent des präpartalen Bruttolohn zugestehen (s.o.). Auch Unternehmen profitieren langfristig von der Re-Produktion, den dadurch erworbenen Soft-Skills, sowie insbesondere von der gesteigerten Kaufkraft junger Familien. Zudem wirke sich angemessenes Elterngeld positiv auf die Erwerbstätigkeit von Müttern aus [19]. In diesem Sinne: Unternehmen aller Länder, beteiligt euch!

Quellen

[1] Kurzarbeitsgeld – auch wenn es offiziell Kurzarbeitergeld heißt, wird in diesem Artikel das genderneutrale Äquivalent verwendet

[2] Über zwei Millionen Kurzarbeiter erwartet

https://de.reuters.com/article/deutschland-kurzarbeit-idDEKBN2162M4

[3] Kurzarbeit in der COVID-19-Pandemie https://www.bundestag.de/resource/blob/694420/1d910245b89d715e8e180d4aa8372255/Kurzarbeit_Corona-data.pdf

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw11-de-ausbildungsfoerderung-686436

[4] Arbeitsmarktinstrument mit Tradition

https://www.iwh-halle.de/fileadmin/user_upload/events/workshops/former/20101021/PDF/2/Henner%20Will.pdf , (21./22.10.2010)

[5] Statistiken der Agentur für Arbeit zum Kurzarbeitsgeld

https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/iiia7/kurzarbeit-hr/kurzarbeit-hr-d-0-xlsx.xlsx

[6] Statista Dossier Elterngeld

https://de.statista.com/themen/2447/elterngeld/


[7] forsa Umfrage unter Eltern zu Stress im Alltag

https://de.statista.com/infografik/20250/umfrage-unter-eltern-zum-stress-im-alltag/

[8] Anzahl der Beziehenden von Elterngeld im Jahr 2019 nach Geschlecht, Statista Dossier Elterngeld, Präsentation Folie 3

https://de.statista.com/themen/2447/elterngeld/

[9] Elterngeld Ersatzrate

https://www.elterngeld.net/elterngeld-ersatzrate.html

[10] Kurzarbeitergeld in der Coronakrise https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Beschaeftigung-fuer-alle.html

[11] Umfrage zu Eltern im Homeoffice

https://de.statista.com/infografik/21727/umfrage-zu-eltern-im-home-office-waehrend-der-corona-pandemie/

[12] Anteil der in Teilzeit arbeitenden Mütter und Väter in Deutschland

https://de.statista.com/infografik/20957/anteil-der-in-teilzeit-arbeitenden-muetter-und-vaeter-in-deutschland/

[13] Durchschnittliche Höhe des monatlich ausgezahlten Elterngeldes im Jahr 2019 in Deutschland nach Erwerbsstatus der Eltern vor der Geburt, Statista Dossier Elterngeld, Präsentation Folie 10

https://de.statista.com/themen/2447/elterngeld/

[14] Existenzminimum ab 2019 9.168 Euro

https://www.bundestag.de/presse/hib/578520-578520

[15] Drei Viertel der 18- bis 64-Jährigen leben von ihrer eigenen Erwerbstätigkeit

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/07/PD20_264_122.html

[16] Kurzarbeitergeld wirkt sich negativ auf Elterngeld aus – Was Unternehmen (jetzt schon) tun können

https://efarbeitsrecht.net/kurzarbeitergeld-wirkt-sich-negativ-auf-elterngeld-aus-was-unternehmen-jetzt-schon-tun-koennen/

[17] Elterngeldaufstockung teures Incentive im Personalwettbewerb

https://www.wiwo.de/erfolg/trends/rein-rechtlich-elterngeld-aufstockung-teures-incentive-im-personalwettbewerb-/25343292.html

[18] Corona-Kurzarbeit im europäischen Vergleich – Höhe des Kurzarbeitsgeldes in Prozent des letzten Gehalts

https://www.agenda-austria.at/grafiken/wie-unterschiedlich-europa-die-kurzarbeit-regelt/

[19] Criado-Perez, Caroline (2020).
Unsichtbare Frauen. Wie eine von Daten beherrschte Welt die Hälfte der Bevölkerung ignoriert. (S. 115)

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