Zu einer Mahnwache am Tatort kamen weder die Kanzlerin noch der Bundespräsident noch Sachsens Ministerpräsident
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Oliver L. denkt erst an einen Scherz. Vielleicht ein Freund, der ihn und seinen Lebensgefährten Thomas zufällig im Urlaub in Dresden entdeckt hat und ihnen zum Spaß von hinten kräftig auf den Rücken klopft. So fühlt es sich für ihn an. Wenige Minuten später liegt er in einer Blutlache auf dem Kopfsteinpflaster der schmalen Rosmaringasse hinter dem Kulturpalast, mitten in der Dresdener Altstadt.
Abdullah H. ist kein Freund. Der 20-jährige Islamist hat L. und seinem Lebensgefährten zwei Küchenmesser in den Rücken gerammt.
In brutaler Detailschärfe zeichnen die Zeugen im Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden das Geschehen vom Abend des 4. Oktober 2020 nach. Mit großer Wucht bohrt sich die 21 Zentimeter lange Klinge in die
nge Klinge in die Bauchhöhle von Oliver L., verursacht lebensgefährliche Verletzungen. Der Griff bricht ab. Auch sein Freund Thomas L. wird schwer verletzt, taumelt noch ein paar Schritte, stößt gegen einen Bauzaun, sackt zusammen. Am Boden kauernd, tritt Oliver L. nach dem Täter, der sticht mit dem Messer nach seinen Beinen. Nach dem ersten Schock schreien die beiden Männer laut um Hilfe. H. lässt von ihnen ab, zögert erst. Dann wirft er das Messer weg, sprintet los, biegt um einen Baucontainer und verschwindet. All das dauert weniger als zwei Minuten.Aus einem nahen Café kommen Menschen zum Tatort. So viel Blut. Eine Zeugin glaubt erst, jemand hätte etwas verschüttet. Eine polnische Touristin drückt Oliver L. das Bein ab, um zumindest an dieser Wunde die Blutung zu stillen.Thomas L. ist wohl noch eine Viertelstunde bei Bewusstsein, bevor er verblutet. Genauer können es die Forensiker nicht sagen. Der 55-Jährige aus Krefeld stirbt im Krankenhaus. Der zwei Jahre jüngere Oliver L. überlebt schwer verletzt. Der Täter H. hat dafür nur eine Erklärung: Er sei während der Tat nicht „stark genug im Herzen“ gewesen, erklärt er während der Untersuchungshaft dem psychologischen Gutachter. Beim nächsten Mal wolle er es besser machen.Die Bundesanwaltschaft stuft die Tat als islamistischen Terrorakt ein. Das Motiv: Islamismus, gepaart mit Hass auf Schwule. Der Täter habe die beiden Männer als gleichgeschlechtliches Paar erkannt und „sie deshalb sowie allgemein als Repräsentanten der von ihm abgelehnten Gesellschaftsordnung töten wollen“. Seit Mitte April läuft der Prozess in einem besonders gesicherten Gerichtssaal am Stadtrand von Dresden.H. erkennt das Gericht nicht anAm ersten Prozesstag wird H. im khakifarbenen Parka in den Saal geführt. Aufmerksam schaut er in die Kameras, dann zum Gericht. Mit den schwarzen Locken, dem flaumigen Bart und den dunklen Augen sieht er harmlos, verstrubbelt aus. Im Gespräch sei er meist ruhig und freundlich, sagen Ermittlerinnen und der psychologische Gutachter aus.Ob der Täter etwas gesagt hat? Ob er ihm in die Augen gesehen hat, nachdem er zugestochen hatte? Oliver L., der Überlebende, ist per Video aus Köln zugeschaltet, doch er kann sich nicht mehr erinnern. Er und sein Lebensgefährte hätten sich umgedreht, „dann war irgendwas bedrohlich“. Die schlimmsten Sekunden sind ausgelöscht aus seinem Gedächtnis. Er ist weiterhin in psychologischer Behandlung. „Es ist eine Trauerbewältigung. Was soll ich dazu sagen? Wenn ich bei der Arbeit bin, bin ich abgelenkt. Aber sonst? Puh.“ Immerhin die körperlichen Narben seien gut verheilt. Zwar seien die Stellen am Rücken noch taub, doch er könne wieder laufen.Eine halbe Stunde lang berichtet der Überlebende. Abdullah H. hört zu, wie immer reglos und schweigend. Ruhig sitzt er da, an Händen und Füßen gefesselt, neben ihm der Übersetzer. Versteht er, worum es hier geht? Hat der Prozess irgendeine Bedeutung für ihn? Das weltliche Gericht erkenne er nicht an, sagt sein Pflichtverteidiger. „Das ist für ihn ein irdisches Gericht, das nicht das zu bewerten hat, was er aus göttlicher Überzeugung getan hat.“ Sein Mandant werde sich „schweigend verteidigen“. Als der Vorsitzende Richter ihn doch noch einmal direkt anspricht, schaut H. nur verwundert und schüttelt den Kopf. Als ob er mit allem nichts zu tun hätte.Aufgewachsen ist Abdullah H. in einem Vorort von Aleppo, als drittes von neun Kindern. Sein Vater ist Handwerker, die Familie eher arm und nicht besonders religiös. H. macht Ärger. Er raucht, seit er sechs Jahre alt ist. Zur Schule geht er nur bis zur 5. Klasse, dann beginnt der Krieg. Mehrmals reißt er von zu Hause aus, geht in die Türkei, schlägt sich mit Diebstählen und Gelegenheitsjobs durch, bis nach Istanbul. Dann kehrt er noch einmal zurück zu seinen Eltern. Die schicken ihn mit Geld aus der Verwandtschaft nach Deutschland. Er soll die Familie später nachholen.2015 kommt er als minderjähriger Flüchtling in München an. Er lebt in mehreren Asylunterkünften, zuletzt in Dresden in einer eigenen Wohnung. Dort beginnt er, dschihadistische Propagandavideos zu schauen. Erst hier beginnt er, regelmäßig zu beten und auch die Fastenzeit einzuhalten. Eine Islamismus-Expertin des LKA Sachsen bescheinigt ihm große Wissenslücken und eine sehr selektive religiöse Bildung.Im August 2017 wird er festgenommen. Weil er versucht hat, Mitglieder für den IS zu werben, und sich eine Anleitung für einen Selbstmordanschlag besorgt hat, wird er zu einer mehrjährigen Jugendhaftstrafe verurteilt. In der JVA gerät er mit Wärtern aneinander, also verlängert das Amtsgericht Leipzig seine Haft um ein weiteres Jahr. Wegen der Straftaten wird ihm der Flüchtlingsstatus aberkannt, doch wegen der Menschenrechtslage in Syrien kann H. nicht abgeschoben werden. Am 29. September 2020 wird er aus der JVA Regis-Breitingen entlassen. Fünf Tage später begeht er den Mordanschlag.An H.s Schuld gibt es keine Zweifel. Während der Untersuchungshaft hat er dem psychologischen Gutachter die Tat detailliert geschildert. Vor der Tat habe er in der Moschee gebetet, habe sich ganz ruhig gefühlt. Mit der Straßenbahn sei er einige Stationen in die Stadt gefahren. Dort folgte er mehreren Menschen, von denen er aber wieder abließ. Um 21.16 Uhr traf er auf seine späteren Opfer. Er ging an ihnen vorbei, beobachtete sie. Zehn Minuten lang. Wieso er dachte, dass sie schwul sein könnten? Er habe gesehen, wie sie miteinander lachten, sagt H. dem Gutachter. Händchen gehalten hätten sie eigentlich nie, sagt Oliver L. Auch nach fast acht Jahren Beziehung nicht. Ein Selbstschutzmechanismus, den viele Schwule in Deutschland verinnerlicht haben. Er half an diesem Abend nichts.Er hätte auch jeden anderen Ungläubigen getötet, sagt H. dem Gutachter. Deutschland empfinde er als Kampfgebiet. Zwei Schwule passten aber besonders gut, da sie „Feinde Gottes“ seien. Sie zu schlagen oder zu töten, hält er für legitim.Der Psychiater Norbert Leygraf hat schon in vielen Prozessen Gutachten zu islamistischen Straftätern erstellt. Er hält nichts davon, dschihadistische Täter als psychisch krank zu pathologisieren. Auch bei H. kann er keine psychische Erkrankung ausmachen. Überrascht habe ihn, wie ungewöhnlich offen H. über seine eigene Sexualität berichtet. Er habe zwar noch nie Geschlechtsverkehr gehabt, aber als Jugendlicher zu Fotos von Frauen masturbiert. Sündhaft sei das, er fürchte, dafür von Gott beim Jüngsten Gericht bestraft zu werden. Nur durch das Töten Ungläubiger glaubt er sich davon befreien zu können.Bis Ende Mai will das Dresdener Gericht ein Urteil fällen. Ein Angriff ohne Vorwarnung, aus niederen Motiven, heimtückisch von hinten – die Tatbestandsmerkmale eines Mordes sind klar erfüllt. Anschließende Sicherheitsverwahrung für den Täter ist sehr wahrscheinlich. Doch Fälle wie H.s zeigen die Grenzen unseres Rechtssystems auf. Eine Resozialisierung scheint schwer vorstellbar. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass H. von seinem Hass auf Schwule und seiner salafistischen Einstellung abrücken wird. Wenn er wieder in Freiheit sei, werde er nicht gleich wieder töten, hatte H. dem Psychiater gesagt. Er würde sich diesmal vorher vom IS beraten lassen. Um beim nächsten Mal mehr Ungläubige zu töten.Das Motiv wurde beschwiegenWieso aber konnten Polizei und Verfassungsschutz den Anschlag nicht verhindern? Die Sicherheitsbehörden wussten um die Gefährlichkeit von H. Das LKA Sachsen stufte ihn seit seiner ersten Festnahme im August 2017 als Gefährder ein. In der JVA erkundigte er sich bei anderen Häftlingen, wie er am besten an Waffen kommen könnte. Seine dschihadistische Gesinnung habe sich nicht verändert, vermerkt eine LKA-Mitarbeiterin nach einer Besprechung im Juli, zweieinhalb Monate vor seiner Entlassung.Die Sicherheitsbehörden beschließen, ihn auch nach der Haft eng zu überwachen. Er steht unter Führungsaufsicht, darf Dresden nicht verlassen, muss sich dreimal die Woche bei der Polizei melden. Mit Personen aus dem islamistischen Milieu in Dresden darf er nicht in Kontakt treten. Er wird in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht, damit er sich nicht zu sehr abschotten kann. Zusätzlich observiert ihn der Verfassungsschutz. Auch am Tag des Anschlags. Trotzdem brauchen die Ermittler zwei Wochen, um ihn anhand von DNA-Spuren vom Tatort festzunehmen.Das LKA habe „alles rechtlich Zulässige“ zu seiner Überwachung getan, sagte der Leiter des polizeilichen Staatsschutzes im LKA Sachsen, Dirk Münster, nach der Festnahme. Wieso aber fiel nicht auf, dass der Islamist sich verbotenerweise zwei Sets Küchenmesser kaufte? Wieso dauerte es bis zur Festnahme so lange?Trotz solcher Fragen war die Kritik an den Sicherheitsbehörden in Sachsen auffallend leise, es gab keine Rufe nach einem Untersuchungsausschuss wie im Fall des Berliner Attentäters Anis Amri. Überhaupt blieb die öffentliche Reaktion auffällig verhalten. Die Staatsanwaltschaft sprach nur von einem „Mordversuch an zwei Touristen“. Dass es sich um ein schwules Paar handelte und damit auch Homofeindlichkeit und ein politisches Motiv im Raum stand, wurde lange nicht offiziell bestätigt.Einen Monat nach der Tat organisierte der Dresdener Christopher Street Day eine Mahnwache für die Opfer. Mehrere hundert Menschen nahmen teil. Der schwule bayrische FDP-Bundestagsabgeordnete Thomas Sattelberger forderte in einer Rede, die Männer dürften nicht „erneut zu Opfern gemacht werden“, indem ihr Schwulsein verschwiegen werde. Der Vorsitzende des Dresdener CSD wünschte sich damals, die Bundeskanzlerin und der Bundespräsident würden für eine Trauerfeier nach Dresden kommen, um die homofeindliche Tat ausdrücklich so zu benennen. Doch es kommt nicht einmal der sächsische Ministerpräsident, dessen Staatskanzlei keine fünf Minuten entfernt liegt. Für die Landesregierung nimmt der stellvertretende Ministerpräsident Martin Dulig von der SPD teil.Selbst der Prozess sorgt bis jetzt nicht dafür, dass sich die Öffentlichkeit für die Dresdener Bluttat interessiert. Nur der Leiter des Staatsschutzes im LKA Sachsen will Gefährder in Zukunft stärker überwachen, sagt er. Wenn im Herbst ein weiterer Islamist aus der Haft entlassen werden soll, werde er nicht nur überwacht, sondern „bewacht“, kündigt Dirk Münster an. Zwei Streifenpolizisten sollen ihm auf Schritt und Tritt folgen, bis vor die Wohnungstür. Sicher werde es eine Debatte geben, aber Untätigkeit will Münster sich nicht vorwerfen lassen.