Der Aktivist Peter Rosenauer wurde in Wien bei einer Protestaktion gegen Tierquälerei schwer verletzt. Seinen Angaben zufolge haben ihn Mitarbeiter_innen der Firma „Kleider Bauer“ ins Innere einer Geschäftsfiliale gezerrt und schwer misshandelt. Vor Gericht mussten sich jedoch nicht die angeblichen Täter_innen verantworten, sondern der Aktivist, der nach einem politischen Urteil für sieben Monate wegen Nötigung im Gefängnis sitzt.
Rosenauer ist Sprecher der NGO Resistance for Peace und kettete im Dezember 2013 einige Flügeltüren einer Geschäftsfiliale von Kleider Bauer zu – um Tierquälerei und Umweltverschmutzung anzuprangern. Nach Angaben des Aktivisten wurde er von mehreren Mitarbeiterinnen des Unternehmens in die Filiale geschleift und von einem mutmaßlichen Security brutal zu Boden gedrückt.
An den gesundheitlichen Folgeschäden des Angriffs leidet Rosenauer nach langem Krankenstand bis heute. Wegen Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, muss sich der politische Gefangene Rosenauer nach acht Tagen Hungerstreik und drei Tagen Durststreik nun erholen.
Für das Gericht stellt sich die Situation so dar, dass Peter Rosenauer beim Zuketten heftig von außen an den Türen gezogen habe und dabei die Angestellten der Filiale durch Prellungen im Gesicht und an den Händen verletzt wurden. Rosenauer habe durch das Zuziehen der Türen zwei Angestellte eingeklemmt und durch Herumfuchteln mit den Armen eine dritte Mitarbeiterin im Gesicht verletzt, ohne auf die Schmerzensschreie der Frauen zu achten.
Während nun die Staatsanwaltschaft in ihrer Berufung lediglich die Strafe auf Bewährung aus der ersten Instanz in eine Strafe ohne Bewährung umgewandelt sehen wollte, bemühte sich die Verteidigung, Punkt für Punkt die Widersprüche bei den Zeug_innenaussagen herauszuarbeiten. So laufen etwa manche dieser Aussagen darauf hinaus, dass Rosenauer zur gleichen Zeit an verschiedenen Orten gewesen sein müsste. Doch trotz dieser Widersprüche bestätigte auch die Berufungsinstanz das Urteil und gab zudem einer Verschärfung statt.
Außer Frage steht, dass Peter Rosenauer im Zuge der Protestaktion teilweise die Türen der Filiale zugekettet hat – vom Gericht wird dies explizit als „Gewalt“ ausgelegt. Es stellt sich allerdings die Frage, wer hier Opfer und wer Täter ist: Die massive Gewaltanwendung, mit der Rosenauer von seiner Aktion abgehalten wurde, wird vom Gericht nämlich als rechtmäßig erachtet. Während nun die Verteidigung argumentiert, dass die Angestellten durch andere, noch offene Türen gefahrlos das Gebäude verlassen hätten können und daher keine Nötigung vorliegt, meint das Gericht hingegen, dass eine Nötigung besteht, weil sowohl Angestellte als auch Kund_innen ein Recht besitzen, sich nicht einsperren zu lassen.
Rosenauer zufolge ist auf den – vom Gericht nur selektiv verwendeten – Videoaufnahmen deutlich zu erkennen, dass er sich die ganze Zeit über passiv verhalten habe. Dem wird vom Oberlandesgericht aber widersprochen. Für Rosenauer entlastende Beweisanträge wurden abgewiesen und seine Aussagen als „bloße Schutzbehauptungen“ abqualifiziert, während das Gericht der Darstellung der Angestellten vorbehaltlos folgte. Nicht auszuschließen ist aber, dass die belastenden Aussagen der Mitarbeiter_innen aus Angst um den eigenen Job zustande kamen – und der mutmaßliche Security war schließlich selbst in die Eskalation verwickelt.
Unter Berufung auf die verfassungsrechtlichen Verpflichtung zum Umwelt- und Tierschutz versuchte die Verteidigung als Milderungsgrund einen achtenswerten Beweggrund geltend zu machen. Achtenswert ist für das Oberlandesgericht ein Tatmotiv jedoch nur dann, wenn es auch anderen Menschen die Begehung einer solchen Straftat nahe legt. Für den Verteidiger Bernd Haberditzl ist das eine höchst problematische Position. „Wenn also ein Einzelner versucht, durch solche Aktionen die … Masse aufzurütteln und auf Missstände spektakulär hinzuweisen, ist das für das Gericht kein achtenswerter Beweggrund. Mit einer solchen Einstellung hätten alle Vorkämpfer für grundrechtliche und ethische Fortschritte keinen achtenswerten Beweggrund gehabt.“
Die Sprecherin der Medienstelle des Wiener Landesgerichtes für Strafsachen weist darauf hin, dass es nicht üblich ist, Urteile inhaltlich zu kommentieren, da die Begründung bereits durch die mündliche Verkündung des Gerichtes erfolgt ist.
Für Rosenauer entlastende Momente wurden ausgeblendet, während belastende – aber eklatant sich widersprechende - Zeug_innenaussagen als wahr angenommen wurden. Die faktische Gewaltanwendung durch die Mitarbeiter_innen wurde nicht näher untersucht, während allein die gewaltfreie Aktion von Peter Rosenauer als Nötigung interpretiert wurde. Zusammen mit der Zurückweisung eines achtenswerten Beweggrundes ist dies ein Indiz für ein politisches Urteil.
Doch wie ist dieses Urteil politisch zu bewerten? Peter Rosenauer erhebt schwere Vorwürfe gegen den Eigentümer der Firma Kleider Bauer. Bereits drei Monate vor der Protestaktion hatte der Aktivist in einem Brief den Dialog mit dem Firmenchef Werner Graf gesucht – und er hatte in dem Schreiben seine Aktion angekündigt. Sein Brief blieb seitens des Unternehmens unbeantwortet. Rosenauer vermutet, dass die Ermittlungen und das Strafverfahren gegen ihn einen politischen Hintergrund haben.
Politisch in der Verantwortung sieht Peter Rosenauer besonders Justizminister Brandstetter von der ÖVP. Die Gesetzeslage zur Nötigung könne leicht zu politischen Zwecken missbraucht werden. Bei einer anderen Protestaktion wurden laut Rosenauer die Demonstrant_innen von einem Mitarbeiter des Justizministeriums als „linke Zecken“ beschimpft und ein hartes Urteil angedroht. Zudem wurde ein Demonstrant den Angaben zufolge durch ein Auto angefahren. Auf diesen Vorfall angesprochen, weist die Pressestelle des Justizministeriums lediglich darauf hin, dass davon nichts bekannt geworden sei.
Maria Zimmermann vom kritischen Medienkollektiv Prozessreport, das mehrere Gerichtsverfahren wie den Fluchthilfeprozess gegen die Refugees, das Verfahren gegen die Ultras von Rapid und den Prozess gegen den Antifaschisten Josef beobachtet hat, findet das Urteil gegen Peter Rosenauer skandalös und wünscht sich eine breitere Öffentlichkeit für diesen Fall, den sie als politischen Prozess bewertet. Maria Zimmermann meint, dass hier ein Exempel statuiert wurde, da es jemanden getroffen hat, der sich mit den angeklagten und später vom Verdacht der kriminellen Vereinigung freigesprochenen Tierschützer_innen solidarisiert hatte und es seitens der Behörden nicht gerne gesehen werde, wenn sich Menschen gemeinsam gegen die Repression stellen.
Zimmermann zieht auch eine Parallele zum Verfahren gegen Josef. In beiden Fällen wurde den belastenden Aussagen von Zeug_innen seitens des Gerichtes trotz offenkundiger Widersprüche mehr Glauben geschenkt als den von der Verteidigung vorgebrachten Momenten der Entlastung. So hat etwa im Fall von Josef der einzige Belastungszeuge, ein Polizeibeamter, angegeben, dass er Josef den ganzen Abend über observiert habe, obwohl sich herausstellte, dass dies nicht stimmen kann, da der Polizist selbst vorübergehend festgenommen wurde. Trotz dieses und anderer Widersprüche wurden auch bei Josef die belastenden Aussagen des Polizisten vom Gericht als glaubwürdig eingestuft.
Aufgrund der Gefahr einer politischen Instrumentalisierung des Nötigungsparagraphen 105 befürchtet Peter Rosenauer, dass es in Zukunft öfter dazu kommen könnte, dass friedlicher Protest und ziviler Ungehorsam auf diesem Weg kriminalisiert werden. Darauf deutet auch die Vorgehensweise der FPÖ im Vorfeld des Akademikerballs rechtsextremer Burschenschaften am 30. Januar in der Hofburg. So wurde bei der Staatsanwaltschaft eine sogenannte Sachverhaltsdarstellung durch die FPÖ eingebracht, um juristisch zu prüfen, ob der Aufruf zu Sitzblockaden gegen ein Gesetz verstoße.
Inzwischen werden Anklagen wegen Landfriedensbruch fast schon routinemäßig gegen die Teilnehmer_innen diverser politischer Kundgebungen aufgesetzt, wie auch die Fälle der Antifaschisten Josef und Hüseyin verdeutlichen. Für Maria Zimmermann ist es daher wichtig, dass es neben der Schaffung einer kritischen Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür gibt, wie wichtig es ist, dass die Menschen schon im Vorhinein über ihre Rechte Bescheid wissen. Wenn es etwa wie bei der Demonstration gegen den Akademikerball in Wien Anfang 2014 zu Auseinandersetzungen kommt, ist es von Bedeutung, dass möglichst viel dokumentiert wird. So ist es bei Polizeigewalt hilfreich, wenn Gedächtnisprotokolle verfasst und Zeug_innen gesucht werden und man sich bei Fragen an die Anwält_innen des Vertrauens wendet, hebt Zimmermann hervor. Zu ergänzen wäre noch, dass bereits in der Situation vor Ort das Herstellen einer kritischen Öffentlichkeit sinnvoll erscheint und nicht erst nachher. Das heißt, sobald es zu Übergriffen durch Übeltäter_innen kommt, kann es hilfreich sein, wenn man als Betroffene_r die Aufmerksamkeit von Passant_innen zu erwecken sucht und etwa laut um Hilfe ruft. So steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass später Zeug_innen zur Verfügung stehen, sollte es zu einem Verfahren kommen. Die gesellschaftliche Sensibilisierung für die Repression gegen kritische Menschen in Österreich hält Zimmermann für möglich und notwendig, aber es sei noch ein langer Weg: „Repression hat viele Gesichter und wir müssen uns gemeinsam dagegen stellen.“
Kommentare 16
Wenn dieser Mensch kein politischer Provokateur ist, habe ich noch nie einen gesehen. Viele Veganisten haben Probleme mit ihrer stark einseitigen Weltsicht.
Ich würde es auch als Nötigung empfinden, wenn jemand die Eingangstür meines Hauses zuketten wollte, selbst wenn ich noch durch die Hintertür raus könnte. Jemand, der das versucht, nimmt wenigstens fahrlässig ein Gerangele in Kauf, und wenn dabei Verletzungen zugefügt werden, trägt aus meiner Sicht der mit den Ketten die Verantwortung. Es werden nicht ganz normale Schutzreflexe außer Kraft gesetzt, nur weil ein Aktivist meint, eine politische Botschaft vermitteln zu müssen, wo sie nicht erwünscht ist.
Die Verhältnismäßigkeit von Notwehr ist immer so eine Sache. Und wer sich mit ernsthafter Security anlegt, sollte das vielleicht besser nicht mit einem blauäugigen Strahlen in den Augen tun, sondern vorher wissen, was er tut. Hinterher die erlittenen Schäden als Argument einzusetzen - sorry, das beweist gar nichts.
Damit will ich nicht gesagt haben, dass das Urteil des Gerichts in Ordnung sei. Das kann ich überhaupt nicht beurteilen. Aber dieser Blog hier ist eindeutig parteiisch. Auf seiner Grundlage geht es gar nicht anders, als sich eines Urteils in der Sache zu enthalten.
"ganz normale Schutzreflexe"?, "eine politische Botschaft vermitteln zu müssen, wo sie nicht erwünscht ist"? Soso. Kennen Sie das Wort Selbstjustiz?
Wenn sich jemand an meine Tür kettet, rufe ich allenfalls die Polizei, und prügle gewiss nicht auf diesen Jemand ein, oder dergleichen.
Schön für Sie. Dann hoffe ich für Sie, dass Sie das in der Praxis genauso hin bekommen, und nicht einfach nur hier Ihre proklamierte Friedlichkeit mit ihren tatsächlichen Reaktionen und Aggressionen verwechseln. Wenn jemand meine Tür blockieren wollte um der Blockade willen, und ich es noch rechtzeitig mitbekäme, würde ich auch versuchen, ihn daran zu hindern, politische Botschaften, die mir vermittelt werden sollen, hin oder her.
Außerdem schrieb ich von einer Rangelei. Davon, dass da "eingeprügelt" wurde, kann zumindest laut Gericht keine Rede sein. Aber da Sie ja anscheinend vor Ort dabei waren, wissen Sie das sicher sehr viel besser.
ohne auf die Schmerzensschreie der Frauen zu achten.
#Aufschrei gegen #Tierschutz
Ich hol' schon mal das Popcorn.
der rechtsstaat verfügt über rechtsmittel. die justiz. und wenn die zuständige partei die judikative in ihrem sinne walten lässt, hat der kohlhaas das nachsehen.
steht auch in österreich der tierschutz in der verfassung? es ist nichts als heuchelei. in einem staat, in dem rechtsextreme burschenschaftler geschont und geschützt werden, haben die tierschützer und erst recht die tierechtler keine chance.
danke für das blog.
Der war echt gut :D
also tierrechtsaktivisten sind wohl die wirklich die uneinsichtigsten realitätsfernen und mit abstand nervigsten traumtänzer, die diese wohlstandsgesellschaft jemals hervorgeholt hat!
aber die österreichische justiz hat schon des öftern solche urteile hervorgebracht. ich denke da an einen weit realistischeren menschen, der gegen diesen burschenschaftsball protestiert hat. insofern muss ich sagen: ich mag deine ansichten für echt bescheuert halten, aber ich würde das leben eines rindes geben, dass du sie äußern kannst. ;)
Also wenn uns (die Menschen) etwas unterscheiden sollte vom Tier (und wir nicht selbst nur eines unter ihnen sein mögen), dann gehört dazu sicher das moralische Reflexionsvermögen. Das scheint einigen mächtig abhanden gekommen zu sein. Auch hier im Forum bzw. bei den hiesigen Kommentatoren. Welche logischen Schleifen daraus folgen, mag jeder für sich selbst ausloten. Nur so viel: All jene, die so verbissen gegen Tierschützer (in unserer ach so "modernen" oder gar "zivilisierten" Gesellschaft) wettern, sollten froh sein, dass es sie gibt... So ist das mit den Treppenwitzen... :)
Wer meint, mit rechtswidrigen Mitteln andere Menschen zu nötigen muss mit den Folgen leben. Der Autor verharmlost die Aktionen dieses "Tierschützers". Es gibt kein Recht auf Nötigung. Dass er eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung erhalten hat deutet im übrigen darauf hin, dass er Wiederholungstäter ist. Gut so, wenn gewalttätige Menschen, die meinen aus politischen Gründen mit allen Mitteln ihre Position durchsetzen zu müssen, auch mal auf zeit aus dem Verkehr gezogen werden.
Es bleibt natürlich Ihnen belassen, wenn Sie einseitig und unkritisch der Version des Gerichtes Glauben schenken. Aber es gehört zu einem anständigen Journalismus dazu, verschiedene Seiten zu zeigen, wenn es kontroverse Standpunkte gibt. Das ist hier der Fall. Daher wurde hier gar nichts verharmlost, sondern der Ausgewogenheit Genüge getan. Sowohl die Sicht des Gerichtes als auch des betroffenen Aktivisten werden beleuchtet. Und bezüglich "Verharmlosung von Nötigung": Ob es sich denn überhaupt um Nötigung handelt, ist ja gerade umstritten. Gleichzeitig verharmlosen Sie die tatsächliche Gewalt der Firmenmitarbeiter_innen gegen den Aktivisten - das lässt tief blicken.
Ich dachte immer die "uneinsichtigsten realitätsfernen und mit abstand nervigsten traumtänzer" sind jene die nicht verstehen dass man seine Umwelt (Tiere gehören auch dazu) nicht ewig vergewaltigen kann, ohne irgendwann einmal die Kosten dafür präsentiert zu bekommen. Schön wird das alles nicht
Tierschuetzer bzw. Veganer zeichnen sich in der Regel durch Militanz und Unaufrichtigkeit aus, um ihr Universum expandieren zu lassen. Sehr viele davon sind Atheisten bzw. fassen ihre ideologischen Aktionen als schuetzeswerte Religionsausuebung auf. Es lebe das Goldene Kalb mit der Goldenen Mohrruebe im Maul. Darum ein rohkostfarbener Heiligenschein, der alles rechtfertigt.
"Umstritten" kann der Tatbestand der Nötigung nur für einen Journalisten sein, der offenbar das österreichische Strafrecht ignoriert. Das hat das Gericht nämlich offensichtlich angewandt. Aber linke Demonstranten in Deutschland sind ja auch der persönlichen Ansicht, dass Strassenblockaden keine Nötigung seien - auch hier belehren Gerichte sie regelmässig eines anderen. Die Tatsache, dass Sie persönlich das Zuketten von Türen für keine Nötigung halten nimmt der Tat dieses Aktivisten schlicht nicht die rechtliche Wertung nach dem existierenden Strafrecht: es ist eine Nötigung.
Gegen eine Nötigung kann sich im übrigen jeder, der davon betroffen ist, auch mit Gewalt wehren. Aber auch hier der übliche linke Reflex: werden Täter von Nötigungen bei Sitzblockaden von der Polizei weggetragen, wehren sich ggf. noch körperlich und werden dann festgehalten, palavern diese Täter von "Polizeigewalt". Ihre ganze Geschichte riecht genau nach diesen Abläufen: ein Täter, der meint in Selbstjustiz mit nötigenden Mitteln auf sein Anliegen aufmerksam machen zu müssen wird daran gehindert, wehrt sich und beschwert sich nachher noch, dass ihm angeblich böses Leid geschehen sein.
Zuguterletzt: niemals wäre diese Person zu einer Haft ohne Bewährung verurteilt worden, wenn er nicht Wiederholungstäter wäre.
Das Recht ist nicht in das Belieben solcher Personen gestellt. Journalisten, die meinen sich parteiisch auf die Seite solcher Täter stellen zu müssen haben offenbar auch ein sehr subjektives Rechtsverständnis.
Ihre Rechtsauffassung ist dann wohl eher passend für eine Diktatur. Denn scheinbar nehmen Sie alles als gegeben, was staatliche Institutionen festschreiben. Es braucht aber ein gewisses Maß an Kritikfähigkeit. Und die Entscheidung des Gerichtes heisst bestimmt nicht, dass der Tatbestand der Nötigung erfüllt ist, sondern es heisst lediglich, dass das Gericht den Tatbestand der Nötigung als erfüllt ansieht, es handelt sich also um eine subjektive Auslegung des Gesetzes. Ob das Gesetz tatsächlich anwendbar ist, steht im Streit, denn die Verteidigung hat ja Argumente vorgebracht, die dagegen sprechen. Das Gericht hat diese Argumentation halt nicht ernst genommen und lieber den widersprüchlichen Aussagen der Belastungszeug_innen Glauben geschenkt. Das spricht wohl für sich.
Sie glänzen mit einer sehr eigenwilligen Interpretation des Rechts. So schreiben Sie:
Außer Frage steht, dass Peter Rosenauer im Zuge der Protestaktion teilweise die Türen der Filiale zugekettet hat – vom Gericht wird dies explizit als „Gewalt“ ausgelegt. Es stellt sich allerdings die Frage, wer hier Opfer und wer Täter ist: Die massive Gewaltanwendung, mit der Rosenauer von seiner Aktion abgehalten wurde, wird vom Gericht nämlich als rechtmäßig erachtet.
Nun denn, wenn Sie weiterhin meinen, das Gericht habe "subjektiv" eine Nötigung festgestellt, dann ist dem deutlich zu widersprechen. Denn Sie selber bestätigen den Sachverhalt: Rosenauer hat die Türen der Filiale zugekettet. Hier bleibt also für subjektive Beweiswürdigung gar kein Raum, diese Tatsache ist objektiv gegeben. Und dann befindet sich das Gericht in der objektiven Rechtsanwendung: und die heisst, dass das Zuketten von Türen oder auch z.B. Sitzblockaden eben Nötigung sind. Und wie ich schon schrieb: gegen rechtswidrige Nötigung kann sich jeder auch mit Gewalt wehren.
Sie setzen also letzten Endes ihre politische Haltung über das Recht: für Sie ist ein Zuketten von Türen eine Aktion, die keine Nötigung sei. Dies widerspricht aber geltendem Recht. Auch Ihnen und Rosenauer ist aber keine Selbstjustiz gestattet, die fordern Sie aber für sich und Rosenauer.
Auf das Argument, warum Rosenauer nicht mal eine Bewährungsstrafe erhielt, gehen Sie nicht ein. Sicher aus gutem Grund. Die Zahl ähnlicher Straftaten, die Rosenauer schon zuvor begangen hat dürfte beträchtlich sein, ansonsten wäre so eine Strafe nicht denkbar.