Das Asylrecht muss für alle gelten

Meinung Es ist gut, dass wir Flüchtende aus der Ukraine aufnehmen. Aber sie sind nicht die einzigen Schutzsuchenden. Was wird aus den anderen?
Ausgabe 11/2022
Derzeit nicht immer im Nachrichtenfokus: Flüchtende auf der griechischen Insel Lesbos
Derzeit nicht immer im Nachrichtenfokus: Flüchtende auf der griechischen Insel Lesbos

Foto: Louisa Gouliamaki/AFP/Getty Images

Kostenlos transportiert die Deutsche Bahn Flüchtende aus der Ukraine, Telefonanbieter verschenken gebührenfreies Telefonieren. Sach- und Geldspenden fließen, allenthalben Anteilnahme. Selbstlos nehmen Deutsche Schutzsuchende bei sich zu Hause auf. Derzeit sind fast drei Millionen Ukrainer:innen auf der Flucht. 160.000 davon sind mittlerweile in Deutschland registriert. Die Zahl der Kriegsflüchtenden, die zu uns kommen, liegt jedoch viel höher. Denn Ukrainer dürfen gemäß der am 3. März erlassenen „Massenzustrom-Richtlinie“ der EU ohne Visum einreisen. Sie erhalten für mindestens ein Jahr einen Aufenthaltsstatus, dürfen arbeiten, zur Schule und Fortbildung gehen, sie haben Anspruch auf Sozialleistungen, medizinische Versorgung und angemessene Unterbringung.

Die derzeit zu beobachtende Solidarität mit den Notleidenden ist beeindruckend, ja berührend. Und das trotz eigener starker Ängste vor den Folgen des russischen Angriffskriegs. Oder vielmehr auch wegen dieser Ängste. Weckt dieser Krieg neben der real vorhandenen Bedrohung auch Assoziationen zur NS-Vergangenheit: Die Erinnerungen an den organisierten Massenmord, die massive Zerstörung sowie Flucht und Leid sind in den Nachkommen der Verfolgten und ihrer Verfolger ungemindert wirkmächtig und aktivieren Gefühlserbschaften. Das erklärt zum Teil die starke Identifikation mit den neuen Opfern.

Zugleich machen sich subtil nationalistische, manchmal sogar offen rassistische Töne breit. Die Ukrainer werden mitunter als „unseresgleichen“ dargestellt: gekleidet und gebildet wie wir, zivilisierte europäische Nachbarn eben. Die Kriege in Afghanistan oder Syrien wirken jetzt noch weiter entfernt, so als wären nicht auch sie Teil unserer Geschichte. Krass offenbart sich nun eine tiefe Kluft im Verständnis der grundlegenden Menschenrechte. Denn Angela Merkels völkerrechtskonforme Asylpolitik von 2015 hat sich in Bezug auf afrikanische und muslimische Geflüchtete schon länger in eine völkerrechtswidrige verkehrt. Für diese Menschen bleiben die EU-Außengrenzen sogar in dieser akuten Kriegssituation militärisch abgeriegelt. Seit Jahren schwelt dort ein niedrigschwelliger Konflikt mit dem Ziel, ihnen ihr Recht auf ein Asylgesuch zu verwehren. Belarus setzt Flüchtende als Druckmittel gegen die EU-Sanktionen in den Wäldern an der polnischen Grenze aus. Polen muss sich seit dem EU-Pakt für Migration und Asyl von 2020 überhaupt nicht mehr verpflichtet fühlen, sie aufzunehmen. Täglich ertrinken die Opfer von Kriegen oder Menschenrechtsverletzungen vor den Augen der Europäischen Gemeinschaft im Mittelmeer. Die griechische Küstenwache setzte sogar Kinder in Schlauchbooten im Meer aus, um sie ohne Schutz ihres Lebens in die Türkei zurückzudrängen. Mindestens 20.000 Menschen sind seit 2014 ertrunken, die Dunkelziffer ist hoch. Die EU-Abschreckungsstrategien verstoßen massiv gegen europäisches Recht und internationale Konventionen.

Die Geflüchteten, die es an die europäischen Küsten schaffen, werden wegen illegaler Einwanderung und vermeintlicher Schlepperei häufig wie Verbrecher behandelt. Ihre Handys werden beschlagnahmt, ihr Kontakt zur Außenwelt gekappt. In Aufnahmezentren erwarten sie miserable Lebensumstände. Nach monatelangem Warten werden die meisten wieder abgeschoben. Dass es auch anders geht, zeigt unsere Solidarität mit den Ukrainer:innen. Wir sollten sie zu unserem allgemeinen Handlungsprinzip machen.

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