Nicht zu Ende gedacht

Beschneidungsdebatte Seit dem Kölner Urteil schwebt über jedem, der einen Jungen aus religiösen Gründen beschneidet, das Damoklesschwert des Strafrechts.

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Für Berlin wollte der Justizsenator Heilmann eine Übergangsregelung schaffen, um die Rechtsunklarheit der Strafbarkeit von Beschneidung zu beseitigen.

Es erging eine Anweisung an die Staatsanwaltschaft, unter welchen Voraussetzungen die Beschneidung von Jungen straffrei zu bleiben, also nicht verfolgt zu werden haben:

„schriftliche Einwilligung beider Eltern sowie der Nachweis der religiösen Motivation. Darüber hinaus muss die Beschneidung fachgerecht durch einen approbierten Arzt vorgenommen werden. „Sterilität, größtmögliche Schmerzfreiheit und eine blutstillende Versorgung“

Das war gut gemeint – aber die Kritik folgte auf dem Fuße. Für die jüdischen Gemeinden ist und bleibt es ein Eingriff in ihre Religionsausübung – sie riefen zu einer Demonstration auf.

Soweit mir bekannt, ist ein wesentlicher Kritikpunkt der jüdischen Gemeinden die Beschränkung auf approbierte Ärzte. Das schränkt die Möglichkeiten für jüdische Eltern sehr ein: dort darf (meines Wissens nach) nur ein koscher lebender Jude die Beschneidung durchführen. Wieviele koscher lebende jüdische Ärzte gibt es wohl? In Berlin mag man da vielleicht noch einen finden, aber wer anderswo lebt, könnte da schon rechte Schwierigkeiten haben.

Für die Muslime ist dieser Punkt der Regelung kein Problem, wohl auch daher war die muslimische Beteiligung an der Demonstration nicht groß.

Allen aber – und hier schließt sich auch der Präsident des Bundestages, Thierse, an – missfällt die Forderung nach dem Nachweis der religiösen Motivation. Thierse argumentiert, dies widerspreche der Bekenntnisfreiheit (hat er das bei der Schächtdebatte eigentlich auch gesagt?). Hinzu kommen die praktischen Schwierigkeiten: die jüdischen Gemeinden mögen ihren Mitgliedern ja die Mitgliedschaft bestätigen. Aber wie sieht es mit denen aus, die dort nicht Mitglied sind? Und bei den Muslimen? Deren Verbände und Moscheen will man ja partout nicht als Religionsgemeinschaft anerkennen. Oder – zu diesem Zwecke – jetzt doch?

Ich habe den Eindruck, auch Herr Heilmann hat da ebenso wie der Kölner Richter nicht zu Ende gedacht.

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Geschrieben von

Alien59

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Alien59

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