Bürgergeld: Kommt nun wirklich der Abschied von Hartz IV?

Sozialpolitik SPD, Grüne und FDP versprechen Respekt, Augenhöhe, Sicherheit – und steigende Regelsätze. Für viele Empfänger von Sozialhilfe wird sich trotzdem nichts ändern
Ausgabe 38/2022
Der Inhalt der lila Banderole (rechts oben) plus drei Euro, das entspricht der Regelsatzerhöhung von Januar 2023 an
Der Inhalt der lila Banderole (rechts oben) plus drei Euro, das entspricht der Regelsatzerhöhung von Januar 2023 an

Foto: Robert Pola/plainpicture

„Das ist Hohn“, mehr fällt Sandra Schlensog aus Karlsruhe nicht ein zum geplanten Bürgergeld der Ampel-Koalition. Die 44-Jährige bezieht seit 2013 Hartz IV. Zeitweise stockte sie auf, konnte dann länger nicht arbeiten, weil sie einen Angehörigen pflegte. Inzwischen hat sie einen Minijob, verdient sich ein paar Euro dazu. Wirklich viel wird sich mit dem Bürgergeld für sie nicht ändern, glaubt sie.

Dabei verspricht die Regierung etwas anderes: „Mehr Respekt und Sicherheit, weniger Bürokratie“, so preist das Bundesarbeitsministerium das Bürgergeld an. Das Kabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf Mitte September gebilligt. Jetzt muss er durch Bundestag und -rat. Die Einführung zum 1. Januar 2023, so die Koalition, soll ein gelungener Abschied von Hartz IV sein.

Das zentrale Vorhaben: das seit Hartz IV dominierende Prinzip des Förderns und Forderns ein Stück weit hin zu mehr Fördern zu verschieben. Deswegen wirbt Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) stets mit den Schlagworten „mehr Augenhöhe“ und „mehr Respekt“. Auch der Begriff „Sicherheit“ hat sich neu in das Vokabular rund um den Gesetzentwurf eingeschlichen.

Zur Einführung der Hartz-Gesetze ging es ganz anders zu: Ebenjene Sicherheit sollte genommen werden – durch geringe Leistungen, Sanktionen und den Zwang, jeden Job anzunehmen, der einem angeboten wird, sei der noch so prekär. Das Motto: Feuer unter dem Hintern machen.

Abkehr von der bisherigen Hartz-IV-Logik

Beim Bürgergeld gibt es tatsächlich ein Element, das einen anderen Weg einschlägt: die Streichung des Vermittlungsvorrangs. Im Gesetzentwurf heißt es: Es „sollen lediglich kurzfristige Beschäftigungen vermieden und die Chancen auf nachhaltige Integrationen gestärkt werden“. Konkret besagt das: Weg vom Gedanken der schnellen Arbeitsmarktintegration, wieder hin zu dem Versuch, Menschen statt in den nächstbesten Aushilfsjob dauerhaft in Arbeit zu bringen, auch über Weiterbildung und das Nachholen von Berufsabschlüssen.

„Das ist eine Abkehr von der bisherigen Hartz-IV-Logik“, urteilt entsprechend der Arbeitsmarktexperte Gerhard Bosch von der Universität Duisburg-Essen. Untermauert wird dieser Ansatz von zusätzlichem Geld, das Personen bekommen sollen, die ihren Abschluss nachholen oder sich mit bestimmten Maßnahmen fit für den Arbeitsmarkt machen. 150, respektive 75 Euro soll es dann monatlich zusätzlich zum Regelsatz geben. „Damit knüpft man wieder an die Tradition der aktiven Arbeitsmarktpolitik an“, sagt Bosch. „Ein Paradigma, das so in Deutschland über Jahrzehnte gängige Praxis war, bevor mit Hartz IV die Kehrtwende kam“ – und in Zeiten des großen Fachkräftemangels eine Notwendigkeit.

Für mehr Augenhöhe beim Kontakt mit Jobcentern soll das Bürgergeld außerdem stehen, für weniger Bürokratie, sogar Coaches sollen zum Einsatz kommen. Konkret heißt das: ein halbes Jahr Vertrauenszeit ohne Sanktionen, vollständige Übernahme der Wohn- und Heizkosten in den ersten beiden Jahren. Ein „Kooperationsplan“ ersetzt die „Eingliederungsvereinbarung“.

Weniger Mittel für Langzeitarbeitslose

Doch derzeit ist noch offen, ob dieser Systemwechsel überhaupt gelingen kann. Da ist zum einen die Frage nach der Finanzierung. „Eine Ausbildung und gute Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik kosten viel Geld“, sagt Arbeitsmarktexperte Bosch. Gleichzeitig sind im Haushalt des Bundesfinanzministeriums für 2023, das Jahr der Bürgergeldeinführung, deutlich weniger Mittel für Langzeitarbeitslose eingeplant als noch für das laufende Jahr.

Mittelkürzungen in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit? Ein Vorwurf, den das Finanz- und das Arbeitsministerium im Sommer zurückgewiesen haben. Die Ausgaben für Langzeitarbeitslose hätten niedriger gelegen als gedacht, man habe die Planung entsprechend angepasst. Zudem, so hieß es, sollten künftig Ausgaben aus dem Bürgergeld-Etat finanziert werden.

Doch gelingt auch in den Jobcentern der nötige Systemwechsel? Eine, die daran Zweifel hat, ist Inge Hannemann. Die bekannte Hartz-IV-Kritikerin hat selbst lange im Jobcenter gearbeitet und sagt: „Das gleiche Personal, das bisher Menschen verwalten und bevormunden musste, soll nun auf einmal auf Augenhöhe agieren und individuell abgestimmte Zukunftskonzepte erarbeiten? Das wird gelinde gesagt in vielen Fällen ein sehr großes Problem.“ Viele der neuen Ideen des Bürgergelds seien sehr blumig formuliert, ließen viel Raum. Mit Sanktionen nach den ersten sechs Monaten gebe es weiterhin einen Strafapparat. „Das steht echter Augenhöhe entgegen.“

Nicht alle können weitergebildet werden

Noch etwas anderes lässt Zweifel an einer echten Systemabkehr aufkommen: Nur wer fit genug ist zum Weiterbilden, Umschulen und Arbeitsuchen, der wird im System Bürgergeld finanziell belohnt. Für alle anderen bleibt es bei einem äußerst kargen Regelsatz. 53 Euro mehr sind von Januar an vorgesehen. Das macht dann für einen Single monatlich 502 Euro. Die gibt es nur, weil ein seit 2014 vom Bundesverfassungsgericht angemahnter Inflationsausgleichsmechanismus eingeführt wird.

Dabei ist gar nicht jeder arbeits- oder weiterbildungsfähig. „Man darf nicht vergessen, dass das Bürgergeld auch an kranke Menschen mit Erwerbsminderungsrente geht, an Rentner*innen und Behinderte“, kritisiert Harald Thomé von der Erwerbslosen-Initiative Tacheles. Für sie bleiben die 502 Euro der Dauerzustand.

Auch Hartz-IV-Bezieherin Sandra Schlensog sagt: „Also ob ich jemals noch eine Umschulung mache mit meinen Mitte 40, das bezweifle ich.“ Arbeitsfähig sei sie zudem nur eingeschränkt. Die 53 Euro mehr, die deckten, so erzählt sie, nicht einmal ihre Mehrkosten durch die Preisexplosion. „Ohne einen höheren Regelsatz wird sich für die allermeisten nichts ändern.“

Harald Thomé, diverse Wohlfahrtsverbände und Wissenschaftler*innen hatten auf einen Regelsatz von 678 Euro gedrängt und auf eine Änderung von dessen Berechnungsart. „Da fehlt nun ein ganz zentrales Element. So bedeutet das Bürgergeld nicht mehr Sicherheit und schon gar keine Abkehr von Hartz IV“, sagt Thomé. Inge Hannemann findet: „Das Konzept ist vor allem für die Neuen im System gedacht, weniger für die Menschen, die schon lange dabei sind.“

Alina Leimbach arbeitet als Reporterin für den HR und als freie Autorin v. a. zu Sozialpolitik

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