Am Ende der dreitägigen Innenministerkonferenz schwärmte Horst Seehofer (CSU) jüngst davon, dass das Einvernehmen unter den Ministerkollegen „geradezu sensationell“ gewesen sei. Tatsächlich beweisen die Innenpolitiker der Regierungsparteien in Bund und Ländern seit Jahren ihre Einigkeit, wenn es um immer neue Sicherheitsgesetze geht, mit denen Bürgerrechte eingeschränkt und die Überwachung der Bevölkerung verstärkt werden sollen. Das zeigt die auf dieser Seite zusammengestellte Übersicht einiger wichtiger Sicherheitsgesetze und Grundrechtseingriffe der vergangenen vier Jahre. Zuletzt hatten die in mehreren Bundesländern verschärften Polizeigesetze, Befugniserweiterungen für die Geheimdienste und geplante Angriffe auf bislang weitgehend geschützte Kommunikationswege und Berufszweige für Schlagzeilen gesorgt. So wurden etwa Pläne bekannt, die Online-Durchsuchung künftig auch gegen Journalisten einzusetzen (der Freitag 23/2019) sowie den Zugriff auf Daten von in immer mehr Haushalten verbreiteten digitalen Sprachassistenten wie Amazon Echo („Alexa“) zu ermöglichen. Beide Überlegungen haben die Innenminister zwar vergangene Woche vorerst zurückgestellt, ganz vom Tisch aber sind diese Vorhaben nicht.
Das klingt wie eine höhnische Antwort auf die Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Bei der Vorstellung seines neuen Tätigkeitsberichtes Anfang Mai hatte der Sozialdemokrat in ungewöhnlich deutlicher Form die ungebremste Datensammelwut deutscher Sicherheitsbehörden kritisiert. Von einem „atemlosen Wettbewerb um immer neue Sicherheitsgesetze, immer neue Befugnisse, immer höhere Strafen“ sprach der 51-Jährige und warnte vor gesetzgeberischem Aktionismus. „Wir brauchen dringend eine Sicherheitsgesetz-Pause in Deutschland, während der sich auf die Behebung bestehender Defizite konzentriert wird“, forderte Kelber.
Der Ruf nach einem Moratorium ist durchaus berechtigt. Eine solche Atempause in der Gesetzgebung sollte jedoch vor allem dazu genutzt werden, die Effektivität der bereits gültigen Überwachungsmaßnahmen zu prüfen. Denn bislang ist der Staat noch den Nachweis schuldig geblieben, dass die ungebremste Datensammelwut seiner Behörden und die von ihm geduldete Existenz kontrollfreier Räume im Bereich der Nachrichtendienste tatsächlich dazu beigetragen haben, das Land sicherer zu machen.
Chronik der Überwachung
Am 16. Oktober 2015 wurde die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Demnach sollten die Metadaten von Telefonaten und Textnachrichten zehn, die Standortdaten von Handys vier Wochen lang gespeichert werden. Bevor das entsprechende Gesetz im Juli 2017 in Kraft treten sollte, setzte es die Bundesnetzagentur aufgrund europarechtlicher Bedenken aus. Eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung, die von den Sicherheitsbehörden immer wieder angemahnt wird, ist vor 2020 nicht zu erwarten.
Am 17. November 2015 erhielt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mehr Kompetenzen, Geld und Personal. Offiziell wurde das „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ als Konsequenz aus dem NSU-Skandal bewertet, obwohl das BfV durch eigenes Fehlverhalten die Mordserie der rechten Terrorzelle begünstigt hatte. Der Informationsaustausch sollte verbessert und gemeinsame Datenbanken von Bundes- und Landesämtern umfangreicher gefüllt werden – ohne dass eine effektivere und unabhängige Kontrolle der erhobenen Daten geregelt ist.
Am 1. Juni 2016 erließ die schwarz-rote Bundesregierung neun neue Sicherheitsgesetze. Das Anti-Terror-Paket regelte zum Beispiel ein Ausweispflicht für SIM-Karten bei Prepaid-Handys und ermöglichte dem Bundesnachrichtendienst, mehr Daten von ausländischen Bürgern zu erfassen, etwa Finanzdaten und Telefonnummern. Außerdem erlaubte das Paket den deutschen Geheimdiensten einen intensiven Datenaustausch über Terrorverdächtige mit wichtigen ausländischen Partnerdiensten, insbesondere der Mitgliedstaaten der EU und der NATO.
Am 21. Oktober 2016 erweiterte die Bundesregierung die Kompetenzen des Bundesnachrichtendienstes (BND). Seitdem darf der Auslandsgeheimdienst inner- und außerhalb der EU Datenleitungen anzapfen und Informationen herausfiltern, wenn dies der „Handlungsfähigkeit Deutschlands“ dient. Damit legalisierte Berlin die bereits bestehende, aber bis dahin in Teilen rechtswidrige Lauschpraxis des Dienstes, die durch den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages ans Licht gekommen war.
Am 25. November 2016 beschloss die Bundesregierung die Bereitstellung von Etatmitteln zum Aufbau der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS). Diese „zentrale technische Unterstützungseinheit“ soll Spähsoftware wie Trojaner entwickeln und diese den Sicherheitsbehörden für den Einsatz im In- und Ausland zur Verfügung stellen. Laut dem zuständigen Bundesinnenministerium (BMI) verfügt der „Dienstleister der Sicherheitsbehörden in Deutschland“ aktuell über 120 Mitarbeiter und einen Etat von 14,3 Millionen Euro, der Sitz befindet sich in München.
Am 27. April 2017 wurde der Einsatz von Trojanern durch das Bundeskriminalamt (BKA) auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Das neue BKA-Gesetz löste das alte ab, das zuvor wegen darin enthaltener Regelungen für den Einsatz von Überwachungstechnik für teilweise verfassungswidrig erklärt worden war. Mit dem neuen BKA-Gesetz wurde der Einsatz von „Staatstrojanern“ klarer geregelt und zudem eine Art Polizei-Cloud geschaffen, in der die Inhalte verschiedener Datenbanken der Polizei zusammengeführt werden.
Am 28. April 2017 trat ein Gesetz über die Speicherung von Fluggastdaten in Kraft. In der neuen Fluggastdatenzentralstelle des BKA werden Informationen in knapp 20 Kategorien wie Name, Flugdaten, Geburtsdatum, Namen von Begleitpersonen, Vielflieger-Nummern und verwendete Zahlungsmittel erfasst, fünf Jahre gespeichert und automatisch mit anderen Datenbanken abgeglichen. Das BKA darf alles an Geheimdienste weitergeben. Ein System, das mithilfe von Algorithmen verdächtige Flugbewegungen ermitteln soll, liefert laut SZ bisher überwiegend Falschtreffer, die Beamte per Hand aussortieren müssen.
Am 18. Mai 2017 erhielten BKA, Landespolizeien sowie die drei deutschen Nachrichtendienste (BND, BfV und MAD) das Recht, biometrische Passfotos aus einer zentralen Datenbank automatisch abrufen und verarbeiten zu können. Einen Monat später wurde Ermittlungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, im Laufe von Strafverfahren verschlüsselte Kommunikation abzufangen. Dazu dürfen die Ermittler Computer und Smartphones hacken und Überwachungssoftware aufspielen.
Am 22. März 2019 erfuhr die Öffentlichkeit, dass das BMI dem Verfassungsschutz erneut zusätzliche Kompetenzen geben will. Der Einsatz von Trojanersoftware etwa soll künftig nicht mehr nur der Polizei, sondern auch dem Inlandsgeheimdienst erlaubt sein, auch präventiv gegen Extremisten jeder Couleur. Das bisherige Mindestalter von 14 soll entfallen, wenn eine „erhebliche Gefahr für Leib oder Leben einer Person“ besteht oder eine Überwachung „im Interesse des Betroffenen liegt, „bei Minderjährigen“ vor allem „für Zwecke der Jugendhilfe“.
Am 30. März 2019 werden Pläne der Bundesregierung für erweiterte Befugnisse des BND bekannt: Der Auslandsgeheimdienst soll unter bestimmten Voraussetzungen auch „informationstechnische Systeme“ wie Handys und Computer von deutschen Staatsbürgern und Firmen ausforschen dürfen, bei Straftaten wie Terrorismus und Menschenhandel oder „Bedrohung der IT-Sicherheit“ – was immer letztere auch umfassen mag. Der BND dürfte also – anders als die Polizei – bereits aktiv werden, ohne dass ein konkreter Anfangsverdacht bestehen muss.
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