Die unsichtbare Hand des Staates

NPD-Verbot Die Bundesländer müssen belegen, dass die Programme der rechten Partei ohne V-Leute entstanden sind. Doch das wird schwierig
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 14/2015

Gerade mal zehn Tage waren seit dem Auffliegen der rechten Terrorgruppe NSU vergangen, als sich Politiker aller Bundestagsparteien im November 2011 für ein erneutes Verbotsverfahren gegen die NPD aussprachen. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel schloss sich der Forderung an und sagte zu, einen entsprechenden Antrag durch die Bundesregierung prüfen zu lassen.

Das dürfte damals in der Führungsebene des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) hektische Betriebsamkeit ausgelöst haben. Schließlich war ein erstes NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2003 daran gescheitert, dass der Geheimdienst seinerzeit V-Leute bis in die Führungsebene der rechtsextremen Partei hinein positioniert hatte.

Noch so ein Desaster sollte bei einem zweiten Anlauf