NSU-Prozess Die Anklage gegen Beate Zschäpe steht auch nach 30 Verhandlungstagen auf wackeligen Beinen. Einen Anschlag in Nürnberg hatte die Anklage bislang nicht auf dem Schirm
Das Gericht muss die Schuld des Angeklagten als bewiesen ansehen – das gilt auch für Beate Zschäpe
Foto: Andreas Gebert/dpa
Nur ein einziger Satz ist öffentlich bekannt geworden: „So einen Fall wie mich, das hat’s noch nicht gegeben.“ Beate Zschäpe hat das gesagt. Im letzten Jahr, zu einem BKA-Beamten, der sie in einem VW-Bus auf einem Haftausflug nach Thüringen begleitete. Ansonsten schweigt die 38-Jährige zu dem Vorwurf, sie habe gemeinsam mit ihren Freunden Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos Menschen erschossen und mit Bomben verletzt.
Immerhin: Mit ihrem Satz hat sie recht.
Wann gab es schon einmal einen Fall, in dem die Beweislast gegen eine Angeklagte gleichzeitig so klar und so widersprüchlich erscheint? Wann gab es je in einem anderen Verfahren einen solchen Druck auf die Fahnder seitens der Politik, Unstimmigkeiten und Beweislücken in den Ermittlungen zu ka
rmittlungen zu kaschieren, um ein gewünschtes Ergebnis zu erreichen? Wann ist schon einmal mit einer solch geballten politischen Macht versucht worden, die Versäumnisse und das Mittun von Geheimdiensten in einer Verbrechensserie zu vertuschen? Wann ist ein Richter je von den Medien und der Politik so allein gelassen worden bei seinem Versuch, ein rechtsstaatliches Verfahren gegen eine bis zu ihrer Verurteilung als unschuldig geltende Angeklagte zu führen?Vielleicht doch mehr rechte HelferWohlgemerkt: Es spricht sehr viel dafür, dass Beate Zschäpe, die schon vor ihrem Abtauchen 1998 eine radikale und gewaltbereite Rechtsextremistin war, zur Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) gehörte; dass sie von Banküberfällen, Morden und Bombenanschlägen wusste, die ihre beiden Freunde und womöglich noch weitere, bislang nicht entdeckte Angehörige des NSU verübten; dass sie half, Spuren zu verwischen, Täter zu decken, eine Terrorgruppe zu unterstützen.Aber ist das wirklich die ganze Wahrheit? Oder ist dieser Fall vielleicht doch viel komplexer, weitreichender und verstörender, als wir uns das bislang vorstellen können? Im Prozess sind neue Fakten bekannt geworden, die darauf hindeuten, dass es womöglich doch mehrere rechte Helfer gab, was der Hypothese eines abgeschotteten Terrortrios widerspräche.Rund zweieinhalb Monate wird nun schon im Oberlandesgericht München gegen Zschäpe und ihre mutmaßlichen Helfer verhandelt, dreimal pro Woche. Von einer Antwort auf diese Fragen ist das Gericht jedoch noch weit entfernt. Sieht man einmal ab von der Brandstiftung in Zwickau, bei der die Beweislast gegen Zschäpe erdrückend ist – in allen anderen Anklagepunkten muss der unvoreingenommene Prozessbetrachter zu dem Eindruck gelangen, dass eine Verurteilung von Zschäpe und vier weiteren Angeklagten bislang noch alles andere als sicher ist.Zschäpe entlastetDaran ändern auch nichts die umfangreichen Aussagen von Carsten S., der bisher als einziger der Angeklagten den Eindruck hinterlässt, an der Wahrheitsfindung des Gerichts mitwirken zu wollen. S. hat zugegeben, im Auftrag des Mitangeklagten Ralf Wohlleben dem Trio im Frühjahr 2000 eine Pistole mit Schalldämpfer übergeben zu haben. Ob das die „Ceska“ war, mit der neun Migranten ermordet wurden, wollte er jedoch nicht sagen – wohl aus Selbstschutz: Eine schallgedämpfte Pistole wird als Mordwaffe eingestuft, S. hätte demnach Beihilfe zum Mord geleistet, wenn die von ihm überbrachte „Ceska“ die Tatwaffe war.Auffällig ist, dass S. mit seinen Aussagen Wohlleben stark belastet, Zschäpe jedoch eher entlastet hat. S. war bis zu seinem Ausstieg aus der Naziszene im Jahr 2000 die rechte Hand von Wohlleben. Nun sagt S. über Wohlleben, dass dieser sich die Waffe vor der Weitergabe an das Trio genau angesehen habe. Zudem habe Wohlleben ihm nach einem Telefonat mit Mundlos und Böhnhardt lächelnd gesagt, die beiden hätten jemanden angeschossen.Der Hauptangeklagten Zschäpe hingegen sprach S. kein Tatwissen zu. Sie sei bei der Übergabe der Waffe nicht dabeigewesen. Als Mundlos und Böhnhardt ihm von einem Rohrbombenanschlag in Nürnberg berichteten, hätten sie das Thema gewechselt, sobald Zschäpe hinzukam. S. sagte, er habe das so verstanden, dass die Aktion vor Zschäpe geheim gehalten werden sollte.Noch ein Anschlag mehrDie bislang größte Überraschung in dem Prozess war die Aussage von S. über einen Anschlag in Nürnberg aus dem Jahr 1999. Selbst die Ankläger hatten das bis heute ungeklärte Attentat nicht auf der Liste der mutmaßlichen NSU-Taten. S. hatte nach seiner Festnahme im Februar 2012 zwar bei der Bundesanwaltschaft umfassend ausgesagt. Aber erst im Gericht erklärte er, dass Mundlos und Böhnhardt ihm gegenüber ihre Beteiligung an dem offenbar mit einer präparierten Taschenlampe durchgeführten Attentat von 1999 eingeräumt hätten.Diese Bombenstory könnte noch Bedeutung im NSU-Prozess erlangen. Tatsächlich hatten Mundlos und Böhnhardt bereits vor ihrem Abtauchen im Januar 1998 mit dem Bau von Rohrbomben experimentiert – allerdings eher glücklos. Und auch die als Taschenlampe getarnte Rohrbombe von Nürnberg funktionierte nicht wie geplant, weil sie fehlerhaft konstruiert war.Bei den beiden Bombenattentaten von Köln im Dezember 2000 und Juni 2004 hingegen sollen Mundlos und Böhnhardt funktionsfähige und technisch anspruchsvolle Sprengsätze verwendet haben, deren Bauanleitung nicht im Internet zu finden ist.Doch waren Mundlos und Böhnhardt, die zuvor noch an einer vergleichsweise simplen Rohrbombe scheiterten, zu einem Bau dieser Sprengsätze überhaupt technisch in der Lage? Und wenn ja, warum haben sie dann keine weiteren Bombenanschläge verübt, die in ihrer Fanalwirkung weit größer sind als die wahl- und bekenntnislose Hinrichtung von Einzelpersonen?Diese Frage dürfte in dem Prozess noch eine wichtige Rolle spielen. Eine mögliche Antwort darauf wäre, dass Mundlos und Böhnhardt in Köln – sofern sie überhaupt dabei waren – die Bomben zusammen mit Gesinnungsgenossen ausgelegt haben. Das aber würde die Anklage in ihrer zentralen Aussage erschüttern, wonach es sich bei dem NSU um ein dreiköpfiges, abgeschottet operierendes Terrorkollektiv handelte.Zschäpe jedenfalls kann gut leben mit der Aussage von Carsten S. Auch wenn dessen Bemühen deutlich erkennbar war, Zschäpe nicht zu belasten: Unglaubwürdig war seine Aussage in diesem Punkt nicht.Nachteiliger für Zschäpe war die Einlassung von Holger G., der in den neunziger Jahren mit dem Trio zusammen in der Nazi-Kameradschaft Jena aktiv war. G. wird Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zur Last gelegt. Und von Unterstützung kann man tatsächlich reden: Das Vertrauen der drei in G. war so groß, dass sie ihm nach ihrer Flucht viel Geld zur Aufbewahrung übergaben und sich seine Identität für ihr Leben im Untergrund ausliehen.Belastende SystemchecksNoch im Sommer 2011, so räumte es G. in einer von seinen Anwälten verlesenen Erklärung ein, habe er dem Trio bei einem persönlichen Zusammentreffen seinen neuen Reisepass übergeben. Bis dahin sei es regelmäßig zu sogenannten Systemchecks gekommen, bei denen sich Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt von G. aktuelle Eckdaten wie Arbeitsstelle, Wohnort und Namen von Freunden geben ließen. Auf diese Weise wollten die drei offenbar auf dem Laufenden bleiben für den Fall, dass es einmal Nachfragen geben sollte.Zschäpe belasten diese Systemchecks erheblich, denn sie belegen, wie stark sie bis zuletzt in das konspirative Handeln der Gruppe eingebunden war. Ein eindeutiger Beweis für ihr Mitwissen oder gar Mitwirken an den NSU-Taten ist dies zwar nicht. Dass das Trio aber noch jahrelang weiter in der Illegalität lebte, obwohl ihre ursprünglichen Fluchtgründe längst juristisch bedeutungslos geworden waren, spricht dafür, dass Zschäpe von aktuelleren Straftaten wusste.Ob sie aber auch an den vermutlich von ihren beiden Freunden begangenen Mordtaten bewusst mitwirkte, direkt oder indirekt, ist damit längst nicht nachgewiesen. Daran aber hängt das Anklagekonstrukt der terroristischen Vereinigung, das auch nach 30 Verhandlungstagen noch sehr wackelig erscheint.
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