Ein einmaliger Fall

NSU-Prozess Die Anklage gegen Beate Zschäpe steht auch nach 30 Verhandlungstagen auf wackeligen Beinen. Einen Anschlag in Nürnberg hatte die Anklage bislang nicht auf dem Schirm
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 31/2013
Das Gericht muss die Schuld des Angeklagten als bewiesen ansehen – das gilt auch für Beate Zschäpe
Das Gericht muss die Schuld des Angeklagten als bewiesen ansehen – das gilt auch für Beate Zschäpe

Foto: Andreas Gebert/dpa

Nur ein einziger Satz ist öffentlich bekannt geworden: „So einen Fall wie mich, das hat’s noch nicht gegeben.“ Beate Zschäpe hat das gesagt. Im letzten Jahr, zu einem BKA-Beamten, der sie in einem VW-Bus auf einem Haftausflug nach Thüringen begleitete. Ansonsten schweigt die 38-Jährige zu dem Vorwurf, sie habe gemeinsam mit ihren Freunden Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos Menschen erschossen und mit Bomben verletzt.

Immerhin: Mit ihrem Satz hat sie recht.

Wann gab es schon einmal einen Fall, in dem die Beweislast gegen eine Angeklagte gleichzeitig so klar und so widersprüchlich erscheint? Wann gab es je in einem anderen Verfahren einen solchen Druck auf die Fahnder seitens der Politik, Unstimmigkeiten und Beweislücken in den Ermittlungen zu ka