Wenig Licht, viel Schatten: Kundgebung „besorgter Bürger“ vor einem Flüchtlingswohnheim im sächsischen Rötha 2013
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Schon wenige Stunden nach der Verhaftung von Alexander M. jubilierte Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU): Die hessische Polizei sei nun vom NSU-2.0-Verdacht befreit, es gebe „keinen Bezug“ zum Verhafteten. Beuth hatte es eilig und war erleichtert, ebenso wie manche Medien, die nun von einem „Einzeltäter“ schrieben. Zu Recht?
„Ein Einzelfall kommt selten allein“, das Motto einer antifaschistischen Kundgebung am 15. Mai im hessischen Offenbach kommt der Sache wahrscheinlich schon näher. Gemeint war damit auch Alexander M., der aktuellste „Einzeltäter“ aus dem rechtsextremen Milieu, der am 3. Mai verhaftet wurde. Ein 53-jähriger, arbeitsloser und mehrfach vorbestrafter EDV-Techniker aus Berlin, der von seinem Computer aus
puter aus über Jahre hinweg mindestens 133 Drohschreiben an 32 verschiedene Personen in Deutschland und Österreich geschickt und sie mit dem Absender „NSU 2.0“ unterzeichnet haben soll. Die Adressaten aus Politik, Kunst, Medien und Justiz – die meisten davon Frauen – hatten sich für die Rechte von Migranten eingesetzt und gegen Rassismus und Antisemitismus engagiert. M. bestreitet die Vorwürfe.Kein Freispruch für die PolizeiDie größere Herausforderung für die Ermittler in diesem Fall dürfte es weniger sein, dem Beschuldigten die Taten nachzuweisen. Die bisherige Auswertung der bei M. beschlagnahmten Datenträger jedenfalls soll bereits belastendes Material zutage gefördert haben. Komplizierter hingegen scheint die Frage, wie der 53-Jährige an die Adressen und Telefonnummern seiner Opfer gelangt ist, von denen viele aus Polizeirechnern stammen sollen. Ist M. ein begabter Hacker und Internetrechercheur? Oder hat er sich am Telefon als Polizist ausgegeben, um von seinen vermeintlichen Kollegen auf Polizeirevieren brisante Informationen abzufragen? Diese These favorisiert zuvorderst der hessische Innenminister, der seine Polizei vom NSU-2.0-Verdacht nun befreit sieht.Tatsächlich konnten die Ermittler in einigen Fällen bereits nachvollziehen, wie M. an die Informationen über seine Opfer gelangt sein könnte, ohne dabei willentliche oder unwissentliche Hilfe von der Polizei zu erhalten. Im Fall des Würzburger Rechtsanwalts Chan-jo Jun etwa, den er 2017 – damals noch nicht als „NSU 2.0“ – rassistisch beleidigt und bedroht haben soll, könnte M. dies über eine normale Internetrecherche gelungen sein. In anderen Fällen schließen die Ermittler nicht aus, dass M. als angeblicher Polizist auf Revieren angerufen und Daten abgefragt haben könnte.Für eine solche telefonische Abfrage muss der Anrufer allerdings ein bei der Polizei täglich wechselndes Kennwort nennen und sein Auskunftsersuchen nachvollziehbar begründen können. Auch wenn dies von den Beamten nicht immer so streng gehandhabt werden sollte, kann dennoch nicht jeder x-Beliebige Daten abfragen. Man muss schon die Sprachcodes der Polizei beherrschen, um nicht aufzufallen. Ist M. also auch ein begabter Schauspieler?Bislang ist es für einen Freispruch zugunsten der Polizei jedenfalls noch viel zu früh. Denn nach wie vor ist eine andere, deutlich beunruhigendere Erklärung dafür, wie M. an die gesperrten Daten gelangt sein könnte, nicht vom Tisch: dass ihm rechte Netzwerke, die bis in die Polizei und andere Sicherheitsbehörden reichen, dabei geholfen haben.Es gibt eine lange Tradition in der rechtsextremen Szene der Bundesrepublik, sogenannte Feindeslisten über politische Gegner anzulegen. Schon die 1950 – mit Geldern des US-Geheimdienstes – gegründete paramilitärische Organisation „Bund Deutscher Jugend“ und ihr bewaffneter Arm, der „Technische Dienst“, führten Listen und Karteien über politische Gegner und Politiker. Nach dem Verbot der rechtsextremen Organisation im Jahre 1953 fielen den Behörden diese Unterlagen in die Hände, die – wie der damalige Verfassungsschutzchef konstatierte – „in Anlage und Aufbau jenen glichen, wie sie das Bundesamt für Verfassungsschutz verwendet“. Jahrzehnte später fand man bei der Zwickauer NSU-Zelle ebenfalls Feindeslisten, die mehr als 10.000 Datensätze umfassten. Auch bei jüngst aufgeflogenen paramilitärischen Gruppen wie „Nordkreuz“ und dem „Hannibal“-Netzwerk, denen sich unter anderem Personen aus dem Sicherheitsapparat angeschlossen hatten, tauchten Listen mit politischen Gegnern auf, zumindest für den Zweck, sie an einem „Tag X“ festzunehmen und zu internieren.Es wäre allerdings ein Irrglaube, anzunehmen, dass diese Gruppen isoliert voneinander eigene Feindeslisten erstellt und recherchiert haben. Im rechtsextremen Untergrund kursieren seit Jahrzehnten entsprechende Übersichten, die von speziellen Beauftragten verwaltet, aktualisiert und ausgetauscht werden. Dabei bedient man sich auch der Zugänge, die die Szene in die Sicherheits- und Meldebehörden besitzt, und wertet Akten von Strafverfahren gegen Rechte aus, in denen Anschriften von Opfern und Zeugen enthalten sind. Im Fall von „NSU 2.0“ wäre daher zu ermitteln, welche Verbindungen M. in den rechtsextremen Untergrund hat und ob er von dort einen Teil der von ihm verwendeten Personendaten erhielt. Sollte das zutreffen, wäre die Einzeltäterthese endgültig passé.Gegen die spricht ohnehin einiges. Vor allem der Fall der Frankfurter Strafverteidigerin Seda Başay-Yıldız gibt nach wie vor Rätsel auf. Sie war vermutlich die Erste, die ein mit „NSU 2.0“ unterzeichnetes Drohschreiben per Fax erhalten hatte. In dem am 2. August 2018 in ihrer Kanzlei eingegangenen Fax schrieb der Täter „Verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst, du Schwein!“, und drohte damit, ihre Tochter zu „schlachten“. Nur anderthalb Stunden zuvor war die private Anschrift der Anwältin, die in dem Fax erwähnt wurde, an einem Computer des 1. Frankfurter Polizeireviers aufgerufen worden. Welcher Beamte dies tat, ist bis heute ungeklärt. An einen möglichen Anruf an diesem Tag, in dem sich nach der Anwältin erkundigt wurde, kann sich auch niemand auf diesem Revier erinnern. Damit aber nicht genug der Rätselhaftigkeiten. Nach ihrer Bedrohung war Anwältin Başay-Yıldız umgezogen und hatte ihre Anschrift im Einwohnermelderegister sperren lassen. Der oder die Täter hinter „NSU 2.0“ brachten aber auch diese Adresse in Erfahrung – doch wie? Die Ermittler sind ratlos. Eine telefonische Abfrage, heißt es, wäre entdeckt worden.Poststempel aus FreiburgFür Seda Başay-Yıldız spricht all das gegen die Einzeltäterthese: „Für mich bleiben nach wie vor zu viele Fragen offen“, sagte sie dem Spiegel. „Wie kommt ein Tatverdächtiger in Berlin an die unstreitig im 1. Frankfurter Revier abgerufenen Daten? Und vor allem: Wie kommt er danach auch noch an meine neue und gesperrte Adresse?“ Auch die Linken-Chefin und hessische Fraktionsvorsitzende Janine Wissler hat ihre Zweifel. „Mir wird viel zu reflexhaft von einem Einzeltäter gesprochen“, sagte sie und verwies darauf, dass einige Betroffene auf dem Postweg Drohschreiben erhalten haben, die sehr starke Ähnlichkeit zur „NSU 2.0“-Drohserie haben. Einige dieser Briefe hätten jedoch Poststempel aus Frankfurt, Wiesbaden, Freiburg und Chemnitz gehabt. Dass der jetzt festgenommene Alexander M. aber durchs Land gereist sein soll, um die Briefe in diesen Städten einzuwerfen, ist kaum zu glauben.Der Fall „NSU 2.0“ ist noch längst nicht aufgeklärt.