Dieser Tage erscheint die Taschenbuchausgabe von Wolfgang Schorlaus Politthriller Die schützende Hand. Über die literarische Qualität dieses NSU-Krimis und seine – freundlich ausgedrückt – zweifelhafte Theorie von der geheimdienstlichen Schattenarmee, die hinter dem NSU stecken soll, kann man trefflich streiten. Dennoch ist das Buch seit seinem Erscheinen vor zwei Jahren 130.000 Mal verkauft und inzwischen sogar verfilmt worden. Im Nachwort der Neuauflage präsentiert Schorlau neue Details seiner offenbar andauernden NSU-Recherchen: Demnach seien Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt schon länger als zwölf Stunden tot gewesen, als man sie am späten Nachmittag des 4. November 2011 aus dem ausgebrannten Wohnmobil barg. Darauf würden nach Überzeugung Schorlaus die untypischen Leichenflecken an beiden Körpern hinweisen. Wenn das stimmen sollte – wer hat dann am Morgen des 4. November die Sparkasse in Eisenach überfallen und drei Stunden später das Wohnmobil mit den darin befindlichen Leichen in Brand gesetzt?
Kritische Abgeordnete, Journalisten und Anwälte vertreten schon seit langem die These, dass der NSU kein Trio, sondern eine größere und möglicherweise noch existierende rechtsterroristische Untergrundorganisation ist. Es kann durchaus sein, dass die Geschichte von den mysteriösen Leichenflecken, die sich auf dem Rücken Böhnhardts befanden, obgleich dieser in Bauchlage im Wohnmobil gefunden wurde, auch im Münchner NSU-Prozess eine Rolle spielen wird. Dort dürften insbesondere die Verteidiger von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben für jedes Hinauszögern der Urteilsfindung dankbar sein. Denn wie das so ist in Indizienprozessen, bei denen dem Angeklagten trotz heftigster Gegenwehr eine Verurteilung droht: Kurz vor Schluss der Beweisaufnahme greifen die Verteidiger tief in die Trickkiste, stellen Befangenheitsanträge, zaubern neue Zeugen aus dem Hut oder legen weitere Gutachten vor.
Das passiert zurzeit auch im Münchner NSU-Prozess. Was sich dort in den letzten zwei Wochen abgespielt hat, ist haarsträubend. Erst stellten die Anwälte von Wohlleben einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Als die Richter einer zweiten Kammer den Antrag ablehnten, reichten die Verteidiger einen neuerlichen Befangenheitsantrag gegen diese Richter ein. Nun muss eine dritte Strafkammer entscheiden.
Jahrelange Beweisaufnahme
Zwischendurch stellten auch die Alt-Anwälte von Zschäpe – Wolfgang Stahl, Anja Sturm und Wolfgang Heer – gleich vier Befangenheitsanträge, unter anderem gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl und einen Beisitzenden Richter. Drei dieser Anträge wurden bereits einen Tag später von Zschäpe widerrufen. Sie seien mit ihr nicht abgesprochen worden, teilte die Angeklagte in einem Brief an das Gericht mit. Dem widersprachen Stahl, Sturm und Heer und argumentierten, sie hätten mit Zschäpes Neu-Anwalt, Mathias Grasel, darüber gesprochen. Grasel warf daraufhin den drei Alt-Verteidigern Verletzung der anwaltlichen Schweigepflicht vor, worauf diese einmal mehr ihre Entpflichtung vom Zschäpe-Mandat beantragten. Zschäpe redet seit Monaten nicht mehr mit Stahl, Sturm und Heer. Benötigen die drei die Zustimmung ihrer Mandantin müssen sie sich an ihren Pflichtverteidiger Grasel und ihren Wahlverteidiger Hermann Borchert wenden.
Zschäpes Neu-Anwälte zauberten nun ein neues psychiatrisches Gutachten aus dem Hut, das ihrer Mandantin überraschend eine verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt. Der von ihnen beauftragte Psychiater Joachim Bauer sei zu diesem Ergebnis gekommen, nachdem er an vier Tagen Zschäpe in der Haftanstalt besucht und insgesamt zwölf Stunden mit ihr geredet hatte, erklärten die Anwälte. Demnach will Bauer eine „dependente Persönlichkeitsstörung“ bei der Angeklagten festgestellt haben, die juristisch als „schwere andere seelische Abartigkeit“ zu werten sei. Sollte das Gericht dieser Einschätzung folgen, könnte Zschäpe zwar dennoch wegen Mittäterschaft verurteilt werden, aber sie könnte auf Strafnachlass hoffen.
Der Zschäpe-Versteher
Joachim Bauer ist Psychotherapeut, aber kein Spezialist für Gerichtsgutachten. Der Neurowissenschaftler ist erfolgreicher Autor von Bestsellern - und als solcher der Darling etwa von Reformpädagogen. Seine Titel lauten etwa Schmerzgrenze. Vom Ursprung alltäglicher und globaler Gewalt oder Warum ich fühle, was du fühlst. Intuitive Kommunikation und das Geheimnis der Spiegelneuronen. Bauer vertritt die These, dass soziale Erfahrungen Gene steuern, sie aktivieren oder in ihrer Aktivität auch bremsen. In Selbststeuerung. Die Wiederentdeckung des freien Willens beschreibt er die Vorraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit Menschen die Fähigkeit des Innehaltens und der Reflexion entwickeln und behalten. Diese sieht er bei Beate Zschäpe wohl nicht gegeben.
Eigentlich wollte das Gericht Bauer am Donnerstag anhören, allerdings nur als Zeugen. Einen Sachverständigen hatte es mit dem Psychiatrieprofessor Henning Saß nämlich bereits bestellt. Im Unterschied zu Bauer ist Saß forensischer Psychiater, der Erfahrung hat in der Begutachtung von Straftätern. Er hat dem Gericht vor Wochen sein Gutachten vorgelegt, in dem er, anders als Bauer, zu dem Ergebnis kommt, dass Zschäpe voll schuldfähig ist. Nun hat das Gericht Bauers Zeugenaussage abgesagt, weil Zschäpe ihn nicht von der Schweigepflicht entbunden hat. Sie dürfte befürchtet haben, dass der Sachverständige Saß die Zeugenaussage von Bauer für seine Einschätzung nutzen könnte. Nun planen Zschäpes Anwälte, Bauer in Form einer sogenannten Selbstladung als Sachverständigen im Prozess aussagen zu lassen.
Die Schuld dafür, dass sich der NSU-Prozess in seiner Schlussphase in ein unübersichtliches Hauen und Stechen verwandelt, kann man noch am wenigsten den Angeklagten und ihren Verteidigern in die Schuhe schieben. Sie ziehen eben alle Register, die der Rechtsstaat bietet. Die Ursachen dafür, dass der Prozess nach fast vier Jahren Beweisaufnahme noch immer kein Ende gefunden und die tatsächliche Täter- und Helferstruktur der Untergrundorganisation NSU nicht offengelegt hat, liegen tiefer.
Aufklärung gescheitert
Da sind zum einen die unzureichenden Ermittlungen im komplexen NSU-Fall, die zu einer vorschnell gezimmerten Anklageerhebung führten, ohne dass weitergehende Spuren etwa zu noch unbekannten Mittätern und Mitwissern – auch in staatlichen Behörden – ausreichend verfolgt wurden.
Eine falsche Entscheidung war es darüber hinaus, eine mutmaßliche Terroristin zusammen mit ihren Helfern auf die Anklagebank zu setzen. Offenbar gab es den politischen Willen, das Thema NSU mit einem Prozess juristisch schnell vom Tisch zu haben, um den Eindruck zu vermeiden, es gebe eine größere und vor allem weiterhin existierende rechtsterroristische Struktur in Deutschland.
Dabei wäre es möglicherweise effektiver gewesen, die Verfahren gegen Zschäpe und die mutmaßlichen NSU-Unterstützer zu trennen. Eine Gefahr der Verjährung hätte nicht bestanden, und das Gericht hätte sich zunächst stärker auf die Täterschaft Zschäpes und die Frage der Existenz einer terroristischen Vereinigung konzentrieren können. Das hätte die Dauer eines ersten Prozesses gegen die Hauptangeklagte deutlich verkürzen und die sich anschließende Hauptverhandlung in dem Verfahren gegen die Unterstützer beschleunigen können.
Aber so ist es nicht gekommen. Und so werden Ermittlungsbehörden und Justiz mit dem Makel leben müssen, an der Aufklärung des NSU gescheitert zu sein.
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