Die von Beate Zschäpe mit ihrem neuen, mittlerweile fünften Anwalt Hermann Borchert gemeinsam erarbeitete Aussage stand noch bevor, da bezweifelten einige Medien schon ganz offen die Erfolgsaussichten. Schließlich – so wussten sie zu berichten – soll der Münchner Strafverteidiger Borchert doch vor Jahren schon mal einen anderen Schwerkriminellen zu einer haarsträubenden Aussage vor Gericht veranlasst haben, die diesen vollends unglaubwürdig gemacht und ins Gefängnis gebracht hätte. Und schmückt sich Borchert auf seiner Internetseite nicht zudem noch mit einem umstrittenen, weil in Deutschland nicht anerkannten tschechischen Doktortitel? Das alles, so das Fazit, könne ja nur in die Hose gehen.
Nach Zschäpes 53 Seiten langer E
n langer Erklärung im Münchner NSU-Prozess vergangene Woche ist man geneigt, der Prognose zu folgen. In einer geradezu anbiedernden Art bestätigt die Hauptangeklagte darin das Anklagekonstrukt der Bundesanwaltschaft von einer abgeschotteten Terrorzelle, bestreitet aber gleichzeitig ihr Mittun an den Verbrechen. Im Gegenteil, sie habe sogar versucht, die Jungs von den Morden abzuhalten, beteuert sie. Ein Duo also, das ohne politisches Motiv Ausländer und Polizisten abknallt, aber sonst tierlieb und hilfsbereit ist, jedoch gleichzeitig die gemeinsame Freundin in ein perfides emotionales Abhängigkeitsverhältnis verwickelt, was dieser einen Ausstieg unmöglich macht? Kaum zu glauben, aber so verkündet.Nach fast 300 Verhandlungstagen im NSU-Prozess kann man Beate Zschäpe nicht unbedingt nachsagen, dass sie ein glückliches Händchen bei der Auswahl ihrer Anwälte hatte. Da ist zunächst das – inzwischen von ihr kaltgestellte – Verteidiger-Trio Heer/Stahl/Sturm, das zweieinhalb Jahre lang eine für alle Beobachter rätselhafte Prozessstrategie verfolgte. Das Schweigegelübde, das die drei ihrer Mandantin auferlegt hatten, bezogen sie offensichtlich auch auf sich selbst und verzichteten weitgehend auf Zeugenbefragungen und Beweisanträge, mit denen das durchaus wacklige Anklagekonstrukt ins Wanken gebracht und die Verstrickung des Verfassungsschutzes in die NSU-Affäre stärker beleuchtet hätte werden können. Der seit vergangenem Sommer vierte Anwalt an ihrer Seite, Borcherts Kanzlei-Kollege Mathias Grasel, sprüht an Prozesstagen bislang auch nicht gerade vor Engagement. Die Rettung vor der Sicherungsverwahrung verspricht sich Zschäpe nun also offenbar von Verteidiger Nr. 5, Hermann Borchert, der offenbar schon seit Sommer 2014 im Hintergrund Fäden zieht und sowohl die Angeklagte als auch Grasel berät.Auf seiner Internetseite preist sich Borchert als „einer der erfahrensten Strafverteidiger in München, kompetent seit 32 Jahren“. Er sei bundesweit auf allen Gebieten des Strafrechts tätig, ihn reize „bis zum heutigen Tage die Herausforderung, Mandanten beim Kampf mit der Justiz – insbesondere bei der Frage, ob jemand zu bestrafen ist oder nicht – zu helfen“.In den 1990ern arbeitete Borchert nach eigenen Angaben zwei Jahre lang in der Kanzlei des Münchner Star-Verteidigers Rolf Bossi mit, bevor er 1997 seine eigene Kanzlei eröffnete. Schlagzeilen allerdings hat er im Gegensatz zu Bossi bislang eher wenig gemacht, zu seinen Mandanten gehörten unter anderem Juwelenräuber, Taschendiebe, Pädophile und – zuletzt – „Johnny Sado“, der im Internet nach Partnern für perverse Sexspiele suchte.„Prozessualen Selbstmord“?Nun also verteidigt er mit Beate Zschäpe eine mutmaßliche Terroristin. Man muss Borchert zugutehalten, dass er im Unterschied zum Altverteidiger-Trio wenigstens schon mal eine Marke gesetzt hat: Die Erklärung Zschäpes ist bei aller Unzulänglichkeit eine Zäsur in dem bislang eher unspektakulär dahinplätschernden NSU-Prozess. Dafür spricht der Umstand, dass sich nun auch der Mitangeklagte Ralf Wohlleben dazu entschlossen hat, sein Schweigen vor Gericht zu beenden.Auf das prozesstaktische Instrument von Aussageverweigerung und Einlassung geht Borchert übrigens auch auf seiner Internet-seite ein. In einem Strafverfahren könne Schweigen zum Erfolg führen, schreibt Borchert dort. Gleichwohl sei in vielen Fällen auch das Geständnis eine richtige Taktik. „Aber ich sage, alles zu seiner Zeit und nach rechtskundiger Beratung.“Im NSU-Prozess sah Borchert für seine Mandantin diese Zeit offenbar als gekommen an. Keine überraschende Erkenntnis allerdings, auch viele der Nebenkläger-Anwälte hatten zuvor bereits eingeschätzt, dass sich Zschäpe nun endlich erklären müsse, wolle sie eine Verurteilung zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung doch noch abwenden. Heer/Stahl/Sturm hielten hingegen bis zuletzt daran fest, dass eine Einlassung ihrer Mandantin einem „prozessualen Selbstmord“ gleichkäme.Wer behält Recht – die alten oder die neuen Verteidiger? Es ist noch zu früh für eine Antwort. Denn Anwalt Borchert und sein junger Kollege Grasel haben es in der Hand, die Aussagebereitschaft Zschäpes nach der desaströsen Erklärung von vergangener Woche noch in einen Vorteil für ihre Mandantin umzuwandeln. Nur darum kann es den Verteidigern schließlich gehen. Voraussetzung dafür aber ist es, dass Zschäpe die nun anstehenden Fragen des Gerichts detailgenauer beantwortet, als sie es in ihrer 53-seitigen Einlassung tat.Wie zu hören ist, hat der Vorsitzende Richter bereits mehrere Dutzend schriftlicher Fragen an Zschäpe übergeben lassen. Es liegt nun an Borchert, seine Mandantin dazu zu bringen, endlich die bislang von ihr so hartnäckig verweigerte Aufklärung der NSU-Mordserie entscheidend voranzubringen. Nur ein solcher Akt tätiger Reue, das weiß der Anwalt, könnte seine Mandantin noch vor einer Sicherungsverwahrung retten.