Der Überfall ereignet sich am 28. November 1991. Mike Baginski, damals 21 Jahre alt, geht am Abend in eine Diskothek in Nordhausen, in Thüringen. Als er herauskommt, wird er von Rechten erst angepöbelt und dann brutal zusammengeschlagen. Immer wieder treten die Angreifer ihrem wehrlos am Boden liegenden Opfer ins Gesicht. Sein Vater Rolf Baginski will ihm zu Hilfe eilen, da stellt sich ihm ein weiterer Neonazi in den Weg und beginnt sofort damit, auf ihn einzuschlagen. Der Angreifer ist Michael See, ein in der Region bekannter Neonazi, der sich von seinen Freunden „Adolf“ nennen lässt. Vater und Sohn Baginski kommen ins Krankenhaus, ringen mit dem Tod. Sechs Jahre nach dem brutalen Überfall erliegt Rolf Baginski den Spätfolgen seiner Verletzungen. Er wurde 55 Jahre alt.
Vor einigen Monaten erst hat die Amadeu-Antonio-Stiftung Rolf Baginski in die Liste der Todesopfer rechter Gewalt aufgenommen. Ein längst überfälliger Schritt: Baginski war der zwölfte von insgesamt 213 Menschen, die nach der Wiedervereinigung bis heute von Neonazis getötet wurden.
Die drei Täter kommen damals mit vergleichsweise geringen Haftstrafen davon. Die 50.000 D-Mark Entschädigung, die sie laut Urteil an den schwerstverletzten Mike Baginski und seinen Vater überweisen sollten, bezahlen sie jedoch nie. Angeblich verfügten sie nicht über entsprechendes Einkommen. Im Fall des Haupttäters, dem Thüringer Neonazi Michael See, stimmt das allerdings nicht: Als V-Mann des Verfassungsschutzes mit dem Decknamen „Tarif“ streicht See in den Jahren nach dem Überfall eine hohe fünfstellige Summe als Spitzelhonorar ein. Zwei Linken-Politikerinnen fordern nun späte Gerechtigkeit für die Opfer und wollen dazu den Verfassungsschutz in die Pflicht nehmen.
Am Abend des Überfalls im November 1991 ist Mikes Vater Rolf Baginski, 49, in der Nähe der Diskothek. Als er sieht, wie sein Sohn zusammengeschlagen wird, will er ihm beistehen. Aber See, mit gerade einmal 17 Jahren schon ein wegen seiner Brutalität gefürchteter Neonazi, schlägt den Vater zu Boden und tritt ihm dann mit seinen Stahlkappenstiefeln ins Gesicht. Immer und immer wieder, selbst dann noch, als Rolf Baginski schon röchelnd am Boden liegt und sich nicht mehr bewegt.
See selbst räumt bei der Polizei ein, gezielt gegen den Kopf getreten zu haben. „Ich konnte mich konkret erinnern, dass die Personen wie ‚Assis‘ aussahen. Ich meine damit, dass sie einen ungepflegten und dreckigen Eindruck auf mich machten“, begründete er seinen Gewaltausbruch. Medien berichteten später, See habe in der U-Haft Mithäftlingen gegenüber die Opfer verächtlich als „Slawen“ bezeichnet.
Spitzel „Tarif“ kassiert
Obwohl beide Opfer lebensgefährlich verletzt ins Krankenhaus eingeliefert werden, fortan aufgrund bleibender Schäden kein selbstbestimmtes Leben mehr führen können und auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, zeigt das Landgericht Erfurt Milde mit den Tätern. Der Hauptangeklagte Michael See bekommt eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren in einer Jugendhaftanstalt. Er sitzt die Strafe nicht voll ab, wird vorzeitig entlassen. Den Anklagevorwurf des versuchten Totschlags verwirft das Gericht, es verurteilt See nur wegen schwerer Körperverletzung. Seine rassistische Tatmotivation, die sich aus seinen Aussagen bei der Polizei und einem in der U-Haft geschriebenen Brief ergibt, lassen die Richter unberücksichtigt.
Noch in der Haft wird See vom Verfassungsschutz angeworben. Er sagt später, er habe 1994/95 aus der rechten Szene aussteigen wollen und daher den Verfassungsschutz um Hilfe gebeten. Dort habe man ihn jedoch gedrängt, als V-Mann mit dem Decknamen „Tarif“ die Neonaziszene aufzuklären.
Für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) war der gerade volljährig gewordene Neonazi ein ziemlich dicker Fisch im braunen Naziteich von Thüringen. See leitete anfangs die Thüringer Neonazi-Kameradschaft Leinefelde und deren Wehrsportgruppe, war an der Gründung der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“ (FAP) und der rechtsextremen Organisation „Aktion Volkswille“ beteiligt. Außerdem unterhielt er vielfältige Kontakte zu rechtsterroristischen Netzwerken wie Combat18 und Blood&Honour sowie zu führenden Rechtsextremen wie Tino Brandt, Ralf Wohlleben und André Kapke, die als Unterstützer der Zwickauer Terrorzelle des „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) galten. Nach seiner Heirat zog See um, er änderte seinen Namen und lebte nun in Niedersachsen, ohne seine engen Bindungen an die Szene in der Thüringer Heimat aufzugeben. Im Jahr 2001 kandidierte er für die NPD bei den Kommunalwahlen in Hannoversch Münden.
Dass See alias „Tarif“ einer der wichtigsten V-Leute des BfV war, geht auch aus der Honorarliste im Zentralregister des Bundesamtes hervor. Laut dieser internen Liste kassierte „Tarif“ zwischen 1995 und seinem angeblichen Ausstieg als V-Mann im Jahre 2001 insgesamt mindestens 66.000 D-Mark. Aus diesen Einkünften hätte er locker seinen Anteil an der Opferentschädigung für Rolf und Mike Baginski leisten können. Aber See gab weiterhin vor, mittellos zu sein. Auch Zwangsvollstreckungen blieben erfolglos. Als nach dem Auffliegen der V-Mann-Tätigkeit Sees im Jahre 2013 ein Anwalt der Baginskis versuchte, auf juristischem Wege auf das Spitzelhonorar zuzugreifen, schlug der Versuch fehl. Weil Honorare für V-Leute wegen der Geheimhaltung offiziell nicht existieren, dürfen sie auch nicht als offizielles Einkommen angerechnet werden, so die Gesetzeslage. Deshalb zahlen auch die – steuerfinanzierten! – Verfassungsschutzbehörden und nicht die Spitzel die Steuern auf diese Honorare.
In seiner Zeit als V-Mann publizierte See jahrelang die rassistische Nazi-Postille Sonnenbanner. Ein Exemplar dieses Blattes wurde in der 1998 ausgehobenen Bombenwerkstatt der Zwickauer NSU-Zelle in Jena gefunden. In Artikeln des Sonnenbanner wird unter anderem das Konzept autonomer Kämpferzellen propagiert, die im Untergrund das demokratische System der Bundesrepublik bekämpfen: die Blaupause für Gruppen wie den NSU.
Nach seiner Enttarnung im Jahr 2013 behauptete „Tarif“ wiederholt, sein Verbindungsführer vom BfV habe regelmäßig die Sonnenbanner-Artikel redigiert. Das Heft sei zudem mit Geld finanziert worden, das unter anderem vom BfV stammte. Schließlich, so See, habe er 1999 Informationen über das NSU-Trio dem Verfassungsschutz übermittelt, die dort allerdings nicht weiterverfolgt worden seien.
Akten verschwinden
Ob all das stimmte, konnte weder im Münchner NSU-Prozess noch in den beiden NSU-Untersuchungsausschüssen des Bundestages geklärt werden. Das damals noch von Hans-Georg Maaßen geführte BfV bestritt jedenfalls die Behauptungen seines ehemaligen V-Manns entschieden und verwies auf die Aktenlage. Die ist allerdings im Fall von „Tarif“ undurchsichtig. So gehörte die Akte des V-Manns zu den Spitzelunterlagen aus der Thüringer Naziszene, die wenige Tage nach dem Auffliegen des NSU im November 2011 im BfV vernichtet wurden. Angeblich aus Datenschutzgründen – und weil sie keine inhaltliche Verbindung zum NSU aufwiesen. Drei Jahre später jedoch tauchten die V-Mann-Berichte von „Tarif“ plötzlich wieder im BfV-Archiv auf und wurden dem NSU-Untersuchungsausschuss vorgelegt.
Allerdings blieb offen, ob die „Tarif“-Akte vom BfV vorher manipuliert wurde – so waren die darin befindlichen Dokumente nicht wie üblich mit Seitenzahlen versehen. Ob Berichte entfernt wurden oder nicht, lässt sich im Nachhinein also nicht mehr feststellen. So lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen, ob der Verfassungsschutz jemals seine Quelle „Tarif“ dazu gedrängt hatte, die Opfer des brutalen Überfalls von Nordhausen zu entschädigen.
Rolf Baginski wurde nach dem Überfall in einem Heim für geistig Behinderte betreut. Am 4. September 1997 starb er – 55-jährig – an den Spätfolgen des Überfalls. Sein Sohn Mike Baginski arbeitet heute in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung in der Nähe von Eisenach. Die Amadeu-Antonio-Stiftung schreibt, der 51-Jährige leide wegen der beim Überfall 1991 erlittenen Verletzungen an einer psychischen Behinderung. Er sei traumatisiert und auf die Betreuung durch Dritte angewiesen: „Ein Vertrauter aus seinem Umfeld teilt uns mit, dass er in sich zurückgezogen sei, jedoch gelegentlich durch die Wahrnehmung sportlicher Angebote ‚aus sich herauskommt‘.“ Doch was von allen Betreuer*innen und vertrauten Personen betont wird, ist, dass Mike Baginski die Chance auf ein normales Leben in der Nacht der Tat genommen wurde, dass er den Angriff, seine Folgen und den Tod seines Vaters nie verarbeitet hat.
Die Thüringer Linken-Abgeordnete Katharina König-Preuss begrüßt die späte Anerkennung von Rolf Baginski als Todesopfer rechter Gewalt. „Der Haupttäter und spätere V-Mann Michael See gestand eine rassistische Tatmotivation ein, was jedoch im Gerichtsverfahren nicht beachtet wurde“, sagt sie. Da See, der heute in Schweden einen Gutshof betreibt, den ihm auferlegten Schadenersatz nie beglichen hat, will die Linken-Politikerin nun das BfV in die Pflicht nehmen. „Das BfV wusste, welche massive Gewalttat Michael See begangen hatte. Daher muss das Bundesamt jetzt die Entschädigungszahlungen, die ihr V-Mann hätte zahlen müssen, an den noch lebenden Sohn Mike Baginski leisten.“
Auch die Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner sieht eine Verantwortung beim Verfassungsschutz. „Die Behörde hat einen schweren Gewalttäter finanziell alimentiert, wofür sie jetzt die Verantwortung übernehmen muss, statt die Kosten für die Betroffenen alleine der Solidargemeinschaft aufzuerlegen“, sagt sie.
Der Verfassungsschutz reagiert kühl auf diese Forderung. „Das BfV äußert sich grundsätzlich nicht zu operativen Belangen. Das BfV kommentiert zudem grundsätzlich keine Äußerungen von Politikerinnen und Politikern“, teilte ein Sprecher auf Anfrage lapidar mit.
Kommentare 9
Der Verfassungsschutz ist ein Fall für den "Ups".
Wer ist bei uns wohl Rechts bis rechtsoffen: Der Staatsapparat oder dessen andersdenkenden Kritiker auf den Straßen?
solche typen wie see gehören lebenslang hinter gitter. und müssen einmal im monat die füße ihrer opfer ablecken.
der hof in schweden gehört gepfändet.
ich weiß, das wird alles nie passieren, aber ich bekomme jedes mal einen dicken hals, wenn ich über die übliche staatliche milde ggü. faschistischen schlägern und mördern lese. 213 ermordete, und das sind sicher nicht mal alle. widerliches pack.
aber der faschismus war, ist und bleibt der letzte trumpf des kapitals.
Danke Andreas Förster, daß Sie uns an dieses Unrecht erinnern.
Und muß dabei an ein Zitat von Muhammed Ali denken:
"Der Feind (Rassismus) ist >mitten< unter uns..."
ZUSTIMMUNG: Unrecht vergeht nicht. Niemals.
Der Umgang mit Opfern setzt eine Opferkultur voraus. Kultur? In Deutschland?
Wer einen Blick über den eigenen Tellerand und Landesgrenzen hinweg wagt, sieht: der Umgang mit Opfern ist höchst unterschiedlich geregelt.
Beispiel: Frühere Heimkinder.
Die Republik Irland hat Opfer auf ihrem Territorium pauschal vergütet. Mit einem Fixbetrag, m. W. mit 77.000 € pro Person.
Auch Österreich hat eine Opferkultur in dieser causa gezeigt.
Kommen wir nun zu etwas Unerfreulicherem: zu Deutschland.
Der bunte Bogen an Opfern ist beachtlich, die Zahl an Opfern noch weit mehr.
Ob
° Herero und Nama im ehemaligen Südwest-Afrika, heute Namibia,
° Juden während des 12jährigen Reiches von 1933 bis 1945,
° Heimkinder in der alten BRD der 1950er bis 1970er Jahre,
° Heimkinder in der alten DDR,
° Opfer sexueller Übergriffe,
° Opfer sexueller Übergriffe im Rahmen und Namen der Katholischen Kirche,
° bis hin zu Opfern der beschriebenen Art im Kontext 1990 ff.:
die Vertuschung, Verleugnung und Verdrängung der Millionenfachen Vergehen findet keine angemessenen sprachlichen Attributierungen.
Als eines dieser vielen Opfer ahne ich, wie andere Betroffene, etwa Herr Mike Baginski, an den Taten UND besonders: einer angemessenen Entschuldigung und Entschädigung leiden.
DEUTSCHE GEWALT wird von Staats wegen gefördert, geduldet, geschaffen.
Zivilisation ist eine gute Sache. Wird Zeit, endlich damit anzufangen.
HIER UND JETZT.
Unfassbar...
Seit Maaßen ist der Fall doch klar ^^ Ich meine dieser Typ war der "Chef" von dem Laden. Auf dem rechten Auge blind.
Wie viele gleichgesinnte der Wohl in seinen Dienstjahren toleriert oder gar gezüchtet hat? Und sah es davor besser aus ? Wohl eher nicht
Eine schreiende Ungerechtigkeit.
Ohne einer Law-and-Order-Politik ins Wort reden zu wollen, ist mir das Strafmaß, das bei versuchtem oder vollzogenem Totschlag, schwerer Körperverletzung, Menschenhandel, Zuhälterei und weiteren für das Opfer zutiefst traumatisierenden Taten oft zur Anwendung kommt, einfach unbegreiflich. Auch diese durch und durch niederträchtige Tat hätte viel, viel härter bestraft werden müssen und es ist ein Skandal, dass dies nicht geschehen ist.
Mein Eindruck ist, dass viel zu oft Empathie für das Opfer ausbleibt, und möglicherweise sogar eine unterschwellige Solidarisierung mit dem Täter (dem 'Stärkeren') stattfindet.
Auf einen zur Aufklärung fähigen und willigen U-Ausschuss muss man wohl nicht hoffen. Aber so als Bürger möchte man eben nach all den Vorfällen schon mal hören, was u.a. im Verfassungsschutz so los ist. Wäre der auch noch auf dem linken Auge ähnlich blind wie auf dem rechten, könnte er schon fast die Arbeit einstellen.
Einen Dank an Herrn Förster. Bleibt nun allerdings die Frage, ob dieser Artikel die eigentlich dringlich erforderlichen Folgen auslösen kann.
"Weil Honorare für V-Leute wegen der Geheimhaltung offiziell nicht existieren, dürfen sie auch nicht als offizielles Einkommen angerechnet werden, so die Gesetzeslage"
Hmm, interessant. Gleich mal gucken, wo hier in der Nähe 'ne anerkannte Extremistentruppe mit zertifiziertem Schlapphut-Anschluss residiert. Man gönnt sich ja sonst nix...