Wie starb der NSU?

Rechtsterrorismus Thüringens Landtag untersucht endlich den rätselhaften Tod von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos
Ausgabe 35/2015

Das gestreifte Sweatshirt mit Kapuze hängt ordentlich auf dem Bügel, daneben eine hellgraue Outdoor-Jacke. In den Fächern der schmalen Einbauschränke des Wohnmobils liegen Fahrradhelme, Sportsachen, ordentlich gefaltete Shirts und Pullover. Auch der Kühlschrank ist gut gefüllt: Schwarzwälder Schinken, Curry- und Bockwürste, Ketchup, Fleischsalat, Schnittkäse, Fruchtmilch, Joghurt, Schokolade, ein Päckchen „Du darfst“-Margarine. Die beiden Camper in diesem Fahrzeug, das legen die Fotos aus der Ermittlungsakte nahe, hätten noch einige Zeit herumfahren können.

Sind sie aber nicht. Sie sind gestorben in diesem Fahrzeug, am 4. November 2011, kurz nach zwölf Uhr. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatten drei Stunden zuvor eine Sparkassenfiliale in der thüringischen Kreisstadt Eisenach überfallen, waren danach mit ihrem Wohnmobil in ein ruhiges Neubaugebiet im nahen Ortsteil Stregda gefahren und parkten dort. Als gegen zwölf Uhr eine Polizeistreife hält und zwei Beamte aussteigen, fallen in dem Fahrzeug im Abstand von wenigen Sekunden Schüsse. Dann lodern Flammen aus dem Dach.

Es ist das ebenso spektakuläre wie bis heute rätselhafte Ende der rechten Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). Mit Böhnhardt und Mundlos sterben zwei Neonazis, die fast 14 Jahre lang im Untergrund lebten. Die beiden Männer sollen allein neun Migranten und eine Polizistin erschossen sowie 15 Raubüberfälle ausgeführt haben. Beate Zschäpe, ihre Gefährtin, steht seit mehr als zwei Jahren in München vor Gericht, weil sie an den Taten indirekt mitgewirkt haben soll. Sie hatte knapp drei Stunden nach dem Tod ihrer beiden Freunde die gemeinsame Wohnung des Trios in Zwickau in Brand gesetzt und war geflohen, bevor sie sich vier Tage später der Polizei stellte.

Im Münchner NSU-Prozess spielen die Eisenacher Ereignisse des 4. November 2011 bislang nur eine Nebenrolle. Auch in der Anklageschrift gegen Zschäpe und ihre vier mutmaßlichen Helfer spart die Bundesanwaltschaft den blutigen Showdown in Stregda weitgehend aus. Was aber ist der Grund für die offensichtliche Zurückhaltung der Ermittler, die Abläufe dieses Tages genauer zu untersuchen? Vielleicht ist es die Sorge, eine Aufklärung des Geschehens könnte einmal mehr deutlich machen, dass die Sicherheitsbehörden vor dem 4. November 2011 in Sachen NSU gar nicht so ahnungslos waren, wie sie sich bis heute geben.

Diesen Verdacht äußerten auch Feuerwehrleute, die das brennende Wohnmobil in Stregda gelöscht hatten. Anfang Juni hatte sie der Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss vorgeladen. Erstmals wurden sie befragt, denn die Bundesanwaltschaft hat sie nie zu den Vorgängen vom 4. November vernommen. Dabei wussten sie mehrere bislang unbekannte Details zu berichten.

Massenhaft Zivilpolizei

So sagten sie aus, dass die Polizei vor Ort sehr ungewöhnlich agiert habe. Einem Feuerwehrmann etwa war die hohe Zahl von Zivilbeamten aufgefallen, die sich am Brandort befunden haben. Er sei mit seinen Kameraden etwa eine Viertelstunde nach dem Ausbruch des Feuers eingetroffen. Zu diesem Zeitpunkt hätten sich dort außer zwei Uniformierten bereits „zwischen fünf und zehn Zivilbeamte“ befunden. Innerhalb kurzer Zeit seien immer mehr Polizisten gekommen, am Ende, so schätzte er, waren 20 bis 30 Beamte am Brandort. „Für einen Fahrzeugbrand sind das ungewöhnlich viele“, sagte er. „Selbst wenn es Tote gibt, erscheinen in vergleichbaren Fällen maximal sechs Polizisten vor Ort.“

Als ungewöhnlich bezeichneten es gleich mehrere Feuerwehrleute, dass die Polizei ihnen das Löschen des Feuers im Fahrzeug strikt untersagt hatte, obwohl man nach dem Öffnen der Seitentür die Beine einer im Fahrzeug liegenden Person gesehen habe. Normalerweise gehe Menschenrettung in solchen Situationen vor, sagte einer der Zeugen. Und man habe ja auch nicht wissen können, ob die Person nicht noch am Leben sei. „Aber ein Polizeibeamter sagte uns, wir dürften nicht weiter löschen, um keine Spuren zu verwischen.“ Er habe daher den Eindruck gehabt, dass die Polizei schon gewusst habe, dass die Personen im Wohnmobil tot sind.

Auch der Einsatzchef der Eisenacher Berufsfeuerwehr bestätigte, dass die Polizei frühzeitig das Kommando übernommen hatte. Den Feuerwehrleuten sei ein Betreten des Wohnmobils strikt verboten worden. Selbst eine Nachkontrolle, mit der üblicherweise nach möglichen Glutnestern im Inneren des Wohnmobils gesucht wird, sei untersagt worden.

Der Einsatzchef bestätigte auch, dass die Polizei die Speicherkarte der Kamera beschlagnahmt hatte, mit der die Feuerwehr ihren Einsatz in Eisenach-Stregda dokumentieren wollte. Auf der Speicherkarte hätten sich Aufnahmen aus dem Inneren des Wohnmobils befunden. Erst viel später habe die Polizei diese Speicherkarte zurückgegeben. „Sie war allerdings leer, die darauf befindlichen Aufnahmen sind gelöscht worden“, sagte der Beamte aus. Bis heute sind diese Aufnahmen, die ersten Fotos aus dem Inneren des Wohnmobils, verschwunden. In den Akten finden sich nur die Tatortfotos, die nach dem Abtransport des Fahrzeugs in eine Garage von der Polizei gefertigt worden waren.

Damit können aber auch die Widersprüche nicht geklärt werden, die sich aus den Beobachtungen der Feuerwehrmänner ergeben. So sagten drei von ihnen, die durch die offene Seitentür in das Fahrzeug hineingeschaut hatten, übereinstimmend aus, sie hätten die Beine und Füße einer Person gesehen, die ihrer Beschreibung nach auf dem Rücken gelegen haben muss. Dabei handelte es sich offenbar um die Leiche von Böhnhardt. Auf den Tatortfotos der Polizei hingegen liegt Böhnhardt auf dem Bauch im Gang des Fahrzeugs. Die Lage des Körpers auf dem Foto ist allerdings so, dass ihn die Feuerwehrleute von ihrem Standort außerhalb des Wohnmobils aus nicht hätten sehen können. Wurde die Leiche also anders hingelegt? Tatsächlich konnten die Zeugen vor dem Ausschuss dann auch nicht eine später von der Polizei angefertigte Tatortskizze bestätigen. „Wenn die Leiche im Gang so dagelegen hätte wie auf der Skizze, dann hätten wir ihre Füße und Unterschenkel von der Tür aus gar nicht sehen können“, sagte einer von ihnen.

Von besonderem Gewicht ist die Aussage eines vierten Feuerwehrmannes, der kurz nach dem Löschen in das Fahrzeug geklettert war und Fotos geschossen hatte. Ihm hatte die Polizei nach dem Verlassen des Wohnmobils die Speicherkarte seiner Kamera weggenommen. Auch er sagte aus, dass die Leiche im Gang auf dem Rücken gelegen habe. Außerdem habe sich noch nicht so viel Brandschutt auf dem Boden, den Möbeln und den Leichen befunden wie auf den späteren Tatortfotos. Offenbar habe sich der Schutt erst beim Transport des Fahrzeugs von der Innenverkleidung gelöst.

Diese Aussage ist deshalb von Belang, weil der Feuerwehrmann gleichzeitig angab, keine Waffen im Inneren des Fahrzeugs gesehen zu haben. Auf den späteren Tatortfotos hingegen liegen auf der Sitzbank, dem Tisch und dem Herd eine Maschinenpistole und zwei Pistolen – das hätte er kaum übersehen können, da er nach eigener Aussage direkt neben der Sitzecke stand, als er die Fotos machte.

Neue Tatortfotos

Aber warum sollte die Lage von Böhnhardts Leiche verändert worden sein? Und warum sind plötzlich Waffen da, die vorher niemand gesehen hatte? An diesem Donnerstag will der Thüringer Ausschuss diese Fragen erneut erörtern, bald sollen auch Einsatzkräfte der Polizei darauf Antworten geben. Sie werden auch erklären müssen, warum ein Polizist bereits am späten Abend des 4. November um 23.13 Uhr eine Sterbeanzeige über Uwe Mundlos ausfüllte, obwohl die Identifizierung der Leiche in der Rechtsmedizin erst früh um drei Uhr erfolgte. Und ob tatsächlich, wie es ein Zeuge vor dem Ausschuss aussagte, Tage nach dem Einsatz alle beteiligten Feuerwehrleute von Zivilbeamten einzeln vernommen wurden, ohne dass ein Protokoll darüber angefertigt wurde.

Nicht zuletzt sollen die Zeugen auch klären, ob die auffällig vielen Zivilbeamten in Stregda tatsächlich alles Angehörige der Gothaer Polizeidirektion waren oder möglicherweise auch aus anderen Behörden stammten. Dazu wird ihnen der Ausschuss Bilder vorlegen, die eine Fotografin und ein Kameramann am 4. November 2011 am Brandort gemacht hatten. Die beiden Journalisten waren an jenem Tag bereits um 12.24 Uhr, also etwa 20 Minuten nach Ausbruch des Feuers, dort und hatten Aufnahmen gemacht. Von den Ermittlern sind auch diese beiden Zeugen nie befragt worden. Und auch für ihre Bilder hat sich bis auf den Ausschuss bislang niemand interessiert.

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