Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird normalerweise streng geahndet. Im Internet dagegen scheint er kaum jemanden zu interessieren. 40 Prozent der User zwischen 10 und 19 Jahren werden online sexuell belästigt, das ergab eine Studie der Soziologin Catarina Katzer an der Universität Köln, die 1.700 Kinder und Jugendliche in dieser Altersspanne befragt hat. Besonders anfällig für getarnte Übergriffe sind Messenger-Programme, Kinderchats und sogenannte Open-World-Spiele. Sie erlauben die Vernetzung und Interaktion der Spieler über sämtliche Grenzen hinweg. Die meisten Anbieter verzichten obendrein auf eine verlässliche Altersverifikation. Alternative Kontrollinstanzen wie geschulte Ansprechpartner oder Lehrer, die sich auskennen, gibt es noch kaum.
Pädo-Kriminelle nutzen diese Sicherheitslücke aus. Sie schreiben ihre Opfer gezielt über die Chatfunktion von Online- Spielen an. Cybergrooming nennt man das virtuelle Pendant zum Anquatschen auf dem Spielplatz. Mit dem Unterschied, dass Kinder in der analogen Welt sehen, mit wem sie es zu tun haben und Erwachsene sich sofort einschalten können. Im Internet hingegen haben Eltern oft keine Ahnung, wo ihre Kinder surfen, mit wem sie chatten. Das kann fatale Folgen haben.
Beispielhaft steht der Fall eines 33-Jährigen, der Anfang 2017 zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde. Zwischen 2013 und 2016 hatte der Mann fast einhundert Kinder online sexuell belästigt. Er tarnte sich mit der Identität einer Zwölfjährigen und brachte über den Chat des Spiels „MovieStarPlanet“ Kinder dazu, sich vor der Webkamera selbst zu befriedigen. Er nutzte die Bilder, um weitere pornografische Akte von den Minderjährigen zu erpressen. Eines der Mädchen fand schließlich den Mut, Anzeige zu erstatten. Wie viele andere auch nutzte der Täter den virtuellen Spiele-Raum mit seiner harmlosen Grafik, um ungestört den sexuellen Missbrauch zu planen und zu begehen. Die Risiken solcher Angebote sind lange bekannt – ein öffentlicher Diskurs über Konsequenzen bleibt jedoch weitestgehend aus. Denn die Digitalisierung von Jugend und Schule ist ein großes Geschäft, das will man offenbar nicht mit dem Thema sexualisierte Gewalt stören. Dabei wäre die Zeit vor der Bundestagswahl bestens dafür geeignet. Wie können Anbieter und Hersteller stärker in die Pflicht genommen werden? Was kann und muss ein gesetzlicher Schutz bieten?
FDP setzt auf Selbstkontrolle
Diese Fragen stellt sich auch die weltweit gegen sexuellen Missbrauch von Kindern im Netz kämpfende Organisation Innocence in Danger. Acht Wochen vor der Wahl verschickte sie entsprechende Wahlprüfsteine an die deutschen Parteien. Die Fragen zielten vor allem darauf ab, zu erfahren, wie die Parteien jugendliche Bürger im Internet effektiver schützen wollen. CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke antworteten, die AfD äußerte sich ihrerseits nicht zu den Fragen. Die Antworten der fünf Parteien sind geprägt von einer Mischung aus Ratlosigkeit, Naivität und Desinteresse.
Die knappste Antwort kam von der FDP: Man setze beim Jugendmedienschutz auf die Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK), bei Computer- und Online- Spielen auf die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Diese regelt allerdings nur, welche Inhalte nicht kindgerecht sind. Das entscheidende Risiko, nämlich die Möglichkeit für Erwachsene, mit Kindern ungestört auch missbräuchlich zu interagieren, kommt im Katalog der zu prüfenden Parameter gar nicht vor. Die wichtigste Rolle beim Umgang mit Medien kommt laut den Freien Demokraten ohnehin den Eltern zu. Ähnlich sieht das die Linke, setzte aber noch einen obendrauf. Im Hinblick auf die Verpflichtung von Anbietern stellt die Partei klar: „eine patriarchal gedachte Verbots-Pädagogik“, die auf „repressiv verstandenem Kinderschutz“ basierte, wäre entgegengesetzt zum „emanzipatorischen Menschenbild“ der Partei. Zudem sei der Schutz vor Kriminellen und pädophil Veranlagten eine Frage der adäquaten Psychotherapie, die Sexualstraftätern zukommen müsse. Die Antwort ist eine Mischung aus unbeholfener Ablehnung von gesetzlichen Maßnahmen und dem naiven Glauben, Kinder könnten mit genug Aufklärung schon auf sich selbst Acht geben.
Delikt ohne Gesetz
Ausführlicher antworteten die Grünen, SPD und CDU/CSU. Die Union bemerkt eingangs immerhin, dass sich „Schutzkonzepte aus der Offline-Welt nur begrenzt in einem globalen Medium wie dem Internet“ einrichten lassen. Aber dafür habe man ja bereits das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet. Ungünstig nur, dass dieses lediglich soziale Medien, aber keine Online-Spiele berücksichtigt. Immerhin findet sich der brauchbare Ansatz der Versuchsstrafbarkeit. Das heißt, die Anbahnung sexueller Kontakte im Netz soll strafbar sein, auch wenn es sich beim Gegenüber um einen Ermittler handelt, der sich als Kind ausgibt. Bisher ist dieses Delikt nicht gesetzlich geregelt. Hersteller sollen zudem dazu verpflichtet werden, in ihren Endgeräten ein gesetzlich anerkanntes Jugendmedienschutz-Programm zu installieren. Das ist ein guter Vorschlag – der allerdings von dem Beisatz „wenn sich der Nutzer nicht dagegen entscheidet“ untergraben wird. Eine wirkliche Inpflichtnahme der Anbieter findet sich auch hier nicht.
Die Grünen setzen vor allem auf niederschwellige Beratungsangebote für Familien durch geschulte Fachkräfte. Verstöße von Anbietern sollen, im strafrechtlich relevanten Bereich, schneller und konsequenter geahndet werden. Die SPD fügt den erwähnten Punkten noch hinzu, dass es auf dem Gebiet mehr Forschung brauche. Außerdem wollen auch die Sozialdemokraten den technischen Jugendmedienschutz stärken und Anbieter dazu verpflichten, geschützte Nutzungsräume anzubieten. Wie das konkret aussehen soll, bleibt offen. Sollten allerdings die vorgeschlagenen Maßnahmen ignoriert werden, müssten Anbieter eine empfindlichen Geldbuße zahlen. Als Allheilmittel scheint den Parteien durchweg die Medienkompetenz. „Die Antworten haben mich überrascht“, sagt Innocence-in-Danger-Geschäftsführerin Julia von Weiler. „Als Wahlkampfslogan eignet sich Kinderschutz gut. Aber wenn es um konkrete Taten geht, wiegt der auf einmal nicht mehr so schwer.“
Die Stellungnahmen zeigen, dass man sich zwar halbherzig bemüht, Kinder zu schützen, und notfalls auch mal den Zeigefinger hebt, die eigentliche Problematik aber verkennt: Bisherige Schutzmechanismen reichen nicht aus. Sexuelle Belästigung von Kindern in der digitalen Welt ist Realität, die Gesetzgebung unzulänglich.
Sowohl der Jugendmedienschutz als auch der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag konzentrieren sich, grob gesagt, lediglich darauf, schädliche Inhalte von Kindern fernzuhalten. Wer über ein Spiel wie und mit wem kommuniziert, muss kein Betreiber kontrollieren. Einen solchen Schutz in Form von geschulten Moderatoren zu gewährleisten, würde einen großen personellen und finanziellen Aufwand bedeuten. Daran hat die Branche kein Interesse – und es zwingt sie auch niemand dazu.
Den Cybergrooming-Experten Thomas-Gabriel Rüdiger von der Fachhochschule der Polizei Brandenburg wundert, wie wenig dieser Aspekt in der politischen Debatte Thema ist: „Wie in der analogen Welt auch brauchen wir einen Rechtsrahmen, der unser Miteinander im Netz regelt, und dann auch Sicherheitskräfte, die diese Regeln durchsetzen.“ Das hätte laut Rüdiger den praktischen Nebeneffekt, dass die Hemmungen der Täter steigen. Bisher müssen sie kaum fürchten, beim Cybergrooming gestört zu werden. „Die Sicherheitsbehörden müssen neue gesetzliche Rahmenbedingungen erhalten, sie müssen massiv mit Personal, Budget und Equipment ausgestattet werden. Das einzuleiten ist Aufgabe der Politik“, sagt Rüdiger. Am liebsten sähe der Kriminologe einen Notruf-Button verpflichtend in alle Online-Games für Minderjährige installiert, ähnlich einem 110-Ruf, bei dem sich schnell und zuverlässig die Polizei einschaltet. Bisher steht nichts in dieser Richtung auf der politischen Agenda. Das mag auch daran liegen, dass Versuche der Reglementierung im Internet zum Vorwurf der Zensur in der Gesellschaft führen. Zuletzt zu beobachten beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Chinesische Verhältnisse?
Auch Julia von Weiler kennt diese Kritik. „Von Datenschützern müssen wir uns immer wieder anhören, wir wollten chinesische Verhältnisse schaffen. Dabei ist das Ziel lediglich, auch online einen effektiven Kinderschutz zu etablieren.“ Von Weiler erklärt, es reiche nicht, die Nutzer medienkompetent zu machen. „Wichtig ist auch eine klare gesetzliche Regelung, die sexuelle Gewalt gegenüber Kindern im Netz bestraft.“
Neben der Überarbeitung des rechtlichen Rahmens seien auch geschulte Eltern und Lehrer wichtig. Was die Benutzung von Apps und Messengern angeht, sind Schüler ihrer Eltern- und Lehrergeneration voraus. Eine verpflichtende Internetschulung für Kinder, Eltern und Lehrer könnte dem Abhilfe leisten. Dafür braucht es allerdings die finanziellen und technischen Mittel sowie entsprechendes Personal. Aktuell werden Lehrer händeringend gesucht und die, die als solche arbeiten, werden in einem randvollen Stundenplan kaum noch einen Internetführerschein unterbringen.
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