Die Kontrolle der Geheimdienste läuft normalerweise so: Die Kollegen von der G 10-Kommission, vom Nachrichtendienst und aus der Regierung treffen sich in einem abhörsicheren Stübchen im Berliner Reichstagsgebäude, schalten die Handys aus und lassen das Sekretariat auf die Frage, ob eine Sitzung stattfinde, freundlich ausrichten, davon wisse man nichts. Geheim ist es also. Die Sache mit der Kontrolle ist eine andere Frage.
Die G10-Kommission besteht aus vier Mitgliedern und ihren Stellvertretern, es sind ehemalige oder aktuelle Mitglieder des Deutschen Bundestags. Der Vorsitzende muss ein Jurist sein, mit der Befähigung zum Richteramt. Schließlich ist die Kommission so etwas Ähnliches wie ein Gericht. Sie soll darüber entscheiden, ob die Abhöraktionen der Nachrichtendienste rechtmäßig sind. Die richtigen Gerichte will man lieber nicht dabeihaben, bei Eingriffen in das Grundrecht auf das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Die halten vielleicht nicht dicht. So arbeitet man seit ein paar Jahrzehnten vertrauensvoll zusammen: Die Geheimdienstler vom BND stellen einen Antrag, dass man ein Telefon abhören oder ein paar E-Mails lesen möchte, die G 10-Kommission stimmt zu und die Regierung freut sich, dass alles so rechtsstaatlich abläuft. Vielleicht liest der BND auch mal ein paar mehr E-Mails, als die Kommissionsmitglieder genehmigt hatten, und lässt den US-Geheimdienst NSA gleich mitlesen. Das war offenbar das Vorgehen der letzten Jahre.
Deshalb gibt es inzwischen auch einen Untersuchungsausschuss, der die Zusammenarbeit von BND und NSA aufklären soll. Es ist „das schärfste Instrument zur Kontrolle“, wie die Linken-Politikerin Petra Pau betont. Der Untersuchungsausschuss darf allerdings das, was er hauptsächlich untersuchen soll, nicht einsehen: die Liste mit den Suchbegriffen, die der Bundesnachrichtendienst an den US-Geheimdienst NSA übermittelt hat. Stattdessen schlägt die Bundesregierung vor, einen Sonderermittler einzusetzen, der die Liste einsehen kann und anschließend die Mitglieder des Ausschusses unterrichtet. Dabei darf er natürlich nicht verraten, für welche E-Mailadressen sich die NSA denn nun interessiert hat. Man kennt das ja bereits. Die Kontrolle der Geheimdienste ist: geheim. Die Unionsfraktion würde diese Farce mitmachen, was vor allem die Opposition von Linkspartei und Grünen empört. „Wo kommen wir denn da hin?“, fragt Pau. Eine Regierung, die selbst darüber entscheidet, wer sie kontrolliert? Auch die SPD plagen offenbar Skrupel. Sie schlägt deshalb verschämt vor, dass nicht die Bundesregierung, sondern der Untersuchungsausschuss den Sonderermittler ernennen solle. Das aber wäre nicht weniger absurd. Tatsächlich hat der Untersuchungsausschuss jederzeit das Recht, so einen Ermittler einzusetzen. Dessen Aufgabe ist es aber, den Ausschuss zu unterstützen, nicht, ihm Informationen vorzuenthalten.
Für den Fall, dass Angela Merkel Ernst macht und tatsächlich einen Sonderermittler bestellt, hat Petra Pau bereits eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Die Parlamentarier dürften in Karlsruhe gute Aussicht auf Erfolg haben. Zusätzlicher politischer Druck ist durch die Aussage von Ernst Uhrlau entstanden, bis 2005 Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt und anschließend BND-Chef. Der hatte vor dem Untersuchungsausschuss gesagt, im Kanzleramt habe man schon 2006 die USA in Verdacht gehabt, mit Hilfe der Deutschen Industriespionage zu betreiben. Der spätere Kanzleramtsminister Thomas de Maizière will von dem Verdacht aber erst 2015 erfahren haben.
Auch die Kollegen von der eigentlich doch so handzahmen G10-Kommission wollen das Spiel inzwischen nicht mehr mitmachen. Sie verlangen ebenfalls, die NSA-Selektorenlisten einsehen zu dürfen. Bis es so weit ist, werde man dem BND einfach keine Genehmigungen für Abhöraktionen mehr erteilen, drohten sie. Ob die Geheimdienstler sich davon beeindrucken lassen, ist aber eher unwahrscheinlich. Anders verhält es sich mit der Bundesregierung. Für sie ist es schon ein Problem, wenn die G10-Kommission medienwirksam die bisherige Zusammenarbeit aufkündigt. So ganz ohne Kontrollorgan geht es aber nicht. Deshalb werden nun aus den Reihen der Koalition, darunter Bundesjustizminister Heiko Maas, Stimmen laut, die fordern, man müsse die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste stärken. Mehr Kompetenzen für die G10-Kommission – das klingt zunächst ganz gut. Dabei könnte auch die Auslandsaufklärung geregelt werden. Ob der Bundesnachrichtendienst auch dann an das Grundgesetz gebunden ist, wenn er im Ausland tätig wird und keine deutschen Staatsangehörigen betroffen sind, ist bisher umstritten. Eine gesetzliche Regelung dazu wäre ein großer Wurf.
Das Problem ist nur: Kontrollrechte gibt es ja jetzt schon, für die G10-Kommission wie auch für den Untersuchungsausschuss. Die Sache ist nur: Sie stehen auf ausgesprochen geduldigem Papier.
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