Mit dem Prostitutionsgesetz hatten SPD und Grüne im Jahr 2001 Sex gegen Geld ja eigentlich legalisiert. Doch seither mehrten sich die Stimmen, die schärfere Regeln und mehr Kontrollen wollen. Nun prescht das rot-grün-regierte Bundesland Bremen mit einem eigenen Gesetzentwurf vor. Und bringt damit die Sexarbeiterinnen gegen sich auf.
Vor 2001 erhielten sie praktisch keinen Rechtsschutz. Mit dem Prostitutionsgesetz wurde klar gestellt, dass die Frauen ihr Entgelt einklagen können und Zugang zur Sozialversicherung erhalten. Sex sollte eine normale Dienstleistung mit Einschränkungen werden: Der Kunde hat keinen Anspruch auf Verkehr, das Bordell kann von den Angestellten weder bestimmte Praktiken verlangen, noch müssen die Frauen jeden Besucher annehmen.
Doch das Gesetz war stets umstritten. Polizei und Behörden forderten immer wieder mehr Kontrollmöglichkeiten, vor allem, seit mit dem EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens zunehmend Frauen aus diesen Ländern nach Deutschland kommen. Auch die Bundesländer fordern seit Jahren ein strengeres Prostitutionsrecht. Während die Bundesregierung unschlüssig ist, inwiefern sie diesen Forderungen nachkommt, will Bremen nun Fakten schaffen. Andere könnten folgen.
Der Stadtstaat möchte selbst ein Gesetz zur Regulierung von Prostitutionsstätten erlassen. In diesem Monat soll ein Gesetzentwurf in die Bremer Bürgerschaft eingebracht werden. Demnach braucht jeder Betreiber einer Prostitutionsstätte künftig noch eine Erlaubnis, die auch mit Sperrzeiten und anderen Auflagen versehen werden kann. Wer wegen Gewaltstraftaten vorbestraft ist, soll keine Prostitutionsstätte führen dürfen. Außerdem sind bestimmte Mindeststandards zu beachten, etwa ein Notrufsystem, angemessene Sanitäranlagen und ausreichend Kondome auf den Zimmern. Die Betreiber müssen den Behörden Auskunft erteilen, die Behörden dürfen die Bordelle betreten und überprüfen.
Doch der Entwurf stößt auf heftige Kritik. Der Frankfurter Verein Doña Carmen hat die Bremer Koalition bereits aufgefordert, den Entwurf zurückzuziehen. Doña Carmen tritt seit langem dafür ein, Prostitution zu entkriminalisieren und auch ausländische Prostituierte als Arbeitsmigrantinnen anzuerkennen.
Die in Bremen geplanten Vorschriften seien realitätsfern und hätten lediglich das Ziel, Anlässe für Kontrollen zu schaffen, schreibt Sprecherin Juanita Henning in einer Stellungnahme: „Man muss kein Prophet sein, um festzustellen: Bevor die in der Prostitution tätigen Frauen irgendetwas von besagten Mindeststandards haben werden, ist die jeweilige Prostitutionsstätte längst polizeilich geschlossen!“
Doña Carmen kritisiert vor allem, dass die Regelungen für „Prostitutionsstätten“ nicht nur Bordellinhaber, sondern auch Vermieter treffen, die Frauen Wohnungen zur Verfügung stellen – Wohnungsprostitution werde damit verdrängt.
Die SPD widerspricht den Vorwürfen in einem offenen Brief. Man wolle Prostitution „endlich als legales Gewerbe akzeptieren“ und Bordelle „in ähnlicher Art und Weise wie Gaststätten“ behandeln, heißt es darin. Für Gaststätten sei es schließlich „anerkanntes geltendes Recht“, dass die Behörden Geschäftsräume „während der üblichen Geschäftszeit betreten dürfen, dort Prüfungen und Besichtigungen vornehmen und sich die geschäftlichen Unterlagen vorlegen lassen“.
Mehr Menschenhandel
Das allerdings zeigt, wie hilflos die Politik dem Prostitutionsrecht weiterhin gegenüber steht. Besichtigungen im Bordell? Da wird übersehen, dass viele Sexarbeiterinnen ihren Beruf in der Wohnung ausüben – was etwas anderes ist als eine Kneipe. Und angeboten werden dort nicht etwa Limonade in schlecht gespülten Gläsern oder der Eintopf von gestern, sondern sexuelle Dienstleistungen.
Die Debatte über schärfere Regeln für Prostitution hat vor Kurzem zusätzlichen Auftrieb erhalten – durch eine EU-Studie zum Menschenhandel in der Europäischen Union. Demnach ist die Zahl der Opfer zwischen 2008 und 2010 um 18 Prozent angestiegen – von 6.309 auf 9.528 Betroffene. Das Bundeskriminalamt kommt für die Situation in Deutschland allerdings zu anderen Ergebnissen. Laut der jährlichen Lageberichte gibt es keinen eindeutigen Trend. Die Zahl der ermittelten Opfer schwankte in den drei Jahren zwischen 610 und 710 Personen.
Verschärft ein liberales Prostitutionsrecht den Menschenhandel? Der Wirtschaftswissenschaftler Axel Dreher von der Universität Heidelberg hat den Zusammenhang von legaler Prostitution und Menschenhandel erforscht. Die Zahl der Opfer sei in Ländern mit legaler Prostitution höher. „Wenn Prostitution legalisiert wird, steigt die Größe des Marktes, es trauen sich einfach viel mehr Freier da dran“, sagt Dreher. Es gebe also insgesamt mehr Prostituierte. Weil der prozentuale Anteil der Zwangsprostituierten etwa gleich bleibe, steige auch ihre Zahl.
Ein Verbot der Prostitution hält Dreher daher für „absurd“. Denn dass die Legalisierung in Deutschland zu einem Anstieg von Menschenhandel geführt hat, beweist seine Studie nicht. „Wir haben einige Daten dazu gesammelt, aber deren Qualität ist zu schlecht, um solch einen Zusammenhang für einzelne Länder beweisen zu können“, sagt Dreher.
Zudem werde der Menschenhandel durch schärfere Gesetze möglicherweise bloß in andere Länder verdrängt. „Wir müssten doch bei den Ursachen ansetzen, also beim Menschenhandel und nicht bei der Prostitution.“
Annelie Kaufmann schreibt im Freitag regelmäßig zu rechtspolitischen Themen
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