Wenn, dann richtig

Gleichstellung Das Brandenburger Paritätsgesetz wurde gekippt. Ist die Idee jetzt tot? Nein, aber sie ist nicht mit einer einfachen Änderung des Wahlrechts zu haben
Ausgabe 44/2020

Es gab von Anfang an wenige Stimmen, die dem Brandenburger Paritätsgesetz überhaupt eine Chance eingeräumt haben, vor dem Landesverfassungsgericht zu bestehen. Einstimmig haben nun die fünf Richter und vier Richterinnen das sogenannte Reißverschlussprinzip gekippt, mit dem Parteien verpflichtet werden sollten, bei der Aufstellung der Listen für Landtagswahlen abwechselnd Männer und Frauen zu berücksichtigen.

Brandenburg war das erste Bundesland, dass ein solches Paritätsgesetz verabschiedet hatte, Thüringen folgte mit einer ähnlichen Regelung, die der Thüringer Verfassungsgerichtshof im Juli kassiert hat. Ist die Parität jetzt tot? Nein, aber sie ist nicht mit einer einfachen Änderung des Wahlrechts zu haben. Die Landesverfassungen gehen – genau wie das Grundgesetz – von der Idee der Gesamtrepräsentation aus: Die Abgeordneten sind nicht einem Wahlkreis, einer Partei oder einer Bevölkerungsgruppe, sondern dem ganzen Volk gegenüber verantwortlich.

Der Gedanke, dass sich in der Zusammensetzung des Parlaments auch die Zusammensetzung der Bevölkerung widerspiegeln müsse, ist unseren Verfassungen bisher fremd. Da hilft es auch nichts, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ebenfalls in der Verfassung festgeschrieben ist.

Änderungen im Wahlrecht, die Auswirkungen auf das Demokratieprinzip in seiner bisher verfassten Form haben, sind dem Zugriff des einfachen Gesetzgebers entzogen – so lautet, etwas abgekürzt, der entscheidende Satz der Brandenburger Richter. Ein Wahlrecht, das auf ein paritätisch zusammengesetztes Parlament abzielt, ist nicht undemokratisch, aber es muss dort geregelt werden, wo es hingehört: In der Verfassung. Eine solche Verfassungsänderung sollte man nicht leichtfertig in Angriff nehmen und nicht ohne eine breite Debatte über Parlamentarismus und Repräsentation. Gut gemacht, wäre eine zwingende paritätische Zusammensetzung der Landtage und auch des Bundestags aber möglich.

Bleibt die Frage, ob das nötig wäre. Der Druck, auch auf die konservativen Parteien, dafür zu sorgen, dass mindestens fünfzig Prozent ihrer Abgeordneten Frauen sind – dieser Druck ist doch schon ziemlich hoch. Trotz oder gerade wegen der beiden gescheiterten Paritätsgesetze.

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