CumEx-Steuerräuber und ihre willigen Helfer

Warburg Bank Olaf Scholz will als Bürgermeister seine lange verschwiegenen Gespräche mit der Warburg Bank mit einer klaren inneren Haltung, ohne Absicht zum Handeln geführt haben.

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Am 13. Februar 2018 widmeten sich von Melanie Bergermann, Saskia Littmann, Christof Schürmann und Cornelius Welp in der Wirtschaftswoche der Warburg Bank. Sie erzählten über die Gewinneinbrüche, den Verlusten und drohenden Verlusten im Schifffahrtsgeschäft und über Cum Ex-Geschäfte. „Für die Bank und ihre Eigentümer steht viel auf dem Spiel. Vor allem für Christian Olearius geht es auch um seinen guten Ruf. Der Banker zählt zu den prägenden Persönlichkeiten der Hansestadt, seine engen Kontakte zur Oberschicht sind ein Fundament seines Erfolgs. Die Bank fördert die Elbphilharmonie ebenso wie das Thalia Theater. Dass vor Jahren Geschäfte von M.M. Warburg mit dem nigerianischen Exdiktator Sani Abacha ans Tageslicht kamen, hat ihren Ruf nicht dauerhaft beschädigt. Als Olearius vor fünf Jahren seinen 70. Geburtstag feierte, hielt Bürgermeister Olaf Scholz persönlich die Festrede“. Im Mai 2000 schrieb Beat Balzli damals im Spiegel – heute ist er Chefredakteur der Wirtschaftswoche -, dass „die Clique um den Despoten Sani Abacha aus dem rohstoffreichen Nigeria rund 4,3 Milliarden Dollar herausgepresst“ hatte. „‘Während der Herrschaft Abachas von 1993 bis 1998 schleppten Komplizen des Diktators das Geld mit Koffern aus der Zentralbank‘, bestätigt Enrico Monfrini. Der Genfer Anwalt kämpft im Auftrag des derzeitigen nigerianischen Präsidenten Olusegun Obasanjo um die Rückgabe der Fluchtgelder in Europa“. 1,31 Milliarden Mark davon waren auf acht Konten von Mitgliedern der Abacha-Familie bei M. M. Warburg & Co. Luxembourg S. A. untergebracht worden, wo sie dann 2000 aufgrund eines Rechtshilfegesuch Nigerias von den Behörden eingefroren wurden.

Köpfe rollten, aber Christian Olearius blieb ein ehrenwerter Mann. Am 4. Mai 2012 sollte Christian Olearius, der mit 58 Jahren - 12 Jahre zuvor - die Geschäftsbeziehungen zu Sani Abacha zu verantworten hatte, aber lieber Jürgen Förster, damals Geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrates der M. M. Warburg & Co. Luxembourg S. A., über die Klinge springen. Zu seinem Geburtstag 2012 jedenfalls versammelte sich die feine Hamburger Gesellschaft zu Ehren des Ehrenmannes und Olaf Scholz hielt eine Rede. Dieser ermangelte es nicht an Höflichkeiten bis hin zur Fraternisierung mit Olearius. „Zwar hat das Bankhaus M. M. Warburg weder die Aufgaben noch die Interessen des Rechnungshofs der Freien und Hansestadt Hamburg. Dennoch wird ihrem Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter nicht gleichgültig sein, wohin – mit Blick auf die städtischen Finanzen – die Reise geht. Schließlich sind wir Konsorten“. Das zielte auf das Engagement der Stadt und u.a. Warburg im Ballin-Konsortium ab. Mit diesem wurde die Reederei Hapag Lloyd und indirekt zahlreiche kleine Reedereien wie z.B. auch die die von Erk Rickmers (E.R. Schiffahrt) gestützt, der von Olaf Scholz für eine Kandidatur für die Bürgerschaft 2011 auf der Liste der SPD geworben worden war – Platz 13 - und der der Bürgerschaft für 17 Monate die Ehre seiner Mitgliedschaft gab.

Scholzens Rede endete dann so: „Die Weiterentwicklung und Stärkung des Finanzplatzes Hamburg ist nichts Abstraktes. Sie hängt zu allererst von den handelnden Personen ab. Ich sehe, Herr Dr. Olearius, Ihren künftigen Vorschlägen, Ideen und Unternehmungen mit Interesse entgegen“.

Wie mittlerweile die Republik weiß, ist Herr Olearius dieser Aufforderung gerne nachgekommen. Mindestens dreimal hat er sich persönlich mit Olaf Scholz in Sachen Cum Ex und dem laufenden Ermittlungsverfahren gegen die Bank, ihn und Max Warburg getroffen.

Natürlich nicht, um vom Bürgermeister zu hören, dass sich dieser gegen das Gesetz und für Warburg in die Bresche werfen wird. Beim dritten Treffen notiert Christian Olearius: "Ich meine, sein zurückhaltendes Verhalten so auslegen zu können, dass wir uns keine Sorgen zu machen brauchen". Natürlich, was denn sonst. Olearius berichtet über das Strafverfahren gegen sich und Max Warburg.
Die BaFin hält u.a. die Eigenkapitaldecke bei Warburg wegen der ausbleibenden Entspannung in der Transportschifffahrt für zu dünn und 43 Mio. Rückforderungen (netto!) stehen im Feuer, weil dass Bundesfinanzministerium sich eingeschaltet hat und natürlich eine andere Haltung als Hamburg vertritt. Denn seit knapp zwei Jahren gibt es kaum noch Zweifel, dass CumEx-Geschäfte Verbrechen waren. Schon im Januar 2016 haben die Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft gegen Warburg begonnen und im Frühjahr 2016 wurden allein zweimal die Geschäfts- und Privaträume von Beteiligten und bei Warburg durchsucht. Die Bankenaufsicht BaFin setzte im gleichen Jahr eine Sonderuntersuchung gegen Warburg durch. Der Zwischenbericht mit mehr als 400 Seiten lag bereits Ende 2016 vor. Die Wirtschaftsprüfgesellschaft Deloitte kommt zu dem Zeitpunkt bereits auf bis zu 146,3 Millionen Euro, die Warburg den Fiskus illegaler Weise abgenommen haben könnte. Das Wissen betrügerischen Vorgehens der Bank lag also - natürlich immer nur als Verdacht - auch schon 2016 vor.

Olaf Scholz äußert sich bei dem Treffen am 10.11.2017 überhaupt nicht, sondern hört bei diesem von Alfons Pawelczyk – ehemals (zweiter)Bürgermeister und Innensenator der Stadt für Olearius organisierten Termin nur zu. Er sagt nicht, dass es ihm leid täte und er für Warburg nichts tun könne, gar dass er einen schlechten Eindruck von Cum Ex-„Geschäften“ habe. Nichts. Er nimmt das Gesagte nur zur Kenntnis und stellt "kluge Fragen". Beide, Scholz und Olearius haben nicht Unrechtes getan. Der eine hat nicht versucht politisch Einfluss auszuüben und der andere hat mit einer klaren innerlichen Haltung sein Gegenüber nur reden lassen.

Hieße Scholz Putin gäbe es nicht den Hauch eines Zweifels, dass hier zum Nachteil der Allgemeinheit paktiert wurde. Nun, es gibt auch vorliegend nicht den Hauch eines Zweifels darüber, was stattgefunden hat. Nur unterschiedliche Interessen der Kommentierenden. Die einen finden gut, dass ein Bürgermeister mit Wirtschaftsakteuren spricht, deren Unternehmen in Gefahr sind. Gerade dann, wenn sie auch noch so eng mit der maritimen Wirtschaft verbandelt sind, wie dieses Bankhaus. Die anderen halten es für einen Skandal, wenn staatliche Repräsentanten sich mit des Steuerraubs Verdächtigen treffen, nachdem die Staatsanwaltschaft angefangen hat zu ermitteln und wieder andere finden, es gelte generell die Unschuldsvermutung, bevor es nicht rechtskräftige Urteile gibt.

Dass das Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg zufällig das versucht hat, was dem Staat schadet und Warburg genutzt hätte, bzw. im Falle der 47 Mio. (netto) auch vorerst(?) genutzt hat, ist Zufall. Wie schon in der Rolling-Stones-Freikartenaffäre, wo der zuständige Senator für die Bezirksaufsicht und zugleich Kreisvorsitzender des Bezirks, in dem das Konzert stattfand, nichts mitbekommen und selbstverständlich auch niemals irgend einen Einfluss ausgeübt hatte. Auch der Finanzsenator – übrigens der Gleiche, wie der zuerst Genannte, Peter Tschentscher heißt der Mann, hat niemals irgend etwas getan, was die "Elke Badde" des Finanzamtes für Großunternehmen zu ihrem Tun veranlasst oder unterstützt hätte. Badde war die Staatsrätin von Tschentscher, die er und die sich hinhängen ließ und dafür ihren Job verlor und in erster Instanz zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 20.400 Euro - 120 Tagessätze zu 170 Euro verurteilt wurde, weil sie - und nur sie! - sich der Vorteilsannahme und Verleitung von Untergebenen zu einer Straftat schuldig gemacht hatte.

Auch die leitende Beamtin des Finanzamtes für Großunternehmen, die durch die Durchsetzung des Bundeswillen in Sachen der Rückforderung von 43 Mio. EUR (netto) nicht gezahlter Steuern Ende 2017 den Glauben an den Rechtsstaat verloren haben will, wird sich dereinst vor Vorgesetzen und Gerichten und Untersuchungsausschüssen – wenn es denn in Hamburg so etwas überhaupt noch einmal geben sollte - rechtfertigen müssen, warum sie im Jahr 2016ff. noch von der Rechtmäßigkeit des Handelns der Warburg Bank in Sachen Cum Ex ausging.

Unter der Überschrift: "Finanzamt bestätigte der Warburg-Bank bereits 2015 korrekte Steuer-Abrechnung" - hat die Welt am 18.02.2020 in Person des Redakteurs Uli Exner versucht die Hamburgische SPD zu entlasten. Im Artikel und dem Vermerk bestätigt die Abt. Ab-Nr.: 182/13 – S XII genau das was in der Überschrift steht.

Allerdings liegt dieser Vermerk ein halbes Jahr vor Beginn der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln, die die Ermittlungen bei Warburg erst in Schwung brachten. Nur mässig verwunderlich ist es deshalb, dass sich Mitte 2015 die Beamten Fischer, Heuer und Luck noch trauten, ein Warburg entlastendes Testat zu fertigen.

Im Frühling des Jahres 2016 scheiterte vor dem Finanzgericht Hessen der Versuch der Dekabank, 50-Millionen Euro aus Cum Ex-Geschäften gegen das hessische Finanzamt zu erstreiten. Dabei spielt im Übrigen Elisabeth Roegele eine tragende Rolle. Zwar ist diese zum Zeitpunkt des Urteils schon wieder bei der BaFin, aber vorher war sie als Chefsyndika der Dekabank maßgeblich für die Klage der Bank verantwortlich, bei der sie neun Jahre die Verantwortung als Chefjuristin trug. Mittlerweile hat sie es – ernannt von Olaf Scholz – zur Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht/Assetmanagement der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebracht.

Ebenfalls Anfang 2016 wird beim Bundestag der Untersuchungsausschuss zu Cum Ex eingerichtet, der am 25. Februar seine Arbeit aufnahm und am 11. April 2016 schließlich kapituliert die Dekabank und gibt den juristischen Kampf um Steuererstattungen aus CumEx-"Geschäften" auf. Sie akzeptiert das Urteil und zieht nicht vor den BFH. Die Branche nimmt das niedergeschlagen hin.

Einige Tage später erklärt Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) im Gespräch mit dem Handelsblatt: „Ich will die Verbrecher alle kriegen“ und meint damit diejenigen, die mit Cum Ex ihre "Geschäfte" gemacht hatten.

Auch Warburg äußert sich mit einer Pressemitteilung am 28.04.2016: „Gleichzeitig weht Banken eine steife Brise entgegen: Die öffentliche Meinung beurteilt Geschäfte zunehmend nicht mehr danach, ob Gesetze eingehalten werden, sondern nach im Wandel befindlichen moralischen Kategorien“. Das ist großer Blödsinn, denn das Gegenteil trifft zu, Teile der Judikative knüpfen gegen das Kartell aus Teilmengen von Politik und Verwaltung und dem Bankenverband an den Gedanken an, dass das Strafrecht auch für Verbrecher mit feinen Geschäftsadressen gilt. Man darf vermuten, dass sie den Vermerk des Finanzamtes - Abt. Ab-Nr.: 182/13 – S XII - gekannt haben, weswegen auch nicht klar ist, ob dieser im Frühjahr 2020 aus Kreisen der Bank oder der SPD gestreut worden ist.

Am 19. Februar 2020 meldet sich dann noch die Steuerverwaltung in Person des Senatsdirektor Ernst Stoll mit einer „Erklärung der Hamburger Steuerverwaltung“ zu Wort:

"Es hat in Hamburg weder bezüglich Cum-Ex-Gestaltungen noch sonst Versuche gegeben, politisch auf Entscheidungen der Steuerverwaltung Einfluss zu nehmen".

Aus dem ganzen Text und seinem Zusammenhang ist zu entnehmen, dass damit - politisch Einfluss nehmen - die sachliche oder auch sachfremde Entscheidung der Behördenleitung – der Finanzsenator ist auch Präses der Finanzbehörde - gemeint sein soll, die die Entscheidung der administrativ Zuständigen suspendieren würde. So eine Handlungsweise ist kaum anzunehmen. Die Möglichkeiten, dass sich der Wille der Regierenden durch die Verwaltung auch ohne Anweisung exekutiert, sind vielfältig. Insbesondere, weil die SPD nur wenige Gelegenheiten verstreichen lässt, die Personen auf einflussreiche Posten in staatlicher Verwaltung und öffentlichen Unternehmungen zu bringen, die auch eine spezifische Eignung für Parteiinteressen aufweisen. Hier aber hätte eine Einflussnahme zum Schutz des Vermögens der Stadt ja auch eher nahegelegen.

Was sich im Februar 2020 nach Entlastung anhören soll, ist es tatsächlich nur in den Ohren von Journalisten, die aufgrund allzu enger Kontakte in die Kreise der Entscheider der Hamburgischen SPD eine – wenn es darauf ankommt – über die Maßen freundliche Sichtweise auf die SPD haben. Letzteres auch begünstigt durch den Umstand, dass die Grünen in Hamburg zuletzt Rückgrat bewiesen, als die Dampfmaschine erfunden wurde und die Union der Hansestadt sich darüber ruinierte, dass sie das SPD-Paten-Modell durch Wolfgang Peiner imitieren ließ, ohne jedoch über ihnen ergebene Behörden zu verfügen, was dann in politisch nicht mehr ganz so günstigen Zeiten schnell mit politischen Genickbruch endete.

Das Nichteingreifen der politisch Verantwortlichen in eine Finanzverwaltung, die erkennbar nicht mehr die Interessen, weder des Bundes, noch des Landes vertrat, sondern mit einer bedeutenden privaten Bank der Stadt kollaborierte, ist ein veritabler Skandal.
Dieses gegen jeden Ethos von Finanzbeamten gerichtete Verhalten, lässt sich in Teilen sicher auch auf jahrzehntelanges Paktieren von Banklobbyisten mit der Politik zurückführen. Bedenken aus den Finanzämtern wurden ignoriert und konterkariert und so die Finanzverwaltung in Teilen zu Helfershelfern der Steuerräuber. Der Bundesverband der Banken (BdB) hatte sogar einen Maulwurf im Bundesfinanzministerium plaziert*. Gleichwohl war das sicher nicht der Grund, warum der jetzige Hamburger Bürgermeister und der designierte Kanzlerkandidat der SPD seelenruhig das Finanzamt für Großunternehmen gewähren ließen, des Fiskus Rechtsposition in Wohlgefallen aufzulösen. Der einzige Grund der stichhaltig ist, dass es kein innerlichen und deshalb auch keinen Äußerlichen Widerspruch zum Warburg-freundlichen Agieren der Behörde gab.

Und es war auch nicht so, dass das Finanzamt für Großunternehmen in der ersten Hälfte 2016 noch am Vermerk von 2015 festhalten wollte. Auch dort hatte man ja mitbekommen, wie sich die politische und juristische Großwetterlage für Akteure wie Warburg verschlechtert hatte und was die Sonderuntersuchung der Bankenaufsicht zutage gefördert hatte (Der Zwischenbericht von Ende 2016 der Wirtschaftsprüfgesellschaft Deloitte kommt auf knapp 150 Millionen Euro, die Warburg den Fiskus illegaler Weise abgenommen haben könnte). Nun darf man überlegen, ob es allein die Gefälligkeitstestate von Linklaters und das Argumentieren von Christian Olearius waren, die bei den Handelnden im Finanzamt für den erneuten Positionswechsel in das Lager der Bank sorgten? Und wenn, warum sollten dann nicht die Vorgesetzten bis hoch zum Präses konsultiert worden sein, um sich abzusichern? Klar war doch, dass es mittlerweile überwiegend eine andere Faktenlage und Sichtweise gab.

Wenn es zutrifft, dass der damalige Bürgermeister immer schon der Ansicht war das Cum Ex illegal war, ist das unbegreiflich.

Cum-Ex war eine Riesen-Schweinerei. Aufwändige Modelle zu konstruieren, um sich Steuern „rück“-erstatten zu lassen, die man nie gezahlt hat: Mir ist völlig schleierhaft, wie man das für legal oder gar legitim halten kann. Das war nicht nur frech und dreist, das war verachtenswert. Und dazu kommt, dass einige Banken dabei mitgemacht haben, die zuvor mit Steuergeldern gerettet worden waren. Die Unverfrorenheit, mit der manche - für diese „Leistung“ auch noch sehr gut bezahlte - Anwälte, Bankmanager und Berater der Allgemeinheit Schaden zugefügt haben, empört mich besonders. Es ist gut und richtig, dass sich jetzt die Gerichte mit der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit beschäftigen“ (Olaf Scholz am 09.12.2019).

Mit einer solchen Haltung hätte man weder Vertreter des Bankhauses Warburg dreimal in seinen Amtsräumen empfangen, noch hätte man zugesehen, wie von der eigenen Finanzverwaltung „verachtenswert“es Verhalten zweimal positiv sanktioniert wird. Einmal erfolgreich, einmal durch Intervention des Bundes (BMF) vereitelt.

Man hätte auch nicht Elisabeth Roegele zur Vizechefin der BaFin gemacht und man hätte nicht dafür gesorgt, dass strafrechtliche und steuerrechtliche Verjährungsfristen krass auseinanderfallen. Nach mehr als zehn Jahren, kann man zwar noch strafrechtlich für den Steuerraub belangt werden, aber nach dem Willen des Finanzministeriums (BMF), dass dies im § 34 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) untergebracht hatte, soll die Beute dann rechtmäßig den Räuber gehören. Das sei Gebot des Rechtsstaates und des in ihm verankerten Rückwirkungsverbotes. Es geht also um Vertrauensschutz für die Räuber, obwohl das BVerfG in dieser Causa noch nicht entschieden hat und viele Juristen aus Gründen des Allgemeinwohls hier eine zulässige Ausnahme vom Grundsatz sehen, dass Gesetze nicht rückwirkend die Rechtslage verändern dürfen (so ähnlich auch jüngst der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages).

Es ist also scheinbar so, dass die Prinzipien von Olaf Scholz und sein (Nicht)Handeln im krassen Gegensatz standen und stehen. Oder ist es so, dass die innere Haltung nicht an den Handlungen, sondern am Erleiden durchs Unterworfensein in Verhältnisse, die nur partiell beeinflussbar sind, ermittelt werden muss?

Wenn aber Letzteres der Fall wäre, wie verträgt sich das mit dem krass antizyklischen Verhalten Hamburgs gegenüber der Bank, der Scholz 2012 zwar nicht den Ehrentitel Genossin, aber doch „Konsorte“ zukommen ließ?

Olaf Scholz hat einerseits den Hang, seine Führungsqualitäten krass anstrahlen zu lassen. „Wer bei mir Führung bestellt, muss wissen, dass er sie dann auch bekommt“, ließ er 2009 verlautbaren und andererseits will er bei drohenden Verlusten von vielen Mio. EUR auch für die Stadt nur zugeschaut haben. Mit Haltung, aber ohne Gestaltungswillen. Nicht einmal mit seinem Finanzsenator will er darüber gesprochen haben. Scholz, dem ansonsten kein Detail zu nebbich war, um es nicht zu kennen, will in essentiellen Fragen eines beträchtlichen Vermögensverlustes für den Staat nur passiv abgewartet haben. Währenddessen reißen sich der Chef des Seeheimer Kreises – ohne den in der SPD niemand Kanzlerkandidat werden kann – und der ehemalige (zweite) Bürgermeister (BGM2) ein Bein aus, um für Warburg zu lobbyieren und suchen sich dafür ausgerechnet den BGM1 als Subjekt der Begierde aus. Obwohl der sich doch niemals in solche Dinge invovieren ließe.

Hört man den Genoss:innen der SPD so zu, so könnte man meinen, dass der SPDler mit dem größten Machtinstinkt, Johannes Kahrs und der Berufslobbyist Pawelczyk völlig auf dem Holzweg waren, als sie Scholz involvierten, um für das Ergebnis zu ackern, dass sich dann angeblich völlig ohne ihr und dem Zutun von Scholz und dem jetzigen Bürgermeister ganz von selbst eingestellt haben soll.

Nun ist im Leben nur wenig mit Sicherheit auszuschließen und so kann es natürlich möglich sein, dass in einer Stadt, die die SPD selbst dann noch in der Hand hatte, als sie nicht regierte, weil sie massivst in der Verwaltung vertreten war, der Bürgermeister keinen Wunsch hatte, seinen Konsorten Olearius mehr zu helfen, als ihn anzuhören. Womöglich hat Scholz sogar innerlich gekocht, weil er passiv mit ansehen musste, wie die Finanzverwaltung der Stadt kläglich versagte und damit seine Gestaltungsmöglichkeiten beschnitt, weil es die Einnahmesituation verschlechterte.

Alles das ist möglich, aber wenig wahrscheinlich. Wenn es aber so war, dann wäre es an der Zeit, zu überlegen, wozu Gemeinwesen sich einen riesigen politischen Apparat leisten, wenn die Verwaltung losgelöst von Behördenleitungen und Regierungschefs völlig autonom agieren können.

Wenn Politiker das Handeln nach Recht und Gesetz betonen und damit meinen, dass sie keinerlei Einfluss ausüben, dann braucht es sie auch nicht. Dann liegt der Skandal womöglich darin, dass Politiker – nach einem Wort von Herbert Wehner – einen anderen Beruf schwänzen.

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* ARNOLD RAMACKERS, beurlaubter Finanzrichter und Einflussagent der Banken wurde es durch diverse Lobbyorganisationen der Banken kollektiv ermöglicht, sich auch nach seiner Zeit als Referent des Referates IV C 1 im dortigen Umfeld zu betätigen.

Ab Mitte 2008 ließ sich Ramackers ohne Bezüge beurlauben, um fortan „ehrenamtlich“ – unterbrochen von einer angestellten Tätigkeit für 3,5 Monate zum Ende des Jahres 2010 - für das BMF tätig zu sein. Bezahlt wurde der Spaß von vier Bankenlobbyorganisationen: dem Bundesverband deutscher Banken (BdB), vom Sparkassenverband, vom Genossenschaftsverband und vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Zuvor hatte er sich von April 2004 bis zum 31. August 2008 vom Justizministerium in Nordrhein-Westfalen, bei dem er als Richter am Finanzgericht Düsseldorf beschäftigt war, an das Referat von Michael Gierlich (Referatsleiters des Referats IV C 1 des Bundesfinanzministeriums) abordnen lassen, wo er sich bewährt hatte, indem er sich ablehnend zu Vorschlägen verhielt, die den Missbrauch von Cum/Ex-Geschäften zu beenden beabsichtigten (Vergl. Drcksache 18/12700 S.388) oder er verhinderte, dass erfolgreich Bedenken am Jahressteuergesetz 2007 hinterlegt wurden, wie es der hessische Steuerprüfer Rau in seiner Aussage ausgeführt hat (a.a.O. S.418).

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